Nicht nötig. An BRD, EU, UNO WHO, Demokratie und USA zu denken führt bei mir zum gleichen Ergebnis.
Druckbare Version
Zitiert:
"17 Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG)."
Und da hätte man spätestens in der JVA, wegen Impfpflicht dortdrinnen, dem Regimeopfer die Spritze gesetzt.
Natürlich... ich meine da steht auch was Konkretes über Lager oder so... ich habe den text nicht ganz auf dem Schirm. Aber, der absolute Hammer. Die habend da etwas versucht, was einem Tötungsdelikt sehr nahekommt. Und wie heißt es in den Gesetzen? Der Versuch ist strafbar... Sie haben es definitiv geplant und versucht, sind aber gescheitert.... aber auch nicht komplett. Das war relativ knapp. Über diese Sache wird in Deutschland nicht diskutiert... nur hier exklusive bei Politikforen. Ist so!
Ich kann mir diesen Gesetzeswurf als emphat nur schwer durchlesen, dies, weil ich es sehr gut verstehe... juristische Texte sind für mich ein offenes Buch. s ist absolut brutal was die vorhatten und kein Mux darüber!