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Empirist
Nope, aber nunmal verantwortlich für sein eigenes Handeln.
Warum zahlen die Impflinge nicht selbst für ihre Sucht? Du merkst, das das ein Doppeltstandard ist?
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sunbeam
Die besagte Pflegerin sollte sich kündigen lassen und erstmal Arbeitslosengeld beziehen um den Irrsinn so auszusitzen.
von was um die 60 prozent arbeitslosengeld kann kaum jemand leben.
ne, ich würde mich krank melden, einen gelben zettel holen, anders ist das ja nicht zu machen.
ich hab mich mal rein versetzt, in meiner ausbildung damals war ich eine zeitlang in der ambulanten betreuung unterwegs -hab in der nähe von vilshofen gewohnt, die sozialstation war in passau, die zu betreuenden in aidenbach, ortenburg, hofkirchen und weiter nördl. davon im bay. wald.
die wege fuhr ich mit meinem privat-pkw, weil das ja ein wahnsinniger zeitlicher raubbau gewesen wäre, erstmal von vof nach pa und von dort aus zu den patienten. jeden tag fuhr ich kurz nach 6 weg von daheim, die leute wollten ja aus dem bett und frühstück.
wie das damals unter den auflagen, die seit heute gelten, hätte gehen sollen, sagt mir jemand.
ein abgefucktes drecksspiel ist das und sonst nix.
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Empirist
Und was bist du, wenn nicht gemeiner Pöbel?
" Die Schwierigkeit beim Katz-und-Maus-Spiel ist zu wissen, wer die Katze ist! "
Bart Mancuso (Scott Glenn) - Jagd auf Roter Oktober 1990
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KatII
Warum zahlen die Impflinge nicht selbst für ihre Sucht? Du merkst, das das ein Doppeltstandard ist?
Hat mit Sucht nichts zu tun.
Weil es imm Rahmen normalen Gesundheitsschutzes sinnvoller und billiger ist, zu immunisieren. Im Normalfall wird das ja auch von Krankenkassen übernommen.
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Empirist
Da der Arbeitnehmer diese Kosten mittels Impfung vermeiden könnte, sollte es natürlich der Arbeitnehmer auch tragen.
Es ist ja seine Entscheidung, entsprechend muss er die Konsequenzen tragen.
Da laut Grundgesetz NOCH ein Recht auf körperliche Unversehrtheit besteht, darf man den Arbeitnehmer nicht dazu nötigen, sich irgendwelche Substanzen in den Körper spritzen zu lassen.
Von daher steht der Arbeitgeber in der Verantwortung und muss die Tests zur Verfügung stellen.
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ABAS
" Die Schwierigkeit beim Katz-und-Maus-Spiel ist zu wissen, wer die Katze ist! "
Bart Mancuso (Scott Glenn) - Jagd auf Roter Oktober 1990
du bist auf alle fälle der hamster auf acid :)
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autochthon
2 Tests zumindest minimum.
Betriebe müssen daneben gemäß § 4 SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin zwei Testungen kostenfrei pro Woche anbieten. Bei dieser von § 28b Abs. 1 IfSG unabhängigen Verpflichtung handelt es sich allerdings nur um eine Angebotspflicht seitens der Arbeitgeber, eine Testpflicht für die Arbeitnehmenden gibt es diesbezüglich nicht. Zudem trifft den Arbeitgeber für die Tests nach der Arbeitsschutzverordnung die Pflicht, Nachweise über die Beschaffung von Tests und Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten bis zum Ablauf des 19. März 2022 aufzubewahren.
https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_539438.html
Aber das wirst du selbst wissen.
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Meister Hora
Da laut Grundgesetz NOCH ein Recht auf körperliche Unversehrtheit besteht, darf man den Arbeitnehmer nicht dazu nötigen, sich irgendwelche Substanzen in den Körper spritzen zu lassen.
Von daher steht der Arbeitgeber in der Verantwortung und muss die Tests zur Verfügung stellen.
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as Gesetz selbst regelt das nicht im Detail. Daher ist davon auszugehen, dass vor allem der Arbeitgeber die Tests zahlen muss. Zwei Tests pro Woche müssen Arbeitgeber schon seit langem allen Beschäftigten auf Basis der Corona-Arbeitsschutzverordnung anbieten. Zudem wurden die zunächst Anfang Oktober abgeschafften kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt. Es könnte allerdings sein, dass der Bundesarbeitsminister weitere Verordnungen erlassen wird, die beispielsweise genauer regeln, wer die Tests zu bezahlen hat und welche Maßnahmen noch zu ergreifen sind. Dazu hat der Bundesarbeitsminister durch das Infektionsschutzgesetz einen gewissen Spielraum erhalten.
Zwei Tests reichen ja in einer normalen Woche nicht.
10 wichtige Fragen zu 3G am Arbeitsplatz (bund-verlag.de)
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dscheipi
von was um die 60 prozent arbeitslosengeld kann kaum jemand leben.
ne, ich würde mich krank melden, einen gelben zettel holen, anders ist das ja nicht zu machen.
ich hab mich mal rein versetzt, in meiner ausbildung damals war ich eine zeitlang in der ambulanten betreuung unterwegs -hab in der nähe von vilshofen gewohnt, die sozialstation war in passau, die zu betreuenden in aidenbach, ortenburg, hofkirchen und weiter nördl. davon im bay. wald.
die wege fuhr ich mit meinem privat-pkw, weil das ja ein wahnsinniger zeitlicher raubbau gewesen wäre, erstmal von vof nach pa und von dort aus zu den patienten. jeden tag fuhr ich kurz nach 6 weg von daheim, die leute wollten ja aus dem bett und frühstück.
wie das damals unter den auflagen, die seit heute gelten, hätte gehen sollen, sagt mir jemand.
ein abgefucktes drecksspiel ist das und sonst nix.
Stimmt. Gelber Zettel, das ist auch eine Möglichkeit. Ich würde davon Gebrauch machen würde ich in einem Beruf arbeiten bei dem Homeoffice nicht möglich ist. Soll das System eben zusammenbrechen. Auch gut.
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autochthon
2 Tests zumindest minimum.
Betriebe müssen daneben gemäß § 4 SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin zwei Testungen kostenfrei pro Woche anbieten. Bei dieser von § 28b Abs. 1 IfSG unabhängigen Verpflichtung handelt es sich allerdings nur um eine Angebotspflicht seitens der Arbeitgeber, eine Testpflicht für die Arbeitnehmenden gibt es diesbezüglich nicht. Zudem trifft den Arbeitgeber für die Tests nach der Arbeitsschutzverordnung die Pflicht, Nachweise über die Beschaffung von Tests und Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten bis zum Ablauf des 19. März 2022 aufzubewahren.
https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_539438.html
Aber das wirst du selbst wissen.
Das ist doch alles Dünnschiss. Ein Selbsttest gilt für 3G nicht. Deshalb ist das verpflichtende Testangebot für den Arsch.
Der auszusperrende ungehorsame Lump muss zum Testcenter rennen.
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Arbeitnehmende müssen fortan geimpft oder genesen sein oder täglich einen Testnachweis vorlegen, wenn sie zur Arbeit in den Betrieb gehen und nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Den Testnachweis hat der Arbeitgeber zu kontrollieren. Das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei einem PCR-Test darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen.
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sunbeam
Stimmt. Gelber Zettel, das ist auch eine Möglichkeit. Ich würde davon Gebrauch machen würde ich in einem Beruf arbeiten bei dem Homeoffice nicht möglich ist. Soll das System eben zusammenbrechen. Auch gut.
in dem besagten beispiel gings an den schwächsten aus, die krank usw. daheim sind, nicht alleine aus dem bett kommen, fürs frühstück und die medikamente eben jemanden brauchen.
ichhatte eine frau mit 96 in einem kleinen halb verfallenen haus im bay. wald, ohne wasser und strom, da hatte ich wasserkanister dabei und erstmal den holzofen angeworfen.
die war in der rübe voll da... nobody knows the trouble i have seen :)