Ist nichts neues. Gab es schon 2014. Da wurden häufig Illegale zu Strafen knapp unter zwei Jahren verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt waren. Z.B. wegen Gruppenvergewaltigung zweier Mädchen, glaube es war Waldshut-Tiengen.
Mir ist irgendwann auch klar geworden wieso.
Eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. (§56 StGB)
Es gilt aber auch § 53 AufenthG
"(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer1.wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,"
https://www.gesetze-im-internet.de/a...2004/__54.html
Man will die Kanacken mit aller Gewalt im Land behalten, koste es was es wolle.