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Vollständige Version anzeigen : Wie berechnet sich die Rente der Muselfrau bei 10 Muselkindern?



Sui
23.07.2006, 20:48
Mich würde übrigens mal interessieren, wieviele Kinder man sich auf die gesetzliche Rente anrechnen lassen kann.

Beim Vorsorgewerk der Rechtsanwälte sind es 2 kinder. Und bei der gesetzlichen Rente? Da gibt es doch bestimmt auch ein Limit oder? Kann sich jede Türkenfrau alle 10 Kinder anrechnen lassen? Das wären 30 Jahre wie wenn man 2000 euro netto verdient hätte, dass kann ja wohl nicht sein, oder?
PLus, 1000 von Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld und und und.

Bevor ich jetzt nachschlage und nachlese, vielleicht weiss es ja hier jemand.

Sui

wtf
23.07.2006, 21:51
Ich weiß es nicht, vermute aber, daß die Antwort zum Zeitpunkt des Renteneintritts nicht mehr relevant sein wird. Adam Riese, Du weißt schon.

Sui
23.07.2006, 23:54
Ich weiß es nicht, vermute aber, daß die Antwort zum Zeitpunkt des Renteneintritts nicht mehr relevant sein wird. Adam Riese, Du weißt schon.

Dass man zum Zeitpunkt des Renteneintritts ohnehin nur noch eine Standardrente bekommt ist mir schon klar. Dennoch würde mich mal die aktuelle Vorschrift mal interessieren. Okay, wenn es keiner weiss, dann schaue ich es halt nach. Da die arbeitende Klasse ja ohnehin inzwischen nur benachteiligt wird, würde es mich auch nicht wundern, wenn hier auch.

Sui

GnomInc
23.07.2006, 23:58
Dass man zum Zeitpunkt des Renteneintritts ohnehin nur noch eine Standardrente bekommt ist mir schon klar. Dennoch würde mich mal die aktuelle Vorschrift mal interessieren. Okay, wenn es keiner weiss, dann schaue ich es halt nach. Da die arbeitende Klasse ja ohnehin inzwischen nur benachteiligt wird, würde es mich auch nicht wundern, wenn hier auch.

Sui

Du kannst jederzeit bei der BfA/LVA deinen gegenwärtigen Rentenanspruch
feststellen lassen.
Die geben die Formulare und einen Termin , wo du ausgefüllt abgibst - da
werden Probleme beim Ausfüllen noch geklärt.
Bei diesen Stellen liegen auch Infobroschüren aus - sogar zu Besonderheiten
bei Müttern , Behinderten usw.
Ich meine du kannst auch Infos im i-net bei der BfA nachlesen bzw . anfordern.

wtf
24.07.2006, 05:58
Alternativ gibt es in jedem gutsortierten Haushalt Bücher der Brüder Grimm.

Drosselbart
24.07.2006, 06:42
Alternativ gibt es in jedem gutsortierten Haushalt Bücher der Brüder Grimm.

Die sind aber wesentlich realistischer als das was uns unsere Experten und Politiker verkaufen.

discipulus
24.07.2006, 11:14
Bevor hier noch Unsinn geredet wird schaut doch mal hier rein:

§ 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
§ 55 Abs. 1 SGB VI
§ 56 SGB VI
§ 57 SGB VI
§ 70 Abs. 2 + 3a SGB VI

Nachzulesen hier:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_vi.htm
(leider kann man hier ja keinen Hyperlink mehr setzen!!!!!!)

Sui
24.07.2006, 12:00
Bevor hier noch Unsinn geredet wird schaut doch mal hier rein:

§ 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
§ 55 Abs. 1 SGB VI
§ 56 SGB VI
§ 57 SGB VI
§ 70 Abs. 2 + 3a SGB VI

Nachzulesen hier:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_vi.htm
(leider kann man hier ja keinen Hyperlink mehr setzen!!!!!!)

Den § 56 SGB kenne ich. Danach gibt es keine Limitierung.

Ich zitiere:

SGB VI § 56 Kindererziehungszeiten

(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1.
die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,

2.
die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und

3.
der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.

(2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt oder eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.

(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.

(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie

1.
während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund

a)
einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder

b)
einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)

den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,

2.
während der Erziehungszeit zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehören, eine Teilrente wegen Alters beziehen oder von der Versicherungspflicht befreit waren und nach dieser Zeit nicht nachversichert worden sind oder

3.
während der Erziehungszeit Abgeordnete, Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre waren und nicht ohne Anspruch auf Versorgung ausgeschieden sind.

(5) Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Wird während dieses Zeitraums vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert.

Nochmal gibt es bei Kindern eine Limitierung? Ich habe nichts weiter gefunden.

Bis 1990 wurde pro Kind nur 1 Jahr angerechnet, nun sind es 3 Jahre mit einem Berechnungsverdienst von 2000 Euro netto. Ich habe damals vom Arbeitsamt einen Brief bekommen.

Sui
24.07.2006, 12:08
Alternativ gibt es in jedem gutsortierten Haushalt Bücher der Brüder Grimm.

He he :D :D :D

discipulus
24.07.2006, 13:19
Den § 56 SGB kenne ich. Danach gibt es keine Limitierung.

Ich zitiere:

SGB VI § 56 Kindererziehungszeiten

(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1.
die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,

2.
die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und

3.
der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.

(2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt oder eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.

(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.

(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie

1.
während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund

a)
einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder

b)
einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)

den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,

2.
während der Erziehungszeit zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehören, eine Teilrente wegen Alters beziehen oder von der Versicherungspflicht befreit waren und nach dieser Zeit nicht nachversichert worden sind oder

3.
während der Erziehungszeit Abgeordnete, Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre waren und nicht ohne Anspruch auf Versorgung ausgeschieden sind.

(5) Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Wird während dieses Zeitraums vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert.

Nochmal gibt es bei Kindern eine Limitierung? Ich habe nichts weiter gefunden.

Bis 1990 wurde pro Kind nur 1 Jahr angerechnet, nun sind es 3 Jahre mit einem Berechnungsverdienst von 2000 Euro netto. Ich habe damals vom Arbeitsamt einen Brief bekommen.Nein! Wenn du 10 Kinder hast bekommst du Zeiten für 10 Kinder! Allerdings gibt es einen Höchstwert an EGP der nicht überschritten werden kann!

Misteredd
24.07.2006, 13:38
Mal ehrlich, wer von Euch hält zehn Kinder bis zum renteneintritt denn aus?
Von Frauen will ich da mal ganz schweigen, denn das wäre ja fast Suizid!

discipulus
24.07.2006, 13:41
Mal ehrlich, wer von Euch hält zehn Kinder bis zum renteneintritt denn aus?
Von Frauen will ich da mal ganz schweigen, denn das wäre ja fast Suizid!Momentan würde mich schon eins um den Verstand bringen... Ich hasse Kinder!

turn-the-page
24.07.2006, 21:17
Mal ehrlich, wer von Euch hält zehn Kinder bis zum renteneintritt denn aus?
Von Frauen will ich da mal ganz schweigen, denn das wäre ja fast Suizid!
10 Kinder ?? 8o
Um Gottes willen, da wäre ich reif fürs Irrenhaus.

Ich gebe zu, dass ich mich einer gewissen Schadenfreude nicht erwehren kann, wenn ich Eltern mit ihren unfolgsamen und teilweise regelrecht hysterischen Kindern kämpfen sehe.
Wie kann man sich nur sowas freiwillig antun ???

In solchen Momenten bin ich dem Herrgott immer wieder aufs Neue dankbar, dass ich das hinter mir habe. :D

Sui
24.07.2006, 22:52
10 Kinder ?? 8o
Um Gottes willen, da wäre ich reif fürs Irrenhaus.


Ihr werdet staunen: Die Moslems haben aber so viele Kinder.

In Palästina, in den ganzen arabischen Ländern. Glaubt mir, dies ist so. Ich bin mit einem israelisch-amerikanischen Frauenarzt befreundet, der jahrzehntelang in Israel gearbeitet hat (und viel Pälestinafrauen als Patientinnen hatte) er hat mir dies immer bestätigt.

Eine türkische Kosmetikerin hier hat 9 Geschwister! Die meisten Türken hier haben wenigstens 4 Geschwister.

Die Kinder werden zum grossen Teil von den Eltern ja auch gar nicht erzogen, die können sich gegenseitig erziehen. Die Grossen die Kleinen etc.

Klar, der normale Westeuropäer oder Amerikaner hätte natürlich eine Nursery mit allem drum und dran in ihrem Haus, Ethel und Robert Kennedy hatten auch 9 Kinder. Die Kennedys selbst kommen auch aus einer Grossfamilie.

In den USA bekommen die ganz Reichen übrigens 4 plus Kinder. Es gab interessanterweise mal einen Artikel darüber im Focus vor ein paar Wochen, ich weiss aber nicht, ob dieser ins Internet gestellt wurde.

In den USA gibt es KEIN Kindergeld und auch kein Elterngeld, Kinderbetreuung ist aber da wesentlich besser als hier. Und ich glaube auch nicht, dass Kinderbetreuung auf die staatliche Rente anrechnet wird, da ich es aber nicht genau weiss, will ich dazu mal lieber nichts sagen.

Ich kenne auch in Deutschland einige ganz Reiche, die haben 4 Kinder plus.
Offensichtlich muss man entweder ganz arm sein oder ganz reich sein, dann rentieren sich viele Kinder. ;)

Zurück zum Thema, also wenn es in der Tat keine Limitierung gibt und ich die Kinder in die Türkei zu der Grossfamilie oder sonst wo hinschicke, wer soll es bis 3 Jahren überprüfen ob die Kinder in der Tat in Deutschland leben???, dann kann man in der Tat 30 Jahre Rente bekommen ohne je eingezahlt zu haben.

Ist ja auch bei 5 Kindern mit 15 Jahren schon nicht schlecht.

Das erklärt dann auch warum die ganzen Libanesen, ähm Deutschen alle im Libanon schon vor dem Ferien waren.

Die Kinder leben ja alle offiziell in Deutschland, man kassiert Kindergeld, Elterngeld plus bekommt Rentenansprüche, bitte wer will dies überprüfen, bei 3jährigen Kindern, wo der Kindergarten ab 3 Jahren beginnt und es auch gar keine Kindergartenpflicht in Deutschland gibt?

Das Versorgungsamt? Das billigt den Antrag und zahlt dann für ein Jahr und dann macht man den Nachfolgeantrag.

Ich denke da wird betrogen was das Zeug hält.

Sui

Sui
24.07.2006, 22:57
Noch ein PS:

Ich bin auf dieses Thema gekommen, weil mir einige Insider immer wieder bestätigt haben, dass viele moslemische Ausländer in Deutschland, diese vielen Kinder nur wegen dem Kindergeld und dem Elterngeld etc. bekommen würden. Deshalb kam ich dann auf die Renten"ansprüche".

Wenn sie ohnehin soviel Kinder bekommen, dann bietet sich Deutschland mit dem hohen Kindergeld und dem Elterngeld PLUS Rentenansprüchen ja geradezu an.

Sui

Herr Bratbäcker
24.07.2006, 23:01
10 Kinder ?? 8o
Um Gottes willen, da wäre ich reif fürs Irrenhaus.

Ich gebe zu, dass ich mich einer gewissen Schadenfreude nicht erwehren kann, wenn ich Eltern mit ihren unfolgsamen und teilweise regelrecht hysterischen Kindern kämpfen sehe.

Diese plärrenden, unerzogenen Monster wirst du hauptsächlich bei BRD-Eltern mit deutschem Hintergrund finden. Eigenartigerweise sind die Kinder von Ausländern weit besser erzogen.

Möglicherweise liegt es daran, dass die ausländischen Eltern ihre Kinder tatsächlich noch "erziehen" im Gegensatz zu den BRD-Eltern, die sich von den Kindern versklaven lassen und andauerndes, hysterisches Plärren der Blagen für gesunde Selbstentfaltung halten.

Vor diesem Hintergrund finde ich es manchmal sogar ganz gut, wenn die verwöhnten BRD-Blagen in der Schule dann von Türken gezeigt bekommen, wo´s lang geht.:]

Sui
24.07.2006, 23:17
Diese plärrenden, unerzogenen Monster wirst du hauptsächlich bei BRD-Eltern mit deutschem Hintergrund finden. Eigenartigerweise sind die Kinder von Ausländern weit besser erzogen.

Möglicherweise liegt es daran, dass die ausländischen Eltern ihre Kinder tatsächlich noch "erziehen" im Gegensatz zu den BRD-Eltern, die sich von den Kindern versklaven lassen und andauerndes, hysterisches Plärren der Blagen für gesunde Selbstentfaltung halten.

Vor diesem Hintergrund finde ich es manchmal sogar ganz gut, wenn die verwöhnten BRD-Blagen in der Schule dann von Türken gezeigt bekommen, wo´s lang geht.:]

Ich glaube, du bist etwas sehr falsch informiert.

Der Grossteil der moslemischen Kinder wird leider sich selbst überlassen. Warum sind die denn so kriminell oder gewalttätig, schlecht in der Schule, nicht zu integrieren etc.?

Bestimmt nicht, weil die Eltern sich so viel um sie gekümmert haben und sie so gut "erzogen" haben.

Das Problem ist insbesondere die Gewalt. Viele schon ganz kleine moslemische Jungen prügeln sofort los. Woher haben die das wohl?

Vielleicht solltest du dich mal mit ein paar Erzieherinnen oder Lehrern unterhalten. Die können dir dann bestätigen, wie "gut" erzogen, die moslemischen Kinder sind.

Sui

wtf
25.07.2006, 05:08
Diese plärrenden, unerzogenen Monster wirst du hauptsächlich bei BRD-Eltern mit deutschem Hintergrund finden. Eigenartigerweise sind die Kinder von Ausländern weit besser erzogen.

Ich weiß nicht, in welchem Paralleluniversum Du lebst, beobachte aber, daß Ausländerkinder praktisch nie erzogen werden und sich entsprechend asozial verhalten. Das Gleiche trift auf deutsche Unterschichten- und Ök-Eltern zu, die ihre Brut ebenfalls verlottern lassen.

dtm05
25.07.2006, 06:10
Diese plärrenden, unerzogenen Monster wirst du hauptsächlich bei BRD-Eltern mit deutschem Hintergrund finden. Eigenartigerweise sind die Kinder von Ausländern weit besser erzogen.
...was insbesondere an Berliner Schulen unschwer zu erkennen ist!

turn-the-page
25.07.2006, 08:16
Diese plärrenden, unerzogenen Monster wirst du hauptsächlich bei BRD-Eltern mit deutschem Hintergrund finden. Eigenartigerweise sind die Kinder von Ausländern weit besser erzogen.
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, ist unter anderem der Freitagnachmittags-Einkauf bei Lidl Anschauungsunterricht par excellence, wenn man richtig "gut erzogene" Muselbälger erleben will. X(

Btw, bei mir im Haus wohnt eine Familie aus China, und deren Kinder sind wirklich gut erzogen. Alle Achtung! :respekt:

bernhard44
25.07.2006, 09:29
http://www.dhm.de/magazine/fotografen/christoph/gross/abb17.jpg

Türkische Familie, Gelsenkirchen-Buer 1978

Es sieht fast aus wie bei Alfred Tetzlaff...........................wenn der das lesen würde!


normal ist wohl eher so oder?

http://www.familie-kaluza.de/reiseberichte/tr-01/fotos/P8271539.jpg

Sui
25.07.2006, 10:26
Btw, bei mir im Haus wohnt eine Familie aus China, und deren Kinder sind wirklich gut erzogen. Alle Achtung! :respekt:

Ja, die Asiaten sind idR anders. Die haben ja auch eine andere Mentalität.
Insbesondere die japanischen Kinder sind gut erzogen.

turn-the-page
25.07.2006, 10:34
Ja, die Asiaten sind idR anders. Die haben ja auch eine andere Mentalität.
Hm, ein Teil der Türken sind aber doch auch Asiaten ?? ?( ?(
Die sind dann wohl die Ausnahme von der Regel, was die asiatische Mentalität (die ich im allgemeinen sehr angenehm finde) betrifft. :2faces:

Herr Bratbäcker
25.07.2006, 10:43
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, ist unter anderem der Freitagnachmittags-Einkauf bei Lidl Anschauungsunterricht par excellence, wenn man richtig "gut erzogene" Muselbälger erleben will. X(

Btw, bei mir im Haus wohnt eine Familie aus China, und deren Kinder sind wirklich gut erzogen. Alle Achtung! :respekt:
Nun, die kleinen Musels sind vielleicht frech zu BRDlern. Das ist aber ganz natürlich, da die BRDler sich nicht wehren dürfen, was eben ausgenutzt wird. Den eigenen Eltern gegnüber aber haben sie durchaus Respekt.

Den Kindern von BRDlern dagegen werden durch die Eltern keinerlei Grenzen gesetzt, weshalb sie den ganzen Tag quängelnd oder lauthals brüllend durch die Gegend laufen.:cool:

Gleiches gilt für die Lehrer. Warum sollten Kinder vor grünen Softies, mit denen man alles machen kann, Respekt haben? Aus meiner eigenen Schulzeit weiß ich, dass die Lehrer, die uns nicht Grenzen gezeigt haben, einen absolut schweren Stand hatten. Schwäche wird ausgenutzt. Das ist bei Kindern normal, auch bei Muslim-Kindern. In den Koranschulen sind die gleichen Kinder, die die BRD-Lehrer terrorisieren, zahm wie frisch geborene Lämmchen. Woran das wohl liegen mag?

turn-the-page
25.07.2006, 10:56
Nun, die kleinen Musels sind vielleicht frech zu BRDlern. Das ist aber ganz natürlich, da die BRDler sich nicht wehren dürfen, was eben ausgenutzt wird. Den eigenen Eltern gegnüber aber haben sie durchaus Respekt.
Haben sie ??? ?(
Ich weiß, dass ein türkischer Jugendlicher (damals allerhöchstens 14 Jahre alt) aus meiner früheren Nachbarschaft seine Mutter geschlagen hat, und sein Vater hat nicht das Geringste dagegen unternommen.
Wahrscheinlich konnte die gute Frau noch froh sein, dass er nicht mitgeprügelt hat. :2faces:

Sui
25.07.2006, 10:56
Nun, die kleinen Musels sind vielleicht frech zu BRDlern.

Frech???8o

Junge, junge. Sag mal hast du Kinder? Was erzählst du hier eigentlich für einen ausgemachten Blödsinn?

Die Musels (der Grossteil) verprügeln einfach jeden und alle. Sie stehlen den anderen Kindern ihre Sachen. Was dein ist, ist nun mein.

Läuft du mit einer Schlafmaske den ganzen Tag durch die Gegend? Plus Ohrenstöpsel?

Sui

Sui
25.07.2006, 10:57
Haben sie ??? ?(
Ich weiß von einem türkischen Jugendlichen aus meiner früheren Nachbarschaft, der seine Mutter geschlagen hat, und sein Vater hat nicht das Geringste dagegen unternommen.
Wahrscheinlich konnte die gute Frau noch froh sein, dass er nicht mitgeprügelt hat. :2faces:

Klar, wenn die älter und kräftiger werden, dann hauen sie auch die Eltern.

Sui

Herr Bratbäcker
25.07.2006, 11:28
Frech???8o

Junge, junge. Sag mal hast du Kinder?
Nee DANKE 8o 8o 8o 8o

Ich will noch was vom Leben haben und Möchte-Gern-Muttertiere halte ich ganz weit von mir fern. :cool: :]

Ich habe aber moderne BRD-Nachbarn mit niedlichen dicken BRD-Kindern. Und die reichen mir voll und ganz.:]

Philipp
25.07.2006, 11:47
Hm, ein Teil der Türken sind aber doch auch Asiaten ?? ?( ?(
Die sind dann wohl die Ausnahme von der Regel, was die asiatische Mentalität (die ich im allgemeinen sehr angenehm finde) betrifft. :2faces:


Nur die Ostasiaten haben die "asiatische Mentalität" (Fleiss, Höflichkeit etc.).

Leyla
25.07.2006, 13:24
Ich bin auf dieses Thema gekommen, weil mir einige Insider immer wieder bestätigt haben, dass viele moslemische Ausländer in Deutschland, diese vielen Kinder nur wegen dem Kindergeld und dem Elterngeld etc. bekommen würden.Ich kenne zufällig Insider, die in den Herkunftsländern leben und war selbst schon dort. Seltsamerweise bekommen die Religiösen da genau so viele Kinder, obwohl es kein Kindergeld gibt.:rolleyes:

Leyla
25.07.2006, 13:36
Noch mal zur Sache:

Als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zählt die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder unter 10 Jahren endet die Berücksichtigungszeit 10 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes.

Grundsätzlich werden die Zeiten der leiblichen Mutter zugeordnet. Will der Vater die Zeiten auf seinem Konto gutgeschrieben haben, müssen die Eltern die Übertragung der Zeit gemeinsam gegenüber dem Rentenversicherungsträger beantragen. Eine rückwirkende Übertragung ist nur für maximal zwei Kalendermonate möglich.

Die Berücksichtigungszeiten begründen allein weder einen Rentenanspruch, noch erhöhen sie direkt die Rente. Im Zusammenwirken mit sonstigen Regelungen machen sie sich aber positiv bemerkbar, z.B.

können sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten,
werden sie auf die Wartezeit von 35 Jahren (für bestimmte Renten) angerechnet,
können sie sich bei der Bewertung der beitragsfreien Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit) rentensteigernd auswirken.

http://www.rententips.de/rententips/grv/ke/02.php

Der Rentenanspruch selber entsteht idR aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Muslimische Frauen mit 10 Kindern haben aber meistens früh geheiratet und waren/sind nebenbei nur geringfügig beschäftigt. Moderne hier lebende Türkinnen mit Berufsausbildung haben äußerst selten mehr als drei bis vier Kinder.

Sui
25.07.2006, 15:14
Ich kenne zufällig Insider, die in den Herkunftsländern leben und war selbst schon dort. Seltsamerweise bekommen die Religiösen da genau so viele Kinder, obwohl es kein Kindergeld gibt.

Na, bitte.

Damit bestätigst du doch nur, dass es sich für die Moslems in Deutschland so richtig lohnt, ihre Kinderschar in Deutschland anzumelden bzw. die Kinder zu bekommen.

Sui
25.07.2006, 15:19
Muslimische Frauen mit 10 Kindern haben aber meistens früh geheiratet und waren/sind nebenbei nur geringfügig beschäftigt. Moderne hier lebende Türkinnen mit Berufsausbildung haben äußerst selten mehr als drei bis vier Kinder.

3 bis 4 Kinder? Die durchschnittliche deutsche Frau bekommt angeblich 1,7 Kinder.

Ausserdem sehe ich in Deutschland nicht nur sog "Moderne Türkinnen" sondern jede Menge "Unmoderne" Türkinnen, Araberinnen, whatever, ganz in schwarz eingehüllt und die führen mindestens drei Kinder mit sich, plus sind wieder schwanger.

Ausserdem ist es doch egal, ob sie Frauen früh geheiratet haben, oder nicht. Ich weiss nicht, was dies zur Sache tut.

Aber mal was anderes. Ich vermute, dass die Gelder, die für die Kinder gedacht sind, ohnehin zum grössten Teil der Ehemann einkassieren wird.
Frauen haben doch in der moslemischen Welt keine Rechte, folglcih werden sie das Geld auch nicht behalten können.

Sui
25.07.2006, 22:27
Gegen sogenannte "moderne" oder integierte Moslems habe ich nichts. Wieso auch?

Im Gegenteil, es sie sind mir willkommen.

Leider ist dies die Minderheit ;( .

Sui