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Vollständige Version anzeigen : Linksextremisten bei der Arbeit



Edmund
14.05.2004, 10:15
http://de.indymedia.org/2004/04/81429.shtml :O

derNeue
14.05.2004, 10:26
http://de.indymedia.org/2004/04/81429.shtml :O
Stell Dir mal vor, die "Rechten" würden mit den gleichen Mitteln
arbeiten:
Welchen "Aufstand" würden die "Anständigen" denn dann wohl veranstalten?
:( :( :(

Luni
14.05.2004, 10:30
Das dumme an der ganzen Aktion: Selbst wenn die das Plakat verändern: Die Ziele der CDU bleiben, das heißt die bringen der CDU neue Wähler (nämlich die linken), und das ist ja eigentlich genau das was die verhindern wollen (gehe ich mal von aus).
Idioten.

derNeue
14.05.2004, 10:35
Das dumme an der ganzen Aktion: Selbst wenn die das Plakat verändern: Die Ziele der CDU bleiben, das heißt die bringen der CDU neue Wähler (nämlich die linken), und das ist ja eigentlich genau das was die verhindern wollen (gehe ich mal von aus).
Idioten.
Außerdem glaube ich, daß die Mehrheit der Bevölkerung die ewigen
Rassismus-Vorwürfe an alle, die anderer Meinung sind, längst nicht
mehr hören kann. :]

Rage
14.05.2004, 10:37
eigentlich sollte man schon das "CDU" überkleben...oder gleich das ganze scheiss Plakat verbrennen.

Luni
14.05.2004, 10:48
Ich mag die CDU, der Stoiber ist auch nett (Ich weiß der ist CSU)
Und die Plakate sind mutig. Und Richtig.

Rage
14.05.2004, 10:58
Ich hasse die CDU/CSU. Und Stoiber ist mit Verlaub ein Arschloch. Und die Plakate sind scheiße.

Rage
14.05.2004, 11:18
wenn man in einem (Bundes-)Land lebt, in dem seit 21000 Jahren ein und dieselbe Partei regiert, und die Leute immer wieder diese Säcke wählen, verliert man schon mal die Fassung.

Außerdem hab ich nur auf Lunis aussagekräftigen Beitrag reagiert.

WladimirLenin
14.05.2004, 11:38
Seite ist nicht toll gemacht! Häßliche Seite! Und was soll das mit Linksextremismus zu tuen haben?

Polly
14.05.2004, 11:46
Ich mein ja auch bloß. :)
[...]
Wenn Parteien über Generationen hinweg ihre dominierende Positionen innehaben, kann nur Dreck und Sumpf dabei herauskommen, egal, welcher Coleur sie sind.
Gothaur

Ja, das ist wohl eines der Übel in der Politik. Macht verleitet dazu, sie auch für die eigenen Interessen und nicht ausschließlich für das Wohl des ganzen Landes zu nutzen. Es entstehen interne Netzwerke, man "hilft" sich gegenseitig und verliert seine Objektivität. Insofern ist ein Machtwechsel von Zeit zu Zeit eine kurzfristige Frischkur, allerdings nur mit begrenzt anhaltender Wirkung.
Es ist auch schwer diese internen Netzwerke zwischen Polikern und Firmen zu zerschneiden, da eine Zusammenarbeit bis zu einem gewissen Grad auch notwendig ist, um politisch handeln zu können.
Manchmal frage ich mich, inwiefern es in den USA nicht ehrlicher zugeht: da weiß man zumindest genau, wer den Wahlkampf bezahlt und wer sich vom künftigen Präsidenten ein gewisses Entgegenkommen verspricht.

Luni
14.05.2004, 12:13
Ich finde das die CDU/CSU immer noch am besten arbeitet (was nicht heißen soll das ich die gut finde, sie sind auch

Original von Rage
scheiße
!!!)

Gärtner
14.05.2004, 12:18
wenn man in einem (Bundes-)Land lebt, in dem seit 21000 Jahren ein und dieselbe Partei regiert, und die Leute immer wieder diese Säcke wählen, verliert man schon mal die Fassung.
Es soll in einer Demokratie schon einmal vorkommen, daß sich die Mehrheit anders entscheidet, als es einem selbst politisch wünschenswert erscheint.

Also sollte man sich für eine mehrheitsfähige Alternative einsetzen bzw. dafür, daß eine solche entsteht. :)

Bakunin
14.05.2004, 12:46
also, das cdu plakat "europa macht man nicht mit links" ist schon reichlich dumm und lässt natürlich eine menge platz für solche spielereien.

aber, ich würds nicht machen, denn plakate verschmieren ist scheisse. ausser bei den christfaschisten, wie der christlichen mitte und der pbc... da kenne ich wirklich kein pardon!

Edmund
14.05.2004, 12:50
also, das cdu plakat "europa macht man nicht mit links" ist schon reichlich dumm und lässt natürlich eine menge platz für solche spielereien.
Begründung?

Bakunin
14.05.2004, 12:53
Begründung?

ich entnehme deiner präzise gestellten frage mal, dass du den ersten teil meiner aussage meinst, richtig?

nun, ich bin halt der überzeugung, dass man europa, wenn schon, dann mit linker politik "macht" . und überhaupt, was ist das für eine lächerliche formulierung der konservativen?

europa machen... :))

Luni
14.05.2004, 12:57
Das Europa machen bezieht sich auf die Redewendung: "Etwas mit links machen".

Bakunin
14.05.2004, 12:58
Das Europa machen bezieht sich auf die Redewendung: "Etwas mit links machen".

ist klar, aber trotzdem finde ich das etwas hirnverbrannt.

und überhaupt passt das ins cdu/csu prinzip... billige parolen, statt lösungsvorschläge!

Chester
14.05.2004, 13:26
Ich mag die CDU, der Stoiber ist auch nett (Ich weiß der ist CSU)
Und die Plakate sind mutig. Und Richtig.
Ich halte die Plakate für einen Rückschritt in die Zeit, als man mit der Angst vor den "Linken" auf Stimmenfang ging.
Das hängt aber mit meiner persönlichen Haltung zusammen, daß gute Politik unabhängig von Schemen wie "links/rechts" agieren sollte.

Zudem: Vereinfachung hin oder her, aber dieses Plakat auf die SPD zu münzen, die große Teile der Bevölkerung gar nicht mehr als "links" ansehen...naja, die Werbemillionen hätte man auch in aussagekräftigere Slogans stecken können.
Auch weil dieser Slogan auch gar nicht direkt für die CDU gelten kann, denn es wird kaum jemand behaupten, daß wenn irgendeine andere Partei als die CDU gewählt wird, Europe "links" würde.

mfg,

Chester :-:

Luni
14.05.2004, 13:41
Es ist ein wirkungsvoller Slogan (Allitereration, 3er Bande, fast Z Form, helle Farben, usw. bin in der Branche)
Und es wurde glaube ich absichtlich nicht näher in ein Thema eingegangen, das kann keiner mehr hören.
Es wird ja nur breit gesagt (gemeint): Wir machen das besser.

Ist ne Werbung wie von Lucky:
Kümmern Sie sich um die Federn, den Teer besorgen wir (Als Bild so ein gerupftes Kücken)

Soll halt schocken (Impact(wirkungs-)stark nennt man das, mit einem hohen Message Effekt(Nachricht ist je nach persönlicher Einstellung stark variierend) mit einem Risiko auf Vampir-Effekt (Nachricht könnte das eigentliche Ziel verfehlen, und einer anderen Partei zu gute kommen))
Hab in meiner Ausbildung doch noch was gelernt... :)

Chester
14.05.2004, 13:48
Es ist ein wirkungsvoller Slogan

Nun, gut, aber...


mit einem Risiko auf Vampir-Effekt (Nachricht könnte das eigentliche Ziel verfehlen, und einer anderen Partei zu gute kommen)
Wenigstens der Punkt bleibt mir. :D

Das die heutige Gesellschaft auf "Themen" keine Lust mehr hat, darüber gebe ich mich ebenfalls keinen Illusionen hin.

mfg,

Chester :-:

Brunner
14.05.2004, 13:54
Deutsche Völkermordopfer sind einen Dreck wert in der BRD


Staatsanwaltschaft München 1 Staatsanwaltschaft München 1
Aktenzeichen: 115 Js 10379/04
(Bitte stets angeben) Linprunstraße 25
80335 München München, 03.05.2004/ps
Telefon- Nr.: 089/5597-07
Te!efax-Nr.: 089/5597-4131, -5197
Durchwahl-Nr.: 089/55974826
Sachbearbeiter Herr OSta Stern
Frau
Christel Gigi Romeiser
Berliner Straße 23
63477 Maintal Dörnigheim
Ermittlungsverfahren gegen Thomas Herbert Rudolf Kunkel

Verantwortliche der Autonome Antifa München
Daniel Fritsch
Raimund Novak
David Goldner
Julia Mathes
Cornelia Fiedler

wegen Belohnung u. Billigung von Straftaten

Sehr geehrte Frau Romeiser,
das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 28.04.2004 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:
I. Den Beschuldigten lag zur Last, am 13.02.2004 anläßlich einer Gedenkveranstaltung zum 59. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden in München auf dem Marienplatz in der Zeit zwischen 17.20 Uhr und 18.10 Uhr ein ca. 4 Meter breites und 2 Meter hohes Stofftuch mit der Aufschrift "Bomber Harris do it again" abwechselnd und gemeinschaftlich deutlich sichtbar hochgehalten zu haben und sich dadurch gemäß den §§ 111, 130, 130 a, 131, 140 und 189 Strafgesetzbuch strafbar gemacht zu haben.

II. Das Verfahren war einzustellen, da der für die Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht besteht:

Sämtliche der angezeigten Straftatbestände sind vorliegend nicht erfüllt.

1. § 111 Strafgesetzbuch (öffentliche Aufforderung zu Straftaten)
Nach § 111 Abs. 1 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Diese Voraussetzungen fehlen vorliegend:

a) Die Äußerung „Bomber Harris do it again“ kann bei Würdigung der Gesamtumstände, unter denen sie getätigt wurde, nicht ernst gemeint gewesen sein. Dies folgt zunächst daraus, daß der aus dem Wortlaut: der Äußerung hervorgehende Adressat der Aufforderung, der ehemalige Befehlshaber des englischen Bomberkommandos, Sir Arthur Harris - falls er nicht bereits verstorben sein sollte - persönlich zu einer Wiederholung eines solchen Bombenangriffs ganz offensichtlich nicht in der Lage ist. Es ist auch sonst kein möglicher Adressat dieser Äußerung ersichtlich, von welchem die Beschuldigten selbst annehmen könnten, er wäre bei den gegenwärtigen weltpolitischen Verhältnissen zu entsprechenden Handlungen in der Lage. Die Aufforderung stellt sich bei Berücksichtigung der gesamten Umstände als provokante Einkleidung einer politischen Auffassung dar, die von der in der Gedenkveranstaltung zum Ausdruck kommenden politischen Auffassung abweicht (vgl. zum Tatbestandsmerkmal des objektiven Eindrucks der Ernstlichkeit der Äußerung, Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 21.11.1994 in NStZ 1995, Seite 445 mit weiteren Nachweisen. Das Gericht: hat dort die Äußerung „Haut die Bullen platt wie Stullen, schlagt sie ins Gesicht“ im Zusammenhang eines Liedes als objektiv nicht ernst gemeint und daher straflos beurteilt).

b) Darüber hinaus fehlt es der verfahrensgegenständlichen Äußerung an der für den objektiven Tatbestand des § 111 StGB erforderlichen ausreichenden Konkretisierung. Bei der Auslegung einer solchen Äußerung ist auf den Kontext der Äußerung vor dem Hintergrund des Geschehens, in dessen Zusammenhang sie abgegeben worden ist, abzustellen (vgl. Tröndle/Fischer Strafgesetzbuch, 51. Auflage, § 111 Rdnr. 4a mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung). Es ist zwar nicht erforderlich, daß die Straftat nach Zeit, Ort und Opfer konkretisiert wird, jedoch muß die Äußerung einen Inhalt haben, der sie über die bloße - wenn auch provokative - Äußerung einer anderen politischen Meinung hinaus hebt. Die Rechtsprechung hat in vergleichbaren Fällen eine ausreichende Konkretisierung verneint. So hat der Bundesgerichtshof den Äußerungen von RAF-Mitgliedern, „die rote Armee aufbauen! Heute noch! Die beste Propaganda für den bewaffneten Kampf ist der bewaffnete Kampf selbst, die Guerilla, die den bewaffneten Aufstand vorbereitet. Es lebe der Sieg im Volkskrieg! Für die Gefangenen der RAF“ als nicht ausreichend konkret angesehen (vgl. BGH, amtliche Sammlung Bd. 31 Seite 20 ff.). Das Kammergericht hat die Parole „Kriegedienste verweigern! Desertiert aus allen kriegsführenden Armeen“ als nicht hinreichend konkretisierte Aufforderung angesehen (vgl. Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch,51. Auflage, § 111 Rdnr. 4a mit weiteren Nachweisen). Am Maßstab der genannten Entscheidungen gemessen ist auch die verfahrensgegenständliche Äußerung nicht hinreichend konkretisiert.

2. § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung)
Auch der objektive Tatbestand des § 130 Abs. 1 StGB ist nicht erfüllt;. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie. auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Keine dieser Tatbestandsvarianten ist erfüllt:

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist auch dem Begriff des Aufstachelns zum Haß ein Angriff auf die Menschenwürde zueigen (vgl. Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Auflage 2001, § 130. Rdnr. 1 mit weiteren Nachweisen) . Da die Menschenwürde im Verhältnis zu der durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist, führt die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen dazu, daß Belange der Meinungsfreiheit immer schon dann, wenn ein Tatbestand des § 130 Abs. 1, 2 Strafgesetzbuch verwirklicht ist, prinzipiell keine Berücksichtigung mehr finden. Wegen dieses die Be1ange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts muß die Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen eng gehalten werden (vgl. BVerfG, NJW 2001, 61, 62 tf.). Letztlich ist auch der strafrechtliche Vorwurf der Volksverhetzung eine gefährliche Waffe und muß mit Bedacht und Rücksicht auf die dadurch berührten gegenläufigen Belange geführt werden.

Aus diesen Gründen verbietet es sich, bei mehrdeutigen Äußerungen. eine den strafrechtlichen Vorwurf begründende Bedeutung zugrundezulegen, ohne die anderen - nicht strafbaren - Deutungen mit tragfähigen Gründen ausschließen zu können (vgl. BVerfGe 93, 266, 295 f; BGH, Beschluß vom 07.02.2002 - 3 StR 446/01)

Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs kann der verfahrensgenständlichen Äußerung nicht sicher eine Bedeutung beigemessen werden, die eine der Tatbestandsvarianten des § 130 Abs. 1 StGB erfüllt. Maßgeblich für diese Beurteilung ist die Tatsache, daß die Äußerung sich nicht unmittelbar und ausdrücklich auf die Bewohner der Stadt Dresden bezieht und insoweit auch keinerlei ausdrückliche Werturteile enthält Die Äußerung als stark verkürzter politischer Slogan läßt zahlreiche Deutungen zu, die weder eine feindselige Haltung gegen die Bewohner der Stadt Dresden beinhalten, noch einen Angriff auf deren Menschenwürde. Da bei wörtlicher Auslegung der Aufforderung der Äußerung die Ernsthaftigkeit fehlt (siehe oben 1.) läßt sich der Bedeutungsgehalt der Äußerung ohne weiteres darauf reduzieren, daß die Beschuldigten mit der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens nicht einverstanden sind, etwa deshalb, weil nicht zugleich auch an die Bombardierung der britischen Stadt Coventry erinnert wird; die vermutlich den auslösenden Grund für die Bombardierung Dresdens darstellte. Da diese nur beispielhaft angeführte Deutung der Äußerung keinerlei Werturteil über die Bewohner der Stadt Dresden oder sonstige Teile der Bevölkerung enthält, kann eine den Tatbestand des §§ 130 Abs. 1 StGB ausfüllende Deutung der Äußerung nicht einfach unterstellt werden.

Es kann dahinstehen, ob das Verhalten der Beschuldigten unsensibel und verantwortungslos war, weil ein solches Verhalten alleine für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichend ist.

3. § 130 a Strafgesetzbuch (Anleitung zu Straftaten)
Nach dieser Vorschrift macht sich u.a. strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 Strafgesetzbuch genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitunq gibt. Der objektive Tatbestand ist nicht erfüllt, weil die verfahrensgegenständiche Äußerung keinerlei Anleitung enthält;. Anleitung ist eine Kenntnis vermittelnde unterrichtende Schilderung der Möglichkeiten zur Tatvorbereitung oder Tatausführung (vgl. Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 51. Auflage, § 130 a Rdnr. 7). Die verfahrensgeqenständliche Äußerung enthält ihrem Wortlaut nach über die bloße Aufforderung keinerlei schildernde Elemente.

4. § 131 Strafgesetzbuch (Gewaltdarstellung)
Der objektive Tatbestand dieser Strafvorschrift ist nicht erfüllt. Die vertahrensgegenständliche Äußerung enthält keinerlei Schilderung, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen zum Gegenstand hätte. Eine Schilderung im Sinne des § 131 würde voraussetzen, daß die Gewalttätigkeit unmittelbar optisch und/oder akkustisch widergegeben wird oder daß sie einen auf dieselbe Weise vermittelnden Bericht hierüber enthält.

5. § 140 Strafgesetzbuch (Belohnung und Billigung von Straftaten)
Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer einzeln im Gesetz aufgezählte schwere Straftaten, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden sind, belohnt oder in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schritten billigt. Aus der verfahrensgegenständhichen Äußerung ist der objektive Erklärungsgehalt zu entnehmen, daß der Bombenangriff auf Dresden im Jahr 1945 gebilligt wird. Dieser Angriff war ein Kriegsverbrechen im Sinne des § 126 Abs. 1 Ziffer 2 Strafgesetzbuch, nämlich in Gestalt zahlreicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 1 Völker-Strafgesetzbuch sowie in Gestalt eines Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegstührung gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 1 Völkerstrafgesetzbuch -
Diese Tat ist jedoch nicht taugliches Tatobjekt des § 140 Strafgesetzbuch, weil es sich um einen Vorfall von nur noch geschichtlichem Interesse handelt (allgemeine Meinung, vgl. Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 51. Auflage, § 140 Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen)

6. § 189 Strafgesetzbuch (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Diese Stratvorschrift schützt - ebenso wie §§ 185 bis 188 Strafgesetzbuch - die persönliche Ehre. Aus diesem Strafzweck ergibt sich, daß im Fall einer Personenmehrheit als Objekt einer Äußerung diese einen verallgemeinernden Inhalt enthält, so daß Äußerungen, um tatbestandsmäßig zu sein, besonders gravierende oder intensive Ehrverletzungen enthalten müssen. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt. Bei dieser Beurteilung ist zunächst festzustellen, daß die Opfer des Bombenangriffs auf Dresden nicht unmittelbar genannt werden. Die Aufforderung „Bomber Harris do it again“ enthäLt keinerlei Werturteil über die Opfer dieses Bombenangriffs. Die Äußerung ist - wie oben bereits ausgeführt - als eine politische Aussage zu verstehen ohne Bezug auf einzelne infolge des Angriffs verstorbene Personen. Zwar kann grundsätzlich eine Verunglimpfung im Sinne des § 189 StGB auch unter einer Kol1ektivbezeichnung erfolgen (insbesondere beispielsweise Leugnung des Massenmords an Juden), jedoch ist stets Voraussetzung eine besonders grobe und schwerwiegende Herabsetzung. Bei der Würdigung der verfahrensgegenständlichen Äußerung ist im Unterschied zur Leugnung des Massenmords an Juden beispielsweise festzustellen, daß die Äußerung sich nicht primär gegen die Opfer des Angriffs auf Dresden richtet, sondern vielmehr als politische Meinungsäußerung im Gewand einer provokativen Aufforderung anläßlich einer Versammlung von politisch Andersdenkenden erfolgte. Während der Leugnung des Massenmords an Juden regelmäßig eine entsprechende politische Meinung des Äußernden und eine rassistische Einstellung zugrundeliegen, fehlen vorliegend jegliche Anhaltspunkte dafür, daß die Beschuldigten mit ihrer Äußerung überhaupt die Opfer des Bombenangriffs im Sinne hatten. Insgesamt ist daher auch unter dem Gesichtspunkt des § l89 Strafgesetzbuch diese Meinungsäußerung vom Grundrecht des Artikel 5 Abs. 1 GG gedeckt.

Diese Verfügung läßt zivilrechtliche Ansprüche unberührt.
Hochachtungsvoll
gez. Stern
Oberstaatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

B e s c h w e r d e b e l e h r u n g
Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München erheben.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft München 1 eingelegt werden.
Die Beschwerdebelehrung bezieht sich nicht auf die Einstellung des Verfahrens wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Luni
14.05.2004, 14:06
Dann kann ich ja eigentlich auch rufen: "Hitler tu´s wieder"
Er ist ja auch nicht da, und kann bei der derzeitigen weltpolitischen Situation (auch aufgrund seiner momentanen Situation - ich habe gehört er sei tot) nicht´s unternehmen.

Die haben doch einen an der Klatsche.

Rorschach
14.05.2004, 14:23
Die Linken schaden sich mit so Schwachsinnsaktionen wie dem Harris-Banner doch nur selber, also freut euch eher.

@topic:
Wenn man bedenkt, daß den Wählern die Plakate völlig egal sind...
Parteien haben halt zu viel Geld.

derNeue
14.05.2004, 21:26
Ich frage mich dann immer, was ein Überlebender des
Dresdner Massenmords oder ein Nachkomme eines Opfers,
der auf der Straße ein solches Plaket, sieht wohl denkt...
und wenn ein Gericht dann so entscheidet, ist das nichts
andres als ein Schlag ins Gesicht der Opfer..

Frank Sinatra
15.05.2004, 13:16
ich entnehme deiner präzise gestellten frage mal, dass du den ersten teil meiner aussage meinst, richtig?

nun, ich bin halt der überzeugung, dass man europa, wenn schon, dann mit linker politik "macht" . und überhaupt, was ist das für eine lächerliche formulierung der konservativen?

europa machen... :))
In der heutigen Zeit würde ich da zustimmen, daß die Einigung Europas eher mit Linken zu machen ist. Allerdings halte ich die Ergebnisse dieser "linken" Einigung für höchst unerstrebenswert, weil sie wahrscheinlich mit totaler Fusion gleichzusetzen wäre.

Die Formulierung "Europa machen", finde ich, trifft eigentlich den Nagel auf den Kopf, denn schliesslich waren es Adenauer und Kohl, die Deutschland nach Europa zurückgebracht haben.

Konfuzius_sagt
24.05.2004, 12:55
Stell Dir mal vor, die "Rechten" würden mit den gleichen Mitteln
arbeiten:
Welchen "Aufstand" würden die "Anständigen" denn dann wohl veranstalten?
:( :( :(
tja, da sieht man mal wieder wer recht hat!!

mggelheimer
24.05.2004, 12:57
tja, da sieht man mal wieder wer recht hat!!

Wie kann man das verstehen?

derNeue
24.05.2004, 13:00
tja, da sieht man mal wieder wer recht hat!!
Nein, Konfuzius, sowas nennt man "Meinungsführerschaft".
Wer recht hat, ist damit leider noch nicht gesagt.

Diver
24.05.2004, 19:29
tja, da sieht man mal wieder wer recht hat!!


Die Politik der niederen Instinkte: Der Stärkere hat Recht!

Diver

Konfuzius_sagt
24.05.2004, 19:32
Nein, Konfuzius, sowas nennt man "Meinungsführerschaft".
Wer recht hat, ist damit leider noch nicht gesagt.
die aussage dei von der mehrheit der bevölkerung und vor allem von den gebildeten anerkannt wird, sit normalerweise die richtigste!

Diver
24.05.2004, 19:34
die aussage dei von der mehrheit der bevölkerung und vor allem von den gebildeten anerkannt wird, sit normalerweise die richtigste!

Ja natürlich! Zum Vergleich könnten wir den 2WK nehmen.

Diver

Konfuzius_sagt
24.05.2004, 20:11
Ja natürlich! Zum Vergleich könnten wir den 2WK nehmen.

Diver
dies hat sich als falsch gezeigt und wird daher heute nicht mehr anerkannt!
ach übrigens, dein aussteigerprogramm is echt süß, aber ich brauch keine hilfe!

zarathustra
02.06.2004, 20:44
Zum ANTIFA-AUSSTEIGERPROGRAMM.
An diver: Wen soll dein programm bitte schön überzeugen?
Statt argumenten sehe ich nur vorurteilbehaftete slogans und hasstiraden in form von schähungen und beleidigungen.
Gib`s zu, du würdest am liebsten mit einem knüppel diskutieren!

Kaiser
02.06.2004, 21:28
dies hat sich als falsch gezeigt und wird daher heute nicht mehr anerkannt!
ach übrigens, dein aussteigerprogramm is echt süß, aber ich brauch keine hilfe!

Ja ja, das sagen Alkoholiker und Junkis auch.

Schreib dich nicht ab. Steig aus und kehre ins Licht zurück. Laß die linke Dunkelheit hinter dir. Fange neu an. Hab Mut zu dir zu finden.