Kaktus
02.11.2025, 06:33
.
"stillhalten...und drin ist sie!"
Deutschland bereitet gesetzlich Zwangsimpfungen(!) vor
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 16. Juli 2025, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.
Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
Der Enwurf selbst bedeutet de facto Folgendes:
▪️Einschränkung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (= Zwangsimpfung)
▪️Einschränkung der Freiheit der Person (=Lockdown, Quarantäne, Bewegungskontrollen-GPS-Tracking, Haft oder Hausarrest...)
▪️ Einschränkung des Brief und Postgeheimnisses (=Messengerüberwachung, Verlust von Privatsphäre...)
▪️ Einschränkung der Freizügigkeit (keine Reisefreiheit, Checkpoints, Sperrzonen für Ungeimpfte...)
Zur Umsetzung des Entwurfs wird lediglich die Zustimmung des Bundesrats benötigt, die sehr wahrscheinlich auch kommen wird.
Quellen:
Gesetzesentwurf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
������⚪️������
https://t.me/GHZFriedrichMaik
http://www.ghz-friedrich-maik.com
https://www.ghz-marktplatz.com
Ich hoffe, dieser Gesetzesentwurf geht im Bundesrat nicht durch:
.
Entwurf
Gesetz
zu den Änderungen vom 1. Juni 2024
der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
Vom
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Den in Genf am 1. Juni 2024 von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Artikel 1
bis 6, 8, 10 bis 13, 15 bis 21, 23, 24, 25, 27, 28, 35, 37, 43 bis 45, 48 bis 50, 53 bis 54bis und 60 sowie der Anlagen 1
bis 4 und 6 bis 8 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) (BGBI. 2007 II S. 930, 932), die zuletzt durch
die in Genf am 28. Mai 2022 von der 75. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Anderungen der Artikel 55,
59, 61, 62 und 63 (BGBI. 2024 II Nr. 203, S. 3) geändert worden sind, wird zugestimmt. Die Änderungen werden
nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Artikel 2
Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die
Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grünagesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Wenn dann noch der Spannungszustand ausgerufen wird, wird das Ganze noch einen Tacken schärfer
"stillhalten...und drin ist sie!"
Deutschland bereitet gesetzlich Zwangsimpfungen(!) vor
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 16. Juli 2025, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.
Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
Der Enwurf selbst bedeutet de facto Folgendes:
▪️Einschränkung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (= Zwangsimpfung)
▪️Einschränkung der Freiheit der Person (=Lockdown, Quarantäne, Bewegungskontrollen-GPS-Tracking, Haft oder Hausarrest...)
▪️ Einschränkung des Brief und Postgeheimnisses (=Messengerüberwachung, Verlust von Privatsphäre...)
▪️ Einschränkung der Freizügigkeit (keine Reisefreiheit, Checkpoints, Sperrzonen für Ungeimpfte...)
Zur Umsetzung des Entwurfs wird lediglich die Zustimmung des Bundesrats benötigt, die sehr wahrscheinlich auch kommen wird.
Quellen:
Gesetzesentwurf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
������⚪️������
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Ich hoffe, dieser Gesetzesentwurf geht im Bundesrat nicht durch:
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Entwurf
Gesetz
zu den Änderungen vom 1. Juni 2024
der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
Vom
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Den in Genf am 1. Juni 2024 von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Artikel 1
bis 6, 8, 10 bis 13, 15 bis 21, 23, 24, 25, 27, 28, 35, 37, 43 bis 45, 48 bis 50, 53 bis 54bis und 60 sowie der Anlagen 1
bis 4 und 6 bis 8 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) (BGBI. 2007 II S. 930, 932), die zuletzt durch
die in Genf am 28. Mai 2022 von der 75. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Anderungen der Artikel 55,
59, 61, 62 und 63 (BGBI. 2024 II Nr. 203, S. 3) geändert worden sind, wird zugestimmt. Die Änderungen werden
nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Artikel 2
Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die
Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grünagesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Wenn dann noch der Spannungszustand ausgerufen wird, wird das Ganze noch einen Tacken schärfer