AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
die Ampel-Affen führen 3 G am Arbeitsplatz ein
https://www.tagesschau.de/wirtschaft...platz-101.html
Zitat:
Droht bei Verweigerung die Kündigung?
Offen ist etwa noch, ob Beschäftigte, die einen Test verweigern, freigestellt werden sollen oder andere Folgen befürchten müssen.
Nicht gelöst ist zudem, was passiert, wenn Arbeitgeber bei Kontrollen nicht die erforderlichen Unterlagen vorweisen können. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es für vorstellbar, dass Testverweigerer mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen.
Die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.
Sollte die 3G-Regel umgesetzt werden, wäre dies mit erheblichen Auflagen für Firmen verbunden. Denn bislang mussten Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, nur zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Flankiert werden soll die Testpflicht daher durch die Wiedereinführung kostenloser "Bürgertests".
Wer diese täglichen Tests allerdings finanziert, wenn Mitarbeiter nicht vor Arbeitsbeginn einen kostenlosen Test machen, ist offen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, forderte, dass die Kosten für die Tests nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden dürften. "Ansonsten droht eine organisatorische und auch finanzielle Überforderung vieler Arbeitgeber." Die Tests müssten komplett vom Staat bezahlt werden.
ich vermute das wird rumpeln,
zumal das Testen auch organisatorisch eine Belastung für die Firmen ist ... man wird dann wohl die Ungeimpften rausziehen
für mich ist 3G am Arbeitsplatz glückerlicherweise bis jetzt noch egal,
ich bin überwiegend im Homeoffice,
aber es spitzt sich alles zu bis zum blutigen Bürgerkrieg ... auch wenn Rot - Gelb - Grün für März das Ende aller Maßnahmen verkünden
btw. man prüft aktuell nach wieviel Monaten die Geimpften wieder als ungimpft gelten ...
AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
Zitat:
Zitat von
tosh
Wenn es gemacht wird um einen positiven Test zu bekommen um der Impfung zu entgehen dürften es Gerichte als Betrug ansehen, ähnlich wie das Fälschen von Impfzertifikaten.
Wenn dadurch der Test positiv wird, gehört eher der Anbieter des Tests vor Gericht :hi:
Ausserdem ist selbst das Fälschen von Impfzertifikaten- noch- nicht explizit strafbar: https://landgericht-osnabrueck.niede...es-205424.html
Zitat:
Landgericht Osnabrück bestätigt Entscheidung zur Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises
28.10.2021
Pressemitteilung 40/21
OSNABRÜCK. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom
26. Oktober 2021 eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die
Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück vom 12. Oktober 2021, mit der der Antrag gemäß
§ 98 Abs. 2 StPO auf gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines mutmaßlich
gefälschten Impfausweises zurückgewiesen wurde, verworfen.
Am 11. Oktober 2021 beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme
eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, einen
gefälschten Impfausweis in einer Apotheke in Nordhorn vorgelegt zu haben, um ein digitales
Impfzertifikat zu erhalten. Das Amtsgericht Osnabrück lehnte mit Beschluss vom 12. Oktober
2021 die gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme ab, da das dem Beschuldigten
vorgeworfene Verhalten nicht strafbar sei. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der
Staatsanwaltschaft.
Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück bestätigte mit Beschluss vom 26.
Oktober 2021 die Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück. Das Vorzeigen eines
gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats sei
nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln. Es sei von einer Strafbarkeitslücke
auszugehen.
Ein Impfpass sei zwar ein Gesundheitszeugnis im Sinne der Regelung zu §§ 277, 279 StGB.
Die Vorlage erfolge jedoch nicht bei einer Behörde, sondern in einer Apotheke. Eine Apotheke
sei auch unter Berücksichtigung der Regelung zu § 22 Abs. 5 Nr. 1 IfSG keine Behörde im
Sinne des Strafgesetzbuches, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB. Eine Apotheke sei ein privates
Unternehmen, welches nicht in das Gefüge der staatlichen Verwaltung eingeordnet sei.
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Zitat:
Zitat von
Rabauke076
Autokino macht ja auch Spaß , man darf da auch rauchen !
Genau das war der Grund ;)
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Zitat:
Zitat von
rumpelgepumpel
die
Ampel-Affen führen 3 G am Arbeitsplatz ein
https://www.tagesschau.de/wirtschaft...platz-101.html
ich vermute das wird rumpeln,
zumal das Testen auch organisatorisch eine Belastung für die Firmen ist ... man wird dann wohl die Ungeimpften rausziehen
für mich ist 3G am Arbeitsplatz glückerlicherweise bis jetzt noch egal,
ich bin überwiegend im Homeoffice,
aber es spitzt sich alles zu bis zum blutigen Bürgerkrieg ... auch wenn Rot - Gelb - Grün für März das Ende aller Maßnahmen verkünden
btw. man prüft aktuell nach wieviel Monaten die Geimpften wieder als ungimpft gelten ...
Mir wäre meine Gesundheit wichtiger als der Arbeitsplatz....Test auf Kosten des Arbeitgebers...super...wenn der das mitmacht.
AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
Zitat:
Zitat von
tosh
Live-Sportübertragungen sind zweifellos sehr informativ. :hzu:
*Das geht durch Revolution, zB gegen die Kaiser-Regierung, gegen die sowjetische Besatzung und lt. Irlmaier bei uns wegen gewaltiger Geldentwertung.
Jau, sehr informativ :D
"...Khedira auf Müller, den hat er gut gesehen der ehemalige Stuttgarter, Müller übrigens heute zum hundertachtundzwölfigsten Mal in den Farben Deutschlands unterwegs, hinterläuft geschickt Üzlügrüz, uuuuund... fabelhaft auf Gomez durchgesteckt uuuuuund SCHUSS! ???? OOOOOOOHHHH! Ganz knapp über die Latte!...."
Also bitte tosh, der Forist mit dem Entenavatar ist stolzer Demokrat und von dem her will ich Unwissender von ihm wissen, wie das nach demokratischen Regeln stattgefunden haben haben soll, ich zitiere: "In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit und diese Mehrheit ist mit dem bestehenden System einverstanden."
Will sagen, revolutionäre Ansätze sind hier nicht gefragt und wohl auch seinerseits gar nicht angedacht.
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Zitat von
Maitre
Coronaimpfnachweis: Falsche Eintragung und Nutzung falscher Impfpässe strafbar
Berlin – Wer falsche Angaben in Impf-, Genesenen- und Testdokumente einträgt oder wer unrichtige Dokumente dieser Art nutzt, macht sich künftig strafbar. Das hat der Bundestag gestern am späten Abend mit dem Infektionsschutzänderungsgesetz beschlossen.
Danach soll die Nutzung unrichtiger Dokumente dieser Art mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Das Ausstellen unrichtiger Dokumente wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...aesse-strafbar
Die Generalstaatsanwaltschaften streben nun eine Klärung "in ihrem Sinne" durch eine ausstehende obergerichtliche Entscheidung an. (ZdF)
Kennen die in Osnabrück nicht die Gesetzeslage?
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Zitat:
Zitat von
hamburger
Mir wäre meine Gesundheit wichtiger als der Arbeitsplatz....Test auf Kosten des Arbeitgebers...super...wenn der das mitmacht.
yep, Impfen wäre für mich auch keine Option ... testen .. von mir aus,
wobei Testen auch bei Geimpften sinnvoll wäre
keine Option deshalb: ich hats schon gepostet .. Tod eines 12 Jährigen durch Impfung
http://www.youtube.com/watch?v=SZC3OOo-GJ8
https://www.youtube.com/watch?v=SZC3OOo-GJ8
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Zitat:
Zitat von
tosh
Coronaimpfnachweis: Falsche Eintragung und Nutzung falscher Impfpässe strafbar
Berlin – Wer falsche Angaben in Impf-, Genesenen- und Testdokumente einträgt oder wer unrichtige Dokumente dieser Art nutzt, macht sich künftig strafbar. Das hat der Bundestag gestern am späten Abend mit dem
Infektionsschutzänderungsgesetz beschlossen.
Danach soll die Nutzung unrichtiger Dokumente dieser Art mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Das Ausstellen unrichtiger Dokumente wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...aesse-strafbar
Die Generalstaatsanwaltschaften streben nun eine Klärung "in ihrem Sinne" durch eine ausstehende obergerichtliche Entscheidung an. (ZdF)
Kennen die in Osnabrück nicht die Gesetzeslage?
Es steht dir frei, die gut begründete Entscheidung des Landgerichts Osnabrück anzugreifen. Die Emailadresse des Richters ist auf der verlinkten Seite zu finden. Er wird sich über deinen fachlichen Rat sicher freuen.
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Zitat von
rumpelgepumpel
die
Ampel-Affen führen 3 G am Arbeitsplatz ein
https://www.tagesschau.de/wirtschaft...platz-101.html
ich vermute das wird rumpeln,
zumal das Testen auch organisatorisch eine Belastung für die Firmen ist ... man wird dann wohl die Ungeimpften rausziehen
für mich ist 3G am Arbeitsplatz glückerlicherweise bis jetzt noch egal,
ich bin überwiegend im Homeoffice,
aber es spitzt sich alles zu bis zum blutigen Bürgerkrieg ... auch wenn Rot - Gelb - Grün für März das Ende aller Maßnahmen verkünden
btw. man prüft aktuell nach wieviel Monaten die Geimpften wieder als ungimpft gelten ...
Tja, damit werden sie früher oder später alle kriegen. Damit habe ich demnächst auch ein Problem.
Was ist los mit den Menschen dieser Welt.
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Zitat von
Maitre
Es steht dir frei, die gut begründete Entscheidung des Landgerichts Osnabrück anzugreifen. Die Emailadresse des Richters ist auf der verlinkten Seite zu finden. Er wird sich über deinen fachlichen Rat sicher freuen.
Ich würde mal stark bezweifeln, ob der Richter den Äußerungen eines Senilomaten Gehör schenken würde.
Zudem ist die Rechtslage eindeutig...aber Tosh ist ja geimpft, da kommen solche wirren Gedanken schon mal vor