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Vollständige Version anzeigen : Deutschland doch nicht frei und souverän?



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Apifera
28.03.2007, 10:52
Nein, das GG übernimmt nicht Artikel, sondern verweisst auf die Weimarer Verfassung und sagt das diese weiterhin in Kraft sind.
Die Frage, wer das Grundgesetz kennt, hast du mit diesem Beitrag zu deinen Ungunsten beantwortet.

Schauen wir doch mal ins Grundgesetz.


A r t i k e l 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Ich finde hier absolut nichts, was deine Aussage bestätigen würde.

Danach wurden bestimmte Artikel der Weimarer Verfassung ganz eindeutig Bestandteil des Grundgesetzes.

Fachmaf
28.03.2007, 11:02
Es reicht das allein diese Artikel weiter bestehen und das GG das so angibt.

Sie "bestehen" nicht weiter, sondern sind Teil des Grundgesetzes, nur deshalb gelten sie noch.

Gib diesen Unsinn auf. Die WRV war schon 1933 tot. Für 1945 kann man ihr zweifelsfrei das Ableben bescheinigen, weil die Staatsgewalt, die sie verfaßte, nicht mehr ausgeübt wurde. Verfassungen werden nicht förmlich außer Kraft gesetzt, sie werden dadurch obsolet, daß ihnen die Grundlage ihrer Geltung abhanden kommt.



Das GG war und ist ein Mittel der Besatzer um nach dem Krieg Ordnung zu schaffen. Daher war die Schaffung des GG und der BRD als Übergangsregierung auch ein notwendiger und völkerechtlich, richtiger Schritt.

Vier Jahre nach Kriegsende? Nachdem schon zwei Jahre zuvor die ersten deutschen Länder wiedergegründet worden waren?

Gesetze zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, wie sie noch die HLKO erwähnt, kann es nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit geben. Mit der Stabilisierung des Besatzungsregimes ist das vorbei.

Nein, die Verabschiedung des Grundgesetzes war, wie Carlo Schmid treffend sagte, die Reorganisation deutscher Staatlichkeit. Aufgrund des Besatzungsregimes stand es noch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Westalliierten, die aber auf seine Gestaltung sehr wenig Einfluß nahmen. Die Diskussionen dazu kann man lang und breit nachlesen.



Nur hätte man das nach ein paar Jahren wieder auflösen müssen, und dem Reich seine politische Handlungsfreiheit wieder zurück geben müssen.

Das wäre nur unter gleichzeitiger Wiedervereinigung beider deutscher Staaten gegangen. Deshalb hat der Friedensvertrag ja eine ganze Weile auf sich warten lassen.



Wenn dann Amerikaner sagen, die NATO hat den Zweck Deutschland unten zu halten, dann sehe ich die gleichen Argumente wie sie gegen das Reich vor dem Krieg angegeben wurden. Deutschland als wirtschaftlichen Feind unten zu halten.

Du darfst nicht jedes Wort von launigen Politikerreden auf die Goldwaage legen.

IM Redro
28.03.2007, 11:27
Lies den Artikel 140:

"Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."

Damit wird der bezeichnete Text Teil des Grundgesetz-Textes. Nirgendwo ist davon die Rede, daß die WRV als ganzes noch in Kraft sei; es genügt die Bezeichnung des zu inkorporierenden Textes.

Wäre die WRV noch in Kraft, dann wäre die ausdrückliche Aufnahme der Staatskirchenrechts-Artikel überflüssig gewesen; es hätte dann genügt, wenn das GG zu diesem Gegenstand einfach keine Regelungen getroffen hätte.

Nein... wenn ich zu faul bin mir was auszudenken, und von anderen abschreibe, dann mache ich Copy & Paste.

Das GG war aber dazu gedacht die Weimarer Verfassung, die Aufgrund der nicht mehr regierungsfähigen Reichsregierung ausgesetzt war, zu überlagern. Da geraade die Punkte und Artikel 136 etc. passten, hat man sich entschieden nicht alles zu überlagern. Man war wohl zu faul, oder die entsprechenden Artikel waren ausreichend und gut.

Wenn es die Weimarer Verfassung nicht mehr geben würde, hätte man nur Copy & Paste machen müssen.

Eddie Meduza
28.03.2007, 11:46
Zitat von Eddie Meduza Beitrag anzeigen
DIe BRD ist nicht souverän. Solche Aussagen kommen nicht, wie häufig behauptet, nur von 'rechtsradikalen'. Ich erinnere hierbei an die AUssage des früheren SPD Parteichef Lafontaine, als '49 aus den USA zurückkam und in einem Interview in der Welt sagte er habe sich davon überzeugen können dass dieses Land wohl von allen Möglicen regiert wird aber auf keinen Fall von der Bundesregierung.


Ich meinte 94

Fachmaf
28.03.2007, 11:50
Das GG war aber dazu gedacht die Weimarer Verfassung, die Aufgrund der nicht mehr regierungsfähigen Reichsregierung ausgesetzt war, zu überlagern.

Quelle für deine Behauptung?

Die Beratungen des Parlamentarischen Rates sind in den Stenographischen Berichten zugänglich, oder Sekundärliteratur?

Du bist auf dem Holzweg. Carlo Schmid hatte es treffend von der "Beschädigung" der WRV gesprochen, die eine Verfassungsneugebung nötig mache.



Wenn es die Weimarer Verfassung nicht mehr geben würde, hätte man nur Copy & Paste machen müssen.

Die Entstehungsgeschichte des Art.140 GG ist komplizierter, vgl. z.B.Hesse, JöR 10 (1961), 3ff.. Er kam als ein Formelkompromiß zustande, weil sich die Vorschläge zur Neuregelung des Staatskirchenrechts im Parlamentarischen Rat nicht durchsetzen konnten: Ein Antrag der DP vom 19.11.48 und ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, Zentrum und DP vom 29.11.1948 wurden durch eine Mehrheit von SPD, KPD und FDP im Hauptausschuß abgelehnt. Die jetzige Formulierung ist eine Kompromißlösung auf Vorschlag von FDP-Abgeordneten, darunter Theodor Heuss. Weil eine Einigung nicht in Aussicht war, konnte man damit das Problem veragen.

Ivanhoe999
28.03.2007, 13:17
»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«



Warten wir mal ab, was Fachmann dazu schreiben wird. Er kennt sich in dieser Materie doch wesentlich besser aus als ich.

Also dann zerlegen wir den ersten Absatz
Alle Rechte und Verpflichtungen ... gemeint ist damit Alle daraus Resultierenden ereignisse vom Kriegsende und der Kapitulation der Wehrmacht unter Großadmiral Döniz bis zum ausrufen der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Rechtlichen Rahmens der Rechtsvorschriften Haager Landkriegsordnung und des Völkerrechtes und erlasse der SHAEF - Gesetze diese bleiben aufgrund des Überleitvertrages unberührt und in vollem Umfang gültig!

zu Absatz 2 bleibt zu sagen

Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben! Das heißt auch das die Siegermächte nach wievor über den Kontrollrat eingreifen können!

Im klar Text bedeutet das für Deutschland ... das alle Gesetze der Hauptsiegermächte vorrangig jeglicher Gesetzgebung Deutschlands bestehen bleiben!

malnachdenken
28.03.2007, 13:22
Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben!

Welche Gesetze sind das bspw?

Ivanhoe999
28.03.2007, 13:31
Das wäre nur unter gleichzeitiger Wiedervereinigung beider deutscher Staaten gegangen. Deshalb hat der Friedensvertrag ja eine ganze Weile auf sich warten lassen.

WELCHER FRIEDENSVERTRAG ... welche Nationen haben mit Deutschland einen Friedensvertag geschlossen?

Apifera
28.03.2007, 13:38
Also dann zerlegen wir den ersten Absatz
Alle Rechte und Verpflichtungen ... gemeint ist damit Alle daraus Resultierenden ereignisse vom Kriegsende und der Kapitulation der Wehrmacht unter Großadmiral Döniz bis zum ausrufen der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Rechtlichen Rahmens der Rechtsvorschriften Haager Landkriegsordnung und des Völkerrechtes und erlasse der SHAEF - Gesetze diese bleiben aufgrund des Überleitvertrages unberührt und in vollem Umfang gültig!

zu Absatz 2 bleibt zu sagen

Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben! Das heißt auch das die Siegermächte nach wievor über den Kontrollrat eingreifen können!

Im klar Text bedeutet das für Deutschland ... das alle Gesetze der Hauptsiegermächte vorrangig jeglicher Gesetzgebung Deutschlands bestehen bleiben!

Das stimmt so nicht ganz. All diese Bestimmungen sind in deutsches Recht übergegangen, und deutsche Stellen können entscheiden, ob sie weiter in Kraft bleiben oder nicht.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass manche hier sich direkt krank fühlen, wenn sie feststellen, dass Deutschland wirklich souverän ist. Was habt ihr alle gegen ein souveränes Deutschland?

Fachmaf
28.03.2007, 13:42
WELCHER FRIEDENSVERTRAG ... welche Nationen haben mit Deutschland einen Friedensvertag geschlossen?

Ich hatte schon erläutert, daß der 2+4-Vertrag dem Friedensvertrag entspricht, auf den in früheren Dokumenten Bezug genommen wird.

Mit den anderen Kriegsgegnern wurde schon in den fünfziger Jahren durch bilaterale Vereinbarungen, Notenwechsel oder schlichte Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen eine Kriegsfolgenregelung getroffen.

Falls du auf diesem Unsinn herumreiten möchtest, demzufolge es seit 1945 keinen Frieden gebe, sondern nur einen Waffenstillstand: Diese Unterscheidung kennt das Recht des Internationalen bewaffneten Konflikts nicht mehr. Ein Krieg endet, wenn die Kampfhandlungen eingestellt werden. Wie und welche Regelungen über die Kriegsfolgen die Parteien treffen wollen, ist ihnen überlassen.

Ein Friedensvertrag als zwingendes Erfordernis zur Beendigung eines Kriegszustands ist in der Phase des klassischen Völkerrechts (1648-1945) nicht nachweisbar. Nur ungefähr ein Drittel aller europäischen Kriege wurden in dieser Zeit durch einen Vertrag beendet. Anders gings auch.

Ivanhoe999
28.03.2007, 13:48
Welche Gesetze sind das bspw?

Vieles geht aus der HKLO „Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]

SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944)

SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

Artikel 53 und 107 der UN-Charta

BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274

BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951

BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990

Reicht das ?

Fachmaf
28.03.2007, 13:52
Also dann zerlegen wir den ersten Absatz
Alle Rechte und Verpflichtungen ... gemeint ist damit Alle daraus Resultierenden ereignisse vom Kriegsende und der Kapitulation der Wehrmacht unter Großadmiral Döniz bis zum ausrufen der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Rechtlichen Rahmens der Rechtsvorschriften Haager Landkriegsordnung und des Völkerrechtes und erlasse der SHAEF - Gesetze diese bleiben aufgrund des Überleitvertrages unberührt und in vollem Umfang gültig!

Gemeint ist damit der Restbestand an noch verbliebenem Besatzungsrecht. Dessen Umfang ist schon nach dem Überleitungsvertrag 1952/54 erheblich geschrumpft, vieles ehemaliges Besatzungsrecht galt danach als deutsches Recht weiter und wurde danach modifiziert oder aufgehoben. Vieles dessen, was du da aufzählst, war auch schon vorher Rechtsbereinigungen des alliierten Kontrollrates zum Opfer gefallen.

Entscheidend ist nun, daß dieses verbleibende Besatzungsrecht, das mit der Suspendierung und folgenden Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte ohnehin seine Rechtsgrundlage verloren hat, als deutsches Recht weitergilt und der Disposition des deutschen Gesetzgebers unterliegt. Ausgeschlossen wird nur die rückwirkende Änderung oder Aufhebung zur Wahrung der Rechtssicherheit.


zu Absatz 2 bleibt zu sagen

Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben! Das heißt auch das die Siegermächte nach wievor über den Kontrollrat eingreifen können!

Im klar Text bedeutet das für Deutschland ... das alle Gesetze der Hauptsiegermächte vorrangig jeglicher Gesetzgebung Deutschlands bestehen bleiben!

Der zitierte Text betrifft ausschließlich die Vergangenheit. Dir ist offenbar unklar, um wie wenig und z.T. wenig bedeutendes Recht es sich handelt.

Alles andere ist deine Phantasie.

Fachmaf
28.03.2007, 13:59
Vieles geht aus der HKLO „Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]

Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.


SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944)

Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.


Artikel 53 und 107 der UN-Charta

Von der Generalversammlung in Res. 50/53 für obsolet erklärt. Außerdem gegenstandslos seit Suspendierung und Beendigung der Rechte der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland.


BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274

als deutscher Rechtsakt ohnehin davon nicht betroffen.



BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951

Und was soll uns das sagen?


BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990
Reicht das ?

Nicht, um deine Behauptung zu stützen.

Ivanhoe999
28.03.2007, 13:59
Gemeint ist damit der Restbestand an noch verbliebenem Besatzungsrecht. Dessen Umfang ist schon nach dem Überleitungsvertrag 1952/54 erheblich geschrumpft, vieles ehemaliges Besatzungsrecht galt danach als deutsches Recht weiter und wurde danach modifiziert oder aufgehoben. Vieles dessen, was du da aufzählst, war auch schon vorher Rechtsbereinigungen des alliierten Kontrollrates zum Opfer gefallen.

Entscheidend ist nun, daß dieses verbleibende Besatzungsrecht, das mit der Suspendierung und folgenden Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte ohnehin seine Rechtsgrundlage verloren hat, als deutsches Recht weitergilt und der Disposition des deutschen Gesetzgebers unterliegt. Ausgeschlossen wird nur die rückwirkende Änderung oder Aufhebung zur Wahrung der Rechtssicherheit.



Der zitierte Text betrifft ausschließlich die Vergangenheit. Dir ist offenbar unklar, um wie wenig und z.T. wenig bedeutendes Recht es sich handelt.

Alles andere ist deine Phantasie.

Tut mir ja leid sie entäuschen zu müssen ... aber zu keiner zeit wurden die Besatzungsrechte und alle daraus entstandenen Rechte und Gesetze der Alliierten in irgend einer form aufgehoben, abgeshafft oder beschnitten!

Das kann ihnen jeder Jurist, der nicht auf Europäischen Boden lebt, bestätigen!

malnachdenken
28.03.2007, 14:05
Vieles geht aus der HKLO „Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]

SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944)

SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

Artikel 53 und 107 der UN-Charta

BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274

BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951

BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990

Reicht das ?

Kannst Du das bitte näher erläutern? Welche deutschen Gesetze (wenns geht aktuelle nach der Wende, und keine aus den 50ern oder so) unterliegen denn den SHAEF-Gesetzen?

malnachdenken
28.03.2007, 14:06
Tut mir ja leid sie entäuschen zu müssen ... aber zu keiner zeit wurden die Besatzungsrechte und alle daraus entstandenen Rechte und Gesetze der Alliierten in irgend einer form aufgehoben, abgeshafft oder beschnitten!

Das kann ihnen jeder Jurist, der nicht auf Europäischen Boden lebt, bestätigen!

Nenne mir 20, die als renomiert und seriös gelten.

Apifera
28.03.2007, 14:12
Vielleicht meint er damit den amerikanischen Anwalt Edgar Roman Ludowici, Graf von Roit zu Hoya, der allerdings auf deutschem Boden lebt. Aber er hat sich mal hier im Forum als amerikanischer Anwalt beeichnet.

Ob er rennomiert ist, wage ich zu bezweifeln. Immerhin ist sein Grafentitel echt. Er hat ihn ehrlich bei Ebay ersteigert. Und dafür musste er 299 Euro +7,90 Euro Versandkosten für die Urkunde berappen.

Es ist der einzige US-amerikanische Anwalt, von dem ich weiß, dass er die Auffasung von Ivanhoe999 teilt.

Fachmaf
28.03.2007, 14:13
Tut mir ja leid sie entäuschen zu müssen ... aber zu keiner zeit wurden die Besatzungsrechte und alle daraus entstandenen Rechte und Gesetze der Alliierten in irgend einer form aufgehoben, abgeshafft oder beschnitten!

Einzelheiten dazu in der Dissertation von Rensmann, Michael, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland - Abbauprobleme und Restbestände, Baden-Baden 2002. Der hat das Schicksal des Besatzungsrechts in Deutschland mal in Einzelheiten aufgedröselt.

Ausserdem ist vielleicht aufgefallen, daß Berlin seit dem 23.11.1995 eine neue Verfassung hat. Das kann ja mit der Behauptung vom Fortgelten der BKOs zur früheren Berliner Verfassung nicht ganz zusammenpassen.


Das kann ihnen jeder Jurist, der nicht auf Europäischen Boden lebt, bestätigen!

Damit wäre ich vorsichtig, denn zunächst ist diese Behaupt offenkundiger Unsinn, weil niemand wissen kann, was "jeder Jurist, der nicht auf Europäischem Boden lebt" weiß.

Mir würde auch zu denken geben, wenn an US Law Schools in Kursen über die Geschichte des Völkerrechts auch das deutsche Besatzungsregime zur Sprache kommt. Was man da lernt, hört sich deutlich anders an.

Ivanhoe999
28.03.2007, 14:14
[QUOTE=Fachmaf;1231894]Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.



Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.

Falsch alles was in zusammenhang mit SHAEF stand oder steht, steht nach auflösung von SHAEF unter direkter Direktive der/des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die auflösung des SHAEF betrifft nur die Kommandostruktur nicht aber die Gesetze die daraus Resultierten!

Von der Generalversammlung in Res. 50/53 für obsolet erklärt. Außerdem gegenstandslos seit Suspendierung und Beendigung der Rechte der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland.

Ändert nichts daran das mit keinem der 47 Staaten ein Friedensvertrag geschlossen ist!

Fachmaf
28.03.2007, 14:14
Es ist der einzige US-amerikanische Anwalt, von dem ich weiß, dass er die Auffasung von Ivanhoe999 teilt.

Anwalt? Ich meine, mal wo gelesen zu haben, daß er sich als "US paralegal" bezeichnet. Ein paralegal ist eher so etwas wie ein Rechtsanwaltsgehilfe.

Fachmaf
28.03.2007, 14:20
[QUOTE=Fachmaf;1231894]Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.

Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.

[QUOTE=Ivanhoe999;1231930]Falsch alles was in zusammenhang mit SHAEF stand oder steht, steht nach auflösung von SHAEF unter direkter Direktive der/des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die auflösung des SHAEF betrifft nur die Kommandostruktur nicht aber die Gesetze die daraus Resultierten!

Soweit sie von den Nachfolgeeinrichtungen des Besatzungsregimes übernommen wurden, dann schon. Grundsätzlich waren die Befehle des SHAEF aber an die eigene Truppe gerichtete Befehle und Verfügungen, die mittelbar die deutsche Zivilbevölkerung etc. betrafen. Um sie nach Auflösung der Einrichtung weitergelten zu lassen, mußte sie eine Nachfolgeeinrichtung ausdrücklich übernehmen.


Von der Generalversammlung in Res. 50/53 für obsolet erklärt. Außerdem gegenstandslos seit Suspendierung und Beendigung der Rechte der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland.

Ändert nichts daran das mit keinem der 47 Staaten ein Friedensvertrag geschlossen ist!

Mit den vier Hauptsiegermächten ist das im 2+4-Vertrag geschehen. Was die anderen Staaten angeht, müßte man sich die bilateralen Abkommen anschauen, die mit jedem bisher geschlossen wurden.

Da mit allen diesen Staaten die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhält, kommt ein "Friedensvertrag" ohnehin nicht mehr in Frage. Ich hatte schon erklärt, warum der entbehrlich ist.

Apifera
28.03.2007, 14:25
Anwalt? Ich meine, mal wo gelesen zu haben, daß er sich als "US paralegal" bezeichnet. Ein paralegal ist eher so etwas wie ein Rechtsanwaltsgehilfe.

Ich hatte diesen (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1161404&postcount=92) Beitrag des fraglichen Herrn in Erinnerung. Sollte er da etwa gelogen haben?

Fachmaf
28.03.2007, 14:29
Ich hatte diesen (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1161404&postcount=92) Beitrag des fraglichen Herrn in Erinnerung. Sollte er da etwa gelogen haben?

Ganz schlechter fake.

Ivanhoe999
28.03.2007, 14:31
:hihi:

So dann will ich doch bitte mal alle 47 Friedensvertagsurkunden sehen, die diesbezüglich von den VN offiziell bestätigt worden sind! ES gibt keine!
Auch eine anfrage bei Botschaften der betreffenden Nationen werden sie auf ein Negativ stoßen oder das ganze als mit "No comment" Zitiert abgewimmelt werden!

Ferner will ich von ihnen beweise sehen das die SHAEF-Gesetzgebung von 1945-51 ausserkraft gesetzt wurde. Von wem, Datum! Das Deutsche BSGBl zählt nicht als Quelle!

Ich kenne kein offizielles Dokument das diese ihre behauptungen bestätigt!

malnachdenken
28.03.2007, 14:33
:hihi:

So dann will ich doch bitte mal alle 47 Friedensvertagsurkunden sehen, die diesbezüglich von den VN offiziell bestätigt worden sind! ES gibt keine!

Ferner will ich von ihnen beweise sehen das die SHAEF-Gesetzgebung von 1945-51 ausserkraft gesetzt wurde. Von wem, Datum! Das Deutsche BSGBl zählt nicht als Quelle!

Ich kenne kein offizielles Dokument das diese ihre behauptungen bestätigt!

Nenne doch mal gestezliche Bestimmungen nach der Wende, die sich klar auf SHAEF beziehen bzw diese als Basis haben.

Apifera
28.03.2007, 14:37
Ganz schlechter fake.

Das ist kein Fake, mein lieber Fachmann, das ist Herr Edgar Roman Ludovici, Graf von und zu Ebay, pardon, von Roit zu Hoya. Und ich gehe mal davon aus, dass es der echte ist, denn in seinem eigenen Forum drückt er sich auch so vornehm und gewählt aus, wie es sich für einen Grafen gebührt.

Ich darf ihn mal zitieren in Bezug auf seinen Adelstitel, gefunden in seinem Forum (http://forum.interimpartei.info/viewtopic.php?t=91&postdays=0&postorder=asc&start=30) (letzter Beitrag auf der Seite):


Und besser ein ebay - Graf als durch Schwanzlutschen und Rosette hinhalten
vererbter Grafen / Gräfinnen - Titel .

Fachmaf
28.03.2007, 14:40
So dann will ich doch bitte mal alle 47 Friedensvertagsurkunden sehen, die diesbezüglich von den VN offiziell bestätigt worden sind! ES gibt keine!

Kann ja sein, daß ich irgendwie undeutlich schreibe, aber ich hatte schon erklärt, warum Friedensverträge zur Normalisierung der Beziehungen nicht erforderlich sind oder waren. Nur mit dem vier Hauptsiegermächten mußte eine ausführlichere Regelung getroffen werden, wie mit dem 2+4-Vertrag geschehen.

Eine Untersuchung von Mosler und Doehring aus 1963 kommt zu dem Schluß, daß allehemaligen Feindstaaten den Kriegszustand mit Gesamtdeutschland beendet hatten (Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd.37, 1963, S.1, 485f.).


Ferner will ich von ihnen beweise sehen das die SHAEF-Gesetzgebung von 1945-51 ausserkraft gesetzt wurde. Von wem, Datum! Das Deutsche BSGBl zählt nicht als Quelle!
Ich kenne kein offizielles Dokument das diese ihre behauptungen bestätigt!

Ein BSGBl kenne ich nicht. Das BGBl. I ist aber eine taugliche Quelle, wenn es darum geht, nachzuweisen, daß in deutsches Recht übergeleitetes Besatzungsrecht geändert oder aufgehoben wurde.

Wie schon erwähnt, eine penible Aufstellung findet sich im Anhang der erwähnten Hannoveraner Diss von Rensmann. Bitte selbst nachlesen.

bernhard44
28.03.2007, 14:59
:hihi:

So dann will ich doch bitte mal alle 47 Friedensvertagsurkunden sehen, die diesbezüglich von den VN offiziell bestätigt worden sind! ES gibt keine!
Auch eine anfrage bei Botschaften der betreffenden Nationen werden sie auf ein Negativ stoßen oder das ganze als mit "No comment" Zitiert abgewimmelt werden!

Ferner will ich von ihnen beweise sehen das die SHAEF-Gesetzgebung von 1945-51 ausserkraft gesetzt wurde. Von wem, Datum! Das Deutsche BSGBl zählt nicht als Quelle!

Ich kenne kein offizielles Dokument das diese ihre behauptungen bestätigt!

Sind die Ähnlichkeiten zu gesperrten Personen, in Bezug der Themenauswahl und der daran beteiligten User, eher zufällig oder beabsichtigt!;)

Apifera
28.03.2007, 15:03
Sind die Ähnlichkeiten zu gesperrten Personen, in Bezug der Themenauswahl und der daran beteiligten User, eher zufällig oder beabsichtigt!;)

Ich nehme an, dass ein Großteil von einer Kommissarischen Reichsregierung, der Interimpartei Deutschland oder der Exilregierung kommt. Die Exilregierung hat ihr "Reichsforum" Ende Januar 2007 vorübergehend geschlossen. Und jetzt haben die Leute keinen Platz mehr, sich auszutoben. Es werden dann eben verstärkt andere Foren "beglückt".

Ivanhoe999
28.03.2007, 15:09
@ Malnachdenken ...

Sie sollten sich sprichwörtlich an ihrem Namen fassen ... und meine Behauptung entkräften! Und nicht mir den Schwarzen Peter wieder zu schieben!

Falls Sie nicht die notwendigen informationen erhalten können

Können Sie dieses File evtl. beim State Department einsehen

CS 1060/1, Administration of Military Government in Germany-Occupation Period, 22 Feb 44, in SHAEF G-5, 30. (2) EAC (44) 3, Memorandum by the United Kingdom Representative to the European Advisory Commission (Strang), 15 Jan 44, in State Department, Foreign Relations, 1944, vol. I, pp. 154-57.

malnachdenken
28.03.2007, 15:10
@ Malnachdenken ...

Sie sollten sich sprichwörtlich an ihrem Namen fassen ... und meine Behauptung entkräften! Und nicht mir den Schwarzen Peter wieder zu schieben!

Falls Sie nicht die notwendigen informationen erhalten können

Können Sie dieses File evtl. beim State Department einsehen

CS 1060/1, Administration of Military Government in Germany-Occupation Period, 22 Feb 44, in SHAEF G-5, 30. (2) EAC (44) 3, Memorandum by the United Kingdom Representative to the European Advisory Commission (Strang), 15 Jan 44, in State Department, Foreign Relations, 1944, vol. I, pp. 154-57.

Dies ist ein Diskussionsforum, also warum diskutierst Du dann nicht auch? So richtig mit Belegen und so. Würde Deiner Glaubwürdigkeit und der Diskussion sehr gut tun.

Du behauptest nur, also bist Du auch dran dies zu beweisen.

Ivanhoe999
28.03.2007, 15:13
Ich nehme an, dass ein Großteil von einer Kommissarischen Reichsregierung, der Interimpartei Deutschland oder der Exilregierung kommt. Die Exilregierung hat ihr "Reichsforum" Ende Januar 2007 vorübergehend geschlossen. Und jetzt haben die Leute keinen Platz mehr, sich auszutoben. Es werden dann eben verstärkt andere Foren "beglückt".

:cool2:
Nur zu Ihrer Information ... mit diesen KRR's und / oder ähnlichen Institutionen/Vereinigungen habe ich nichts zu tun!
:cool2:

Ich bin ein einfacher Normalsterblicher Bundesbürger!

:cool2:

Ivanhoe999
28.03.2007, 15:15
Dies ist ein Diskussionsforum, also warum diskutierst Du dann nicht auch? So richtig mit Belegen und so. Würde Deiner Glaubwürdigkeit und der Diskussion sehr gut tun.

Du behauptest nur, also bist Du auch dran dies zu beweisen.

Habe ich getan ... dieses File sollte allen zugänglich sein ... wenn nicht können sie ja einsicht beim zuständigen abteilungs director des State Departments beantragen!

malnachdenken
28.03.2007, 15:22
Habe ich getan ... dieses File sollte allen zugänglich sein ... wenn nicht können sie ja einsicht beim zuständigen abteilungs director des State Departments beantragen!

Reden wir hier nun komkret über Inhalte, oder machen wir hier eine Schnitzeljagd?
Gib bitte betreffende Textstellen an. Kann doch nicht so schwer sein.

Fachmaf
28.03.2007, 15:29
Können Sie dieses File evtl. beim State Department einsehen

CS 1060/1, Administration of Military Government in Germany-Occupation Period, 22 Feb 44, in SHAEF G-5, 30. (2) EAC (44) 3, Memorandum by the United Kingdom Representative to the European Advisory Commission (Strang), 15 Jan 44, in State Department, Foreign Relations, 1944, vol. I, pp. 154-57.

Klar werde ich jetzt in ein Kellermagazin runterklettern und mir an den Bänden der FRUS eine Staublunge holen.

Erläutere uns mal lieber, was dieses Memorandum aus 1944 uns über die Bundesrepublik verraten könnte.

Ludo
02.04.2007, 15:31
[QUOTE=Fachmaf;1231894]Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.



Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.

Falsch alles was in zusammenhang mit SHAEF stand oder steht, steht nach auflösung von SHAEF unter direkter Direktive der/des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die auflösung des SHAEF betrifft nur die Kommandostruktur nicht aber die Gesetze die daraus Resultierten!

Von der Generalversammlung in Res. 50/53 für obsolet erklärt. Außerdem gegenstandslos seit Suspendierung und Beendigung der Rechte der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland.

Ändert nichts daran das mit keinem der 47 Staaten ein Friedensvertrag geschlossen ist!

Hallo Ivanhoe, hier sitzt Du 2 en der größten Spammer in allen Foren auf, die durch rabulistische Verdrehungen , Halbwahrheiten und kriminelles Handeln die Tasachen verdrehen.
Diese machen das professionell und sind im Auftrage in allen Foren unterwegs.
Wir haben heraus gefunden was hier und in allen anderen Foren läuft !
Durch die IP wissen wir auch wer und was hier arbeitet, gegen Deutschland.
Du hast es mit einem Spammer und einer Gruppe zu tun, die keinem Deutschen auch nur den leisesten Deut von Rechten vergönnt, dies gilt ebenso für die BRdvD, nachdem Du und alle Anderen platt gemacht wurden und verwirrt bist, gehen diese im Allgemeinen auch auf die BRdvD los.
Diese Burschen / Mädels werden niemals auf ein Argument von Dir eingehen, auch auf Tatsachen nicht , dies wird in der regel ignoriert und durch schwamige Argumentationen verdreht.
Diese Leute sind nicht Fisch und nicht Fleisch .
Und sollten diese sich einmal richtig informieren, würden diese auch wissen das ein Paralegal nicht nur Rechtsanwaltsgehilfe ist, sondern die Hauptsache der Arbeit von allen RA in den USA macht, inkl. der Vertretung vor Gericht , was eine weit aus höhere Anforderung ausmacht als nur ein Lawyer, hier siehst Du schon das diese Herren und Damen nur Mist von sich geben.
Weil diese nicht den geringsten Schimmer besitzen.
der Fachmaf ist einer der sich in anderen Foren als Jurist ausgibt, er lügt, wir wissen sehr geanu wer er ist !
Hallo Fred , kleiner Schwindler und Krummpflüger, hat BRdvD schon überwiesen den Judalohn ?

Apifera
02.04.2007, 19:01
@Ludo,

schön, mal wieder was von dir lesen zu dürfen.
Hast du deine argumentative Niederlage in deinem eigenen Forum gegen PeterK inzwischen verkraftet? Du hast ja von der Möglichkeit, ihn sperren zu können, Gebrauch gemacht. Ich hatte eigentlich erwartet, dass er viel früher gesperrt wird. Aber deine Hoffnung, in widerlegen zu können, hat sich ja nicht erfüllt. Und wenn widerlegen schon nicht geht, wird er einfach stillgelegt.

Wie du allerdings seine Identität festgestellt hast, ist schon eine Wucht gewesen. Auf diese Idee wäre niemand gekommen. Es ist doch nützlich, wenn man gleich gut auf juristischem Gebiet und im Internet auskennt und weiß, dass man einfach nur die IP-Adresse des Schreibers bei whois.ripe.net eingeben muss, und schon bekommt man alle Daten geliefert, bis hin zu Namen, Wohnort, Straße und Hausnummer. Gut, dass du die Technik beherrschst.
Wann darf er übrigens mit der Anklage beim Reichsgericht rechnen? Alle anderen Richter sind ja keine gesetzlichen Richter, wenn man deinen Ausführung glauben darf.

malnachdenken
02.04.2007, 22:41
[QUOTE=Ivanhoe999;1231930]

Hallo Ivanhoe, hier sitzt Du 2 en der größten Spammer in allen Foren auf, die durch rabulistische Verdrehungen , Halbwahrheiten und kriminelles Handeln die Tasachen verdrehen.
Diese machen das professionell und sind im Auftrage in allen Foren unterwegs.
Wir haben heraus gefunden was hier und in allen anderen Foren läuft !
Durch die IP wissen wir auch wer und was hier arbeitet, gegen Deutschland.
Du hast es mit einem Spammer und einer Gruppe zu tun, die keinem Deutschen auch nur den leisesten Deut von Rechten vergönnt, dies gilt ebenso für die BRdvD, nachdem Du und alle Anderen platt gemacht wurden und verwirrt bist, gehen diese im Allgemeinen auch auf die BRdvD los.
Diese Burschen / Mädels werden niemals auf ein Argument von Dir eingehen, auch auf Tatsachen nicht , dies wird in der regel ignoriert und durch schwamige Argumentationen verdreht.
Diese Leute sind nicht Fisch und nicht Fleisch .
Und sollten diese sich einmal richtig informieren, würden diese auch wissen das ein Paralegal nicht nur Rechtsanwaltsgehilfe ist, sondern die Hauptsache der Arbeit von allen RA in den USA macht, inkl. der Vertretung vor Gericht , was eine weit aus höhere Anforderung ausmacht als nur ein Lawyer, hier siehst Du schon das diese Herren und Damen nur Mist von sich geben.
Weil diese nicht den geringsten Schimmer besitzen.
der Fachmaf ist einer der sich in anderen Foren als Jurist ausgibt, er lügt, wir wissen sehr geanu wer er ist !
Hallo Fred , kleiner Schwindler und Krummpflüger, hat BRdvD schon überwiesen den Judalohn ?

Spinner...

Hast Du auch was zur Diskussion beizutragen?

Fachmaf
06.04.2007, 17:37
Diese Burschen / Mädels werden niemals auf ein Argument von Dir eingehen, auch auf Tatsachen nicht , dies wird in der regel ignoriert und durch schwamige Argumentationen verdreht.

"Wir" gehen sogar recht intensiv auf deine "Argumente" ein - so z.B. mit der KRR-FAQ. Hin und wieder mache ich mir auch mal die Mühe, die von euch verschwurbelte Rechtsgeschichte nachzulesen. Ist zwar seit über 15 Jahren herzlich irrelevant, aber wenn man mal Zeit hat...



Und sollten diese sich einmal richtig informieren, würden diese auch wissen das ein Paralegal nicht nur Rechtsanwaltsgehilfe ist, sondern die Hauptsache der Arbeit von allen RA in den USA macht, inkl. der Vertretung vor Gericht , was eine weit aus höhere Anforderung ausmacht als nur ein Lawyer, hier siehst Du schon das diese Herren und Damen nur Mist von sich geben.

Schauen wir mal näher hin:

"A paralegal is person who works in the legal profession, typically as an assistant to a lawyer, and who is typically responsible for researching, analyzing, and managing the daily tasks for cases. While paralegals work closely with cases, they are limited in their duties and must be supervised by a lawyer, who will be ultimately responsible for the paralegal's work."

Quelle und weitere Einzelheiten hier:

http://en.wikipedia.org/wiki/Paralegal

Soviel denn auch nochmal zum Eingehen auf Argumente.



Weil diese nicht den geringsten Schimmer besitzen.
der Fachmaf ist einer der sich in anderen Foren als Jurist ausgibt, er lügt, wir wissen sehr geanu wer er ist !
Hallo Fred , kleiner Schwindler und Krummpflüger, hat BRdvD schon überwiesen den Judalohn ?

Wohl weniger die Bundesrepublik als eher seine zahlreichen Kunden.

Gottkaiser
09.04.2007, 17:44
Keine Sorge, ich will nicht die alte Diskussion anwärmen (obgleich ich befürchte, dass ich genau das tue.) Geht mir eigentlich nur um Klärung eines Subpunktes.



du beklagst eine Reduzierung der Truppenstärke Deutschlands auf 345000 Mann. 2006 lag die Truppenstärke bei 285.000 Mann. 2010 sind 250.000 Mann vorgesehen. Wir müssten also noch um einiges aufrüsten, um die Begrenzung der Truppenstärke einzuhalten.
Wenn wir freiwillig weniger Truppen haben wollen, so geschieht dies weil wir es so wollen. Der Punkt ist der, dass wir nicht mehr haben dürfen, wenn wir es wollten.



Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass du schizophren bist. Auf der einen Seite jammerst du, dass Deutschland immer noch von Alliierten besetzt und deshalb nicht souverän ist. Auf der anderen Seite führst du an, dass in den neuen Ländern aufgrund des 2+4-Vertrages keine alliierten Truppen stationiert werden dürfen, was natürlich auch eine Einschränkung der Souveränität bedeutet. Wie hättest du es denn gerne?
Auch hier liegt ein Denkfehler vor.
Dass es überhaupt Besatzungstruppen gibt ist unabhängig zu betrachten. Wieder einmal ist der Wille des haben Wollens oder nicht haben wollens der springende Punkt.
Was wenn wir keine Truppen in Nord und Süd haben wollen?
Was wenn wir unseren Verbündeten erlauben wollen Standorte in Mitteldeutschland zu errichten?

Gehirnnutzer
09.04.2007, 18:55
Keine Sorge, ich will nicht die alte Diskussion anwärmen (obgleich ich befürchte, dass ich genau das tue.) Geht mir eigentlich nur um Klärung eines Subpunktes.


Wenn wir freiwillig weniger Truppen haben wollen, so geschieht dies weil wir es so wollen. Der Punkt ist der, dass wir nicht mehr haben dürfen, wenn wir es wollten.

Nun Gottkaiser, du berücksichtigst etwas bei deinem Gedankengang nicht. die Reduzierung der Truppen ist eine Verpflichtung aufgrund eigener Erklärung, die im 2+4 Vertrag noch mal wiederholt wird. Sie ist keine bindende Vertragsklausel des 2+ 4 Vertrages, somit könnte Deutschland auch mehr als 345 000 Mann aufstellen, wenn es wollte. Die Reputation Deutschlands würde aber darunter leiden, was bilaterale Verträge etc. erschweren würde.



Auch hier liegt ein Denkfehler vor.
Dass es überhaupt Besatzungstruppen gibt ist unabhängig zu betrachten. Wieder einmal ist der Wille des haben Wollens oder nicht haben wollens der springende Punkt.
Was wenn wir keine Truppen in Nord und Süd haben wollen?
Was wenn wir unseren Verbündeten erlauben wollen Standorte in Mitteldeutschland zu errichten?

Gottkaiser, eine Frage: Sind Verträge die Deutschland geschlossen hat für Deutschland bindend oder nicht?
Hier (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Voelkerrecht/Truppenstationierungsrecht.html) kannst du die Grundlage der Stationierung ausländischer Truppen nachlesen.
Deutschland kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit die Verträge aufkündigen. Sollte Deutschland aus der Nato austreten, was es auch jederzeit kann, fällt auch das Nato-Truppenstatut weg.
Deine letzte Frage erübrigt sich automatisch, da Deutschland dies ja mit seiner Zustimmung zum 2 + 4 Vertrag ausgeschlossen hat und es ja auch eine Klausel des besagten Vertrages war.

Gottkaiser
10.04.2007, 10:46
Mein Lieber Gehirnnutzer,
wie dir sicher auch aufgefallen ist, rotiert die Diskussion schon seit ewigkeiten um den 2+4-Vertrag. Und weil ich eher der Leser hier im Forum bin, und zudem keinen Spaß an ständig sich im Kreis bewegenden Geplapper habe, werde ich mir die Antworten schenken. Das Thema wird sich eh noch weitere 55 Seiten bewegen, wenn es nicht vorher geschlossen wird. Da habe ich besseres in meiner Freizeit zu tun, als mich darin intensiv zu involvieren. Apifera hat nach ImRedros Intension gefragt, die zur Klärung von ImRedros Punkten unerheblich war. Ich denke aber, Apifera hat das nun verstanden.

Fachmaf
10.04.2007, 11:44
Mein Lieber Gehirnnutzer,
wie dir sicher auch aufgefallen ist, rotiert die Diskussion schon seit ewigkeiten um den 2+4-Vertrag.

Leider ohne die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse derer, die ständig diese Diskussion in unterschiedlichen Strängen wieder neu aufmachen.

Gehirnnutzer
10.04.2007, 14:54
Mein Lieber Gehirnnutzer,
wie dir sicher auch aufgefallen ist, rotiert die Diskussion schon seit ewigkeiten um den 2+4-Vertrag. Und weil ich eher der Leser hier im Forum bin, und zudem keinen Spaß an ständig sich im Kreis bewegenden Geplapper habe, werde ich mir die Antworten schenken. Das Thema wird sich eh noch weitere 55 Seiten bewegen, wenn es nicht vorher geschlossen wird. Da habe ich besseres in meiner Freizeit zu tun, als mich darin intensiv zu involvieren. Apifera hat nach ImRedros Intension gefragt, die zur Klärung von ImRedros Punkten unerheblich war. Ich denke aber, Apifera hat das nun verstanden.

Du stellst doch die Fragen. Das Problem ist doch, das hier einige das Können mit dem wirklich Machen gleichsetzen, obwohl das zwei verschiedene Dinge sind.
Ob Deutschland etwas kann, lässt sich nur auf Grundlage der Gesetze, vertraglichen Bindungen etc. beantworten, aber ob Deutschland etwas macht, das es kann, ist von viel mehr Faktoren abhängig.
Jeder andere Staat, der Verpflichtungen aus Verträgen, die er abgeschlossen hat, nachkommt wird von den Souveränitätsssszweiflern hier als souverän angesehen, nur wenn Deutschland Vertragsverpflichtungen, von Verträgen, die es selber geschlossen hat, dann ist es Ausdruck der Nichtsouveränität.

BitmapBrother
30.05.2007, 13:58
Da sich hier ständig auf den 2+4-Vertrag berufen wird und sich ja scheinbar etliche User hier damit auszukennen scheinen oder dies zumindest vorgeben, würde mich als Quintessenz dieses Vertrages mal Folgendes interessieren:


Als Quellen dazu: http://www.buzer.de/gesetz/2318/index.htm

BGB Z 1998 A Teil II (Rechtskraft zum 29.09.1990, 0:00):

Kapitel I, Artikel 1


(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.


Kapitel II, Artikel 4


2. Artikel 23 wird aufgehoben.



Ergänzend dazu das " Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik" http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_gesetzLaendereinfuehrungsgesetz/index.html


1. Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet: ...

und weiter: §25, 1.


Dieses Gesetz tritt am 14. Oktober 1990 in Kraft.



Und nun meine Frage an alle Schlaumeier: Wie konnten die Bundesländer der DDR, die erst am 14.10.1990 in der schon am 01.10.1990 durch Beschluß der DDR-Volkskammer aufgelösten DDR entstehen sollten, am 03.10.1990 dem bereits am 29.09.1990 aufgelösten Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten???


Das ist in etwa so, als ob ich im Namen meiner Firma, die ich vor 2 Wochen aufgegeben habe, einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abschließe, welches erst in 4 Wochen gegründet wird! Und mal ehrlich: was hätte ein solcher Vertrag wohl vor einem Bundesgericht für eine Bedeutung?!?

BitmapBrother
30.05.2007, 14:33
Nachtrag:

http://staatsrecht4u.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm#definition

Nach Staatsrecht definiert sich ein Staat über 3 Kriterien: Staatsgewalt, Staatsgebiet und Staatsvolk

Da die BRD seit 29.09.1990 über kein Staatsgebiet mehr verfügt und auch keine Staatsbürger hat, kann sie gar kein rechtmäßiger Staat sein!

Oder kann irgendjemand hier nachweisen, daß er Staatsbürger oder -angehöriger der Bundesrepublik Deutschland ist?!? :D

Gehirnnutzer
30.05.2007, 15:49
Da sich hier ständig auf den 2+4-Vertrag berufen wird und sich ja scheinbar etliche User hier damit auszukennen scheinen oder dies zumindest vorgeben, würde mich als Quintessenz dieses Vertrages mal Folgendes interessieren:


Als Quellen dazu: http://www.buzer.de/gesetz/2318/index.htm

BGB Z 1998 A Teil II (Rechtskraft zum 29.09.1990, 0:00):

Kapitel I, Artikel 1




Kapitel II, Artikel 4





Ergänzend dazu das " Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik" http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_gesetzLaendereinfuehrungsgesetz/index.html



und weiter: §25, 1.




Und nun meine Frage an alle Schlaumeier: Wie konnten die Bundesländer der DDR, die erst am 14.10.1990 in der schon am 01.10.1990 durch Beschluß der DDR-Volkskammer aufgelösten DDR entstehen sollten, am 03.10.1990 dem bereits am 29.09.1990 aufgelösten Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten???


Das ist in etwa so, als ob ich im Namen meiner Firma, die ich vor 2 Wochen aufgegeben habe, einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abschließe, welches erst in 4 Wochen gegründet wird! Und mal ehrlich: was hätte ein solcher Vertrag wohl vor einem Bundesgericht für eine Bedeutung?!?

Nicht die Länder sind der Bundesrepublik beigetreten sondern die DDR. Für den Rest brauchst du mein lieber Freund nur Artikel 9 des Einigungsvertrages und die Anlage II durchlesen und damit erübrigt sich deine spitzfindige Argumentation.

Bruddler
30.05.2007, 15:53
Deutschland doch nicht frei und souverän?
Nachkriegs-Deutschland war noch nie "frei und souverän" !
Anderslautende Meldungen sind falsch und unzutreffend !

BitmapBrother
30.05.2007, 16:41
Nicht die Länder sind der Bundesrepublik beigetreten sondern die DDR. Für den Rest brauchst du mein lieber Freund nur Artikel 9 des Einigungsvertrages und die Anlage II durchlesen und damit erübrigt sich deine spitzfindige Argumentation.

Das ist gehoppt wie gesprungen! Es ändert nichts an der Tatsache, daß beide Staaten zum genannten Zeitpunkt ebenso wie der Artikel 23, dem nun die DDR, deren Länder, Bezirke oder was ich weiß ich beigetreten sein sollen, nicht mehr existierten!

Du mußt schon das Ganze sehen und nicht einzelne Sätze aus dem Zusasmmenhang reißen!

btw: Art. 9 des Einigungsvertrages besagt lediglich, daß das Recht der DDR in Kraf bleibt...

Und um mal den berühmten Schriftsteller und Nobel-Preisträger Günther Grass aus dem Buch "Fragen zur Deutschen Einheit" zu zitieren: "Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist." Und: "Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten BRD haben das Grundgesetz als Provisorium im Hinblick auf eine spätere, vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlußartikel. Daran müssen wir uns halten."

dorbei
30.05.2007, 17:03
Wie konnten sich die BRD und die DDR überhaupt anmassen, eine "deutsche Einheit" auszurufen, wenn keiner der beiden ein völkerrechtlicher Souverän und damit auch kein rechtlicher Nachfolger des Deutschen Reiches ist?
Es war ja die Wehrmacht, die gegenüber den Alliierten kapitulierte und nicht die Reichregierung und das Deutsche Reich ist ja bis heute noch völkerrechtlicher Souverän (welches sich auch immer noch mit ca. 50 Staaten im Kriegszustand befindet).
Die Allierten sahen die BRD und die DDR auch nie als souverän an, sondern lediglich als Besatzungszonen.

Gehirnnutzer
30.05.2007, 19:32
Das ist gehoppt wie gesprungen! Es ändert nichts an der Tatsache, daß beide Staaten zum genannten Zeitpunkt ebenso wie der Artikel 23, dem nun die DDR, deren Länder, Bezirke oder was ich weiß ich beigetreten sein sollen, nicht mehr existierten!

Du mußt schon das Ganze sehen und nicht einzelne Sätze aus dem Zusasmmenhang reißen!

btw: Art. 9 des Einigungsvertrages besagt lediglich, daß das Recht der DDR in Kraf bleibt...

Und um mal den berühmten Schriftsteller und Nobel-Preisträger Günther Grass aus dem Buch "Fragen zur Deutschen Einheit" zu zitieren: "Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist." Und: "Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten BRD haben das Grundgesetz als Provisorium im Hinblick auf eine spätere, vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlußartikel. Daran müssen wir uns halten."

Nur irrt sich der Herr Günter Grass mit seiner Aussage, denn Artikel 146 GG betrifft nur die Geltungsdauer des GG und schreibt Bedingungen für den Fall das es ersetzt wird.


Artikel 146 GG (Stand 2006)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Quelle (http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_11.html)

Artikel 146 GG (1949)
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Wo bitte steht in dem Artikel etwas von einer Verpflichtung zur neuer Verfassung.
In beiden Versionen ist nur die Rede davon, wann das GG seine Gültigkeit verliert und welche Voraussetzungen erfüllt seien müssen, damit es sein Gültigkeit verliert.
Es ergibt sich aus den beiden Versionen keine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung.
Einzig und allein aus der ursprünglichen Präambel lässt sich der Wunsch der Väter des GG zur einer neuen Verfassung ableiten. Nun zum einen ist eine Präambel nur ein Vorwort, eine Einleitung in das nachfolgende Werk und hat keinen rechtlich bindenden Charakter. Zum Anderen unterliegt die Präambel nicht dem Änderungsschutz des Artikels 19 GG sondern kann wie jeder sonstige Bestandteil des GG gemäß den Bestimmungen des Artikels 79 GG geändert werden, was auch im Rahmen der Abstimmung zum Einigungsvertrag mit den notwendigen Mehrheiten geschehen ist.

Jetzt zu deiner Behauptung mit dem Artikel 23 GG. Nun mein lieber BitmapBrother, du unterliegst einem kleinen Irrtum in dem du annimmst, das der Einigungsvertrag die Betrittserklärung gemäß Artikel 23 GG der DDR wäre, das ist falsch. Der Einigungsvertrag ist nämlich so gesehen eine Durchführungsverordnung voheriger Beschlüsse. Der Beschluß des Beitritts gemäß Artikel 23 GG der DDR wurde nämlich am 23. August 1990 von der Volkskammer der DDR gefaßt, also zu einem Zeitpunkt als der Artikel 23 noch nicht aufgehoben war.(Quelle (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_erklaerungVolkskammerZurWiederv ereinigung/index.html))
Ausschlagebend ist nämlich der Zeitpunkt der Erklärung, des Beschlusses des Beitrittes und nicht wann er erfolgt. Also hör mit diesem 29.09.1990er Quatsch auf.

@dorbei

1. Bundesverfassungsgericht (2 BvF 1/73)
Wir können ja die bereits gelaufene Diskussion über diese Urteil ( sogar in diesem Thread) zum zigten Male wiederholen.

2. Souveränität der Bundesrepublik
Belege bitte dein Behauptung, in dem du für alle hier nachprüfbare Beweise vorlegst, das der 2+ 4 Vertrag, die Pariser Verträge ( vor allem der Deutschlandvertrag) und die entsprechenden Verträge der DDR mit der Sowjetunion keine völkerrechtliche Relevanz haben.

kritiker_34
30.05.2007, 21:25
Deutschland doch nicht frei und souverän?
Nachkriegs-Deutschland war noch nie "frei und souverän" !
Anderslautende Meldungen sind falsch und unzutreffend !

wir haben eine begrenzte Freiheit, sind aber nicht NATIONAL Souverän wie andere Länder.

Liegnitz
30.05.2007, 21:35
Deutschland doch nicht frei und souverän?
Nachkriegs-Deutschland war noch nie "frei und souverän" !
Anderslautende Meldungen sind falsch und unzutreffend !

Vollkommne Zustimmung.
Das sind die Tatsachen . Und wer das nicht glaubt, braucht nur ständig die Aktionen des ZdJ zu verfolgen.

blues
30.05.2007, 21:47
Vollkommne Zustimmung.
Das sind die Tatsachen . Und wer das nicht glaubt, braucht nur ständig die Aktionen des ZdJ zu verfolgen.


und schon wieder eine haltlose diffamierung eine demokratischen organisation


woher kommen deine vorurteile, die schon vor sechzig jahren mehr als neunhundert jahrealt waren,

woher kommt dieses unsinnig, verbitterte rumgemeckere über eine demokratische

organisation, die nicht mehr oder minder, das gleiche recht beansprucht, wie der

evangelische kirchenrat oder die bischhofskonferenz,

woher stammt dieses vorurteil ?


.:cool2:

Liegnitz
30.05.2007, 21:56
und schon wieder eine haltlose diffamierung eine demokratischen organisation


woher kommen deine vorurteile, die schon vor sechzig jahren mehr als neunhundert jahrealt waren,

woher kommt dieses unsinnig, verbitterte rumgemeckere über eine demokratische

organisation, die nicht mehr oder minder, das gleiche recht beansprucht, wie der

evangelische kirchenrat oder die bischhofskonferenz,

woher stammt dieses vorurteil ?


.:cool2:

Hee Speichellecker. Nie was von den Fällen, Möllenmann, Hohmann, General Güntzel, Kardinal Meisner, Oettinger gehört?
Alle die wurden vom allmächtigen Wächterrat Deutschland genannt ZdJ. gemaßregelt und von den eigenen Politikern dann verworfen, wenn sie nicht alles zurücknahmen .
Willst du diese Machtpotenz J ener abstreigen?

blues
30.05.2007, 22:14
Hee Speichellecker. Nie was von den Fällen, Möllenmann, Hohmann, General Güntzel, Kardinal Meisner, Oettinger gehört?
Alle die wurden vom allmächtigen Wächterrat Deutschland genannt ZdJ. gemaßregelt und von den eigenen Politikern dann verworfen, wenn sie nicht alles zurücknahmen .
Willst du diese Machtpotenz J ener abstreigen?


willst du damit behaupten, selbiger hätte sie zu fall gebracht ?

... so mächtig ... ?

oder fielen sich nicht eher durch eigene narretei!

woher kommen deine feindbilder ?


.

Gehirnnutzer
30.05.2007, 22:27
willst du damit behaupten, selbiger hätte sie zu fall gebracht ?

... so mächtig ... ?

oder fielen sich nicht eher durch eigene narretei!

woher kommen deine feindbilder ?


.

blues, solange nicht die Dinge gemacht werden, die sich Liegnitz, seekuh und Co. vorstellen, werden sie immer behaupten Deutschland ist nicht souverän.

Aber es wird immer Leute geben, die den Umstand, das etwas nicht gemacht wird, als Beweis ansehen, das etwas nicht gemacht werden kann.

blues
30.05.2007, 22:50
stimmt !


aber woher kommts ?


.

BitmapBrother
31.05.2007, 09:48
Nur irrt sich der Herr Günter Grass mit seiner Aussage, denn Artikel 146 GG betrifft nur die Geltungsdauer des GG und schreibt Bedingungen für den Fall das es ersetzt wird.



Wo bitte steht in dem Artikel etwas von einer Verpflichtung zur neuer Verfassung.
In beiden Versionen ist nur die Rede davon, wann das GG seine Gültigkeit verliert und welche Voraussetzungen erfüllt seien müssen, damit es sein Gültigkeit verliert.
Es ergibt sich aus den beiden Versionen keine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung.
Einzig und allein aus der ursprünglichen Präambel lässt sich der Wunsch der Väter des GG zur einer neuen Verfassung ableiten. Nun zum einen ist eine Präambel nur ein Vorwort, eine Einleitung in das nachfolgende Werk und hat keinen rechtlich bindenden Charakter. Zum Anderen unterliegt die Präambel nicht dem Änderungsschutz des Artikels 19 GG sondern kann wie jeder sonstige Bestandteil des GG gemäß den Bestimmungen des Artikels 79 GG geändert werden, was auch im Rahmen der Abstimmung zum Einigungsvertrag mit den notwendigen Mehrheiten geschehen ist.

Jetzt zu deiner Behauptung mit dem Artikel 23 GG. Nun mein lieber BitmapBrother, du unterliegst einem kleinen Irrtum in dem du annimmst, das der Einigungsvertrag die Betrittserklärung gemäß Artikel 23 GG der DDR wäre, das ist falsch. Der Einigungsvertrag ist nämlich so gesehen eine Durchführungsverordnung voheriger Beschlüsse. Der Beschluß des Beitritts gemäß Artikel 23 GG der DDR wurde nämlich am 23. August 1990 von der Volkskammer der DDR gefaßt, also zu einem Zeitpunkt als der Artikel 23 noch nicht aufgehoben war.(Quelle (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_erklaerungVolkskammerZurWiederv ereinigung/index.html))
Ausschlagebend ist nämlich der Zeitpunkt der Erklärung, des Beschlusses des Beitrittes und nicht wann er erfolgt. Also hör mit diesem 29.09.1990er Quatsch auf.




Ja gut, rein wörtlich betrachtet ist Herr Grass da gewiß ein wenig über das Ziel hinausgeschossen, auch wenn nach meinen Informationen die Verabschiedung einer neuen Verfassung innerhalb von 2 Jahren nach der Wiedervereinigung als eine der Bedingungen derselben aufgestellt wurde. Aber dies läßt sich wohl nicht mehr beweisen. Dennoch sollte rein aus dem Wortlaut der ehemaligen Präambel bzw. Art. 146 GG eine Notwendigkeit abzuleiten sein!

Präambel vor 1990: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung... hat das Deutsche Volk in den Ländern ..., um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen... Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

Art. 146: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."


1. war dieses GG eindeutig nur für eine Übergangszeit vorgesehen.
2. ist die Einheit immer noch nicht vollendet.
3. wurde dieses GG nicht vom deutschen Volk beschlossen! (Lüge!!!)
4. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, auch wenn diese in der neuen Fassung schon als vollendet bezeichnet wird.
5. wenn das GG die Verfassung sein soll, warum soll es dann bis zum Beschluß einer Verfassung gültig bleiben? Ist doch ein krasser Widerspruch!

6. ist mir schon bewußt, daß der Einigungsvertrag am 23.08.90 beschlossen wurde. Dennoch kann darin weder beschlossen werden, daß die DDR am 03.10. dem Geltungsbereich gemäß Art. 23 beitritt, wenn dieser am 03.10. nicht mehr existierte, ebenso wenig, wie am 14.10.90 "in der DDR" die Länder ... gebildet werden konnten, da diese am 14.10.90 ebenfalls nicht mehr existierte! So ein Vertrag unter Unternehmen hätte vor keinem Bundesgericht irgendeine Bedeutung und würde nicht mal verhandelt werden!

Du mußt die Fakten schon so sehen, wie sie geschrieben sind, nicth wie Du sie gerne verstehen möchtest!

Und wie bereits beschrieben, kann die BRD mangels Staatsgebiet und Staatsvolk gar kein souveräner Staat sein! Da führt kein Weg daran vorbei, egal ob die Wiedervereinigung nun je nach Interpretationslage wirklich vollzogen wurde oder nicht.

Gehirnnutzer
31.05.2007, 11:59
Ja gut, rein wörtlich betrachtet ist Herr Grass da gewiß ein wenig über das Ziel hinausgeschossen, auch wenn nach meinen Informationen die Verabschiedung einer neuen Verfassung innerhalb von 2 Jahren nach der Wiedervereinigung als eine der Bedingungen derselben aufgestellt wurde. Aber dies läßt sich wohl nicht mehr beweisen. Dennoch sollte rein aus dem Wortlaut der ehemaligen Präambel bzw. Art. 146 GG eine Notwendigkeit abzuleiten sein!


1. war dieses GG eindeutig nur für eine Übergangszeit vorgesehen.
2. ist die Einheit immer noch nicht vollendet.
3. wurde dieses GG nicht vom deutschen Volk beschlossen! (Lüge!!!)
4. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, auch wenn diese in der neuen Fassung schon als vollendet bezeichnet wird.
5. wenn das GG die Verfassung sein soll, warum soll es dann bis zum Beschluß einer Verfassung gültig bleiben? Ist doch ein krasser Widerspruch!

6. ist mir schon bewußt, daß der Einigungsvertrag am 23.08.90 beschlossen wurde. Dennoch kann darin weder beschlossen werden, daß die DDR am 03.10. dem Geltungsbereich gemäß Art. 23 beitritt, wenn dieser am 03.10. nicht mehr existierte, ebenso wenig, wie am 14.10.90 "in der DDR" die Länder ... gebildet werden konnten, da diese am 14.10.90 ebenfalls nicht mehr existierte! So ein Vertrag unter Unternehmen hätte vor keinem Bundesgericht irgendeine Bedeutung und würde nicht mal verhandelt werden!

Du mußt die Fakten schon so sehen, wie sie geschrieben sind, nicth wie Du sie gerne verstehen möchtest!

Und wie bereits beschrieben, kann die BRD mangels Staatsgebiet und Staatsvolk gar kein souveräner Staat sein! Da führt kein Weg daran vorbei, egal ob die Wiedervereinigung nun je nach Interpretationslage wirklich vollzogen wurde oder nicht.

Wie bereits erwähnt, hat die Präambel keine rechtlich bindende Kraft, somit lässt sich keine Notwendigkeit ableiten. Das man das Grundgesetz ursprünglich als eine Art Übergangslösung angesehen hat, werde ich auch nicht verneinen, nur ist durchaus immer möglich, das sich Ansichten ändern. Es ist schon des öfteren vorgekommen, das Dinge als Übergangslösungen gedacht waren und dann als "endgültige" Lösung betrachtet wurden, weil sie sich bewährt haben.
Wollen wir einfach für den Bereich Verfassung mal die Dinge auf den Punkt bringen:

Es wurde der Wunsch (ursprüngliche Präambel) nach eine neuen Verfassung geäußert, daraus lässt sich aber weder eine Verpflichtung oder eine Notwendigkeit zur einer neune Verfassung ableiten. Eine Notwendigkeit könnte man ableiten, wenn das bisherige Verfassungswerk, in diesem Fall das Grundgesetz, für die neuen Umstände ungeeignet ist, was jetzt zu belegen wäre. Das es bis jetzt keine neue Verfassung gegeben hat, heißt nicht, das es niemals eine neue Verfassung geben wird, nur das es keine Verpflichtung dazu gibt. Wer über die notwendigen Mehrheiten verfügt kann verfassungsgebende Maßnahmen einleiten (es sind die selben Mehrheiten notwendig wie bei der Änderung des GG) und auf die Zustimmung des Volkes hoffen.

Nun zu deiner Behauptung rund um Staatsgebiet etc.
Erstmal ein Lob für deinen sachlichen Diskussionsstil. Jetzt wird es etwas theoretisch. Du machst mehrere kleine Fehler:

Der Beitritt der DDR ist nicht im Einigungsvertrag beschlossen worden. Der Beitritt wurde, wie bereits von mir erwähnt, am 23.August 1990 von der DDR Volkskammer beschlossen, auf Grundlage des zu dem Zeitpunkt noch vorhandenen Artikel 23 GG. Der physische Beitritt erfolgte zwar, wie du richtig erwähnst am 3.10.1990, zu einem Zeitpunkt als der Artikel 23 GG durch den Einigungsvertrag (Kapitel 2 Artikel 4) aufgehoben war, was aber für die Legitimität nicht von Bedeutung ist, da der physische Beitritt aus rechtliche Sicht eine Rechtsfolge der Entscheidung der DDR Volkskammer vom 23. August 1990 ist.
Per Definition beschreibt die Rechtsfolge das, was eintritt, wenn der Tatbestand eine Norm (Gesetz) erfüllt ist. In diesem Fall wurde der Tatbestand des Artikels 23 GG mit der Entscheidung des DDR Volkskammer erfüllt. Rechtsfolgen können auch dann eintreten bzw. auch verspätet eintreten, auch wenn die ihr zugrundelegende Norm nicht mehr gültig ist.
Folgt man der einfachen Logik, hättest du recht, BitmapBrother, aber die Rechtswissenschaften haben ihre eigene Logik und man muss wohl Jura und Verfassungsrecht studiert haben um diese wirklich zu verstehen.

Volkov
02.06.2007, 09:49
Auf gar keinen Fall ist Deutschland souverän. Das fängt schon damit an, das wir noch nicht mal eine Verfassung haben. Weiter gehts mit dem Schuldkult, der Teilungsschmerzen, die bis heute nicht beseitigt sind, der Unterschiedlichen Bezahlung von Ost-/Westdeutschen, Männern/FRauen. Nur Hartz-IV vereint Deutschland. Tolle Souverenität !

Gehirnnutzer
02.06.2007, 10:03
Auf gar keinen Fall ist Deutschland souverän. Das fängt schon damit an, das wir noch nicht mal eine Verfassung haben. Weiter gehts mit dem Schuldkult, der Teilungsschmerzen, die bis heute nicht beseitigt sind, der Unterschiedlichen Bezahlung von Ost-/Westdeutschen, Männern/FRauen. Nur Hartz-IV vereint Deutschland. Tolle Souverenität !

Wir haben eine Verfassung, nämlich das Grundgesetz.

Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.
Es dürfte kaum zu bezweifeln sein, das diese Bedingungen vom Grundgesetz erfüllt werden.

Wer jetzt sich auf die Bezeichnung Grundgesetz bezieht, dem möchte ich sagen, das die norwegische Verfassung, die dänische Verfassung und diverse Verfassungen anderer Länder Grundgesetz heißen. Komischerweise kommt bei diesen Ländern keiner auf die Idee zu behaupten sie haben keine Verfassung und schon gar nicht darauf, sie wären nicht souverän.

Volkov
02.06.2007, 11:23
Nur besagt Art.146 des GG das dass GG nur zum Übergang geschaffen wurde bis es durch eine Vrfassung abgelöst wird.

Wo gibts denn noch GG ?

Gehirnnutzer
02.06.2007, 12:06
Nur besagt Art.146 des GG das dass GG nur zum Übergang geschaffen wurde bis es durch eine Vrfassung abgelöst wird.

Wo gibts denn noch GG ?

Geht das schon wieder los.


Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da steht nichts von Übergangslösung, auch steht da nichts von Verpflichtung. Es gibt nur zwei Dinge die man dem Artikel entnehmen kann:

1. Die Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes.

2. Die Bedingungen, die erfüllt seien müssen, damit das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert.

Es gibt, besser es gab nur einen Teil de Grundgesetzes aus dem man theoretisch deine Aussage ableiten kann bzw. konnte, die ursprüngliche Präambel des GG.

Nun eine Präambel ist eine Vorwort, eine Einführung und Einleitung in das nachfolgende Werk, in diesem Fall ein Gesetzeswerk. Sie kann zum Teil die Ansichten, die die Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Werkes enthalten.
Nun Ansichten können sich ändern und Entwicklungen können die Betrachtungsweise des Werkes ändern. Diesem Umstand zollten die Väter des Grundgesetzes Beachtung. Warum sonst haben sie ihre Wünsche und Ansichten im einzigen Teil des Grundgesetzes geäußert, der zwar den Änderungsvorschriften des Artikels 79 GG unterliegt, aber absolut keinen rechtlich bindenden Charakter hat.
Wären die Gründerväter der Meinung gewesen, es gäbe eine unumstößliche Verpflichtung zur einer neuen Verfassung, wenn bestimmte Umstände eintreten und das Grundgesetz hätte einen dauerhaft bestehenden provisorischen Charakter, hätten sie eine Verpflichtung zur neuen Verfassung in einem Artikel, der ähnlich geschützt wäre wie die Grundrechte durch Artikel 19 GG, festgeschrieben. So aber haben sie es der Entscheidungsfreiheit der Personen überlassen, die ihnen nachfolgten und aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem GG im Gebrauch, den tatsächlichen Wert und die verfassungsmäßige Effizienz des GG bestimmen konnten und somit feststellen ob anwendungsmäßig ein Bedarf für eine neue Verfassung besteht.

Rheinlaender
28.07.2007, 00:59
Wir haben eine Verfassung, nämlich das Grundgesetz.

Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.
Es dürfte kaum zu bezweifeln sein, das diese Bedingungen vom Grundgesetz erfüllt werden.

Man kann sogar noch weiter gehen - aus der Diskussion ueber das Wesen der Verfassungen im 19. Jahrhundert schon trat die Theorie heraus, dass ein Souveraen als Verfassungebende Gewalt auftreten koenne und sich selber damit unwideruflich binden wuerde. Eine verfassungegende Gewalt kann nach dieser Theorie nur einmal, ohne revolutionaeren Umbruch, ausgeuebt werden. Dabei sit es zunaechst egal, wer der Souveraen ist. Alle naehrere in der Literatur zum Hanoverschen Verfassungskonflikt.

Das GG wurde aber ausdruecklich "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" erlassen. Es beschraenkt und definert einen zukunftigen Verfassungeber (auch ein Aspect des Art. 146), der diese Entscheidung abloesen wuerde, ausdruecklich - was auch nur die verfassungsgebende Gewalt machen kann. D. h. es ist von diesem Formalismus her eine Verfassung.

Rheinlaender
28.07.2007, 01:09
Wie konnten sich die BRD und die DDR überhaupt anmassen, eine "deutsche Einheit" auszurufen, wenn keiner der beiden ein völkerrechtlicher Souverän und damit auch kein rechtlicher Nachfolger des Deutschen Reiches ist?

1. Beide waren souveraene Staaten - anders ist ihre Mitgliedschatt bei der UN und die Teilnahme an der KSZE nicht zu erklaeren
2. Die BRD betrachtete sich von Anfang als der legitime dt. Staat, nicht als Rechtsnachfolger des Dt. Reiches, sondern als mit ihm indentisch.
3. Dieser Anspruch der BRD wurde von den anderen Staaten akzeptiert - z. B. durch die Weiterfuehrung von Vertragsbeziehungen des Deutschen Reiches durch die BRD nicht im Rahmen der Staatennachfolge sondern ihre eigenen (Beipiele: Rheinschifffahrtsakte, Londoner Schuldenabkommen, Meterkonvention, Weltpostverein, Urheberechtskonventin, Niederablassungsabkommen mit Persien, etc. etc. ertc.)


Die Allierten sahen die BRD und die DDR auch nie als souverän an, sondern lediglich als Besatzungszonen.

Nein - anders sind die Vertraege, die die Allierten mit beiden Dt. Staaten schlossen nicht zu erklaeren - oder erlaeutere z. B. mir mal den Elysee-Vertrag unter Deiner Vorgabe! Oder den EU-Vertrag! Oder den Moskauer Vertrag! etc,

Odin
28.07.2007, 01:21
Man kann sogar noch weiter gehen - aus der Diskussion ueber das Wesen der Verfassungen im 19. Jahrhundert schon trat die Theorie heraus, dass ein Souveraen als Verfassungebende Gewalt auftreten koenne und sich selber damit unwideruflich binden wuerde. Eine verfassungegende Gewalt kann nach dieser Theorie nur einmal, ohne revolutionaeren Umbruch, ausgeuebt werden. Dabei sit es zunaechst egal, wer der Souveraen ist. Alle naehrere in der Literatur zum Hanoverschen Verfassungskonflikt.

Das GG wurde aber ausdruecklich "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" erlassen. Es beschraenkt und definert einen zukunftigen Verfassungeber (auch ein Aspect des Art. 146), der diese Entscheidung abloesen wuerde, ausdruecklich - was auch nur die verfassungsgebende Gewalt machen kann. D. h. es ist von diesem Formalismus her eine Verfassung.

Was die Vertragsonanierer sich so vorstellen, interessiert uns überhaupt nicht. Fahrt in den Niedergang, ihr Volksverräter.

schuppy
28.07.2007, 01:23
habe ich schon vor 3 jahren hier angemahnt!
so weit sind wir damals schon gekommen, dann kamen die ganz schlauen.

Rheinlaender
28.07.2007, 01:34
Was die Vertragsonanierer sich so vorstellen, interessiert uns überhaupt nicht. Fahrt in den Niedergang, ihr Volksverräter.

Das Volk hat 1949 in der Form des Grundgesetzes gesprochen, es hat diese Aeusserung bei der Neufassung von Landesverfassung und 1990 beim Beitritt der DDR immer wieder bestaetigt.

Wer diese Entscheidung des Volkes nicht akzeptiert, sollte mit dem Termius "Volksverraeter" vorsichtiger agieren.

schuppy
28.07.2007, 01:36
Ich dachte nach der Wiedervereinigung und der Dm aufgabe sei uns diese wieder zugesichert worden.

Ging es damals wirklich nur um das ok für die Wiedervereinigung und nicht im Suveränität, trotz abzug der Russen und grossteils der anderen Nationen.??

Es ging nur um die Vernichtung der "DM", diese war auf dem Weltmarkt zu stabil und
konnte Dollar und Pfund gefährlich werden. Wir sind nicht unabhängig und zahlen auch heute noch wie die bekloppten!:D :D :D

Rheinlaender
28.07.2007, 01:43
Es ging nur um die Vernichtung der "DM", diese war auf dem Weltmarkt zu stabil und
konnte Dollar und Pfund gefährlich werden.

Tolle Logik - weshalb der Euro auch staendig gegen den Dollar an Wert verliert ... sag mal, was haelts davon, wenn Du mal einen Relalitaet-Check machen wuerdest.


Wir sind nicht unabhängig und zahlen auch heute noch wie die bekloppten!:D :D :D

Wie gross sind eigentlich die dt. Devisienreserven?

Fritz Fullriede
28.07.2007, 09:25
Das Volk hat 1949 in der Form des Grundgesetzes gesprochen

Ein guter Witz :)) :)) :))

Peaches
28.07.2007, 09:27
Ein guter Witz :)) :)) :))

Der eigentliche Witz ist: Es ist gar keiner.

Brutus
28.07.2007, 09:39
***

Das kannste laut sagen! Ein Grundgesetz (keine Verfassung!), das den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen ist, mag vieles sein, aber sicher nicht der Ausdruck eines freien und souveränen Volkes.

Gehirnnutzer
28.07.2007, 10:00
Das kannste laut sagen! Ein Grundgesetz (keine Verfassung!), das den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen ist, mag vieles sein, aber sicher nicht der Ausdruck eines freien und souveränen Volkes.

Das Grundgesetz ist auch nicht den Alleierten zu Gehnehmigung vorgelegt worden, sondern der Entwurf des Grundgesetzes. Erst danach ist es den gewählten Länderparlamenten zur Ratefizierung vorgelegt worden. Fals du in Geschichte aufgepasst hättest, dann wüsstest du, das das bayrische Parlament das GG abgelehnt hat und in einer weiteren Abstimmung geklärt hat, das das GG für Bayern bindend ist, wenn 2/3 der Länderparlamente das GG ratefizieren.
Die Genehmigung betraf den Entwurf, die Annahme geschah aber durch die gewählten Volksvertreter.
Fakt ist also, das die Genehmigung des Entwurfes für die Annahme des GG vollkommen irrelevant gewesen ist, denn es hätte dennoch in den Länderparlamenten scheitern können ( wie es z.B. in Bayern).
Die Genehmigung gehört zur Entwurfsphase und die ist nicht entscheidend sondern nur die Annahme durch das Volk oder dessen Vertreter.

Odin
28.07.2007, 18:25
Das Volk hat 1949 in der Form des Grundgesetzes gesprochen, es hat diese Aeusserung bei der Neufassung von Landesverfassung und 1990 beim Beitritt der DDR immer wieder bestaetigt.

Wer diese Entscheidung des Volkes nicht akzeptiert, sollte mit dem Termius "Volksverraeter" vorsichtiger agieren.

:)) :)) :)) :))


Lächerlich. In der Waffengewalt der alliierten Mörderbanden.

Cobra41
13.10.2007, 19:27
Ein guter Witz :)) :)) :))

Und ? wie erklärt Ihre diese Nachricht ?


Russische Inspekteure Überprüfen in St wendel (Saarland) eine Minitions und Waffenfabrik. Gelesen in der SZ (Saarbrücker-Zeitung) am 12.10.2007

Gehört das auch zur sogeneanten Freitheit und Souveränität ?

Cobra41
13.10.2007, 19:37
Und ? wie erklärt Ihre diese Nachricht ?


Russische Inspekteure Überprüfen in St Wendel (Saarland) eine Minitions und Waffenfabrik. Gelesen in der SZ am 12.10.2007

Gehört das auch zur sogeneanten Freitheit und Souveränität ?

Die Fabriken im Irak und im Iran wurden auch Überprüft. Sind die Souverän?
Was machen die Russen so weit im Westen?

Bitte um Antwort!

Gehirnnutzer
13.10.2007, 19:39
Cobra 41, es gibt diverse bilaterale Verträge (z.B. Abrüstungsverträge) zwischen Nationen, die so etwas zulassen, das ist kein Zeichen fehlender Souveränität.

Cobra41
13.10.2007, 19:48
Cobra 41, es gibt diverse bilaterale Verträge (z.B. Abrüstungsverträge) zwischen Nationen, die so etwas zulassen, das ist kein Zeichen fehlender Souveränität.

Warum macht das den nicht die USA. Die sind doch in Ramstein und Baumholder und nur 25km von hier weg?

Cobra41
13.10.2007, 19:49
Cobra 41, es gibt diverse bilaterale Verträge (z.B. Abrüstungsverträge) zwischen Nationen, die so etwas zulassen, das ist kein Zeichen fehlender Souveränität.

und Danke für deine Antwort.

Cobra41
13.10.2007, 20:01
Cobra 41, es gibt diverse bilaterale Verträge (z.B. Abrüstungsverträge) zwischen Nationen, die so etwas zulassen, das ist kein Zeichen fehlender Souveränität.

Ich habe was für dich! Ist das noch die Souveränität?

Ein Strafanzeige gegen einen Oberbürgermeister, die bei den USA Department of Jusitize anhänig ist , wurde von dem Nachfolgenden Oberbürgermeister bescheinigt.

Volyn
13.10.2007, 21:26
Warum macht das den nicht die USA. Die sind doch in Ramstein und Baumholder und nur 25km von hier weg?


Man kontrolliert sich doch nicht selber.

Wenn ein NATO - Staat einen anderen NATO - Staat kontrolliert, dann hat das doch wohl keinen Sinn, oder?

Das wäre ja so wie wenn Nordkorea Rußland kontrolliert.

Gehirnnutzer
13.10.2007, 21:56
Ich habe was für dich! Ist das noch die Souveränität?

Ein Strafanzeige gegen einen Oberbürgermeister, die bei den USA Department of Jusitize anhänig ist , wurde von dem Nachfolgenden Oberbürgermeister bescheinigt.

Nun das sind zu wenig Informationen um dir eine wirklich genaue Antwort zu geben, jedoch ist dies auch kein Zeichen fehlender Souveränität.
Folgende Möglichkeiten bestehen nämlich:

- Der besagte Oberbürgermeister war zu Gast in der amerikanischen Botschaft und hat dort die zur Anzeige führende Handlung begangen. Botschaften sind generell exterritoriales Gebiet. Dürfte für diesen Fall aber unwahrscheinlich sein.

- Der besagte Bürgermeister hat die zur Anzeige Handlung während eines Besuches in den USA begangen.

- Ausgehend von deiner Aussage das du in der Nähe amerikanischer NATO-Basen wohnst, ist es wohl am wahrscheinlichsten das die zur Anzeige führende Handlung dort geschah und hier diverse Bestimmungen des NATO-Truppenstatut (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg/abg_all/index.htm), seiner Zusatzprotokolle und etlicher ergänzender Abkommen zur Anwendung kommen. Hier greift außerdem noch eine Besonderheit im Falle Deutschlands, das Deutschland keine Militärgerichtsbarkeit kennt. Auch Zivilpersonen, die nicht zu den entsprechenden Streitkräften gehören, auch nicht dort angestellt sind, können wenn sie eine Militärbasis betreten, der Militärgerichtsbarkeit unterliegen, im Falle einer amerikanischen Basis also dem Uniform Code of Military Justice.
Wir bereits erwähnt hat Deutschland keine Militärgerichtsbarkeit, somit gibt es gewisse andere Verfahrensweisen, was z.B. dazu führt, das eine Verfolgung eines Verstoßes gegen den UCMJ, der auf den Gelände der US-Basis von einem Nichtangehörigen und Nicht-Angestellten der US-Streitkräfte an das Justizministerium abgegeben wird, das dann darüber entscheidet, ob Maßnahmen überhaupt ergriffen werden, ob man die Strafverfolgung selber und unter in Anspruchnahme der internationalen Rechtshilfe durchführt, oder ob das ganze an deutsche Behörden abgegeben wird.

Wie gesagt, es fehlen einfach genau Informationen, um wirklich zu sagen um welche Möglichkeit es sich handelt.

Phillie
13.10.2007, 23:30
***

Das kannste laut sagen! Ein Grundgesetz (keine Verfassung!), das den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen ist, mag vieles sein, aber sicher nicht der Ausdruck eines freien und souveränen Volkes.

100%e Zustimmung! Schöne Freiheit! :))

Gehirnnutzer
13.10.2007, 23:59
100%e Zustimmung! Schöne Freiheit! :))

Nur unterliegt ihr beiden dabei einem kleinen Irrtum. Was von den Alleierten genehmigt wurde, war nur der Entwurf des Grundgesetzes, also zu dem Zeitpunkt ein Vorschlag auf dem Papier.
Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratifiezierung in den Länderparlamenten, die aus gewählten Volksvertretern bestanden.
Im Übrigen hat der Umstand der Gehnehmigung durch die Alleierten keine Auswirkung auf die Legitimität des GG( siehe hier (http://www.politikforen.de/showthread.php?t=44593&highlight=Ist+das+Grundgesetz+eine+Verfassung))

Phillie
14.10.2007, 00:09
Nur unterliegt ihr beiden dabei einem kleinen Irrtum. Was von den Alleierten genehmigt wurde, war nur der Entwurf des Grundgesetzes, also zu dem Zeitpunkt ein Vorschlag auf dem Papier.
Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratifiezierung in den Länderparlamenten, die aus gewählten Volksvertretern bestanden.
Im Übrigen hat der Umstand der Gehnehmigung durch die Alleierten keine Auswirkung auf die Legitimität des GG( siehe hier (http://www.politikforen.de/showthread.php?t=44593&highlight=Ist+das+Grundgesetz+eine+Verfassung))


Wenn unser GG eine Verfassung ist, frag ich mich warum dieser Art. nach wie vor Bestand des Grundgesetzes ist, der wär ja wohl überflüssig!

klick hier (http://dejure.org/gesetze/GG/146.html)

Wenn Deutschland so frei ist wie Du sagst und unser Grundgesetz eine Verfassung wäre, was es nicht ist, dann hätten die doch sicher auch diesen Artikel geändert oder gestrichen!

Ohne Zustimmung der Alliierten läuft da überhaupt nichts!

Gehirnnutzer
14.10.2007, 00:40
Wenn unser GG eine Verfassung ist, frag ich mich warum dieser Art. nach wie vor Bestand des Grundgesetzes ist, der wär ja wohl überflüssig!

klick hier (http://dejure.org/gesetze/GG/146.html)

Wenn Deutschland so frei ist wie Du sagst und unser Grundgesetz eine Verfassung wäre, was es nicht ist, dann hätten die doch sicher auch diesen Artikel geändert oder gestrichen!

Ohne Zustimmung der Alliierten läuft da überhaupt nichts!

Wieder jemand, der der irrigen Annahme ist, das sich aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt, obwohl das nicht der Fall ist.
Dieser Artikel betrifft die Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes und stellt Bedingungen an die Verfassung, die es ersetzen soll.
Einzig und allein kann man von der ursprünglichen Präambel den Wunsch nach einer neuen Verfassung ableiten, jedoch ist eine Präambel nicht rechtlich bindend, noch wird man, wenn man nachfolgenden Generationen eine Verpflichtung auflegen will, dies in einem Teil schreiben, der aufgrund der selbst aufgestellten Regelungen abänderbar ist.

Phillie, du scheinst zusätzlich zu der Gruppe von Menschen zu gehören, die der Meinung sind, das der bloße Umstand, das etwas nicht getan wird gleichbedeutend mit es kann nicht getan werden ist.
Dir passt das GG nicht, du willst eine neue Verfassung, dann beschreite den Weg der dafür vorgesehen ist, simple ausgedrückt, du musst eine ausreichende Mehrheit des Volkes davon überzeugen, das eine neue Verfassung notwendig ist, das führt nämlich zu verfassungsgebenden Maßnahmen an dessen Ende ein Verfassungsentwurf steht, der durch die Zustimmung des deutschen Volkes zur Verfassung wird.

Natürlich hat die Sache einen Haken, aber der hat nichts mit fehlender Souveränität zu tun, sondern nur mit Unwillen und oder oder Unfähigkeit, nämlich der Unwillen und die Unfähigkeit Menschen überzeugen zu wollen und überzeugen zu können.

Rheinlaender
14.10.2007, 03:21
Ich habe was für dich! Ist das noch die Souveränität?

Nebenbei - Noch zu kalten Kriegszeiten haben sowjestische Kontrolloere in den USA die Einhaltung div. Vertraege kontrolliert, wie auch umgekehrt.


Ein Strafanzeige gegen einen Oberbürgermeister, die bei den USA Department of Jusitize anhänig ist , wurde von dem Nachfolgenden Oberbürgermeister bescheinigt.

Und? Ich kann auch gegen Lieschen Mueller eine Strafanzeige nach US-Recht machen. Welche Fallnummer soll der Case denn haben?

Rikimer
14.10.2007, 11:53
Wieder jemand, der der irrigen Annahme ist, das sich aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt, obwohl das nicht der Fall ist.
Dieser Artikel betrifft die Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes und stellt Bedingungen an die Verfassung, die es ersetzen soll.
Einzig und allein kann man von der ursprünglichen Präambel den Wunsch nach einer neuen Verfassung ableiten, jedoch ist eine Präambel nicht rechtlich bindend, noch wird man, wenn man nachfolgenden Generationen eine Verpflichtung auflegen will, dies in einem Teil schreiben, der aufgrund der selbst aufgestellten Regelungen abänderbar ist.

Phillie, du scheinst zusätzlich zu der Gruppe von Menschen zu gehören, die der Meinung sind, das der bloße Umstand, das etwas nicht getan wird gleichbedeutend mit es kann nicht getan werden ist.
Dir passt das GG nicht, du willst eine neue Verfassung, dann beschreite den Weg der dafür vorgesehen ist, simple ausgedrückt, du musst eine ausreichende Mehrheit des Volkes davon überzeugen, das eine neue Verfassung notwendig ist, das führt nämlich zu verfassungsgebenden Maßnahmen an dessen Ende ein Verfassungsentwurf steht, der durch die Zustimmung des deutschen Volkes zur Verfassung wird.

Natürlich hat die Sache einen Haken, aber der hat nichts mit fehlender Souveränität zu tun, sondern nur mit Unwillen und oder oder Unfähigkeit, nämlich der Unwillen und die Unfähigkeit Menschen überzeugen zu wollen und überzeugen zu können.
Was wir wollen ist Freiheit, Demokratie und absolute Souveränität für Deutschland und das deutsche Volk - mehr nicht. Ist das etwas zuviel verlangt? ?( :cool:

MfG

Rikimer

Rheinlaender
14.10.2007, 12:04
Was wir wollen ist Freiheit, Demokratie

Ist schon da.


und absolute Souveränität für Deutschland

"Absolute Souveraenitaet"? Die gibt es im Lehrbuch fuer Voelkerrecht pre 1945, als theoretische Annahme. In der Realitaet gibt es nicht und gab es sie nicht. Deutschland ist, wie jedes europaeische Land, in ein System der gegenseitigen Sicherheit eingebunden, das dem Ueberlebensrecht jedes Volkes am besten gerecht wird indem es den Krieg in Europa ausschliesst. Wer fordert dieses System zu beseitigen, spielt nicht nur mit dem Feuer, sondern mit Leben von hunderten Mio. Europaern.

Gehirnnutzer
14.10.2007, 13:11
Was wir wollen ist Freiheit, Demokratie und absolute Souveränität für Deutschland und das deutsche Volk - mehr nicht. Ist das etwas zuviel verlangt? ?( :cool:

MfG

Rikimer

Tschuldigung, Rikimer, was du willst, hat nur indirekt mit Freiheit, Demokratie und Souveränität zu tun. Du willst ein Deutschland, das deinen Vorstellungen entspricht. Theoretisch alles möglich und praktisch ist es auch möglich umzusetzen, jedoch scheitert es wieder an dem Unwillen bzw. die Unfähigkeit Menschen zu überzeugen.
Egal ob wir eine direkte Demokratie, eine indirekte Demokratie oder eine Mischform aus beiden haben, wie eine Entscheidung ausfällt, ist immer abhängig von der Mehrheit.
Rikimer, wie erreicht man Mehrheiten? Ganz recht, in dem man Menschen überzeugt.

Mahatma Germany
14.10.2007, 13:28
Das ist Unsinn. Deutschland besteht nach meinungen mancher Antisemitischer Vollidioten biis heute auch noch weiter. zb. bfed........Diese Müllkippen.

Rikimer
14.10.2007, 16:30
Ist schon da.

Wo denn?

Eine repräsentative Pareiendemokratie, welche so mangelhaft ist wie z. b. von Hans Herbert von Arnim in "Das System - Die Machenschaften der Macht" beschrieben?

Das nennst du Demokratie und Freiheit? Eine seltsame Auffassung von Demokratie und Freiheit hast du.

Wahrscheinlich ist für dich Sklaverei gleich Freiheit, wie Krieg gleich Frieden ist?

Ich gebe ja zu, hier ist es noch besser zu leben als in den real existierenden sozialistischen Systemen gleich welcher Farbe oder in einem ebenso totalitären islamischen System. Dennoch bewegen wir uns in der EU, in Deutschland von einem System welches angeblich freiheitlich ist in Richtung totalitär. Willst du auch das noch leugnen?



"Absolute Souveraenitaet"? Die gibt es im Lehrbuch fuer Voelkerrecht pre 1945, als theoretische Annahme. In der Realitaet gibt es nicht und gab es sie nicht. Deutschland ist, wie jedes europaeische Land, in ein System der gegenseitigen Sicherheit eingebunden, das dem Ueberlebensrecht jedes Volkes am besten gerecht wird indem es den Krieg in Europa ausschliesst. Wer fordert dieses System zu beseitigen, spielt nicht nur mit dem Feuer, sondern mit Leben von hunderten Mio. Europaern.
Nun, wie Putin erst vor kurzem erwähnt hat, sind auf dieser Welt noch nicht einmal eine handvoll Staaten wirklich souverän. Russland unter Putin schätzt sich hier ein wenig glücklicher (Demokratie- und Freiheitsdefizite ziehen hier als Entkräftigungsargument nicht, da es hier um die Souveränität eines Staates geht).

Um von dieser Maximalforderung einer einer absoluten Souveränität wegzukommen: Ich wäre schon mit einem souveränen Deutschland, ähnlich wie Russland heute, recht zufrieden. :]

Dein Kriegsargument überzeugt mich nicht wirklich. Als ob die Hölle auf Erden losbräche, wenn Deutschland und das deutsche Volk souverän wären. :rolleyes:

MfG

Rikimer

Rikimer
14.10.2007, 16:37
Tschuldigung, Rikimer, was du willst, hat nur indirekt mit Freiheit, Demokratie und Souveränität zu tun. Du willst ein Deutschland, das deinen Vorstellungen entspricht. Theoretisch alles möglich und praktisch ist es auch möglich umzusetzen, jedoch scheitert es wieder an dem Unwillen bzw. die Unfähigkeit Menschen zu überzeugen.
Egal ob wir eine direkte Demokratie, eine indirekte Demokratie oder eine Mischform aus beiden haben, wie eine Entscheidung ausfällt, ist immer abhängig von der Mehrheit.
Rikimer, wie erreicht man Mehrheiten? Ganz recht, in dem man Menschen überzeugt.

Wir haben noch nicht einmal eine wahrhaftige repräsentative Demokratie. Wie kann ich dann tatsächlich glauben das ich jemals eine richtige Demokratie erleben würde?

Wird hier in Deutschland die Meinung der Mehrheit der Menschen akzeptiert in der Politik? Wurde das deutsch Volk zur Einführung des Euros gefragt? Wurde es gefragt ob es Millionen von zum Teil kulturell inkompatiblen (etwa Muselmanen) Ausländern hier haben will? Wird es gefragt werden zur Einfuhr des von der EU forcierten Mehr von ca. zwanzig Millionen Menschen aus den asiatischen und afrikanischen Teilen der muslimischen Welt? Egal zu welchem Gebiet, egal wie oft diese Frage noch gestellt werden könnte, überall wäre die Antwort: Nein.

Hier geht es doch nicht nur um Mehrheiten, als ob das so einfach wäre in einer real existierenden Demokratie. Und wie die Debatte um Eva Hermann erst vor kurzem gezeigt hat, zeigt es wie meinungsbildend und manipulierend die Vierte Macht im Staate doch sind, die Medien. Hier doch es doch nicht darum die Meinung des Volkes repräsentativ in der Politik zu vertreten bzw. abzubilden, wie der Begriff "repräsentative Demokratie" zu suggerieren scheint. Höchstens, wenn du das damit ausdrücken willst, worum es mir nicht geht, wie Entscheidungen herbei geführt werden, gleich in welchem System welcher Art auch immer.

MfG

Rikimer

Brutus
14.10.2007, 16:44
Nun, wie Putin erst vor kurzem erwähnt hat, sind auf dieser Welt noch nicht einmal eine handvoll Staaten wirklich souverän.

Die Bemerkung hab' ich gestern Nacht auch gelesen. Putin ist schon eine Klasse für sich. Nicht deswegen, weil er etwas Geniales ausgesprochen hätte, sondern weil endlich einer den Mut hat zu sagen, daß der Kaiser keine Kleider anhat.



Um von dieser Maximalforderung einer einer absoluten Souveränität wegzukommen: Ich wäre schon mit einem souveränen Deutschland, ähnlich wie Russland heute, recht zufrieden. :]

Ich schlage einen Tausch vor: sämtliche deutschen Politiker zur Zwangsarbeit nach Sibirien, und im Gegenzug Vladimir Putin ins Kanzleramt.



Dein Kriegsargument überzeugt mich nicht wirklich. Als ob die Hölle auf Erden losbräche, wenn Deutschland und das deutsche Volk souverän wären. :rolleyes:


Das Kriegsargument halte ich sogar für das beste, weil ein souveränes Deutschland sofort wieder von Angloamerika mit einem Vernichtungskrieg überzogen werden würde. So wie 1914 und 39.

Gehirnnutzer
14.10.2007, 16:54
Wir haben noch nicht einmal eine wahrhaftige repräsentative Demokratie. Wie kann ich dann tatsächlich glauben das ich jemals eine richtige Demokratie erleben würde?

Wird hier in Deutschland die Meinung der Mehrheit der Menschen akzeptiert in der Politik? Wurde das deutsch Volk zur Einführung des Euros gefragt? Wurde es gefragt ob es Millionen von zum Teil kulturell inkompatiblen (etwa Muselmanen) Ausländern hier haben will? Wird es gefragt werden zur Einfuhr des von der EU forcierten Mehr von ca. zwanzig Millionen Menschen aus den asiatischen und afrikanischen Teilen der muslimischen Welt? Egal zu welchem Gebiet, egal wie oft diese Frage noch gestellt werden könnte, überall wäre die Antwort: Nein.

Hier geht es doch nicht nur um Mehrheiten, als ob das so einfach wäre in einer real existierenden Demokratie. Und wie die Debatte um Eva Hermann erst vor kurzem gezeigt hat, zeigt es wie meinungsbildend und manipulierend die Vierte Macht im Staate doch sind, die Medien. Hier doch es doch nicht darum die Meinung des Volkes repräsentativ in der Politik zu vertreten bzw. abzubilden, wie der Begriff "repräsentative Demokratie" zu suggerieren scheint. Höchstens, wenn du das damit ausdrücken willst, worum es mir nicht geht, wie Entscheidungen herbei geführt werden, gleich in welchem System welcher Art auch immer.

MfG

Rikimer

Rikimer, was du machst ist rumlamentieren, als wäre der Zustand, den du kritisierst nicht zu ändern, aber der ist durch einen vorgegebenen Weg zu ändern, nur willst du diesen Weg nicht gehen, weil er eben das Problem beinhaltet, die Menschen wirklich zu überzeugen.

Du willst das System ändern und das geht, auch wenn du es nicht einsiehst. Der Weg dazu führt aber immer nur über das System selber, nämlich in dem man am System partizipiert.

Rikimer
14.10.2007, 17:02
Rikimer, was du machst ist rumlamentieren, als wäre der Zustand, den du kritisierst nicht zu ändern, aber der ist durch einen vorgegebenen Weg zu ändern, nur willst du diesen Weg nicht gehen, weil er eben das Problem beinhaltet, die Menschen wirklich zu überzeugen.

Du willst das System ändern und das geht, auch wenn du es nicht einsiehst. Der Weg dazu führt aber immer nur über das System selber, nämlich in dem man am System partizipiert.
Soll ich etwa zufrieden sein und zu allem Ja und Amen sagen? ?(

Wieso sollte ich Fehler tolerieren?

Teilhabe am System soll das System von innen verändern, oder korrumpiert es nicht eher denjenigen, der sich in die Mühlen des Systems hinein begibt? Indem er nicht für sein Ziel eintreten kann, sondern sein Leben lang ankämpft gegen die nach unten ziehende Sogwirkung der- und desjenigen, welche das System am Leben erhalten wollen/müssen, obwohl dieses früher oder später eh implodieren wird? In unserem Falle sind es z. B. die negative Demographie, die hohe StaatsVerschuldungsrate pro Kopf (resultierend auf das Sozialsystem; Einwanderung in die Sozialsysteme), das absinkende Bildungsniveau, welches sich alsbald auch im Wirtschaftsleben natürlich negativ niederschlagen wird und und und...

Und wie diejenigen abgestraft werden, die es wagen abseits der festgetretenen Pfade zu denken, beweisen zahlreiche Beispiele, in welchem die Personen mit den dreckigsten Methoden der Macht durch Politik und Medien erlegt worden sind.

MfG

Rikimer

Rheinlaender
14.10.2007, 17:18
Das nennst du Demokratie und Freiheit? Eine seltsame Auffassung von Demokratie und Freiheit hast du.

Die Mehrheit waehlt dieses System - die Grundfreiheiten sind garantiert. Also?


Nun, wie Putin erst vor kurzem erwähnt hat, sind auf dieser Welt noch nicht einmal eine handvoll Staaten wirklich souverän. Russland unter Putin schätzt sich hier ein wenig glücklicher (Demokratie- und Freiheitsdefizite ziehen hier als Entkräftigungsargument nicht, da es hier um die Souveränität eines Staates geht).

Diese Freiheoitsdefiziete sind eben entscheidend fuer die Wertung eines Staates. Die Souveraenitaet, die Du meinst, ist die Souveranitaet dem Buerger die Freiheiten vorzuenthalten.


Dein Kriegsargument überzeugt mich nicht wirklich. Als ob die Hölle auf Erden losbräche, wenn Deutschland und das deutsche Volk souverän wären.

Du denkst nicht Strukturen und Institutionen. Es gab in der Neuzeit mehrere Versuche ein System souverener Staaten zu etablieren, dass den Frieden in Europa sichern sollte: 1648, 1713 und 1813/15. Diese System in denen eine feinausgekluegelte Balance of Power (im ersten Falle uebrigens ohne England, das damals mit dem Buegerkrieg beschaeftigt war) konnten diese Leistung auch immer fuer etliche Jahre/Jahrzehnte bieten. Sie scheiterten jedoch immer.

Wenn nun z.B Louis XVI, das UK und Habsburg sich um den spansichen Thron stritten oder Friedrich II von Preussen mit Maria Therisa um Schlesien, so waren die Auswirkungen begrenzt. Der 1. und 2. Weltkrieg zeigten jedoch was ein moderner Krieg zwischen Industrienationen bedeutet. Die Waffentechnik ist seit 1945 noch zerstoerender geworden.

Die enzige Loesung fuer dieses Problem konnte nicht mehr die Balance of Power sein, die sich jeweils durch einen neuen Krieg neu adjustierte, sondern nur noch die sichere Verhinderung von Kriegen. So wie der Nationalstaat intern Kriege verhindert, so musste eine europaeische Loesung gefunden werden, die es den Nationalstaaten unmoeglich macht Kriege zu fuehren. Das konnte nur ueber ein europaeische Integration der Wirtschaft und der Politk erfolgen, die eine militaerische Integration logisch folgen laesst. Blosse Militaerbuendnisse koennen gekuendigt werden, eine gruenzuebergreifende Produktion nicht mehr.

Der sog. Schuman-Plan von 1950 drueckt dies so aus:

"Die Solidarität der Produktion, die so geschaffen wird, wird bekunden, dass jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist. Die Schaffung dieser mächtigen Produktionsgemeinschaft, die allen Ländern offensteht, die daran teilnehmen wollen, mit dem Zweck, allen Ländern, die sie umfasst, die notwendigen Grundstoffe für ihre industrielle Produktion zu gleichen Bedingungen zu liefern, wird die realen Fundamente zu ihrer wirtschaftlichen Vereinigung legen.

[...]

So wird einfach und rasch die Zusammenfassung der Interessen verwirklicht, die für die Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft unerlässlich ist, und das Ferment einer weiteren und tieferen Gemeinschaft den Ländern einflößt, die lange Zeit durch blutige Fehden getrennt waren.

Durch die Zusammenlegung der Grundindustrien und die Errichtung einer neuen Obersten Behörde, deren Entscheidungen für Frankreich, Deutschland und die anderen teilnehmenden Länder bindend sein werden, wird dieser Vorschlag den ersten Grundstein einer europäischen Föderation bilden, die zur Bewahrung des Friedens unerlässlich ist."

http://www.schulserver.hessen.de/kassel/heinrich-schuetz/website-eu2000/schumanplan.htm

---

Das ist immer noch die dahinterstehende Idee. Die Umsetzung ist weiter als 1950, aber von der "europaeischen Foederation" sind wir noch weit entfernt.

politisch Verfolgter
14.10.2007, 17:38
Die Grundlage von Freiheit und Souveränität ist die Abwesenheit von Zwangsarbeit, Lehnswesen, Enteignung und Berufsverbot.
Zudem bedingt es die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.
Davon haben wir nicht die Spur. Somit haben wir politische Verfolgung.

Rikimer
14.10.2007, 18:23
Die Mehrheit waehlt dieses System - die Grundfreiheiten sind garantiert. Also?
Das ist kein Argument, welches ich akzeptieren kann. Die Mehrheit in den real existierenden sozialistischen Staaten wählte dieses System mit einer sagenhaften Wahlbeteiligung immer und immer wieder. Ominöserweise war die Mehrheit der Menschen dort aber alles andere als zufrieden und einverstanden mit dem System - bis auf die Profiteure des Systems.

Nicht viel anders ist es hier. Gut, das System ist noch nicht so totalitär, auch wenn die Eliten in EU und der Bundesrepublik Deutschland sich alle nur erdenkliche Mühe geben. Aber die Tendenz ist bedenklich, findest du nicht?


Diese Freiheoitsdefiziete sind eben entscheidend fuer die Wertung eines Staates. Die Souveraenitaet, die Du meinst, ist die Souveranitaet dem Buerger die Freiheiten vorzuenthalten.
Nicht im Falle der Souveränität eines Staates, um was es mir geht! Du wirst doch eines vom anderen auseinander halten können?

Die Souveränität des Staates nach außen hin. Und die Souveränität der Bürger eines Staates. Zwei verschiedene Dinge.

Wobei für mich im Falle Deutschland primär das zweitgenannte ein Herzanliegen ist.


Du denkst nicht Strukturen und Institutionen. Es gab in der Neuzeit mehrere Versuche ein System souverener Staaten zu etablieren, dass den Frieden in Europa sichern sollte: 1648, 1713 und 1813/15. Diese System in denen eine feinausgekluegelte Balance of Power (im ersten Falle uebrigens ohne England, das damals mit dem Buegerkrieg beschaeftigt war) konnten diese Leistung auch immer fuer etliche Jahre/Jahrzehnte bieten. Sie scheiterten jedoch immer.

Wenn nun z.B Louis XVI, das UK und Habsburg sich um den spansichen Thron stritten oder Friedrich II von Preussen mit Maria Therisa um Schlesien, so waren die Auswirkungen begrenzt. Der 1. und 2. Weltkrieg zeigten jedoch was ein moderner Krieg zwischen Industrienationen bedeutet. Die Waffentechnik ist seit 1945 noch zerstoerender geworden.

Die enzige Loesung fuer dieses Problem konnte nicht mehr die Balance of Power sein, die sich jeweils durch einen neuen Krieg neu adjustierte, sondern nur noch die sichere Verhinderung von Kriegen. So wie der Nationalstaat intern Kriege verhindert, so musste eine europaeische Loesung gefunden werden, die es den Nationalstaaten unmoeglich macht Kriege zu fuehren. Das konnte nur ueber ein europaeische Integration der Wirtschaft und der Politk erfolgen, die eine militaerische Integration logisch folgen laesst. Blosse Militaerbuendnisse koennen gekuendigt werden, eine gruenzuebergreifende Produktion nicht mehr.

Der sog. Schuman-Plan von 1950 drueckt dies so aus:

"Die Solidarität der Produktion, die so geschaffen wird, wird bekunden, dass jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist. Die Schaffung dieser mächtigen Produktionsgemeinschaft, die allen Ländern offensteht, die daran teilnehmen wollen, mit dem Zweck, allen Ländern, die sie umfasst, die notwendigen Grundstoffe für ihre industrielle Produktion zu gleichen Bedingungen zu liefern, wird die realen Fundamente zu ihrer wirtschaftlichen Vereinigung legen.

[...]

So wird einfach und rasch die Zusammenfassung der Interessen verwirklicht, die für die Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft unerlässlich ist, und das Ferment einer weiteren und tieferen Gemeinschaft den Ländern einflößt, die lange Zeit durch blutige Fehden getrennt waren.

Durch die Zusammenlegung der Grundindustrien und die Errichtung einer neuen Obersten Behörde, deren Entscheidungen für Frankreich, Deutschland und die anderen teilnehmenden Länder bindend sein werden, wird dieser Vorschlag den ersten Grundstein einer europäischen Föderation bilden, die zur Bewahrung des Friedens unerlässlich ist."

http://www.schulserver.hessen.de/kassel/heinrich-schuetz/website-eu2000/schumanplan.htm

---

Das ist immer noch die dahinterstehende Idee. Die Umsetzung ist weiter als 1950, aber von der "europaeischen Foederation" sind wir noch weit entfernt.

Natürlich gewichte ich Strukturen höher ein als du, der Institutionen bevorzugt in seinem Denken.

Außerdem gibt es für all die Kriege vor 1945 in Europa auch ein gänzlich anderes Argument: Der Bevölkerungsüberschuß in Europa, der starke Anteil der jungen Menschen in der Alterspyramide, welcher heute so nicht mehr existent ist, gegenüber den mittleren und älteren Jahrgängen führte zu einem Druck, welcher am leichtesten durch Kriege, vordem auch durch Auswanderung, zu entladen gewesen ist. Ein demographischer Konflikt, welcher den islamischen Ländern und vielen weiteren afrikanischen und islamischen erst noch bevorsteht, welche dies nicht durch wirtschaftliches Wachstum, welche die Mehrheit dieser in Lohn und Brot bringen könnte, lösen werden können.

Und die Dilletanten in der Eu glauben sich von diesem Problem durch Masseneinwanderungen gen Europa frei kaufen zu können... :rolleyes:

Was uns also meiner Meinung nach bevorstehen wird, sind - zum. im Falle Europas - keine großen Kriege wie in der Vergangenheit, sondern permanente bürgerkriegsartige, multikulturell-monokulturell geprägte bürgerkriegsähnliche Dauerzustände.

Angesichts dieser Zukunftsmöglichkeiten ist es natürlich schrecklich naiv noch so etwas wie eine Souveränität für Deutschland und das deutsche Volk einzufordern. Aber mir geht es nicht um die Verwirklichung, an die ich nicht glaube, sondern an das stetige Erinnern dieses und anderer westlicher Ideale, wie Freiheit und Demokratie und weiteres hehres Gesülze...

Gleich wie mir alle die Argumente der Sympathisanten von übernationalen Organisationen von der Eu bis hin zur noch zu verwirklichenden Eine-Welt-Regierung bekannt sind. Und auch die theoretischen gut und einleuchtenden Argumente kenne und diese auch teile. Währen hier nicht die kritischen Gedanken wider, die hier jetzt nicht - wegen ihrer Länge - ausführen will.

MfG

Rikimer

Rheinlaender
15.10.2007, 05:05
Das ist kein Argument, welches ich akzeptieren kann. Die Mehrheit in den real existierenden sozialistischen Staaten wählte dieses System mit einer sagenhaften Wahlbeteiligung immer und immer wieder.

Zunaechst gab es in diesen Staaten keine geheimen Abstimmungen, es gab auch keine Alternativen - weder die Extreme an der Rechten, noch an der Linken habe jemals ernsthaft Einfluss gewonnen.


Nicht im Falle der Souveränität eines Staates, um was es mir geht! Du wirst doch eines vom anderen auseinander halten können?

Die Souveränität des Staates nach außen hin. Und die Souveränität der Bürger eines Staates. Zwei verschiedene Dinge.

Der Staat (oder auch die Nation) sind kein Selbstzweck, sondern ein Dienstleister fuer den Buerger. Der Staat muss seine Existenz an dieser Dienstleistung messen. Die primaere Dienstleistung des Staates ist die Sicherung der Freiheit seiner Buerger.

Wenn dies durch Aufgabe der Souveraenitaet, ob nun formal oder "defacto" besser gewaehrleistet werden kann, dann soll der Staat dies tun. Die Frage ob eine Regelung besser in Bruessel, in Bonn oder in der Landeshauptstadt getroffen werden soll ist eine Frage der Zweckmaessigkeit, nicht des Prinzips.

Von dieser Praemisse ausgehend haben die Staaten der EU Kernbereiche ihrer Souveraenitaet aufgeben - zum Wohle ihrer Buerger, die innerhalb der EU eine Freiheit geniessen, die sonst nicht moeglich waere.


Außerdem gibt es für all die Kriege vor 1945 in Europa auch ein gänzlich anderes Argument: Der Bevölkerungsüberschuß in Europa, der starke Anteil der jungen Menschen in der Alterspyramide, welcher heute so nicht mehr existent ist, gegenüber den mittleren und älteren Jahrgängen führte zu einem Druck, welcher am leichtesten durch Kriege, vordem auch durch Auswanderung, zu entladen gewesen ist.

Dieser Umstand erleichterte diese Kriege, aber die Ursache waren konkuriende politische Einheiten, die zur Konfliktloesung im aeussersten Falle auf den Krieg zurueckgriffen.

Welche Ursache diese Kriege auch immer hatten - der naechste grosse Krieg wird das Ende dieses Kontinentes sein. Das ist nicht im Interesse von irgentjemand. Das der Zusammenbruch des Ostblocks relativ friedlich vonstatten ging hing auch mit dieser Erkenntnis zusammen.


Ein demographischer Konflikt, welcher den islamischen Ländern und vielen weiteren afrikanischen und islamischen erst noch bevorsteht, welche dies nicht durch wirtschaftliches Wachstum, welche die Mehrheit dieser in Lohn und Brot bringen könnte, lösen werden können.

Man muss diese Regionen sauber trennen - selbst der Begriff "Schwarzafrika" ist irreleitend. Es gibt in der Region Laender wie Botswana mit einem BIP p. C. von $10'900 (zum Vergleich Rumaenien: $9'100) und nicht weit weg Malawi mit $600 p.C. Was Du "islamische Welt" nennst ist aehnlich vewirrend.

Niemand bestreitet, dass dort erhebliche Probleme bestehen, aber zumindest Schwarzafrika zeigt heute das erste Mal seit Jahrzehnten Wachstumsraten von ueber 6%. D. h. diese Laender sind dabei sich aus "der Scheisse" zu reissen. Zum guten teil aus eigener Kraft. Das macht natuerlich weniger Schlagzeilen als die Katastrophenstaaten wie Kongo.


Was uns also meiner Meinung nach bevorstehen wird, sind - zum. im Falle Europas - keine großen Kriege wie in der Vergangenheit, sondern permanente bürgerkriegsartige, multikulturell-monokulturell geprägte bürgerkriegsähnliche Dauerzustände.

Da siehst zu schwarz: Die europaesichen Gesellschaften sind stabil und der Immigrationsanteil ist weit davon entfernt zu destabilisieren. Fuer "buegerkriegsaehnliche" Zustasnde fehlen die Voraussetzungen. Naturlich gab es z. B. hier in London Unruhen; nur diese waren begrenzt, und kaum waren die Scherben aufgekehrt wurde sehr genau nach den Ursachen gesucht und diese beseitigt. Notting Hill, das 1976 noch Strassenschlachten hatte gehoert heute zu den "besseren Stadtteilen". Wahrscheinlich muss der dt. staat noch lernen, wie man so etwas fuer die Zukunft verhindert. Er kann dort vielleicht aus den britschen Erfahrungen lernen, hier lernte es Staat und Gesellschaft "on hard way".


Gleich wie mir alle die Argumente der Sympathisanten von übernationalen Organisationen von der Eu bis hin zur noch zu verwirklichenden Eine-Welt-Regierung bekannt sind. Und auch die theoretischen gut und einleuchtenden Argumente kenne und diese auch teile.

Die moderne Technik hat die welt so stark miteinander vernetz, dass, wie wir das Kind auch immer nennen wollen, die Strukturen des Nationalstaats aehnlich ueberholt sind, wie die Reichgrafschaft Manderscheid es im 18. jahrhundert schon war mit ihren 10 Doerfern. Wenn wir keine neuen Strukturen finden, wird das Boot aus dem Ruder laufen. Was aber nicht geht, ist das Zurueckdrehen der Zeit zu alten Strukturen, sowenig wie eine Reichsgraftschaft Manderscheid heute sinnvoll waere, sowenig waere es der Nationalstaat des 19. Jhrdts.

politisch Verfolgter
15.10.2007, 14:19
Ein freier Souverän ist vollwertiger Marktteilnehmer. Das bedingt eine aktive Wertschöpfungspolitik für die Investivnutzung diversif vernetzter high tech Konglomerate.
"neue Strukturen": user value, also Marktwirtschaft auf der Basis der Grundrechte.

Phillie
15.10.2007, 15:57
Wieder jemand, der der irrigen Annahme ist, das sich aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt, obwohl das nicht der Fall ist.
Dieser Artikel betrifft die Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes und stellt Bedingungen an die Verfassung, die es ersetzen soll.
Einzig und allein kann man von der ursprünglichen Präambel den Wunsch nach einer neuen Verfassung ableiten, jedoch ist eine Präambel nicht rechtlich bindend, noch wird man, wenn man nachfolgenden Generationen eine Verpflichtung auflegen will, dies in einem Teil schreiben, der aufgrund der selbst aufgestellten Regelungen abänderbar ist.

...

Natürlich hat die Sache einen Haken, aber der hat nichts mit fehlender Souveränität zu tun, sondern nur mit Unwillen und oder oder Unfähigkeit, nämlich der Unwillen und die Unfähigkeit Menschen überzeugen zu wollen und überzeugen zu können.

Das ist keinesfalls eine irrige Annahme, das ist so!

Stimmt der Art. betrifft die Gültigkeitsdauer des GG, nur schade, dass man sich das GG seit dem ihm der territoriale Geltungsbereich genommen wurde eh in die Haare schmieren kann!
Wie Du selbst schreibst ist die Präambel rechtlich nicht bindend!


Phillie, du scheinst zusätzlich zu der Gruppe von Menschen zu gehören, die der Meinung sind, das der bloße Umstand, das etwas nicht getan wird gleichbedeutend mit es kann nicht getan werden ist.
Dir passt das GG nicht, du willst eine neue Verfassung, dann beschreite den Weg der dafür vorgesehen ist, simple ausgedrückt, du musst eine ausreichende Mehrheit des Volkes davon überzeugen, das eine neue Verfassung notwendig ist, das führt nämlich zu verfassungsgebenden Maßnahmen an dessen Ende ein Verfassungsentwurf steht, der durch die Zustimmung des deutschen Volkes zur Verfassung wird.

Hast Du nicht weiter oben behauptet wir hätten eine Verfassung also, dass unser GG unsere Verfassung sei? Das beisst sich jetzt aber!

Siehe hier...

Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratifiezierung in den Länderparlamenten, die aus gewählten Volksvertretern bestanden.

Rheinlaender
15.10.2007, 16:07
Das ist keinesfalls eine irrige Annahme, das ist so!

Stimmt der Art. betrifft die Gültigkeitsdauer des GG, nur schade, dass man sich das GG seit dem ihm der territoriale Geltungsbereich genommen wurde eh in die Haare schmieren kann!

Es wurde nicht der "Geltungsbereich" genommen, sondern die "Beschraenkung des Geltungsbereiches" - damit gilt das GG eben in den international anerkannten Grenzen Deutschlands.


Hast Du nicht weiter oben behauptet wir hätten eine Verfassung also, dass unser GG unsere Verfassung sei? Das beisst sich jetzt aber!

Wenn ein neue Verfassung inkraft tritt, ist die alte Verfassung nicht mehr inkraft.

Phillie
15.10.2007, 18:00
Es wurde nicht der "Geltungsbereich" genommen, sondern die "Beschraenkung des Geltungsbereiches" - damit gilt das GG eben in den international anerkannten Grenzen Deutschlands.



Wenn ein neue Verfassung inkraft tritt, ist die alte Verfassung nicht mehr inkraft.

Man, ich bin aber auch echt doof!

Zeig mir doch den räumlichen Geltungsbereich für das GG, im GG bitte!

Im Voraus schon mal vielen Dank! :D

Rheinlaender
15.10.2007, 18:13
Man, ich bin aber auch echt doof!

Zeig mir doch den räumlichen Geltungsbereich für das GG, im GG bitte!

Das ist bei Verfassungen nicht noetig - siehe Niederlande, Frankreich, Daenemark, etc. Eine Verfassung geht im Normalfall soweit wie das Gebiet des jeweiligen Staates - Deutschland bis 1990 befand sich nicht "Normalfall" eines Staates.

Gehirnnutzer
15.10.2007, 20:25
Hast Du nicht weiter oben behauptet wir hätten eine Verfassung also, dass unser GG unsere Verfassung sei? Das beisst sich jetzt aber!

Siehe hier...

Wo beißt sich das jetzt, Philie. Ließ dir Artikel 144 GG durch und genauso Artikel 146 GG.

Phillie
15.10.2007, 21:57
Das ist bei Verfassungen nicht noetig - siehe Niederlande, Frankreich, Daenemark, etc. Eine Verfassung geht im Normalfall soweit wie das Gebiet des jeweiligen Staates - Deutschland bis 1990 befand sich nicht "Normalfall" eines Staates.

Dänemark ist ein gutes Beispiel!

Siehe zB der erste Art. deren GG:


§ 1. Dieses Grundgesetz gilt für alle Teile des Reichs Dänemark.

Wäre das nicht unnötig wenn es automatisch für das Gebiet eines Staates gilt?

Ist die BRD überhaupt ein Staat und wenn ja warum hat sie dann nicht ihre eigene Staatsbürgerschaft zu vergeben?

charliehamburch
15.10.2007, 22:07
Und ? wie erklärt Ihre diese Nachricht ?


Russische Inspekteure Überprüfen in St Wendel (Saarland) eine Minitions und Waffenfabrik. Gelesen in der SZ am 12.10.2007

Gehört das auch zur sogeneanten Freitheit und Souveränität ?

Die Fabriken im Irak und im Iran wurden auch Überprüft. Sind die Souverän?
Was machen die Russen so weit im Westen?

Bitte um Antwort!

Inspizieren vermutlich. und wenn schon!

charliehamburch
15.10.2007, 22:07
Dänemark ist ein gutes Beispiel!

Siehe zB der erste Art. deren GG:



Wäre das nicht unnötig wenn es automatisch für das Gebiet eines Staates gilt?

Ist die BRD überhaupt ein Staat und wenn ja warum hat sie dann nicht ihre eigene Staatsbürgerschaft zu vergeben?

BR Deutschland ist ein Staat, ich will es verraten, kann es nicht länger für mich behalten.

Phillie
15.10.2007, 22:08
Wo beißt sich das jetzt, Philie. Ließ dir Artikel 144 GG durch und genauso Artikel 146 GG.

Du meinst diesen Artikel?


Artikel 144

(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Auf welche Bundesländer bezieht sich dieser Art. denn?

Auf die, die verwiesen wird, nämlich die von Art. 23 GG sind ja leider nicht mehr da!
Erklär mir das doch bitte!
Habs ja oben schon erwähnt, vielleicht bin ich ja einfach zu doof!



Weiter zu diesem Artikel:


Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

1.) Wo ist denn die Einheit vollendet?

2.) Hab ich das mit der Verfassung die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde einfach nur verschlafen?


Und jetzt hätte ich noch eine Frage!
Wie verhält sich das denn mit diesem Artikel und unserer angeblichen Verfassung?

Artikel 139

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Wir haben eine Verfassung welche aber keinen Einfluss auf die in diesem Art. angegebene Rechtsvorschriften hat?

Phillie
15.10.2007, 22:10
BR Deutschland ist ein Staat, ich will es verraten, kann es nicht länger für mich behalten.

Danke, schlaf Du am besten weiter! :))

Hättest Du das BR weggelassen hätte ich Dir vielleicht sogar geglaubt!

charliehamburch
15.10.2007, 22:12
Danke, schlaf Du am besten weiter! :))

Hättest Du das BR weggelassen hätte ich Dir vielleicht sogar geglaubt!

ach gottchen, snd wieder unsere staatsrechtler unterwegs? schon den Reichs-Führerschein gekauft? :hihi:

Phillie
15.10.2007, 22:18
ach gottchen, snd wieder unsere staatsrechtler unterwegs? schon den Reichs-Führerschein gekauft? :hihi:

Nein, wo gibt es die denn?

charliehamburch
15.10.2007, 22:18
Nein, wo gibt es die denn?

Flohmarkt oder Hotte Mahler...

Gehirnnutzer
15.10.2007, 22:24
Dänemark ist ein gutes Beispiel!

Siehe zB der erste Art. deren GG:



Wäre das nicht unnötig wenn es automatisch für das Gebiet eines Staates gilt?

Ist die BRD überhaupt ein Staat und wenn ja warum hat sie dann nicht ihre eigene Staatsbürgerschaft zu vergeben?

Warum sollte die Bundesrepublik tun, sie ist ja identisch mit dem Deutschen Reich.

Phillie
15.10.2007, 22:27
Flohmarkt oder Hotte Mahler...

Kannst Du auch ordentliche Antworten geben?

Andere Frage: Worin unterscheiden sich denn BRD Führerscheine und Reichsführerscheine?

Phillie
15.10.2007, 22:29
Warum sollte die Bundesrepublik tun, sie ist ja identisch mit dem Deutschen Reich.

Ach ja und warum steht dann weder Deutsches Reich noch Bundesrepublik Deutschland in meinem Personalausweis unter Staatsbürgerschaft?

charliehamburch
15.10.2007, 22:29
Kannst Du auch ordentliche Antworten geben?

Andere Frage: Worin unterscheiden sich denn BRD Führerscheine und Reichsführerscheine?

Ggfls in ihrer Gültigkeit. Sonsten im Aussehen.

charliehamburch
15.10.2007, 22:31
Ach ja und warum steht dann weder Deutsches Reich noch Bundesrepublik Deutschland in meinem Personalausweis unter Staatsbürgerschaft?

weil die Kurzform dafür nunmal das Adjektiv "deutsch" ist. Was willste denn beweisen? Spucks aus!

Phillie
15.10.2007, 22:31
Ggfls in ihrer Gültigkeit. Sonsten im Aussehen.

Wie in ihrer Gültigkeit? Kannst Du das bitte näher erläutern?

charliehamburch
15.10.2007, 22:36
Wie in ihrer Gültigkeit? Kannst Du das bitte näher erläutern?

dieser hier:

http://deutsches-reich-exil.info/cms/cms/front_content.php?idcat=36

ist ersichtlich nicht gültig, ein ordentlich erworbener wohl schon...

wenn Du dem link folgst, gehts "weiter zum reisepaß" mannomannomann, selten so gelacht.

Phillie
15.10.2007, 23:00
weil die Kurzform dafür nunmal das Adjektiv "deutsch" ist. Was willste denn beweisen? Spucks aus!

Spucken ist aber nicht die feine Art! :)

Von was ist "deutsch" denn die Kurzform von Bundesrepublik Deutschland oder vom Deutschen Reich?

Gehirnnutzer
15.10.2007, 23:01
Du meinst diesen Artikel?



Auf welche Bundesländer bezieht sich dieser Art. denn?

Auf die, die verwiesen wird, nämlich die von Art. 23 GG sind ja leider nicht mehr da!
Erklär mir das doch bitte!
Habs ja oben schon erwähnt, vielleicht bin ich ja einfach zu doof!

Lese dir mal folgendes durch:


Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Präambel von 1949 (http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html)

m Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Jetzige Präambel (http://de.wikisource.org/wiki/Grundgesetz_der_Bundesrepublik_Deutschland_%28Stan d_2006%29)


In beiden Präambeln wird aufgeführt, in welchen Ländern, das Grundgesetz gilt.
Bevor du jetzt darauf hinweist, das die Präambel nicht rechtlich bindend ist, sei dir gesagt, das das GG nicht Geltung in diesen Ländern durch die Präambel erreicht bzw. erreicht hat, sondern durch die Entscheidung der entsprechenden Länder, bzw. durch die Entscheidung der Volkskammer der DDR vom August 1990 für den Beitritt gemäß des ursprünglichen Artikels 23 GG, der zu diesem Zeitpunkt, der physische Beitritt am 3. Oktober diesen Jahres ist nur noch die Rechtsfolge dieser Entscheidung, weswegen die Aufhebung des Artikel 23 GG, die danach erfolgte, keinen Einfluß auf die rechtliche Gültigkeit des Beitritts hat.


1.) Wo ist denn die Einheit vollendet?

Einheit wird nicht durch den Raum zustandegebracht, sondern durch das Volk.


2.) Hab ich das mit der Verfassung die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde einfach nur verschlafen?

Ist das GG durch eine neu Verfassung ersetzt worden?

Gehirnnutzer
15.10.2007, 23:07
Spucken ist aber nicht die feine Art! :)

Von was ist "deutsch" denn die Kurzform von Bundesrepublik Deutschland oder vom Deutschen Reich?

Bundesrepublik Deutschland und Deutsches Reich sind unterschiedliche Bezeichnungen für den Staat Deutschland.
Ob nun Deutsches Kaisereich, Weimarer Republik, Deutsches Reich oder Bundesrepublik Deutschland allesamt sind Bezeichnungen für den Staat Deutschland.

Phillie
15.10.2007, 23:11
dieser hier:

http://deutsches-reich-exil.info/cms/cms/front_content.php?idcat=36

ist ersichtlich nicht gültig, ein ordentlich erworbener wohl schon...

wenn Du dem link folgst, gehts "weiter zum reisepaß" mannomannomann, selten so gelacht.

Danke für den Link! :)

Jedenfalls macht man sich mit so einem Ausweis, von der Dir belächelten Seite, mal nicht Strafbar wie mit der von Dir erwähnten Abkürzung in den BRD Ausweisen!

http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

Phillie
15.10.2007, 23:18
Lieber Gehirnutzer,

Du sprichst leider von August, Oktober!

Der Art. 23 wurde aber schon im Juli 1990 gestrichen!
Wie passt das denn?


Ist das GG durch eine neu Verfassung ersetzt worden?

Das habe ich nie behauptet, diese Aussage stammt von Dir! :]

charliehamburch
16.10.2007, 00:24
Spucken ist aber nicht die feine Art! :)

Von was ist "deutsch" denn die Kurzform von Bundesrepublik Deutschland oder vom Deutschen Reich?

verwechslung von konträr mit kontradiktorisch! als gäbe es, was derzeit auf unseren Briefmarken steht, nicht.

charliehamburch
16.10.2007, 00:26
Danke für den Link! :)

Jedenfalls macht man sich mit so einem Ausweis, von der Dir belächelten Seite, mal nicht Strafbar wie mit der von Dir erwähnten Abkürzung in den BRD Ausweisen!

http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

inwiefern macht man sich damit strafbar?

Gehirnnutzer
16.10.2007, 01:27
Lieber Gehirnutzer,

Du sprichst leider von August, Oktober!

Der Art. 23 wurde aber schon im Juli 1990 gestrichen!
Wie passt das denn?

Ach ja, da haben wir doch wieder einen Typen von der Marke Krascher History. Die liebe Geschichte, das der liebe Herr James Baker die Streichung des Artikels 23 befohlen hat.
Nun mal abgesehen davon, das eine solche Möglichkeit der Einflussnahme schon mit den Pariser Verträgen von 1955 aufgegeben wurde, und das James Baker schon gegen Personen, die ihn mit dieser Behauptung diskreditierten wollten erfolgreich zivilrechtlich vorgegangen ist, kannst du ja sicherlich den Widerspruch zwischen deiner Behauptung und Kapitel II Artikel 4 des Einigungsvertrages (http://bundesrecht.juris.de/einigvtr/art_4.html), dem dazugehörigen Einigungsvertragesgesetz (http://bundesrecht.juris.de/einigvtrg/BJNR208850990.html), in dessen Eingangsformel darauf hingewiesen wird, das für die unter Artikel 4 genannten Änderungen des GG die Bestimmungen des Artikels 79 GG eingehalten worden sind, erklären.
Wo wie gerade bei Artikel 79 GG sind, es heißt ja dort eine Änderung des GG kann nur durch ein Gesetz erfolgen und eine Streichung ist eine Änderung, kannst du sicherlich den Verweis auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geben oder die entsprechende FNA (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/FNA_2004_1.pdf)-Nummer.

Für den Einigungsvertrag sind diese Daten:

FNA 105-3
BGBl. II 1990 S. 885


Das habe ich nie behauptet, diese Aussage stammt von Dir! :]

Da versuchst mir etwas in den Mund zu legen was ich nicht gesagt habe.
Ich habe gesagt:

1. Das das GG eine Verfassung ist.

2. Das sich aus Art. 146 GG keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt.

3. Meine sonstigen Ausführungen bezüglich einer neuen Verfassung und verfassungsgebender Maßnahmen beziehen sich auf den Umstand, das auch mit dem Vorhandensein eine gültigen Verfassung, in diesem Fall das GG, das Recht und die Möglichkeit sich eine neue Verfassung geben zu können nicht erlischt.
Die gültige Verfassung muss nicht mal einen Passus erhalten, der eine solche Möglichkeit vorsieht, denn diese Möglichkeit erlischt nie.

Es scheint, das du den Unterschied zwischen Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen und der Zustimmung zur Verfassung nicht verstehst.
Als verfassungsgebender Maßnahmen versteht man alles vom Entwurf der Verfassung bis zur Ermittlung der Zustimmung durch das Volk.
Das für die Einleitung von verfassungsgebenden Maßnahmen, qualifizierte Mehrheiten in den Parlamenten Bundestag und Bundesrat notwendig sind, ist keine feste Vorschrift, sondern nur die momentane Rechtsauffassung, jedoch können sich Rechtsauffassungen ändern.

Fachmaf
16.10.2007, 01:29
Der Art. 23 wurde aber schon im Juli 1990 gestrichen!
Wie passt das denn?]

Ach - könntest du dafür bitte mal einen brauchbaren Beleg beibringen? Ich habe schon oft danach gefragt, aber leider erfolglos.

Also?

Phillie
16.10.2007, 11:15
Ach ja, da haben wir doch wieder einen Typen von der Marke Krascher History. Die liebe Geschichte, das der liebe Herr James Baker die Streichung des Artikels 23 befohlen hat.
Nun mal abgesehen davon, das eine solche Möglichkeit der Einflussnahme schon mit den Pariser Verträgen von 1955 aufgegeben wurde, und das James Baker schon gegen Personen, die ihn mit dieser Behauptung diskreditierten wollten erfolgreich zivilrechtlich vorgegangen ist, kannst du ja sicherlich den Widerspruch zwischen deiner Behauptung und Kapitel II Artikel 4 des Einigungsvertrages (http://bundesrecht.juris.de/einigvtr/art_4.html), dem dazugehörigen Einigungsvertragesgesetz (http://bundesrecht.juris.de/einigvtrg/BJNR208850990.html), in dessen Eingangsformel darauf hingewiesen wird, das für die unter Artikel 4 genannten Änderungen des GG die Bestimmungen des Artikels 79 GG eingehalten worden sind, erklären.
Wo wie gerade bei Artikel 79 GG sind, es heißt ja dort eine Änderung des GG kann nur durch ein Gesetz erfolgen und eine Streichung ist eine Änderung, kannst du sicherlich den Verweis auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geben oder die entsprechende FNA (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/FNA_2004_1.pdf)-Nummer.

Für den Einigungsvertrag sind diese Daten:

FNA 105-3
BGBl. II 1990 S. 885



Da versuchst mir etwas in den Mund zu legen was ich nicht gesagt habe.
Ich habe gesagt:

1. Das das GG eine Verfassung ist.

2. Das sich aus Art. 146 GG keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt.

3. Meine sonstigen Ausführungen bezüglich einer neuen Verfassung und verfassungsgebender Maßnahmen beziehen sich auf den Umstand, das auch mit dem Vorhandensein eine gültigen Verfassung, in diesem Fall das GG, das Recht und die Möglichkeit sich eine neue Verfassung geben zu können nicht erlischt.
Die gültige Verfassung muss nicht mal einen Passus erhalten, der eine solche Möglichkeit vorsieht, denn diese Möglichkeit erlischt nie.

Es scheint, das du den Unterschied zwischen Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen und der Zustimmung zur Verfassung nicht verstehst.
Als verfassungsgebender Maßnahmen versteht man alles vom Entwurf der Verfassung bis zur Ermittlung der Zustimmung durch das Volk.
Das für die Einleitung von verfassungsgebenden Maßnahmen, qualifizierte Mehrheiten in den Parlamenten Bundestag und Bundesrat notwendig sind, ist keine feste Vorschrift, sondern nur die momentane Rechtsauffassung, jedoch können sich Rechtsauffassungen ändern.

1.) Was ist Krascher History?

2.) Leg ich Dir nichts in den Mund, Du hast behauptet das GG sei durch Ratifizierung der Länderparlamente zur Verfassung mutiert! Dann hast gefragt ob wir eine neue Verfassung haben, es geht um das Wort neu!
Nämlich hier:


Nur unterliegt ihr beiden dabei einem kleinen Irrtum. Was von den Alleierten genehmigt wurde, war nur der Entwurf des Grundgesetzes, also zu dem Zeitpunkt ein Vorschlag auf dem Papier.
Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratifiezierung in den Länderparlamenten, die aus gewählten Volksvertretern bestanden.
Im Übrigen hat der Umstand der Gehnehmigung durch die Alleierten keine Auswirkung auf die Legitimität des GG( siehe hier)

Beitrag 586



Zitat:
Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
2.) Hab ich das mit der Verfassung die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde einfach nur verschlafen?
Ist das GG durch eine neu Verfassung ersetzt worden?

Beitrag 625

Du sagst GG = Verfassung - ich sage nein!
Dann fragst Du mich ob wir eine neue Verfassung haben. Merkst Du was?

Und jetzt keine Wortspalterei hier. Unser GG ist keine Verfassung deshalb brauchen wir keine neue Verfassung wir brauchen grundsätzlich eine Verfassung! Wobei ich vorert zufrieden wäre, wenn die Gültigkeit des GG wieder hergestellt wird!

Die letzte mir bekannte Verfassung in unserem Land ist die Weimarer Verfassung!

Phillie
16.10.2007, 11:19
inwiefern macht man sich damit strafbar?

Darauf komm ich zurück wenn Du mir beantwortet hast für was deutsch die Kurzform ist.

Ich frage Dich nochmal: Ist es die Kurzform für Bundesrepublik Deutschland oder für Deutsches Reich?

Noch besser wär natürlich wenn Du mir einfach den Staat deutsch zeigst!

Phillie
16.10.2007, 11:22
Ach - könntest du dafür bitte mal einen brauchbaren Beleg beibringen? Ich habe schon oft danach gefragt, aber leider erfolglos.

Also?

Bist Du verwandt mit dem Fachmann?

Fachmaf
16.10.2007, 11:33
Bist Du verwandt mit dem Fachmann?

Inwiefern beantwortet das meine Frage?

Also bitte: Deine Behauptung, nun belege auch. Was war mit Art. 23 a.F. GG?

Bierbaron
16.10.2007, 11:54
Das GG ist eine Verfassung. Wer anderes behauptet soll sich erstmal schlau machen.

Das deutsche Volk hat durch die Zustimmung ihrer Repräsentanten der Bundesländer das GG als Verfassung angenommen. Was gibt es da nicht zu verstehen?

Grüße
Bierbaron

Rheinlaender
16.10.2007, 12:12
Du sagst GG = Verfassung - ich sage nein!
Dann fragst Du mich ob wir eine neue Verfassung haben. Merkst Du was?

1. Ein Verfassungsgeber ist weder in seiner Zusammensetzung, noch in sener Struktur gebunden. Verfassungen koennen von Parlement, durch Volksabstimmung, vom Monarchen, gar per Parlamentsgesetz der Kolonialmacht erlassen werden. Es gibt hierzum im Staatsrecht keine Vorschrift - wie auch auch. Im Akt des urspruenglichen Verfassungsgebens werden solche Vorschriften erst geschaffen.

2. Der 146 GG legt aber die Zusammensetzung ("Deutshes Volk") und die Art-und-Weise des Verfassungsgebens ("freie Entscheidung") fest.

3. Diese Bindung eines verfassungsgeber kann nur durch den Verfassungsgeber selber erfolgen.

4. Also ist das GG vom Verfasungsgeber erlassen worden.

5. Ergo: Es ist eine Verfassung.

---

Dazu muss man aber wissen, was in der Praemble mit "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" gemeint ist.

Gehirnnutzer
16.10.2007, 12:42
1.) Was ist Krascher History?

Es muss heißen "Wer ist Krascher History", eine ehemaliger User, der zur der Fraktions der Reichsdeppen gehört und grundsätzlich keine überprüfbaren Belege für seine Behauptung vorlegte.
Wo wir gerade bei Belegen sind, ich hatte dich aufgefordert Belege für die von dir behauptete Streichung des Artikel 23 GG........




2.)
Du sagst GG = Verfassung - ich sage nein!
Dann fragst Du mich ob wir eine neue Verfassung haben. Merkst Du was?

Und jetzt keine Wortspalterei hier. Unser GG ist keine Verfassung deshalb brauchen wir keine neue Verfassung wir brauchen grundsätzlich eine Verfassung! Wobei ich vorert zufrieden wäre, wenn die Gültigkeit des GG wieder hergestellt wird!

Die letzte mir bekannte Verfassung in unserem Land ist die Weimarer Verfassung!

Ich habe hier (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1419723&postcount=1) klar belegt, warum das GG eine Verfassung ist und das auf Basis von durch jeden nachprüfbaren Fakten. Ich kann nichts dafür, wenn du faktenresitent bist und nur dein subjektiven Ansichten, denen eine rechtlich Grundlage fehlt.
Da ich aber für belegte Informationen offen bin, fordere ich dich auf

1. Die hier (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1419723&postcount=1) vorliegenden Ausführungen zu widerlegen und anhand nachprüfbaren Belegen zu erklären warum das Grundgesetz keine Verfassung ist.

2. Deine Behauptung, das das GG nicht mehr gültig sei, durch nachprüfbare Fakten zu Belegen.
Jedoch solltes du vorher dir mal die Beiträge des erwähnten Users KrascherHistory durchlesen. Der hat nämlich vehement ähnliches behauptet, ich hab nämlich keine Lust jedesmal die selben bereits widerlegten Behauptungen zu hören, wie zum Beispiel die bereits erwähnte James Baker Story.

Grenzer
16.10.2007, 17:03
Jetzt nunmal ehrlich.

Die Theorie der ganzen Reichregierungen hin oder her...

Das steht im Bundesgesetzblatt...

Die alliierten machten 1990 Deutschland klar, das Berlin incht Teil Deutschlands ist.

Nicht nur das :
Die Alliierten machen uns seit 1945 klar,
1.: wer bestimmt und
2.: wer bestimmt wird
Deutschland fällt unter Abschnitt 2.:
so sehe ich das mal ganz praktisch........

malnachdenken
16.10.2007, 17:32
Noch besser wär natürlich wenn Du mir einfach den Staat deutsch zeigst!


Kennst Du einen Staat "british citizen"? Ich nicht. Dennoch steht das unter "nationality" in den Pässen von Engländern, Walisern und Schotten.


In anderen Pässen steht garnichts über die Nationalität. Sind betreffende Passinhaber also staatenlos?

Zu Kaiserszeiten stand als Angehörigkeit "Preußen" oder "Bayern". Waren diese also keine Staatsangehörigen des Deutschen Reiches?

Fachmaf
16.10.2007, 18:14
Ich glaube, solche Feinheiten überfordern Phillie.

Phillie
16.10.2007, 18:39
Kennst Du einen Staat "british citizen"? Ich nicht. Dennoch steht das unter "nationality" in den Pässen von Engländern, Walisern und Schotten.


In anderen Pässen steht garnichts über die Nationalität. Sind betreffende Passinhaber also staatenlos?

Zu Kaiserszeiten stand als Angehörigkeit "Preußen" oder "Bayern". Waren diese also keine Staatsangehörigen des Deutschen Reiches?

Lern Du erstmal den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität, dann diskutier ich auch gerne mit Dir weiter! :))

Fachmaf
16.10.2007, 18:43
Lern Du erstmal den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität, dann diskutier ich auch gerne mit Dir weiter!

Was soll er da lernen, das es (in diesem Kontext) gar nicht gibt?

Phillie
16.10.2007, 18:43
Ich glaube, solche Feinheiten überfordern Phillie.

Und Du freu Dich mal nicht zu früh!

Wobei, wenn Du wirklich mit dem Fachmann verwandt bist ich nicht weiss ob es für Dich überhaupt "brauchbare" Belege gibt!

Da ich nicht wie schon öfter geschrieben beratungsresistent bin, befolg ich natürlich die Hinweise gerne und baller nicht einfach drauf los. Ich geh jetzt erstmal o.g. Hinweisen nach! germane

Fachmaf
16.10.2007, 18:44
Und Du freu Dich mal nicht zu früh!

Wobei, wenn Du wirklich mit dem Fachmann verwandt bist ich nicht weiss ob es für Dich überhaupt "brauchbare" Belege gibt!

Da ich nicht wie schon öfter geschrieben beratungsresistent bin, befolg ich natürlich die Hinweise gerne und baller nicht einfach drauf los. Ich geh jetzt erstmal o.g. Hinweisen nach!

Nicht nur nachgehen, auch verstehen.

Phillie
16.10.2007, 19:01
Hallo Gehirnnutzer,

Du schreibst für den Einigungsvertrag gilt dies:

Für den Einigungsvertrag sind diese Daten:

FNA 105-3
BGBl. II 1990 S. 885

Sicher weisst Du auch, dass es für den von Dir benannten Einigungsvertrag folgenden Gerichtsbescheid vom 22.09.1993 SG Berlin gibt:

Der wurde für von Anbeginn als nichtig wegen Undurchführbarkeit erklärt!

Az S 72 Kr 433/93

Die Begründung kann sich sicher jeder selbstausgoogeln!

Phillie
16.10.2007, 19:04
Nicht nur nachgehen, auch verstehen.

Entschuldige bitte aber Du musst der Fachmann sein und somit hat es sich für mich soeben auch mit dem erbringen von "für Dich" brauchbare Belege schlichtweg erledigt!
Du bist bekannt alles und jeden zu zerreden auseinanderzunehmen und Verwirrung zu stiften!
Wärst Du jetzt nicht so voreilig gewesen hätte ich mir die Mühe sehr gerne gemacht, aber so verliere ich leider die Lust! :rolleyes:

Fachmaf
16.10.2007, 19:30
Hallo Gehirnnutzer,
Du schreibst für den Einigungsvertrag gilt dies:
Sicher weisst Du auch, dass es für den von Dir benannten Einigungsvertrag folgenden Gerichtsbescheid vom 22.09.1993 SG Berlin gibt:
Der wurde für von Anbeginn als nichtig wegen Undurchführbarkeit erklärt!
Az S 72 Kr 433/93
Die Begründung kann sich sicher jeder selbstausgoogeln!

Da ist keine Begründung. In diesem Gerichtsbescheid wird einfach nur das Vorbringen des Antragsstellers referiert und dann verworfen.

Näheres her:

http://www.krr-faq.net/sozialg.php

Fachmaf
16.10.2007, 19:34
Entschuldige bitte aber Du musst der Fachmann sein und somit hat es sich für mich soeben auch mit dem erbringen von "für Dich" brauchbare Belege schlichtweg erledigt!
Du bist bekannt alles und jeden zu zerreden auseinanderzunehmen und Verwirrung zu stiften!
Wärst Du jetzt nicht so voreilig gewesen hätte ich mir die Mühe sehr gerne gemacht, aber so verliere ich leider die Lust!

Nicht nur beratungsresistent, auch noch beleidigt...

Also, wie war das doch noch mit dem Beleg zum Art. 23 a.F. GG und Juli 1990? Oder bleibt es dabei, daß das wieder mal nur das übliche dumme Geschwätz war?

Gehirnnutzer
16.10.2007, 20:12
Hallo Gehirnnutzer,

Du schreibst für den Einigungsvertrag gilt dies:


Sicher weisst Du auch, dass es für den von Dir benannten Einigungsvertrag folgenden Gerichtsbescheid vom 22.09.1993 SG Berlin gibt:

Der wurde für von Anbeginn als nichtig wegen Undurchführbarkeit erklärt!

Az S 72 Kr 433/93

Die Begründung kann sich sicher jeder selbstausgoogeln!

Nun Fachmanf hat schon alles dazu gesagt.

Es ist sowieso immer das selbe mit euchs Reichsdeppen, angebliche Belege, die überhaupt nichts damit zu tun haben. Entweder wird in die Klageabweisung etwas hineininterpretiert was da nicht steht, oder Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichen Intresses werden als Beweis für die Behauptung hingestellt.

Ich vermute mal das du Phillie, weder der Aufforderung von Fachmanf noch meinen Aufforderungen nachkommen wirst.
Entweder kommt von dir noch mehr Müll wie der hier oder du beginnst mit unsachlichen verbalen Angriffen gegen mich, Fachmanf oder jeden anderen, der dich widerlegt.

Phillie
16.10.2007, 21:41
Nicht nur beratungsresistent, auch noch beleidigt...

Also, wie war das doch noch mit dem Beleg zum Art. 23 a.F. GG und Juli 1990? Oder bleibt es dabei, daß das wieder mal nur das übliche dumme Geschwätz war?

Es bleibt DABEI:

Entschuldige bitte aber Du musst der Fachmann sein und somit hat es sich für mich soeben auch mit dem erbringen von "für Dich" brauchbare Belege schlichtweg erledigt!
Du bist bekannt alles und jeden zu zerreden auseinanderzunehmen und Verwirrung zu stiften!
Wärst Du jetzt nicht so voreilig gewesen hätte ich mir die Mühe sehr gerne gemacht, aber so verliere ich leider die Lust!
:)

Phillie
16.10.2007, 21:44
Nun Fachmanf hat schon alles dazu gesagt.

Es ist sowieso immer das selbe mit euchs Reichsdeppen, angebliche Belege, die überhaupt nichts damit zu tun haben. Entweder wird in die Klageabweisung etwas hineininterpretiert was da nicht steht, oder Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichen Intresses werden als Beweis für die Behauptung hingestellt.

Ich vermute mal das du Phillie, weder der Aufforderung von Fachmanf noch meinen Aufforderungen nachkommen wirst.
Entweder kommt von dir noch mehr Müll wie der hier oder du beginnst mit unsachlichen verbalen Angriffen gegen mich, Fachmanf oder jeden anderen, der dich widerlegt.

Ich bin eigentlich sehr nett und höflich, dabei soll es auch bleiben!

Wer hier anfängt verbal auszurutschen sieht man ja in obigen Zitat! :)

Wo kann man denn hier in die vorhin genannte Reichsfraktion eintreten, ich denke das wäre was für mich! :D

Fachmaf
16.10.2007, 21:47
Es bleibt DABEI:

Wer ist es, der hier Behauptungen aufstellt und deshalb belegen muß, um ernstgenommen zu werden?

Gehirnnutzer
16.10.2007, 21:53
Ich bin eigentlich sehr nett und höflich, dabei soll es auch bleiben!

Wer hier anfängt verbal auszurutschen sieht man ja in obigen Zitat! :)

Wo kann man denn hier in die vorhin genannte Reichsfraktion eintreten, ich denke das wäre was für mich! :D

Es stehen immer noch Aufforderungen, den du nicht nachkommst.

Weder hast du einen Beleg gebracht, für die Streichung des Art. 23 GG, noch hast du die Ausführungen widerlegt, die klarstellen das das GG eine Verfassung ist. Auch hast du nicht belegt, warum das GG ungültig seien sollte. Bisher hast du nur Behauptungen aufgestellt und etwas als Beleg hingestellt, das schon der ersten Betrachtung standhält, weil es eben nicht die Aussage trifft, die du ihr zusprichst.

Pascal_1984
16.10.2007, 22:00
Wenn dem So ist , würde ich sagen schade das wir die DM aufgegeben haben.

Die anderen Staats-Chef´s , sitzen da und lachen uns ein Verarscht ins Gesicht.

Das wir die DM "aufgeben" war teil der vereinbarung für die Wiedervereinigung! Soviel zum Thema selbstbestimmung der BRD! Das wir wie eine Vasallenrepublik geführt werden, sieht man an diversen Zahlungen und Kriegseinsätzen ebenfalls...

Rheinlaender
16.10.2007, 22:03
Das wir die DM "aufgeben" war teil der vereinbarung für die Wiedervereinigung!

Die Einfuehrung einer gemeinsamen europaeischen Waehrung war schon Ziel von Helmuth Schmidt in 1970ern gewesen. Kohl fuehrte nur die Politik der Vorgaengerregierung (die damals noch mit d'Estaing begonnen wurde) fort.

Du erliegst Legendbildung.

Pascal_1984
16.10.2007, 22:15
Die Einfuehrung einer gemeinsamen europaeischen Waehrung war schon Ziel von Helmuth Schmidt in 1970ern gewesen. Kohl fuehrte nur die Politik der Vorgaengerregierung (die damals noch mit d'Estaing begonnen wurde) fort.

Du erliegst Legendbildung.

Durchgeboxt hat es aber erst der dicke! Mag sein, das das schonmal vorher thema war! Aber ne ganz simple Frage an dich: Warum soll man eine der stabilsten und populärsten Währungen in der Welt gegen das große Unbekannte eintauschen?

Rheinlaender
16.10.2007, 22:21
Durchgeboxt hat es aber erst der dicke! Mag sein, das das schonmal vorher thema war!

Das war nicht "Thema", es war erklaerte Regierungspolitk und damals von der Union mitgetragen, die als sie, seit 1982 an der Regierung, konsequenterweise die Politik Schmidts weitergefuehrt hat.


Aber ne ganz simple Frage an dich: Warum soll man eine der stabilsten und populärsten Währungen in der Welt gegen das große Unbekannte eintauschen?

Gibt es eine Thread zu, habe ich schon erlaeutert. Es war und ist jedenfalls nach dt. Analyse im mittel- und langfristien Interesse Deutschlands; sowohl wirtschaftlich, wie politisch.

Gehirnnutzer
16.10.2007, 22:26
Durchgeboxt hat es aber erst der dicke! Mag sein, das das schonmal vorher thema war! Aber ne ganz simple Frage an dich: Warum soll man eine der stabilsten und populärsten Währungen in der Welt gegen das große Unbekannte eintauschen?

So eine große Unbekannte ist das gar nicht,
Überlegungen über eine gemeinsame Währung gab es schon 1970 (Werner-Plan), und wenn man sich die Entwicklungen so ansieht, Europäisches Währungssystem, ECU etc., ist klar das der Euro ein Bestandteil dieser Entwicklung ist und kommen musste.

Pascal_1984
16.10.2007, 22:27
Das war nicht "Thema", es war erklaerte Regierungspolitk und damals von der Union mitgetragen, die als sie, seit 1982 an der Regierung, konsequenterweise die Politik Schmidts weitergefuehrt hat.



Gibt es eine Thread zu, habe ich schon erlaeutert. Es war und ist jedenfalls nach dt. Analyse im mittel- und langfristien Interesse Deutschlands; sowohl wirtschaftlich, wie politisch.

Das wage ich doch sehr zu bezweifeln! Da ein nicht unwesentlicher Anteil des Wert des Euros dadurch definiert ist, das im Euroraum Dollars gehortet werden, sinkt der Wert des Euros mit den Wert des Dollars! Deswegen, so schnell wie mögich, raus aus den Euro!

Rheinlaender
16.10.2007, 22:48
Das wage ich doch sehr zu bezweifeln! Da ein nicht unwesentlicher Anteil des Wert des Euros dadurch definiert ist, das im Euroraum Dollars gehortet werden,

Der Wert des Euro ist dadurch "definiert", dass er die Waehrung eines Wirtschaftsraumes mit einem BIP von $13'000 Mrd ist, der auf dem weltmarkt eine erste Geige spielt.

Pascal_1984
16.10.2007, 22:51
Der Wert des Euro ist dadurch "definiert", dass er die Waehrung eines Wirtschaftsraumes mit einem BIP von $13'000 Mrd ist, der auf dem weltmarkt eine erste Geige spielt.

Unter anderen...

Rheinlaender
16.10.2007, 22:55
Unter anderen...

Die Idee, dass eine Waehrung durch "Reserven" gesichert sei, stammt aus dem 19. Jahrhundert und funktioniert nur noch bei kl. Waehrungen. Solche Reserven sind notwenig, um eine Spekulation gegen die Waehrung abwehren zu koennen, bei einer Waehrung wie dem Euro sind solche Spekulationen (wie z. B. gegen das £ schon erfolgreich durchgefuehrt) nicht mehr moeglich, dafuer die Masse zu gross. Die Reserven haben eher dekorativen Character.

Gehirnnutzer
16.10.2007, 22:58
Das wage ich doch sehr zu bezweifeln! Da ein nicht unwesentlicher Anteil des Wert des Euros dadurch definiert ist, das im Euroraum Dollars gehortet werden, sinkt der Wert des Euros mit den Wert des Dollars! Deswegen, so schnell wie mögich, raus aus den Euro!

Nun, hinter deiner Behauptung steckt wenig Logik, denn so wie du dich ausdrückst, wird deine Behauptung ad absurdum geführt.

Es ist nämlich komisch, wenn der Wert des Dollars so mit dem Wert des Euros verbunden wäre, so müsste der Euro gegenüber einer anderen Währung an Wert verlieren, wenn der Dollar gegnüber dieser Währung an Wert verliert. Schau mal hier (http://de.finance.yahoo.com/waehrungsrechner/convert?amt=1&from=USD&to=HKD&submit=Umrechnen):

Beispiel:

Der Honkong-Dollar ist gegenüber dem Wert des US-Dollars gestiegen, was nach deinen Ausführungen bedeuten würde, das der HKD auch gegenüber dem Euro gestiegen sein müsste, jedoch ist das Gegenteil der Fall.

politisch Verfolgter
17.10.2007, 08:09
Frei ist der Souverän erst per user value, also per vollwertiger Marktteilnahme.
Nur so gelangt "das Kapital" in die Taschen seiner Erwirtschafter, ermöglicht also die marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern.

nethead
07.07.2013, 07:57
Bei Betrachtungen einzelner Dokumente können zwar solche Gedankengänge kommen, die aber ohne den notwendigen Kontext immer fehlerhaft sein werden. Die von dir hervorgehobene Passage wird durch den Artikel 7 des 2+4 Vertrages vom 12.9.1990 bedeutungslos.



Artikel 7

(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.



Wie siehst du das nun unter den aktuellen Erkenntniss das es sogar offiziel noch starke Einschraenkungen der Souverenitaet der BRD auf eigenem Boden gibt?
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/geheimdienst-affaere-amerika-darf-deutsche-abhoeren-12273496.html

Zitat: "Nach Recherchen der F.A.S. sind die amerikanischen Geheimdienste dazu berechtigt, Ausspähaktionen in Deutschland durchzuführen. [b]Alte Rechte sind weiterhin in Kraft[b]."

Gehirnnutzer
07.07.2013, 10:06
Wie siehst du das nun unter den aktuellen Erkenntniss das es sogar offiziel noch starke Einschraenkungen der Souverenitaet der BRD auf eigenem Boden gibt?
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/geheimdienst-affaere-amerika-darf-deutsche-abhoeren-12273496.html

Zitat: "Nach Recherchen der F.A.S. sind die amerikanischen Geheimdienste dazu berechtigt, Ausspähaktionen in Deutschland durchzuführen. [b]Alte Rechte sind weiterhin in Kraft[b]."

Mein lieber Nethead, nur weil die Presse schreibt "Altes Recht", ist Deutschland nicht souverän? Entschuldige, du kannst das Reichskonkordat auch als "Altes Recht" bezeichnen.

Nun eins ist richtig, das damalige Besatzungsrecht hatte seinen Einfluss auf Verträge und Vereinbarungen, wie z.B. das Nato-Truppenstatut. Sie alle beinhalteten nur ein einseitiges Kündigungsrecht, die Bundesrepublik konnte von sich aus nicht kündigen.
Alle die Vereinbarungen und Verträge mit diesem einseitigen Kündigungsrecht, die weder durch 2+4 noch durch den Überleitungsvertrag ihre aufgehoben wurden, erhielten ein gleichberechtigtes Kündigungsrecht, siehe z.B. Artikel 81 Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm).

Ob man nun diese Verwaltungsvereinbarung gekündigt hätte oder nicht, spielt keine Rolle, weil die Amis so oder so abgehört hätten. Die Vereinbarung dient nur einem Zweck, ein Öffentlich-Werden dieser Maßnahmen zu verhindern. Im Nebeneffekt bekommt die Bundesrepublik zumindest Information über die Daten, die im Rahmen dieser Maßnahmen gesammelt wurden.
Kündigt man die Vereinbarung, hat man keine Information über diese Daten, abgehört wird von den Amis und alles anderen trotzdem. Fliegt etwas auf, steht eine Strohpuppe kurzfristig in der Öffentlichkeit, wird entweder sofort ausgewiesen oder kriegt noch einen Prozeß und wird dann ausgewiesen, eine etwaige Haft tritt er gar nicht an.
Die Abhörmaßnahmen laufen derweil weiter, business as usual.
Glaubst du Snowden bewirkt etwas, sorry, das, was er angeblich aufgedeckt hat, läuft schon jetzt weiter. Die Empörung unserer Politiker ist so oder so Schein. Bei dem Spruch "Freunde hört man nicht ab" würde ein Polygraph so etwas von ausschlagen. Unsere werten Politiker wissen genau was Sache ist und was für ein schmutziges Geschäft die Geheimdienste sind, ein Geschäft ohne Moral und ein Geschäft wo es kein "Freunde" gibt.

Wenn du das Ganze satirisch und überspitzt darstellst, Ort und Nationalitäten der Personen sind austauschbar:

Ein Spion betriebt eine Abhöranlage und wird von einem Mann der Spionageabwehr des "befreundeten" Landes in dem er spioniert erwirscht. Eine Sirene ertönt, es ist zwölf Uhr, beide setzen sich hin, packen ihre Butterbrote aus und unterhalten sich über Familie und Co.

Weißt du, was im Bereich Spionage befreundete von verfeindeten Ländern unterscheidet, der Gefährdungsgrad für Leben und Freiheit des "Spions".

Wenn du die Schäden für die Wirtschaft ausklammerst, kannst die die Spionage zwischen befreundeten Ländern auf den Wettkampf, wer wen wie oft erwischt, reduzieren.

Und zum Thema Souveränität der Bundesrepublik gibt es eine simple Beweisführung, erlange Regierungsmacht mache Gebrauch von Artikel 50 EU-Vertrag, Artikel XIX Nato-Truppenstatut, Artikel 81 Zusatzabkommen Nato-Truppenstatut, Artikel X Atomwaffensperrvertrag etc. pp.. Wenn du sie nicht anwenden kannst, dann ist Deutschland nicht souverän.

Die Aussage, weil etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden, ist eine Phrase, aber kein Beweis.

Im Übrigen geht es euch nicht um die Souveränität der Bundesrepublik, sondern darum, euer eigentliches Problem zu verschleiern, nämlich die Fähigkeit Menschen zu überzeugen, was in einer Demokratie aber zwingend notwendig ist, um die Mehrheiten für Veränderungen zu erhalten.

Alfred
07.07.2013, 10:12
....was in einer Demokratie aber zwingend notwendig ist, um die Mehrheiten für Veränderungen zu erhalten.

In welchen Land der Welt haben wir Demokratie genau? In der Bundesrepublik Deutschland sicher nicht.

Gehirnnutzer
07.07.2013, 11:12
In welchen Land der Welt haben wir Demokratie genau? In der Bundesrepublik Deutschland sicher nicht.

Mein lieber Alfred, wenn man so egozentrisch ist, das man die Leute, die man eigentlich überzeugen müsste, um etwas zu erreichen, als Blödmichel, gehirngewaschen oder sonst was beschimpft, dann wird weder Demokratie erkennen, noch in einer Demokratie was erreichen.

hamburger
07.07.2013, 11:12
Eine immer wieder kehrende Falschbehauptung wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger:D
Das gnadenlose Abhören auf deutschen Boden war nur durch die alten vorbehalte, die Einschränkung der deutschen Souveränität, überhaupt erst möglich.
Snowdon selbst ist für die USA uninteressant, nur die Erkenntnisse, die die deutsche Bevölkerung dadurch gewonnen hat, stören die Amis.
Abhören taten sie seit 1972 schon und werden es weiter tun. Aber jetzt ist endgültig geklärt, das hier das Besatzungsstatut weiter in Kraft ist.
Souveränität als Illusion.....nur Deppen können jetzt noch daran glauben.
Auch in einem militärischen Stützpunkt gilt zunächst das Recht des souveränen Landes.....hier gilt ausschließlich USA Recht ohne jegliche Zugriffsmöglichkeit.
Der BND und die NSA arbeiten zusammen unter Billigung von IM Erika......
Das sollte nicht ans Licht kommen...ist aber jetzt, Dank an Snowdon.:hi:

Alfred
07.07.2013, 12:26
Mein lieber Alfred, wenn man so egozentrisch ist, das man die Leute, die man eigentlich überzeugen müsste, um etwas zu erreichen, als Blödmichel, gehirngewaschen oder sonst was beschimpft, dann wird weder Demokratie erkennen, noch in einer Demokratie was erreichen.

Aber da wir in keinem Land der Welt Demokratie haben....wo genau haben wir die denn? Das war meine frage an dich.

GSch
07.07.2013, 17:41
In welchen Land der Welt haben wir Demokratie genau? In der Bundesrepublik Deutschland sicher nicht.

Hier gehts doch um Souveränität, nicht um Demokratie. Eiin souveränes Land muss keineswegs demokratisch organisiert sein. Nordkorea ist auch souverän.

Don
07.07.2013, 17:52
Hier gehts doch um Souveränität, nicht um Demokratie. Eiin souveränes Land muss keineswegs demokratisch organisiert sein. Nordkorea ist auch souverän.

Das dürfte Peking anders sehen.

Gawen
07.07.2013, 18:17
Hier gehts doch um Souveränität, nicht um Demokratie. Eiin souveränes Land muss keineswegs demokratisch organisiert sein. Nordkorea ist auch souverän.


http://www.youtube.com/watch?v=3TV2OpCmlJc

hamburger
08.07.2013, 11:13
Wie immer, die Verfechter des Glaubens an die Souveränität werden immer auf konkrete Vorhaltungen keine Antwort geben.
Die Ausflüchte erinnern mich immer wieder an Glaubensbekenntnisse......aber dort wäre das normal:D
Wenn ein Diplomat, ein ehemaliger deutscher Botschafter in den USA, nach Sonderrechten der Siegermächte gefragt wird...und er antwortet...davon sei ihm nichts bekannt......
ist die Existenz deratiger rechte erwiesen.
Denn strafbar wäre die Aussage gewesen....es gibt keine......und das wollte er vermeiden.
Somit ist die Souveränität Deutschlands lediglich eine Illusion.....mehr nicht.

Sterntaler
08.07.2013, 14:23
wem gehört die BRD:


http://www.youtube.com/watch?v=XEXBcPy4VUE

GSch
08.07.2013, 14:27
Wenn ein Diplomat, ein ehemaliger deutscher Botschafter in den USA, nach Sonderrechten der Siegermächte gefragt wird...und er antwortet...davon sei ihm nichts bekannt......
ist die Existenz deratiger rechte erwiesen.
Denn strafbar wäre die Aussage gewesen....es gibt keine......und das wollte er vermeiden.
Somit ist die Souveränität Deutschlands lediglich eine Illusion.....mehr nicht.

Mal streng logisch: wenn der Botschafter solche Sonderrechte bestreitet, lügt er, weil ja entweder Politiker oder Beamter ist.

Wenn Schäuble sagt, wir seien nicht souverän, sagt er die lautere Wahrheit, weil er ja Minister ist und sich das so gehört.

Alles klar.

hamburger
08.07.2013, 20:25
Ja ja, die Logik....aber ich versuchs noch einmal.
Weil aus der o.a. Ecke immer wieder falsche Darstellungen kommen.......:D

Also, bei Maybritt Illner.....live....
Der Behemalige Botschafter Deutschlands in den USA antwortet auf die Frage nach alten Sonderrechten.......davon ist mir nichts bekannt.
Das heisst, er konnte nicht die Tatsache bestreiten, dass es das Besatzungsstatut in der dort angesprochenen Weise gibt.
Er durfte es logischerweise auch nicht bestätigen......als ehemaliger Amtsträger.....
Also ist seine Antwort eindeutig....ja, es ist so, aber ich weiss offiziell nichts:D
Wenn es dieses Statut nicht geben würde, hätte er die Frage anders beantwortet....nämlich...Nein, die BRD ist souverän und deswegen kann es das nicht geben
Zuammenfassend kann man feststellen, der Botschafter hat die Existenz dieser Sonderrechte bestätigt......eben nur indirekt.
Logik ist doch etwas schönes....oder nicht?:dd:

Gehirnnutzer
08.07.2013, 20:51
http://www.youtube.com/watch?v=3TV2OpCmlJc

Man sollte sich den ganzen Vortrag anschauen bzw. anhören und nicht nur das, was bewußt herausgeschnitten und aus dem Kontext gerissen wurde.

Richtig ist, das Deutschland so gesehen auch heute keine volle Souveränität besitzt, wenn man den völkerrechtlichen Souveränitätsbegriff als Maßstab anwendet. Nur ergibt sich dadurch keine Sonderstellung Deutschlands, denn nach diesem Maßstab sind heute auch Frankreich, Großbritannien und jedes andere Land, das Mitglied der EU ist, ebenfalls nicht souverän. Alle haben Teilbereiche ihrer Souveränität an die EU abgegeben und alle können, und da macht Deutschland keinen Unterschied, ihre volle Souveränität wieder erlangen. Sie müssen nur die souveräne Entscheidung treffen von Artikel 50 EU-Vertrag Gebrauch zu machen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0013:0046:DE:PDF

Nathan
08.07.2013, 22:49
Man sollte sich den ganzen Vortrag anschauen bzw. anhören und nicht nur das, was bewußt herausgeschnitten und aus dem Kontext gerissen wurde.

Richtig ist, das Deutschland so gesehen auch heute keine volle Souveränität besitzt, wenn man den völkerrechtlichen Souveränitätsbegriff als Maßstab anwendet. Nur ergibt sich dadurch keine Sonderstellung Deutschlands, denn nach diesem Maßstab sind heute auch Frankreich, Großbritannien und jedes andere Land, das Mitglied der EU ist, ebenfalls nicht souverän. Alle haben Teilbereiche ihrer Souveränität an die EU abgegeben und alle können, und da macht Deutschland keinen Unterschied, ihre volle Souveränität wieder erlangen. Sie müssen nur die souveräne Entscheidung treffen von Artikel 50 EU-Vertrag Gebrauch zu machen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0013:0046:DE:PDF

danke, sehr gut! Verstehst du die wirkenden Mechanismen? Die BRD wird in bestimmten Kreisen prinzipiell nicht akzeptiert, weil ihre demokratische Struktur und ihre Verfassung die ungehinderte Installation eines totalitären Staatssystems nicht zulässt. Deswegen wird behauptet, die BRD würde nicht existieren, sie wäre nur eine GmbH, sie hätte überhaupt keine gültige Verfassung, ihre Politiker wären alle Verbrecher, der ganze Staat ein einziges himmelschreiendes, seine Bürger vergewaltigendes Unrecht und müsse - ruckzuck - ohne größeres Aufhebens geschleift werden und an seiner Stelle ein neues, sauberes, reinblütig deutsches System ohne Schwule und Neger, ohne Studenten und Gewerkschafter, ohne Türken und Indianer, mit genetisch unbedenklichen Menschen mit einer soliden eigenen Einheitsmeinung geschaffen werden.

Witzigerweise sehen auch die Kommunisten den Staat als "ein einziges himmelschreiendes, seine Bürger vergewaltigendes Unrecht" an und wollen ihn genauso abschaffen. Allerdings haben sie ´s nicht so sehr mit den Genen und ob ein Arbeiter schwul ist oder nicht, geht ihnen am A... vorbei (wo auch sonst...), solange er keine Produktionsmittel für sich allein beansprucht. Ich meine, mit den Kommunisten würden wir glücklicher und später sterben, letztlich ist es aber wohl egal.

Ob rechts ob links, alle wollen sie den Staat abschaffen und was macht der VS und unsere Rechtssprechung? Die kühlen ihr Mütchen an der dummen Frau Tschäpe, obwohl Sex mit Rechtsradikalen in Deutschland nicht verboten ist. Das wird Ihnen hoffentlich noch im Verlauf der Verhandlung auffallen und dann können sie sich ja endlich um die immer unverschämter auftretenden "freien Radikalen" kümmern. Wenn man mit jedem Muslim auch einen Rechtsradikalen hinauswerfen würde, würde ich vielleicht sogar meinen Türkeifimmel relativieren...

Registrierter
09.07.2013, 04:45
Wie wir alle wissen, war Berlin (West) bis 1990 nie Teil der BRD. Es stand bis dahin unter Kontroller der Alliierten.

Man dachte ja das 1990 sich das änderte.

Nun fand ich aber das BGBL von 1990 Nr. 1068.

Leider findet man es beim Bund nicht online. Aber ich habe eine recht vertraunswürdige Quelle dafür gefunden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avorbaschrbek/gesamt.pdf

Was mich in dem Dokument stört ist folgender Abschnitt.



Was meint ihr hierzu?

Ist die Frage inzwischen abschließend beantwortet?
Berlin ist immer noch extraterritorial?

Registrierter
09.07.2013, 04:52
danke, sehr gut! Verstehst du die wirkenden Mechanismen? Die BRD wird in bestimmten Kreisen prinzipiell nicht akzeptiert, weil ihre demokratische Struktur und ihre Verfassung die ungehinderte Installation eines totalitären Staatssystems nicht zulässt. Deswegen wird behauptet, die BRD würde nicht existieren, sie wäre nur eine GmbH, sie hätte überhaupt keine gültige Verfassung, ihre Politiker wären alle Verbrecher, der ganze Staat ein einziges himmelschreiendes, seine Bürger vergewaltigendes Unrecht und müsse - ruckzuck - ohne größeres Aufhebens geschleift werden und an seiner Stelle ein neues, sauberes, reinblütig deutsches System ohne Schwule und Neger, ohne Studenten und Gewerkschafter, ohne Türken und Indianer, mit genetisch unbedenklichen Menschen mit einer soliden eigenen Einheitsmeinung geschaffen werden.


Ein Staat, hier eine Staatssimulation, die als höchstes Ziel den VOLLSTÄNDIGEN AUSTAUSCH Der eigenen Bevölkerung, also deren FAKTISCH IRREVERSIBLE PHYSISCHE VERNICHTUNG, also nicht weniger als die Endlösung am deutschen Volk zum Ziel hat, ist das Kriminellste, was je auf deutschem Boden errichtet wurde.

Pro Jahr tauscht dieser totalitäre Multikult ein Prozent des deutschen Volkes gegen Migranten mit deutlich erkennbar zunehmender Geschwindigkeit.
Bereits i 20 Jahren wird das deutsche Volk von diesem hochleistungskriminellen System in den Minderheitenstatus reduziert sein.

Damit steht fest:
Ein gemeinsames Überleben von BRD und deutschem Volk KANN es NIEMALS geben!
Die BRD muss sterben, damit das deutsche Volk wieder leben kann

Nathan
09.07.2013, 06:22
Ein Staat, hier eine Staatssimulation, die als höchstes Ziel den VOLLSTÄNDIGEN AUSTAUSCH Der eigenen Bevölkerung, also deren FAKTISCH IRREVERSIBLE PHYSISCHE VERNICHTUNG, also nicht weniger als die Endlösung am deutschen Volk zum Ziel hat, ist das Kriminellste, was je auf deutschem Boden errichtet wurde.

Pro Jahr tauscht dieser totalitäre Multikult ein Prozent des deutschen Volkes gegen Migranten mit deutlich erkennbar zunehmender Geschwindigkeit.
Bereits i 20 Jahren wird das deutsche Volk von diesem hochleistungskriminellen System in den Minderheitenstatus reduziert sein.

Damit steht fest:
Ein gemeinsames Überleben von BRD und deutschem Volk KANN es NIEMALS geben!
Die BRD muss sterben, damit das deutsche Volk wieder leben kann


Achnaja, sicher, ich weiß das sehr zu schätzen, wenn jemand sich klar und deutlich ausdrückt und nicht mit abstruser Symbolik und "Geheim"zeichen arbeitet, was ja manche deiner Gleichdenker wie Sektenmitglieder aussehen lässt, aber in der Sache kann ich dir nicht zustimmen.
Ich kenne die Sorge, die dich und einige andere plagt, dass nämlich der deutsche Staat nach dem Krieg nur geschaffen wurde um sich an den Deutschen zu rächen und sie sukzessive auszurotten. Andererseits sprechen doch einige augenfällige Beobachtungen gegen diese These:

1. Diese Vernichtungskampagne wird nun seit fast siebzig Jahren geführt. Effektivität und Geschwindigkeit scheint nicht die Stärke der geheimen Vernichtungskräfte zu sein. Außerdem wird uns unsere Vernichtung geradezu unglaublich versüßt. In den 50er Jahren auferstanden aus Ruinen, in den 60ern der spätere Wohlstand begründet, in den 70ern hemmungslos erotisiert, in den 80ern mit der Generation Golf so richtig abgesahnt, in den 90ern endgültig zur internationalen Weltspitze aufgerückt und nach der Jahrtausendwende mit federnder Dynamik jede Krise gemeistert, während überall auf der Welt die morschen Knochen zittern - ja, was, ich denke, so wie Deutschland in siebzig Jahren gemeuchelt wurde war das kein schlechter Tod und noch ist es ja auch nicht vorbei!

2. Die Darstellung, der Staat würde aktiv die Bevölkerung austauschen, also aus echten Germanen nun nach und nach Muslime machen mit ein bisschen Negern, Indianern und Asiaten druntergemischt, geht mir zu schnell über biologische Fakten hinweg. Ein Staat bumst nicht und ein Staat treibt nicht ab. Ein Staat könnte hart in seine eigene demoskopische Entwicklung eingreifen, wie das z.B. China macht, und nur noch ein Kind pro Familie zulässt, vorzugsweise ein männliches. Ein Staat könnte seine Alten "entsorgen", wie im Film "Soilent Green" sehr hübsch vorgestellt, er könnte (Un-)Fruchtbarkeitschemikalien aus Flugzeugen versprühen, er könnte Aliens herbeifunken, um anale Experimente an seinen Bürgern zu vereinbaren, all diese Horrorgeschichten könnte er tun. Tut er es in Deutschland? Zumindest nicht in meiner kleinen Münchner Welt. Da verschwinden keine Omas, da landen keine Ufos, da ist der Überflug der City mit Jets verboten und es gibt kinderreiche Familien. Diese Familien allerdings sind entweder wohlhabend & kinderreich oder muslimisch, das kann man auch hier beobachten. Allerdings wurden die muslimischen Familien nicht von Deutschland mit dem Schlagstock hereingeprügelt, sondern von ihrem eigenen Land mit dem Schlagstock hinausgeprügelt. Auch hier übernimmt der Staat eher eine passive Rolle mit dem für ihn typischen Arbeitsmittel, nämlich seinen Gesetzen.

3. Zu gerne würden auch einige Politiker mal gerne etwas "aktiver" werden, mal so richtig Gewalt anwenden, Arbeitslose verhungern lassen, Asylanten die Hilfe verweigern, Neger weiß anmalen und Schwule von den Vorteilen der Heterosexualität "überzeugen". Das sind die Politiker, die aktuell nicht von den in Ausrottung befindlichen Deutschen gewählt werden, weil der kluge Deutsche in Ruhe und Wohlstand ausgerottet werden möchte, schließlich ist er das seit einer ganzen Generation nicht anders gewöhnt. Die gewählten Politiker machen leider auch nicht alles richtig. Die deutsche Familienpolitik ist eine einzige Katastrophe. Muslimische Familien haben viele Kinder weil sie traditionell versuchen, ihr Überleben als Großfamilie zu sichern, keine üble Idee, bei uns macht man daraus "Generationenhäuser", "Generationen-WGs", ja ganze Generationenverträge. Viel Schall und Rauch und wenig Effektivität. Die Muslime tun schlicht das Notwendige, sie haben Sex und sie verhüten nicht. Total einfach, wirklich, und da braucht es keine Zaubereien, Aliens, Chemiebaukästen und sonstigen Firlefanz. Der Staat schaut dabei zu, er bumst die Musliminnen schließlich nicht institutionell, mit Verlaub. Er läßt es einfach zu. Das könnte der germanische Recke auch, aber er muss leider ständig tagsüber irgendwelche VW Treffen in Bautzen organisieren und nächtens mit Fackeln marschieren. Keine Zeit für Geschlechtsverkehr. Dafür kann der Staat nur insofern etwas als gilt: DER STAAT SIND WIR!

GSch
09.07.2013, 07:44
Ja ja, die Logik....aber ich versuchs noch einmal.
Weil aus der o.a. Ecke immer wieder falsche Darstellungen kommen.......:D

Also, bei Maybritt Illner.....live....
Der Behemalige Botschafter Deutschlands in den USA antwortet auf die Frage nach alten Sonderrechten.......davon ist mir nichts bekannt.
Das heisst, er konnte nicht die Tatsache bestreiten, dass es das Besatzungsstatut in der dort angesprochenen Weise gibt.
Er durfte es logischerweise auch nicht bestätigen......als ehemaliger Amtsträger.....
Also ist seine Antwort eindeutig....ja, es ist so, aber ich weiss offiziell nichts:D
Wenn es dieses Statut nicht geben würde, hätte er die Frage anders beantwortet....nämlich...Nein, die BRD ist souverän und deswegen kann es das nicht geben
Zuammenfassend kann man feststellen, der Botschafter hat die Existenz dieser Sonderrechte bestätigt......eben nur indirekt.
Logik ist doch etwas schönes....oder nicht?

Fremdsprachen auch. Wenn ein Botschafter (oder auch ein Ex-) so spricht, dann heißt das in gewöhnlichem Deutsch: "Was reden Sie da nur für einen abscheulichen Stuss!" Das ist eine Stilfrage. Ich erklärs dir bei Gelegenheit.

GSch
09.07.2013, 07:46
Ist die Frage inzwischen abschließend beantwortet?
Ja


Berlin ist immer noch extraterritorial?
Nein

Registrierter
09.07.2013, 08:47
Ja


Nein



So genau wollte es vermutlich auch niemand wissen.
Genauer ging es wohl nicht?

Warum gibt es einen 2+4-Vertrag für die BRD und einen für Berlin?
Wir wissen, dass auch in anderen Ländern die Hauptstädte exterritorial als Firma organisiert sind: D.C. liegt ausserhalb der USA, City of London liegt ausserhalb Englands usw
Hier deutet sich ein Schema an.
DA die BRD ja nur eine OMF Verwaltungs-GmbH der Besatzer ist, stellt sich die Frage, ob die mit Berlin nicht dieselben Spielchen treiben.

Wnen Du also etwas zu dem Thema zu sagen hast, dann hole bitte die nötigen Verweise heraus, damit das auf fundierten Füßen steht und so ein abgewichster BRD-Humbug ist, der hier zur Beruhigung der Sheeple eingestreut wird.

Du bist ja einer der treuesten BRD-Desinfo-Agenten hier im Forum.
Deshalb gleich meine Bitte: Lass den BRD-Desinfo-Müll mal einen Moment zur Seite und liefer FAKTEN.

Frankenberger_Funker
09.07.2013, 08:53
danke, sehr gut! Verstehst du die wirkenden Mechanismen? Die BRD wird in bestimmten Kreisen prinzipiell nicht akzeptiert, weil ihre demokratische Struktur und ihre Verfassung die ungehinderte Installation eines totalitären Staatssystems nicht zulässt. Deswegen wird behauptet, die BRD würde nicht existieren, sie wäre nur eine GmbH, sie hätte überhaupt keine gültige Verfassung, ihre Politiker wären alle Verbrecher, der ganze Staat ein einziges himmelschreiendes, seine Bürger vergewaltigendes Unrecht und müsse - ruckzuck - ohne größeres Aufhebens geschleift werden und an seiner Stelle ein neues, sauberes, reinblütig deutsches System ohne Schwule und Neger, ohne Studenten und Gewerkschafter, ohne Türken und Indianer, mit genetisch unbedenklichen Menschen mit einer soliden eigenen Einheitsmeinung geschaffen werden.

Witzigerweise sehen auch die Kommunisten den Staat als "ein einziges himmelschreiendes, seine Bürger vergewaltigendes Unrecht" an und wollen ihn genauso abschaffen. Allerdings haben sie ´s nicht so sehr mit den Genen und ob ein Arbeiter schwul ist oder nicht, geht ihnen am A... vorbei (wo auch sonst...), solange er keine Produktionsmittel für sich allein beansprucht. Ich meine, mit den Kommunisten würden wir glücklicher und später sterben, letztlich ist es aber wohl egal.

Ob rechts ob links, alle wollen sie den Staat abschaffen und was macht der VS und unsere Rechtssprechung? Die kühlen ihr Mütchen an der dummen Frau Tschäpe, obwohl Sex mit Rechtsradikalen in Deutschland nicht verboten ist. Das wird Ihnen hoffentlich noch im Verlauf der Verhandlung auffallen und dann können sie sich ja endlich um die immer unverschämter auftretenden "freien Radikalen" kümmern. Wenn man mit jedem Muslim auch einen Rechtsradikalen hinauswerfen würde, würde ich vielleicht sogar meinen Türkeifimmel relativieren...

Und dann fragst du andere, ob sie noch richtig ticken ...

hamburger
09.07.2013, 09:34
Fremdsprachen auch. Wenn ein Botschafter (oder auch ein Ex-) so spricht, dann heißt das in gewöhnlichem Deutsch: "Was reden Sie da nur für einen abscheulichen Stuss!" Das ist eine Stilfrage. Ich erklärs dir bei Gelegenheit.

So in dieser Art habe ich eine Antwort erwartet.....
Fazit....GSCH weiss nicht weiter, dann wird eine neue Sprache erfunden........die nur er übersetzen kann:haha::haha:
Also, wenn ein Politiker....oder ein Regierungsmitglied auf eine direkte Frage antwortet....davon ist mir nichts bekannt....heisst das...LMAAA....:fizeig:
Die Anwort von GSCH entspricht dem einfachen Schema----wenn ich nicht mehr weiter weiss, rede ich irgeneinen Scheiss....:dg:
Ich bedaure diesen Ausdruck, aber anders kann man das nicht beschreiben:hi:

GSch
09.07.2013, 11:13
Genauer ging es wohl nicht?
Inhaltlich ist alles drin.


Warum gibt es einen 2+4-Vertrag für die BRD und einen für Berlin?
Es gibt nur einen, für Deutschland. Weil aber Berlin (West) bis dahin kein Teil der Bundesrepublik war, sondern die oberste Staatsgewalt von den Alliierten ausgeübt wurde, war ein Überleitungsabkommen erforderlich. Das ist eine Durchführungsvereinbarung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag, abgeschlossen von einem Teil der Partner desselben. DDR und UdSSR waren ja nicht betroffen. Es ging ausschließlich um die Übernahme der Staatsgewalt durch Deutschland in den Westsektoren.


Wir wissen, dass auch in anderen Ländern die Hauptstädte exterritorial als Firma organisiert sind: D.C. liegt ausserhalb der USA, City of London liegt ausserhalb Englands usw.
Blödsinn. Der D. C. gehört zwar zu keinem der 50 US-Staaten, aber selbstverständlich zu den USA. Und in der City of London gelten die Gesetze, die Ihrer Britannischen Majestät House of Commons beschließt.


Du bist ja einer der treuesten BRD-Desinfo-Agenten hier im Forum.
Du ahnst nicht, wie wohl es tut, wenn ein ausgewiesener Experte wie du so etwas sagt.


... und liefer FAKTEN.
Die Beweislast liegt ja wohl bei dem, der etwas behauptet. Also los, liefer mal, aber nicht nur die Absonderungen von so komischen Figuren wie dem von dir vorher zitierten "Professor" (der hat wohl seine eigene Uni aufmachen müssen, um Professor werden zu können).

GSch
09.07.2013, 11:16
Fazit....GSCH weiss nicht weiter, dann wird eine neue Sprache erfunden........die nur er übersetzen kann

Danke für die Blumen. Aber hier gehört der Primat ja wohl dir, denn du hast doch in die Äußerungen des Mannes Sachen hineingeheimnisst, die der nie gesagt hat.

Nicht alles, was du nicht verstehst, ist deswegen geheim. Aber du hast ja sicherlich auch schon von der Kunst gehört, Arbeitszeugnisse oder Reisekataloge richtig zu lesen. Hier ist das ähnlich.

hamburger
09.07.2013, 15:42
Danke für die Blumen. Aber hier gehört der Primat ja wohl dir, denn du hast doch in die Äußerungen des Mannes Sachen hineingeheimnisst, die der nie gesagt hat.

Nicht alles, was du nicht verstehst, ist deswegen geheim. Aber du hast ja sicherlich auch schon von der Kunst gehört, Arbeitszeugnisse oder Reisekataloge richtig zu lesen. Hier ist das ähnlich.

Umgekehrt wird ein Schuh draus:ätsch:
Meine Ausführungen sind nach prüfbar, so bei deiner Auftraggeberin Fr. Merkel. Die NSA Überwachung war ihr nicht bekannt.....obwohl sie selbst die Verträge dazu kennen musste.
Dem Botschafter und Frau Merkel nachzuweisen, dass sie informiert waren...ist natürlich schwierig.
Die Beauftragte für Agitation und Propaganda hat deswegen Leute wie GSCH, die versuchen, falsche Informationen zu streuen und von den Richtigen abzulenken.
Natürlich...niemand kann die Sprache der Politiker verstehen und deuten....ausser GSCH....
Tschuldigung:D

Registrierter
10.07.2013, 04:04
Es gibt nur einen, für Deutschland. Weil aber Berlin (West) bis dahin kein Teil der Bundesrepublik war, sondern die oberste Staatsgewalt von den Alliierten ausgeübt wurde, war ein Überleitungsabkommen erforderlich. Das ist eine Durchführungsvereinbarung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag, abgeschlossen von einem Teil der Partner desselben. DDR und UdSSR waren ja nicht betroffen. Es ging ausschließlich um die Übernahme der Staatsgewalt durch Deutschland in den Westsektoren.


Du hast die Frage entweder nicht verstanden oder Dich in Deinem wirren Geist ablenken lassen.
Ich werde sie deshalb noch einmal extra für Dich wiederholen.
Ist Berlin nach 1990 Teil der BRD geworden?
Und um Dich jetzt nicht wieder zu einer Deiner komplexen Antwort mit maximal zwei Buchstaben herauszufordern, steigere ich den Schwierigkeitsgrad noch etwas.
Falls die Frage mit zwei Buchstaben beantwortet wird: durch welchen rechtsverbindlichen Akt wurde Berlin Teil der BRD (mit Quellenangabe)?



Blödsinn. Der D. C. gehört zwar zu keinem der 50 US-Staaten, aber selbstverständlich zu den USA.
Nein, die USA sind seit dem Ende des 19.Jh als Firma konstituiert und haben eine eigene Flagge (gold fringe: http://www.apfn.org/apfn/flag.htm).

D.C. ist laut admirality law nicht Teil der USA.



Und in der City of London gelten die Gesetze, die Ihrer Britannischen Majestät House of Commons beschließt.

Die City of London (CoL) ist nicht Teil des UK.
wenn die Queen sich in die CoL begeben will, muss sie immer den Lord Mayor um Einlass bitten

Die derzeitige Weltregierung besteht aus dem Dreieck London, Washington, Vatikan.
1) London ist für die finanzielle Macht zuständig,
2) Washington für die miltärische und
3) der Vatikan für die geistliche Macht.
Israel hat bereits 1) und 2) erobert.

Jetzt gilt es noch, 3) zu zerstören und schon sind die Prophezeiungen erfüllt.


Nebenbei:
es sind inzwischen die BRD-Institutionen (Ministerien, Bundesländer etc) auch allesamt als Firmen mit Steuernummer im Bundesstaat Delaware eingetragen.
Warum hat eigentlich der Bundestag eine Steuernummer?

USt-IdNr.
DE 122119035
http://www.bundestag.de/service/impressum/index.html

GSch
10.07.2013, 06:05
Ist Berlin nach 1990 Teil der BRD geworden?
Nein. Es war 1990.


durch welchen rechtsverbindlichen Akt wurde Berlin Teil der BRD (mit Quellenangabe)?
Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 1 Absatz 1.



D.C. ist laut admirality law nicht Teil der USA.
Wann hat der Kongress dieses Gesetz beschlossen? Den D. C. gibt es schon seit dem 18. Jahrhundert. Und wenn er vom Kongress gegründet wurde, muss er ja zu den USA gehören.


Die City of London (CoL) ist nicht Teil des UK. wenn die Queen sich in die CoL begeben will, muss sie immer den Lord Mayor um Einlass bitten
Wenn sie Birmingham besucht, meldet sie sich auch vorher an. Die Engländer sind höfliche Leute.


[B]Warum hat eigentlich der Bundestag eine Steuernummer?
Weil er kauft (Bleistifte, Anspitzer, Radiergummis, ...) und verkauft (Bücher, Broschüren, ...). Ein Blick ins UStG würde dir sicher helfen.

Registrierter
10.07.2013, 06:22
Nein. Es war 1990.

[QUOTE]
Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 1 Absatz 1.

warum postest Du nicht die relevanten Teile, um Deine Aussage zu unterstreichen?
Anhand Deiner schmalspurigen Argumentationsweise macht sich die ganze Unsicherheit Deiner Scheinargumentation fest.



Wenn sie Birmingham besucht, meldet sie sich auch vorher an. Die Engländer sind höfliche Leute.

Nein, das ist Blödsinn, denn England wird von der Crown (Corporation) regiert und nicht von der Queen.



Weil er kauft (Bleistifte, Anspitzer, Radiergummis, ...) und verkauft (Bücher, Broschüren, ...). Ein Blick ins UStG würde dir sicher helfen.

Und warm bekamen all die BRD-Behörden erst 2004 ihre Steuernummern und waren vor 30 Jahren noch nicht im Staat Delaware als Firmen registriert?

GSch
10.07.2013, 08:22
warum postest Du nicht die relevanten Teile, um Deine Aussage zu unterstreichen?
Anhand Deiner schmalspurigen Argumentationsweise macht sich die ganze Unsicherheit Deiner Scheinargumentation fest.
Ich dachte eigentlich, so hochkarätige Experten wie du und ich wissen sofort, was gemeint ist. Aber man kann sich irren.


Nein, das ist Blödsinn, denn England wird von der Crown (Corporation) regiert und nicht von der Queen.
Deine Antwort verrät ein gewisses intellektuelles Optimierungspotential. England wird von der Regierung regiert, wie auch das übrige Vereinigte Königreich. Ihre Majestät herrscht über dasselbe. Über die City of London wie über Birmingham.


Und warm bekamen all die BRD-Behörden erst 2004 ihre Steuernummern und waren vor 30 Jahren noch nicht im Staat Delaware als Firmen registriert?
Weil erst in diesem Jahr das UStG entsprechend geändert wurde, um Handel zwischen den verschiedenen Staaten der EU zu vereinfachen. Man braucht diese Nummer nicht für Geschäfte im Inland, sondern mit dem EU-Ausland.

Beschwerden über Mängel des Handelsregisters von Delaware bitte ich vertrauensvoll in Dover anzumelden.

Registrierter
10.07.2013, 10:07
Ich dachte eigentlich, so hochkarätige Experten wie du und ich wissen sofort, was gemeint ist. Aber man kann sich irren.

So glaubst Du, wieder einmal den gefragten Details zu entkommenen?
Das Publikum liest mit und kann Deinen gesammelten Unsinn trotz oder gerade wegen Deiner Polemik erkennen.
Eine aufrechte und vor ALLEM EHRLICH argumentierende Argumentation hat solche Schwänzeltänze, wie Du sie hier vollführst, nicht nötig, sondern weiss um deren negativen Beigeschmack, In diesem Falle zerstört die Verpackung den letzten Hauch von Inhalt.
Das ist klassische Propaganda. Nicht der Inhalt zählt, sondern die Phrasen.





Deine Antwort verrät ein gewisses intellektuelles Optimierungspotential. England wird von der Regierung regiert, wie auch das übrige Vereinigte Königreich. Ihre Majestät herrscht über dasselbe. Über die City of London wie über Birmingham.

Look who is talking!
WELCHES Land wird von DER Regierung regiert?
WER soll das eigentlich sein, DIE Regierung?
Du einst wohl nicht die Witzfiguren, die uns im Parlament als Entscheidungsträger präsentiert werden?


http://www.youtube.com/watch?v=0OO-tarb3pU

das stammt direkt aus dem Mietmaul eines Deiner Superdemokraten!


The (Secret) City of London, Part 1: History
"seperate taxes, seperate police, seperate laws!"

http://www.youtube.com/watch?v=LrObZ_HZZUc


und:
The city state of London is noit part of London or the UK!
http://www.youtube.com/watch?v=gLMVZFXc_J4



Weil erst in diesem Jahr das UStG entsprechend geändert wurde, um Handel zwischen den verschiedenen Staaten der EU zu vereinfachen. Man braucht diese Nummer nicht für Geschäfte im Inland, sondern mit dem EU-Ausland.


Jo, 50 Jahre waren Staaten Staaten, und plötzlich brauchen alle einen Eintrag im Steuerparadies Delaware und lassen sich als Firma registrieren.



Beschwerden über Mängel des Handelsregisters von Delaware bitte ich vertrauensvoll in Dover anzumelden.

Wieder keine Substanz, deshalb das übliche Ablenkungsmanöver aus dem Propagandakatalog:

15 Regeln für wirksame Propaganda
http://politikforen.net/showthread.php?90376-Blo%C3%9F-keine-Diskussion-um-Fakten-%E2%80%93-15-Regeln-f%C3%BCr-wirksame-Propaganda

GSch
10.07.2013, 10:36
So glaubst Du, wieder einmal den gefragten Details zu entkommenen?
Da wüsste ich eine tolle Retourkutsche - manche Leute sondern hier pauschal beliebigen Stuss ab und überlassen es anderen, ihn in mühsamer Detailarbeit zu widerlegen. Aber da kennste Buchholzen schlecht.


Look who is talking!
WELCHES Land wird von DER Regierung regiert?
WER soll das eigentlich sein, DIE Regierung?
Du einst wohl nicht die Witzfiguren, die uns im Parlament als Entscheidungsträger präsentiert werden?
Ich meine Mr. Cameron und seine Mannschaft, huldvollst ins Amt berufen von Ihrer Majestät (die dabei allerdings keine große Wahl hatte).


The (Secret) City of London, Part 1: History
"seperate taxes, seperate police, seperate laws!"

und: The city state of London is noit part of London or the UK!
Bitte unterlass das, ein YouTube-Video als Beleg anzuführen, in dem der gleiche Stuss einfach wiederholt wird.

Wenn daraus folgen soll, dass die City of London nicht zum UK gehört, dann gehört der Hamburger Freihafen nicht zu Deutschland, das Kleinwalsertal nicht zu Österreich, Buenos Aires nicht zu Argentinien usw. usw. usf. Und Bayern nicht zu Deutschland, sowieso. Dito die übrigen Bundesländer - die haben alle eigene Steuern, eigene Polizei und eigene Gesetze!


Jo, 50 Jahre waren Staaten Staaten, und plötzlich brauchen alle einen Eintrag im Steuerparadies Delaware und lassen sich als Firma registrieren.
Siehe oben, Beschwerden bitte in Dover einreichen. Vielleicht gehts auch hier: http://www.delaware.gov/



Wieder keine Substanz, deshalb das übliche Ablenkungsmanöver aus dem Propagandakatalog:

15 Regeln für wirksame Propaganda
http://politikforen.net/showthread.php?90376-Blo%C3%9F-keine-Diskussion-um-Fakten-%E2%80%93-15-Regeln-f%C3%BCr-wirksame-Propaganda
Mann, ist das toll, das muss ich mir an die Wand nageln. Man sieht ja bei dir, wie vorzüglich es funktioniert. Zufriedene Benutzer werben neue zufriedene Benutzer. So muss es sein.

Rüganer
10.07.2013, 19:06
Dass die "BRD" noch nie wirklich soverän war und immer noch nicht ist,beweist auch folgendes Interview mit dem Historiker Prof. Josef Foschepoth.

http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216



"Die NSA darf in Deutschland alles machen"

Geschichtsprofessor Josef Foschepoth hat dokumentiert, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren. Im Interview erklärt er, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben - und warum NSA-Whistleblower Edward Snowden auf keinen Fall nach Deutschland kommen sollte.

Von Oliver Das Gupta

Josef Foschepoth (http://herbert.geschichte.uni-freiburg.de/mitarbeiter/foschepoth_josef), Jahrgang 1947, ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch "Überwachtes Deutschland" dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.
Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Foschepoths Recherchen neue Aktualität. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, neben einem Artikel (http://sz.de/1.1715355) auch ein Wortlautinterview mit dem Historiker zu führen.



SZ.de: Herr Foschepoth, in Ihrem Buch "Überwachtes Deutschland" weisen Sie nach, wie umfangreich US-Geheimdienste die Kommunikation in der Bundesrepublik überwacht haben. Muss die deutsche Nachkriegsgeschichte umgeschrieben werden?



Josef Foschepoth (http://www.sueddeutsche.de/thema/Josef_Foschepoth): Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.


Sie haben teilweise geheime Vereinbarungen gefunden und mit öffentlich zugänglichen Dokumenten kombiniert.



Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.


Wie kann eine geheime Verwaltungsvereinbarung die deutsche Verfassung ausstechen?



Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen - Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind.


Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Inwiefern ist ihnen das in Deutschland erlaubt?



Ein Passus im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (http://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-NATO_TSZuAbk), der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere "die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten". Um die "enge gegenseitige Verbindung" zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.


Gelten diese Bestimmungen auch in anderen Nato-Staaten?



Nein. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.


Was heißt das für uns heute?


Vieles deutet darauf hin, dass es sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.


Welche Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland?



Im Prinzip keine. Die NSA (http://www.sueddeutsche.de/thema/NSA) darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.


Der NSA-Whistleblower Edward Snowden hat unter anderem in Deutschland um Asyl gebeten. Manche Politiker wollen ihn gerne als Zeugen vorladen. Wäre Snowden gut beraten, in die Bundesrepublik zu kommen?



Auf keinen Fall. Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, "so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf". Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.

goldi
24.08.2023, 07:20
Artikel in den Nachdenkseiten:

Warum und wodurch wird die Ausübung der vollen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland behindert?

22. August 2023 um 9:00
Ein Artikel von*Herbert Grießig

Ein überaus wesentliches Thema, was zurzeit besorgte Bürger umtreibt. Weshalb springen die USA und einige ihrer Verbündeten so mit der Bundesrepublik um, und warum lässt die Regierung so mit sich umspringen? Die Medien, deren Auftrag eindeutig gesetzlich geregelt ist, ergreifen Partei für die USA und ihre Entourage, anstatt Hintergründe zu erklären und für eine souveräne, den Interessen Deutschlands dienende Informationspolitik Sorge zu tragen. Ist der Grund die fehlende Souveränität Deutschlands?
...
https://www.nachdenkseiten.de/?p=102750

navy
24.08.2023, 11:26
Artikel in den Nachdenkseiten:

Warum und wodurch wird die Ausübung der vollen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland behindert?

22. August 2023 um 9:00
Ein Artikel von*Herbert Grießig

Ein überaus wesentliches Thema, was zurzeit besorgte Bürger umtreibt. Weshalb springen die USA und einige ihrer Verbündeten so mit der Bundesrepublik um, und warum lässt die Regierung so mit sich umspringen? Die Medien, deren Auftrag eindeutig gesetzlich geregelt ist, ergreifen Partei für die USA und ihre Entourage, anstatt Hintergründe zu erklären und für eine souveräne, den Interessen Deutschlands dienende Informationspolitik Sorge zu tragen. Ist der Grund die fehlende Souveränität Deutschlands?
...
https://www.nachdenkseiten.de/?p=102750

Immer lesenswert, die Nachrichten von Albert Müller (uralt SPD Mann)

Ansonsten

Publizist Tichy bei Brandenburg Live: "Dieses Land löst sich in Regellosigkeit auf"
24 Aug. 2023 07:30 Uhr

Roland Tichy sprach mit dem Arzt und Journalisten Paul Brandenburg über die Gründe, warum in der neuen Bundesrepublik so viel anders ist als in der alten, in der er aufwuchs. Doch trotz des grassierenden Chaos bleiben viele Gründe für Optimismus.

https://mf.b37mrtl.ru/deutsch/images/2023.08/article/64e61c72b480cc1dc9417b6d.jpg


https://test.rtde.me/inland/178685-publizist-tichy-bei-brandenburg-live/

ich58
26.08.2023, 13:26
Nach dem schweren Zugunglück bei Jüterbog mit einem Russischen Panzer, mit etlichen Toten, wurde erklärt, das die Ermittlungen, laut Abkommen, von der Organen der DDR durchgeführt werden. Wenigstens hier wurde ein Schein gewahrt.

Kaktus
27.08.2023, 07:32
Artikel in den Nachdenkseiten:

Warum und wodurch wird die Ausübung der vollen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland behindert?

22. August 2023 um 9:00
Ein Artikel von*Herbert Grießig

Ein überaus wesentliches Thema, was zurzeit besorgte Bürger umtreibt. Weshalb springen die USA und einige ihrer Verbündeten so mit der Bundesrepublik um, und warum lässt die Regierung so mit sich umspringen? Die Medien, deren Auftrag eindeutig gesetzlich geregelt ist, ergreifen Partei für die USA und ihre Entourage, anstatt Hintergründe zu erklären und für eine souveräne, den Interessen Deutschlands dienende Informationspolitik Sorge zu tragen. Ist der Grund die fehlende Souveränität Deutschlands?
...
https://www.nachdenkseiten.de/?p=102750

Da müßte man eigentlich sehr weit ausholen, um das zu klären. In Kurzfassung: D ist weder souverän, noch ein Staat, sondern eine Firma. Das Besatzungsrecht SHAEF ist weiterhin gültig. Die Medien, z.B. die BILD haben Vereinbarungen mit den USA , nichts Negatives über die USA zu schreiben. Zusätzlich sind viele leitende Angestellte von Medien Mitglied bei der Atlantikbrücke(dazu gab es eine Sendung bei "Die Anstalt) oder ähnlichen Vereinigungen bzw. sie wurde gekauft (nachzulesen bei Ulfkotte). Ansonsten klärt Seehofer auf. "Die, die gewählt sind, haben nichts zu sagen und die, die etwas zu sagen haben, wurden nicht gewählt". Das sollte noch bei YT zu finden sein.

goldi
27.08.2023, 11:36
Da müßte man eigentlich sehr weit ausholen, um das zu klären. In Kurzfassung: D ist weder souverän, noch ein Staat, sondern eine Firma. Das Besatzungsrecht SHAEF ist weiterhin gültig. Die Medien, z.B. die BILD haben Vereinbarungen mit den USA , nichts Negatives über die USA zu schreiben. Zusätzlich sind viele leitende Angestellte von Medien Mitglied bei der Atlantikbrücke(dazu gab es eine Sendung bei "Die Anstalt) oder ähnlichen Vereinigungen bzw. sie wurde gekauft (nachzulesen bei Ulfkotte). Ansonsten klärt Seehofer auf. "Die, die gewählt sind, haben nichts zu sagen und die, die etwas zu sagen haben, wurden nicht gewählt". Das sollte noch bei YT zu finden sein.
Der von mir verlinkte Artikel ist sehr lang.
Darin wird ausführlich die Rolle der Medien dargestellt.

Gestern gab es Leserbriefe
Leserbriefe zu „Warum und wodurch wird die Ausübung der vollen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland behindert?“

26. August 2023 um 14:00
...

https://www.nachdenkseiten.de/?p=102912

Kreuzbube
27.08.2023, 21:45
Nach dem schweren Zugunglück bei Jüterbog mit einem Russischen Panzer, mit etlichen Toten, wurde erklärt, das die Ermittlungen, laut Abkommen, von der Organen der DDR durchgeführt werden. Wenigstens hier wurde ein Schein gewahrt.

Die machten Fahrschule. Der Kommandant - Russe - konnte mit den Kasachen nicht reden, die am Steuer saßen. Ein Irrenhaus!:)

GSch
28.08.2023, 07:25
Die Medien, deren Auftrag eindeutig gesetzlich geregelt ist, ergreifen Partei für die USA und ihre Entourage, ...

Dieses Forum hier ist einer von zahlreichen Gegenbeweisen. Auch in den großen Medien wird durchaus kritisch über die USA berichtet. Aber wer positiv über sie berichten will, der darf das. Das nennt man Pressefreiheit.

GSch
28.08.2023, 07:28
Nach dem schweren Zugunglück bei Jüterbog mit einem Russischen Panzer, mit etlichen Toten, wurde erklärt, das die Ermittlungen, laut Abkommen, von der Organen der DDR durchgeführt werden. Wenigstens hier wurde ein Schein gewahrt.

Das läuft doch bei uns bei Straftaten von NATO-Soldaten oder Verkehrsunfällen genauso. Ermitteln tut die deutsche Polizei. Die Konsequenzen für die ausländischen Soldaten werden dann in der Regel von deren Truppe gezogen. Das kann (im Fall der US-Armee) sogar die Todesstrafe bedeuten, die dann aber in den USA vollzogen wird.

hamburger
28.08.2023, 09:59
Dieses Forum hier ist einer von zahlreichen Gegenbeweisen. Auch in den großen Medien wird durchaus kritisch über die USA berichtet. Aber wer positiv über sie berichten will, der darf das. Das nennt man Pressefreiheit.

Warum zeigst du deine Dummheit so öffentlich? Was wie berichtet wird entscheidet der Besitzer der Medien...also wem gehören die Medien?
Der ÖR gehört faktisch dem Staat, weil der entscheidet über die Finanzierung. Sobald die kritisch berichten würden die Gelder gekürzt...zudem sitzen die Parteien in den Gremien.
Dieses Forum ist nicht typisch für das Netz. Auch hier gibt es Gestörte wie Dementi und dich, die entgegen der Realität im Sinne der Regierung schreiben.
Es wurden ja schon Menschen verurteilt, weil sie Stellung für Russland bezogen haben...GG ist schon lange obsolet.
Für dich gibt es im Internet schon die Abfrage...bist du ein Mensch?

marion
28.08.2023, 10:18
Immer lesenswert, die Nachrichten von Albert Müller (uralt SPD Mann)

Ansonsten

Publizist Tichy bei Brandenburg Live: "Dieses Land löst sich in Regellosigkeit auf"
24 Aug. 2023 07:30 Uhr

Roland Tichy sprach mit dem Arzt und Journalisten Paul Brandenburg über die Gründe, warum in der neuen Bundesrepublik so viel anders ist als in der alten, in der er aufwuchs. Doch trotz des grassierenden Chaos bleiben viele Gründe für Optimismus.

https://test.rtde.me/inland/178685-publizist-tichy-bei-brandenburg-live/


aus dem link:


Dabei wurde die BRD gerade nach dem Chaos der Gesetzlosigkeit des NS-Staates für seine Ordnung so wertgeschätzt, betont Tichy, ebenso ihre

hier liegt der Tichy aber komplett daneben, damals gab es auch Gesetze (ob nun gut oder schlecht sei mal dahingestellt) und die wurden auch durchgesetzt.
So wurden Leute, die nach den Bombenangriffen plünderten, wenn sie erwischt wurden, hingerichtet

ich58
28.08.2023, 10:24
Die machten Fahrschule. Der Kommandant - Russe - konnte mit den Kasachen nicht reden, die am Steuer saßen. Ein Irrenhaus!:)
Ist mir bekannt, die 2 sind garantiert auf Nimmerwiedersehen abkommandiert worden.

Nachbar
28.08.2023, 17:54
https://test.rtde.me/inland/178685-publizist-tichy-bei-brandenburg-live/Warum kann ich diese Seiten nicht öffnen?
Habe an sich ein technisch hochwertiges Gerät, neu, etc.
Aber diese Seiten von rtde.me kriege ich nicht auf.

navy
28.08.2023, 18:09
Warum kann ich diese Seiten nicht öffnen?
Habe an sich ein technisch hochwertiges Gerät, neu, etc.
Aber diese Seiten von rtde.me kriege ich nicht auf.

Was heißt technisch hochwertiges Gerät?

doch der link geht einwandfrei auf dem PC, egal welcher Browser

Nachbar
28.08.2023, 18:18
Was heißt technisch hochwertiges Gerät?
doch der link geht einwandfrei auf dem PC, egal welcher Browser
In Deutschland doch nicht, rt.de ist doch hier verboten.

Damals, vor Jahren, schrieb ich auch bei rt.de und warnte davor, dass Erdogan es langfristig auf die islamischen Gebiete Russlands absehe. Und jetzt zegt sich langsam, dass ich doch recht hatte mit meiner Erwartungshaltung: er fordert eine freie Republik der Tscherkessen auf russischem Boden, aber von Russland unabhängig.

GSch
28.08.2023, 18:21
Der ÖR gehört faktisch dem Staat, weil der entscheidet über die Finanzierung. Sobald die kritisch berichten würden die Gelder gekürzt.

Es ist ja keine Schande, wenn man über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nicht für einen Sechser Ahnung hat, aber dann sollte man nicht auch noch damit angeben. So weit ich weiß, werden da auch ausgesprochen kritische Beiträge über die USA oder den Westen allgemein verbreitet. Aber Neutralität kann nicht bedeuten, dass man eine brutale Aggression gut findet.

navy
28.08.2023, 18:24
In Deutschland doch nicht, rt.de ist doch hier verboten.

Damals, vor Jahren, schrieb ich auch bei rt.de und warnte davor, dass Erdogan es langfristig auf die islamischen Gebiete Russlands absehe. Und jetzt zeigt sich langsam, dass ich doch recht hatte mit meiner Erwartungshaltung: er fordert eine freie Republik der Tscherkessen auf russischem Boden, aber von Russland unabhängig.

die Original links. mit meinem unterliks u.a. geht es! Es gibt mehrere Methoden.

Nachbar
28.08.2023, 18:27
die Original links. mit meinem unterliks u.a. geht es! Es gibt mehrere Methoden.

Ich erhalte stets diese Antwort, über Firefox und google Chrome:
=> Die Website ist nicht erreichbar

navy
28.08.2023, 18:37
Ich erhalte stets diese Antwort, über Firefox und google Chrome:
=> Die Website ist nicht erreichbar

smartphone, oder PC? Chrome ist Müll davon wird Amtlich abgeraten

Kreuzbube
28.08.2023, 18:57
Ist mir bekannt, die 2 sind garantiert auf Nimmerwiedersehen abkommandiert worden.

Es gibt dazu eine interessante MDR-Doku. Übrigens war ich vor Jahren dienstlich vor Ort. Zum Schottern zwischen Luckenwalde und Jüterbog.

https://www.youtube.com/watch?v=Kh3RmvDjXoY

hamburger
28.08.2023, 20:37
Es ist ja keine Schande, wenn man über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nicht für einen Sechser Ahnung hat, aber dann sollte man nicht auch noch damit angeben. So weit ich weiß, werden da auch ausgesprochen kritische Beiträge über die USA oder den Westen allgemein verbreitet. Aber Neutralität kann nicht bedeuten, dass man eine brutale Aggression gut findet.

Die Finanzierung hängt vom Staatsvertrag ab, und wenn der gekündigt wird ist es aus, du lieber Troll.
Die AfD würde den kündigen...und deswegen wird alles getan, um die AfD zu diskriminieren.
Die Posten im ÖR werden von Parteisoldaten besetzt, ohne Parteibuch bekommst du keine Anstellung im ÖR.
Schade, dass du überhaupt keine Ahnung, sondern nur Blähungen hast

GSch
28.08.2023, 21:03
Die Finanzierung hängt vom Staatsvertrag ab, und wenn der gekündigt wird ist es aus, du lieber Troll.
Die AfD würde den kündigen...und deswegen wird alles getan, um die AfD zu diskriminieren.

Ach, deswegen. Nun ist der Staatsvertrag von den 16 Bundesländern abgeschlossen worden, und wenn eines kündigen würde, dann gäbe es eben dort kein öffentlich-rechtliches Fernsehen oder Rundfunk. Wäre wohl auch nicht weiter schlimm.

hamburger
28.08.2023, 21:48
Ach, deswegen. Nun ist der Staatsvertrag von den 16 Bundesländern abgeschlossen worden, und wenn eines kündigen würde, dann gäbe es eben dort kein öffentlich-rechtliches Fernsehen oder Rundfunk. Wäre wohl auch nicht weiter schlimm.

Falsch, informiere dich besser...

GSch
29.08.2023, 08:18
Falsch, informiere dich besser...

Lies den Vertrag. Jedes Land kann ihn kündigen.

hamburger
29.08.2023, 08:27
Lies den Vertrag. Jedes Land kann ihn kündigen.

Das hat jeder bei der Ablehnung der Gebührenerhöhung gesehen....lerne mal was, bevor du dich blamierst.

hamburger
29.08.2023, 09:56
Ich erhalte stets diese Antwort, über Firefox und google Chrome:
=> Die Website ist nicht erreichbar

Nimm einfach den Tor Browser, da geht alles. Zudem bist du da auch anonym...kostet nichts.

https://www.torproject.org/de/download/

Nachbar
29.08.2023, 10:01
Nimm einfach den Tor Browser, da geht alles. Zudem bist du da auch anonym...kostet nichts.
https://www.torproject.org/de/download/
Danke, ich versuche es.

GSch
29.08.2023, 11:48
Das hat jeder bei der Ablehnung der Gebührenerhöhung gesehen....lerne mal was, bevor du dich blamierst.

Gebühren gibt es schon lange nicht mehr. Die Höhe der Beiträge ist nicht Gegenstand des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Und kündigen kann man den natürlich (§15). Lesen hilft.

ich58
29.08.2023, 12:05
Es gibt dazu eine interessante MDR-Doku. Übrigens war ich vor Jahren dienstlich vor Ort. Zum Schottern zwischen Luckenwalde und Jüterbog.

https://www.youtube.com/watch?v=Kh3RmvDjXoY
Die habe ich auch gesehen, noch ein makaberer Witz, die Panzer erhielten den Aufkleber, Auf Reichsbahngleisen nicht zugelassen, das verstehen aber nur Eisenbahner.

Kreuzbube
29.08.2023, 15:49
Die habe ich auch gesehen, noch ein makaberer Witz, die Panzer erhielten den Aufkleber, Auf Reichsbahngleisen nicht zugelassen, das verstehen aber nur Eisenbahner.

Damit war sicher die Verladung gemeint. Vermutlich LÜ D-Klasse!:)

ich58
29.08.2023, 15:56
Damit war sicher die Verladung gemeint. Vermutlich LÜ D-Klasse!:)
Das auch, deshalb hatte ja das RAW Eberswalde die Transportwagen verbreitert. Mir ging es bei dem Gag darum, das verschiedene Werkloks nicht auf Reichsbahngleisen fahren durften. Die hatten die Aufschrift, Auf Reichsbahngleisen nicht zugelassen.

Kreuzbube
29.08.2023, 16:02
Das auch, deshalb hatte ja das RAW Eberswalde die Transportwagen verbreitert. Mir ging es bei dem Gag darum, das verschiedene Werkloks nicht auf Reichsbahngleisen fahren durften. Die hatten die Aufschrift, Auf Reichsbahngleisen nicht zugelassen.

Die Loks waren weniger das Problem. Wohl aber das Personal, das nur ihren eingezäunten Handweichen-Bereich kannte!:)

marion
12.11.2023, 18:07
https://www.youtube.com/watch?v=-wNEbyldFRA