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Vollständige Version anzeigen : Das Deutsche Reich lebt!



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KatII
07.07.2015, 12:44
Ausgerechnet "Die Welt" verweist darauf, dass

"das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist"
BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137,155

http://www.welt.de/geschichte/article143672017/Hilfe-existiert-das-Deutsche-Reich-etwa-noch.html

Bundestagsdrucksache 18/4076 Antwort auf die Frage 27 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf)
'http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf

Man darf sich mit Recht Reichsbürger nennen!

:D

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/da/Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg/2000px-Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg.png

Brathering
07.07.2015, 12:54
2015? Das weiß man doch seit der Gründung der Bundesrepublik.
Anders wären Reparationen nicht zu erklären.


Type/Kategorie-Token/Verwirklichung
Deutschland-Deutsches Reich
(Deutschland-Weimarer Republik)
Deutschland-Großdeutsches Reich
Deutschland-Bundesrepublik

Das Urteil setzt die Subjekte (BRD, DR) nicht gleich, weist ihnen aber die gleiche individuelle Kategorie (Deutschland) zu.
Die Bundesrepublik ist nicht das Großdeutsche Reich aber dessen Nachfolger.


ganz easy eigentlich

KatII
07.07.2015, 13:12
...
Die Bundesrepublik ist nicht das Großdeutsche Reich aber dessen Nachfolger.


...
Dort steht, dass die BRD eben NICHT Nachfolger des DR ist, sonder die Bundesrepublik IST das Deutsche Reich, nur eben mit Gebietsabtretungen.

Brathering
07.07.2015, 13:28
Dort steht, dass die BRD eben NICHT Nachfolger des DR ist, sonder die Bundesrepublik IST das Deutsche Reich, nur eben mit Gebietsabtretungen.


die von
der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass „das Völkerrechtssubjekt
,Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik
Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt
identisch ist

Hast recht, eine unglaublich dumme Formulierung haben die dort gewählt. Identisch sind Staaten mit unterschiedlicher Verfassung und politischer Struktur nicht, vor allem wenn eine mehrjährige Nichtexistenzperiode dazwischen war, sollte von "Nachfolger" gesprochen werden.

GSch
07.07.2015, 14:04
Man darf sich mit Recht Reichsbürger nennen!

Sei damit lieber vorsichtig. Den Begriff des "Reichsbürgers" gab es im Gesetz weder zur Kaiserzeit noch in der Weimarer Republik. Die Nazis führten ihn 1935 mit dem "Reichsbürgergesetz" ein.

Allerdings gab es in der Praxis auch damals keine Reichsbürger. Das Gesetz sah nämlich vor, dass man durch die Verleihung eines "Reichsbürgerbriefs" in diesen ehrenvollen Stand erhoben wurde. Nur hat niemals jemand einen bekommen.

-jmw-
07.07.2015, 16:43
Die Frage ist eher, was "existiert" meint.
Existiert das Deutsche Reich in dem Sinne, in dem auch die Bundesrepublik existiert? Oder in dem Sinne, in dem das HRR existiert? Oder in dem Sinne, in dem ein Einhorn existiert?

Ich kann jeden Tag gegen Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, öffentlich, und werde nie von einem Beamten des Reiches (oder eines Landes) dafür belangt werden.
Das ist m.E. die lebensnahe Relevanz.

Nachtrag: D.h. das DR existiert in den Köpfen von Leuten, wie die BR auch. Die mentale Projektion "Bundesrepublik" ist aber ungleich wirkmächtiger. Hier muss die Juristerei der Soziologie weichen, das Geschwätz den harten Fakten: DR 0, BR 1.

Freiheitsbote
07.07.2015, 17:16
Die BRD ist nicht der Nachfolger des Deutschen Reiches, sondern ein vorübergehendes Besatzungskonstrukt.
Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, ist momentan nur handlungsunfähig. Sobald die BRD aufgelöst wird, tritt automatisch die Verfassung von 1871 wieder in Kraft.

GSch
07.07.2015, 18:42
Ich kann jeden Tag gegen Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, öffentlich, und werde nie von einem Beamten des Reiches (oder eines Landes) dafür belangt werden.
Das ist m.E. die lebensnahe Relevanz.

Ich würde dir aber nicht raten, gegen das StGB oder das BGB zu verstoßen. Die stammen ja noch aus der Kaiserzeit. Trotzdem gibt es Ärger.

Du kannst dagegen jeden Tag gegen Gesetze verstoßen, die in der Bundesrepublik 1950 galten, heute aber nicht mehr. Es ist trotzdem immer noch der selbe Staat.

Und in England oder Frankreich kannst du gegen Gesetze aus dem Mittelalter verstoßen (so ist es verboten, im Palast von Westminster zu sterben), aber die gelten alle nicht mehr. Dennoch ist es immer noch Frankreich. Bei England ist die Sache nicht so einfach, die haben ja durch die Union mit Schottland einen neuen Staat gegründet, der aber auch schon mehr als 300 Jahre auf dem Buckel hat und viele Veränderungen gesehen hat.

Also: noch so viele Veränderungen im politischen System oder der Grenzen usw. usf. ändern nichts an der Identität als Völkerrechtssubjekt. So ist Deutschland tatsächlich von 1867 bis heute ein und das selbe Völkerrechtssubjekt geblieben.

Wolfger von Leginfeld
07.07.2015, 18:43
Elvis soll auch noch leben.


Ausgerechnet "Die Welt" verweist darauf, dass

"das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist"
BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137,155

http://www.welt.de/geschichte/article143672017/Hilfe-existiert-das-Deutsche-Reich-etwa-noch.html

Bundestagsdrucksache 18/4076 Antwort auf die Frage 27 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf)
'http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf

Man darf sich mit Recht Reichsbürger nennen!

:D

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/da/Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg/2000px-Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg.png

Brathering
07.07.2015, 18:44
Die BRD ist nicht der Nachfolger des Deutschen Reiches, sondern ein vorübergehendes Besatzungskonstrukt.
Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, ist momentan nur handlungsunfähig. Sobald die BRD aufgelöst wird, tritt automatisch die Verfassung von 1871 wieder in Kraft.

Da ist die -jmw-sche Frage, eine gute Frage:
Was heißt Existenz?

INDV
07.07.2015, 19:42
Es ist eigentlich ganz einfach zu erklären.

Mit Deutschland ist immer das Deutsche Reich gemeint.
Unser Staat ist das Deutsche Reich.
Die Bundesrepublik ist eine Wirtschaftsverwaltung der Alliierten, das sagt auch das Militär Grundgesetz!
Deutschland sprich das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt!!

BRDDR_geschaedigter
07.07.2015, 19:51
Es ist eigentlich ganz einfach zu erklären.

Mit Deutschland ist immer das Deutsche Reich gemeint.
Unser Staat ist das Deutsche Reich.
Die Bundesrepublik ist eine Wirtschaftsverwaltung der Alliierten, das sagt auch das Militär Grundgesetz!
Deutschland sprich das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt!!

Die Weimarer Republik war das auch schon.

INDV
07.07.2015, 20:01
Ja, das stimmt. Ist für uns nur nicht relevant daher hab ich das raus gelassen.
Wichtig ist das man weiß das die Bundesrepublik nicht Deutschland ist!

SRG
08.07.2015, 07:10
Das Thema ist sicherlich komplex.
Einerseits ist fakt, dass sich die USA Rechte herausnehmen, die nur durch weiter geltendes Besatzungsrecht zu erklären sind.
Andererseits existiert die BRD auch durch die Bürger, die u.a. durch freie Wahlen zu erkennen geben, diesen Staat mitgestalten zu wollen.

In letzter Zeit durfte ich einige sogenannte "Reichsbürger" kennenlernen, die diese Problematik derart für sich auslegen, dass sie sich an gar nichts mehr halten. Mit einem weitläufigen Bekannten diskutierte ich vor kurzem heftig, da er meinte sich nicht mehr an die STVO halten zu müssen, da das alles nicht mehr gelte und ihm nichts passieren könne. Ich wünschte ihm Spaß als demnächst Fußgänger.
Das total bescheuerte ist, dass die Leute sich alles so zurechtgelegt haben, dass sie einmal Reichsbürger sind und Gesetze nicht anerkennen, wenn es aber vorteilhaft ist, plötzlich doch, so z.B. beim Hartz Antrag.
Ich hoffe nicht, dass sich das noch weiter ausdehnt. Wundern würde es mich nicht, bei den ganzen verdummten Leuten um mich herum.
Jedenfalls lenkt dieser geistige Dünnschiß von den wirklichen Problemen ab und diskreditiert gleich alle, die vernünftig auf eben die echten Probleme hinweisen.
Die NSA agiert wie in einem besetzten Land. Warum wohl?
Ich erkenne die Probleme, verbitte mir aber, mit solchen Reichsdeppen in eine schublade gesteckt zu werden.
Steckt da etwa schon wieder Kalkül dahinter? Immerhin gibt es auch Bücher, die reichsdeutsche Theorien verbreiten?
Ich glaub keinem mehr! :ätsch:

Iron Sky
08.07.2015, 07:17
Die BRD ist nicht der Nachfolger des Deutschen Reiches, sondern ein vorübergehendes Besatzungskonstrukt.
Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, ist momentan nur handlungsunfähig. Sobald die BRD aufgelöst wird, tritt automatisch die Verfassung von 1871 wieder in Kraft.
Das weiß man doch seit Jahren....
Das hättest du wohl gerne....:D
Wird aber nie mehr so sein (geburtendefizit):hd:

Gärtner
08.07.2015, 07:18
Ausgerechnet "Die Welt" verweist darauf, dass

"das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist"
BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137,155

http://www.welt.de/geschichte/article143672017/Hilfe-existiert-das-Deutsche-Reich-etwa-noch.html

Bundestagsdrucksache 18/4076 Antwort auf die Frage 27 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf)
'http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf

Man darf sich mit Recht Reichsbürger nennen!

:D

<Riesenbild entfernt>

Du hast den Welt-Artikel aber schon gelesen, hm? Man kann sich natürlich nennen, wie man will, bloß hat das ganze keinerlei rechtliche Relevanz.

Bolle
08.07.2015, 07:32
Faktisch gibt es das "Deutsche Reich" nicht mehr. Aber ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht! Weil eben noch wichtige formaljuristische Festlegungen offen sind.


Ob ein Deutsches Reich nach 1945 fortbestand (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945), war im juristischen Schrifttum umstritten: „Jedenfalls darf aus der Rückschau festgestellt werden, dass sich die Bundesrepublik mit der Identitätsthese in der internationalen Praxis trotz erheblicher Widerstände selbst aus den eigenen Reihen letzten Endes durchgesetzt hat.“


Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich (https://de.wikipedia.org/wiki/Zweite_Republik_(%C3%96sterreich)) ab 27. April 1945 (Unabhängigkeitserklärung (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Unabh%C3%A4ngigkeitserkl%C3%A 4rung)) – bis 1955 unter den vier Besatzungsmächten (https://de.wikipedia.org/wiki/Besetztes_Nachkriegs%C3%B6sterreich), dann als souveräner Staat –, der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Bundesrepublik_Deutschland_(bis_199 0)) und der Deutschen Demokratischen Republik (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_Republik) 1949 hörte das Deutsche Reich zwar unter historischen Gesichtspunkten faktisch, aber keinesfalls de jure (https://de.wikipedia.org/wiki/De_jure/de_facto) auf zu existieren: Die Weimarer Verfassung (https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung) wurde auch nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 (https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungslose_Kapitulation_der_Wehrmacht) und derÜbernahme der Hoheitsgewalt über Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Erkl%C3%A4rung_(Alliierte)) durch die vier Besatzungsmächte (https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht) nicht offiziell aufgehoben und das Deutsche Reich nicht aufgelöst.
Die sich aus dieser De-jure-Fortexistenz ergebenden Folgen sind im Abschnitt Staatsrechtliche Fragen (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen) erläutert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich


Das Bundesverfassungsgericht (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht) stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag) mit der DDR (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_Republik) fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[10] (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#cite_note-10)):Das Grundgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d) – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung (https://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutschland) allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.Die Bundesrepublik Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) könne also nicht als Nachfolgestaat (https://de.wikipedia.org/wiki/Nachfolgestaat) angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich undnicht dessen Nachfolger resp. Rechtsnachfolger (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnachfolger). Damit wird eine zum Teil staatsrechtliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrecht_(Deutschland)) Kontinuität und die völkerrechtliche (https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht) Identität (https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4t) – durch das Völkerrechtssubjekt »Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland)«[11] (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#cite_note-11) vertreten und verdeutlicht –, die 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich und vorausgehend 1867 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen



Hierzu müssten sich Staatsrechtler und Völkerrechtler mal verständlich erklären!

KatII
08.07.2015, 08:43
Du hast den Welt-Artikel aber schon gelesen, hm? Man kann sich natürlich nennen, wie man will, bloß hat das ganze keinerlei rechtliche Relevanz.
Ich habe als Erstes "Verschwörungsthorie" gelesen. Das hat mich neugierig gemacht, welche den Transatlantikern unangenehme Wahrheit diese denn vertuschen wollen. Was im Artikel drin steht, hat keine Bedeutung für mich :D

Liberalist
08.07.2015, 08:48
Ausgerechnet "Die Welt" verweist darauf, dass

"das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist"
BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137,155

http://www.welt.de/geschichte/article143672017/Hilfe-existiert-das-Deutsche-Reich-etwa-noch.html

Bundestagsdrucksache 18/4076 Antwort auf die Frage 27 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf)
'http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804076.pdf

Man darf sich mit Recht Reichsbürger nennen!

:D

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/da/Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg/2000px-Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg.png

Das ist das Orginalurteil:

http://principality-of-sealand.eu/hotstuff/dokusschaef/s_shaef_bverfg_dr_zsfg.html


Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Diesbezüglich wurde schon in anderen Strängen ausführlich diskutiert.

-jmw-
08.07.2015, 09:16
Ich würde dir aber nicht raten, gegen das StGB oder das BGB zu verstoßen. Die stammen ja noch aus der Kaiserzeit. Trotzdem gibt es Ärger.

Du kannst dagegen jeden Tag gegen Gesetze verstoßen, die in der Bundesrepublik 1950 galten, heute aber nicht mehr. Es ist trotzdem immer noch der selbe Staat.

Und in England oder Frankreich kannst du gegen Gesetze aus dem Mittelalter verstoßen (so ist es verboten, im Palast von Westminster zu sterben), aber die gelten alle nicht mehr. Dennoch ist es immer noch Frankreich. Bei England ist die Sache nicht so einfach, die haben ja durch die Union mit Schottland einen neuen Staat gegründet, der aber auch schon mehr als 300 Jahre auf dem Buckel hat und viele Veränderungen gesehen hat.

Also: noch so viele Veränderungen im politischen System oder der Grenzen usw. usf. ändern nichts an der Identität als Völkerrechtssubjekt. So ist Deutschland tatsächlich von 1867 bis heute ein und das selbe Völkerrechtssubjekt geblieben.
Das Völkerrecht hat halt bestimmte eigene Kriterien für die Bestimmung eines Daseins. Sieht man gut an bspw. Österreich, welches, trotzdem es Mitte des letzten Jh. einige Jahre "verschwunden" war, danach "wiederkam".

Gärtner
08.07.2015, 09:17
Ich habe als Erstes "Verschwörungsthorie" gelesen. Das hat mich neugierig gemacht, welche den Transatlantikern unangenehme Wahrheit diese denn vertuschen wollen. Was im Artikel drin steht, hat keine Bedeutung für mich :D

Genau. Wir wollen uns unsere schöne Phantasiewelt doch nicht etwa durch Fakten zerstören lassen, wo kämen wir dahin?

Brathering
08.07.2015, 09:19
Das Völkerrecht hat halt bestimmte eigene Kriterien für die Bestimmung eines Daseins. Sieht man gut an bspw. Österreich, welches, trotzdem es Mitte des letzten Jh. einige Jahre "verschwunden" war, danach "wiederkam".

Daran nehme ich auch Anstoß, jedes besetzte Land hatte eine Exilregierung und Ösen behaupten besetzt gewesen zu sein. Es gab genug von ihnen im Ausland um bei sowas eine Exilregierung zu gründen.

-jmw-
08.07.2015, 09:22
Es ist eigentlich ganz einfach zu erklären.

Mit Deutschland ist immer das Deutsche Reich gemeint.
Unser Staat ist das Deutsche Reich.
Die Bundesrepublik ist eine Wirtschaftsverwaltung der Alliierten, das sagt auch das Militär Grundgesetz!
Deutschland sprich das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt!!
Mit dem Grundgesetz kannst Du hier schlecht argumentieren, denn darin steht (Art. 20) ganz ausdrücklich, die Bundesrepublik sei ein Staat.

-jmw-
08.07.2015, 09:28
Daran nehme ich auch Anstoß, jedes besetzte Land hatte eine Exilregierung und Ösen behaupten besetzt gewesen zu sein. Es gab genug von ihnen im Ausland um bei sowas eine Exilregierung zu gründen.
Ja, is' schon witzig. Knapp unter 50 Prozent bei Wahlen reichen für jeden Scheiss, aber 98(?) Prozent Zustimmung zum "Anschluss" bedeuten nichts. (Der Tag, an dem ich "Demokratie" verstehe, ist der Tag, an dem mein Kopf platzt, isch schwör!)

-jmw-
08.07.2015, 09:29
Oh, und bevor hier jemand mit "GmbH" odgl. kommt: Auch ein Wirtschaftsunternehmen kann ein "Staat" bzw. die herrschende Obrigkeit sein. Da besteht gar kein grundsätzliches Problem.

Ajax
08.07.2015, 09:32
Selbst wenn dem so wäre, hätte die formaljuristische Existenz des Deutschen Reiches gegenwärtig keinerlei Relevanz. Faktisch existiert die Bundesrepublik samt Grundgesetz und die Mehrzahl der Deutschen ist republikanisch gesinnt.

KatII
08.07.2015, 09:40
Genau. Wir wollen uns unsere schöne Phantasiewelt doch nicht etwa durch Fakten zerstören lassen, wo kämen wir dahin?
Hey, daran sind die Transatlantiker selbst schuld, sie haben ihre Glaubwürdigkeit komplett verspielt. Sie hampeln nur noch rum, wie die Sowjets vor ihrem Untergang.

GSch
08.07.2015, 10:21
Das Völkerrecht hat halt bestimmte eigene Kriterien für die Bestimmung eines Daseins. Sieht man gut an bspw. Österreich, welches, trotzdem es Mitte des letzten Jh. einige Jahre "verschwunden" war, danach "wiederkam".

So besonders klare Kriterien gibt es gar nicht. Im Falle Österreichs ist offensichtlich, dass es von 1938 bis 1945 kein unabhängiger Staat war. Dies wurde allerdings von den meisten anderen Ländern als rechtswidrig und daher ungültig angesehen, und so geht man eben doch von einer ununterbrochenen staatlichen Geschichte Österreichs aus; 1945 erfolgte keine Neugründung.

Darüber kann man sicherlich streiten - ich persönlich bin der Meinung, dass es 1938 für den Anschluss gar keines großen Zwangs seitens Hitlers bedurfte. Andererseits setzte er militärische Gewalt sowie Drohungen und Erpressungen dafür ein; das ist nicht die feine Art, aber in der Politik ja wohl auch nicht völlig unüblich. Aber auch rechtswidrige Handlungen können sehr wohl rechtsgültige Folgen haben. Einen unabhängigen Staat Österreich gab es jedenfalls von 1938 bis 1945 nicht mehr, weil er ein Teil von Deutschland wurde.

Deutschland dagegen wurde nach 1945 im Wesentlichen (abgesehen von den Ostgebieten) von keinem anderen Land annektiert. Die Alliierten sahen den deutschen Staat als fortbestehend an (in den neuen Grenzen), und das spiegelt sich z. B. in den damaligen Landesverfassungen. Auch die deutschen Gesetze blieben im Wesentlichen in Kraft, von NS-Unrecht abgesehen.

Eigentlich sollte ja Deutschland als Ganzes neu organisiert werden, durch den kalten Krieg kriegten wir dann gleich zwei Staaten. Diese merkwürdige Phase wurde 1990 überwunden. Heute gibt es nirgends auf der Welt mehr Unklarheiten, was unter "Deutschland" zu verstehen ist.

-jmw-
08.07.2015, 10:47
Ich glaub, wir reden aneinander vorbei. Wir tun es sicher in dem Falle, dass Du grad versuchst, mir klarzumachen, dass die BR in einem völkerrechtlichen Sinne genau wie das DR "Deutschland" sei. Denn das stritt ich ja nicht ab.


So besonders klare Kriterien gibt es gar nicht. Im Falle Österreichs ist offensichtlich, dass es von 1938 bis 1945 kein unabhängiger Staat war. Dies wurde allerdings von den meisten anderen Ländern als rechtswidrig und daher ungültig angesehen, und so geht man eben doch von einer ununterbrochenen staatlichen Geschichte Österreichs aus; 1945 erfolgte keine Neugründung.

Darüber kann man sicherlich streiten - ich persönlich bin der Meinung, dass es 1938 für den Anschluss gar keines großen Zwangs seitens Hitlers bedurfte. Andererseits setzte er militärische Gewalt sowie Drohungen und Erpressungen dafür ein; das ist nicht die feine Art, aber in der Politik ja wohl auch nicht völlig unüblich. Aber auch rechtswidrige Handlungen können sehr wohl rechtsgültige Folgen haben. Einen unabhängigen Staat Österreich gab es jedenfalls von 1938 bis 1945 nicht mehr, weil er ein Teil von Deutschland wurde.

Deutschland dagegen wurde nach 1945 im Wesentlichen (abgesehen von den Ostgebieten) von keinem anderen Land annektiert. Die Alliierten sahen den deutschen Staat als fortbestehend an (in den neuen Grenzen), und das spiegelt sich z. B. in den damaligen Landesverfassungen. Auch die deutschen Gesetze blieben im Wesentlichen in Kraft, von NS-Unrecht abgesehen.

Eigentlich sollte ja Deutschland als Ganzes neu organisiert werden, durch den kalten Krieg kriegten wir dann gleich zwei Staaten. Diese merkwürdige Phase wurde 1990 überwunden. Heute gibt es nirgends auf der Welt mehr Unklarheiten, was unter "Deutschland" zu verstehen ist.

GSch
08.07.2015, 11:22
Ich glaub, wir reden aneinander vorbei. Wir tun es sicher in dem Falle, dass Du grad versuchst, mir klarzumachen, dass die BR in einem völkerrechtlichen Sinne genau wie das DR "Deutschland" sei. Denn das stritt ich ja nicht ab.

Es geht mehr um die Frage, ob und wann ein Staat fortbesteht, obwohl er seiner Staatsgewalt beraubt ist.

Süßer
08.07.2015, 11:52
Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen -richtig. Aber da es keinerlei Verwaltungsorgane gibt, ist es nicht handlungsfähig. Die BRD beruht auf den Grundgesetz. Nun hat ein sehr weitschauender in §146 reingeschrieben, das es solange gilt bis eine Verfassung erarbeitet wird. Dieses ist eine Wirrwarr wie ein gordischer Knoten.

Wie kann man das HEILEN?

Geh nach London, miete/kaufe in der City of London Räumlichkeiten. Dann gründe eine Exilregierung. Das ist genau was mehrere Länder wie Polen und CSR in den 40zigern getan habe.
Wenn die Regierung steht, kann man erklären, das die Verfassung von 1871 gilt oder die Fehler bei der Ernennung der Weimarer Verfassung heilen. Nach Pahagraph 146 sollte das Grundgesetz dann außer Kraft treten. Danach ist das Dt. Reich handlungsfähig.

Der Weg ist vernünfig ob er auch erfolgreich usw. ist, wird sich zeigen.

borisbaran
08.07.2015, 14:52
Supi, die Reichheinis tauchen wieder auf!!

-jmw-
08.07.2015, 19:34
Es geht mehr um die Frage, ob und wann ein Staat fortbesteht, obwohl er seiner Staatsgewalt beraubt ist.
Aha.
Nun, diese Frage ist u.a. abhängidavon, in welchem Kontext wir uns bewegen. Im Sinne eines Weberschen soziologischen Staatsbegriffes bspw. ist ein Staat oder Gewalt kein Staat. Das Völkerrecht sieht das halt anders, widerspricht der Soziologie damit aber nicht mal.

houston
08.07.2015, 19:36
Mich würde es interessiern wie weit.und ob die brd heute noch daran arbeitet die räumliche Ausdehnung des DR wieder herzustellen. Oder würde 1990 beim zutritt der DDR komplett darauf verzichtet wurde

konfutse
08.07.2015, 19:55
Die Frage ist eher, was "existiert" meint.
Existiert das Deutsche Reich in dem Sinne, in dem auch die Bundesrepublik existiert? Oder in dem Sinne, in dem das HRR existiert? Oder in dem Sinne, in dem ein Einhorn existiert?
...
"Existiert" meint, dass es in anderer territorialer Ausdehnung und mit anderen Gesetzen existiert.

-jmw-
08.07.2015, 19:59
"Existiert" meint, dass es in anderer territorialer Ausdehnung und mit anderen Gesetzen existiert.
In diesem Sinne existiert es dann wohl nicht. Zumindest sind seine Grenzen auf Google Maps nicht zu finden.

sleepwell
08.07.2015, 19:59
Immer der gleiche Quark.
Das die BRD identisch mit dem Reich sein möchte, ist verständlich.
Nur, ein Wunsch oder eine Meinung eines Staates ist kein Völkerrecht.

Völkerrecht bestimmt sich über die völkerrechtliche Anerkennung.
Wo fand die statt?
Wo und wann ist die BRD als völkerrechtlich identisch mit dem DR erklärt worden?
Völkerrechtsakt und Datum bitte.
Das lesen wir dann alle und das Thema ist vom Tisch.

Kein Ersatz für Völkerrechtsakt und Datum sind Interpretationsorakel, man könne das irgendwie ableiten.
Die Abdankung der DDR, die Auflösung der UdSSR oder Jugoslawiens fanden nicht verschwommen irgendwie über die Zeit statt,
sie haben alle einen Völkerrechtsakt mit einem Datum.

KatII
08.07.2015, 20:04
Die Abdankung der DDR, die Auflösung der UdSSR oder Jugoslawiens fanden nicht verschwommen irgendwie über die Zeit statt,
sie haben alle einen Völkerrechtsakt mit einem Datum.
Das fand beim DR nicht statt, deswegen lebt das DR im Körper der BRD weiter.

konfutse
08.07.2015, 20:15
In diesem Sinne existiert es dann wohl nicht. Zumindest sind seine Grenzen auf Google Maps nicht zu finden.
Ich vergaß "mit anderem Namen" zu schreiben. Habe ich noch was vergessen?

-jmw-
08.07.2015, 20:24
Ich vergaß "mit anderem Namen" zu schreiben. Habe ich noch was vergessen?
Also wie das BVerfG sagt: Die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich - bzw. die aktuelle Erscheinungsform des Völkerrechtssubjekts Deutschland.

GSch
08.07.2015, 20:48
Mich würde es interessiern wie weit.und ob die brd heute noch daran arbeitet die räumliche Ausdehnung des DR wieder herzustellen. Oder würde 1990 beim zutritt der DDR komplett darauf verzichtet wurde

Ein Blick in Artikel 1 Absatz 1 bis 3 sowie auch Absatz 5 des Zwei-plus-Vier-Vertrags hilft dir ohne Zweifel.

konfutse
08.07.2015, 20:49
Also wie das BVerfG sagt: Die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich - bzw. die aktuelle Erscheinungsform des Völkerrechtssubjekts Deutschland.
Zumindest das Deutsche Reich, das vor der Bundesrepublik Deutschland bekannt war. Zu den anderen Deutschen Reichen davor hat es sich nicht geäußert was auch nicht notwendig ist.

Brathering
08.07.2015, 20:50
Zumindest das Deutsche Reich, das vor der Bundesrepublik Deutschland bekannt war. Zu den anderen Deutschen Reichen davor hat es sich nicht geäußert was auch nicht notwendig ist.

Ich frage mich auch die ganze Zeit was mit dem HRRDN ist, das wurde ja auch gewaltsam von Napoleon zerschlagen >.<

konfutse
08.07.2015, 20:52
Ich frage mich auch die ganze Zeit was mit dem HRRDN ist, das wurde ja auch gewaltsam von Napoleon zerschlagen >.<
Da sollte man die dessen Nachfolger/Erben/Weiterführer befragen bzw. einen Historiker.

sleepwell
08.07.2015, 21:04
Das fand beim DR nicht statt, deswegen lebt das DR im Körper der BRD weiter.

Völkerrecht geht ein bisschen anders.
Danach ist das DR ein Völkerrechtssubjekt.
Dessen Regierung wurde von den Alliierten abgesetzt, die waren jetzt die Regierung.
1949 gab es dann zwei Neugründungen, BRD und DDR.
Jetzt waren es drei.

Da lebte niemand im Körper von irgendwem, damals nicht und heute nicht.

GSch
08.07.2015, 21:29
1949 gab es dann zwei Neugründungen, BRD und DDR.
Jetzt waren es drei.

Aber sowohl Bundesrepublik als auch DDR behaupteten, es gäbe nur ein Land, nicht drei (klingt fast wie bei den Moslems: Gott ist nur einer, nicht drei!), denn beide beanspruchten, das neu (demokratisch und friedlich und nichtmilitaristisch usw. usw.) organisierte Deutschland zu sein. So kam ja z. B. die Bundesrepublik im Londoner Schuldenabkommen für die alten Auslandsschulden des Reichs auf, ohne diese vorher erst zu übernehmen; alle sahen es so, dass es ihre Schulden waren.

Die DDR änderte die Meinung später und sagte, sie und die Bundesrepublik seien gemeinsam Rechtsnachfolger des verschwundenen Reichs. Aber seit einer ganzen Weile hat man von ihr gar nichts mehr gehört.

Es mag ein Sieg des Hintern über den Geist sein, aber heute wird praktisch überall anerkannt, dass es von 1867 bis heute genau ein Völkerrechssubjekt "Deutschland" gegeben hat, auch wenn es im Laufe dieser Zeit verschiedene Namen trug und seine politische Organisation ganz erheblichen Veränderungen unterworfen war.

sleepwell
08.07.2015, 21:46
Aber sowohl Bundesrepublik als auch DDR behaupteten, es gäbe nur ein Land, nicht drei (klingt fast wie bei den Moslems: Gott ist nur einer, nicht drei!), denn beide beanspruchten, das neu (demokratisch und friedlich und nichtmilitaristisch usw. usw.) organisierte Deutschland zu sein. So kam ja z. B. die Bundesrepublik im Londoner Schuldenabkommen für die alten Auslandsschulden des Reichs auf, ohne diese vorher erst zu übernehmen; alle sahen es so, dass es ihre Schulden waren.

Die DDR änderte die Meinung später und sagte, sie und die Bundesrepublik seien gemeinsam Rechtsnachfolger des verschwundenen Reichs. Aber seit einer ganzen Weile hat man von ihr gar nichts mehr gehört.

Es mag ein Sieg des Hintern über den Geist sein, aber heute wird praktisch überall anerkannt, dass es von 1867 bis heute genau ein Völkerrechssubjekt "Deutschland" gegeben hat, auch wenn es im Laufe dieser Zeit verschiedene Namen trug und seine politische Organisation ganz erheblichen Veränderungen unterworfen war.

Tut mir leid, aber ich habe klar gesagt, das Interpretationsorakel unter den Tisch fallen.
Deine Hilfskonstruktionen, warum etwas sein könnte, was schwarz auf weiß nicht zu finden ist, sind ideologische Zwangsjacken.
Damit kannst du rumrennen und dich bescheißen lassen, ich bin ideologiefrei, ich brauche keine Selbstzensur.

Gehirnnutzer
08.07.2015, 23:04
Tut mir leid, aber ich habe klar gesagt, das Interpretationsorakel unter den Tisch fallen.
Deine Hilfskonstruktionen, warum etwas sein könnte, was schwarz auf weiß nicht zu finden ist, sind ideologische Zwangsjacken.
Damit kannst du rumrennen und dich bescheißen lassen, ich bin ideologiefrei, ich brauche keine Selbstzensur.

sleepwell, die Geschichte ist einfacher als Gsch es schreibt, es ist auch kein Interpretationsorakel, sondern die Fortführung einer Rechtstradition. Ich finde es immer bemerkenswert, wenn sich die selben Leute, die Carlo Schmids Rede zitieren, nur an eine Aussage aus dieser Rede erinnern " Modalitäten einer Fremdherrschaft", das er auch sagte, das mit dem Grundgesetz kein neuer westdeutscher Staat geschaffen wird, sondern ein Teil des deutschen Staates reorganisiert wird. Neugründung ist eher ein Interpretationsorakel.

Aber lassen wir die Geschichte und das formal rechtlich und ändern die Betrachtungsweise. Völkerrecht ist etwas schönes, etabliert es doch scheinbar ein Recht, das über den Staaten steht. Das Dumme am Völkerrecht ist, das es ein wenig anders funktioniert, als das nationale Recht. Völkerrecht beruht hauptsächlich auf Anerkennung.
Es kann hier über die Ostgebiete fabuliert werden, es kann von den Grenzen von 1937 geredet werden, es können die abstrakten Regeln und Thesen der Rechtslehre erwähnt werden, all das spielt in der Praxis im Grunde genommen keine Rolle.

In der Praxis ist Deutschland das, was die anderen 192 Mitglieder der Vereinten Nationen als Deutschland anerkennen und das ist seit 1990 die Bundesrepublik Deutschland, Federal Republic of Germany, etc. pp..

INDV
08.07.2015, 23:24
Mit dem Grundgesetz kannst Du hier schlecht argumentieren, denn darin steht (Art. 20) ganz ausdrücklich, die Bundesrepublik sei ein Staat.

Artikel 133 - Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Artikel 120 - (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten...

Ganz sicher kein Staat!!

borisbaran
08.07.2015, 23:25
Artikel 133 - Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Artikel 120 - (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten...
Ganz sicher kein Staat!!

Auch das ändert nix daran, dass Deutschland ein Staat ist.

INDV
08.07.2015, 23:41
Auch das ändert nix daran, dass Deutschland ein Staat ist.

Stop!! Deutschland ist nicht die Bundesrepublik!
Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 und ist natürlich unser Staat!
Die Bundesrepublik ist eine Verwaltung die einen Teil vom Deutschen Reich Verwaltet!

Die Bundesrepublik ist KEIN STAAT! Deutschland also das Deutsche Reich dagegen schon!

borisbaran
08.07.2015, 23:44
Stop!! Deutschland ist nicht die Bundesrepublik!
Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 und ist natürlich unser Staat!
Die Bundesrepublik ist eine Verwaltung die einen Teil vom Deutschen Reich Verwaltet!
Die Bundesrepublik ist KEIN STAAT! Deutschland also das Deutsche Reich dagegen schon!
Wo kann ich denn das Deutsche Reich finden?

-jmw-
09.07.2015, 09:16
Hmm... Merkwürdig. Ich fand eigentlich nicht, dass mein Argument missverständlich wär. Aber, o.k., ist wohl so. :)
Mit dem GG kommst Du nicht weiter. Denn Deine Methode, die Artikel anzugucken, führt uns zu Artikel 20.I Grundgesetz, worin ganz ausdrücklich steht:


"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

Wie kannst Du sagen, die BR sei "sicher kein Staat", wenn's doch explizit drinsteht und Du das, was drinsteht, als Argument verwenden willst?
Das funktioniert nicht.
Man kann darüber diskutieren, ob die BR ein Staat sei. Man kann es aber nicht mit dem GG belegen, denn darin steht, wie oben gezeigt, das Gegenteil.
D.h. ich bestreite (hiermit jetzt gerade) nicht das Ergebnis Deiner Untersuchung, sondern Deine Untersuchungsmethode.


Artikel 133 - Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Artikel 120 - (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten...

Ganz sicher kein Staat!!

Gehirnnutzer
09.07.2015, 09:31
Stop!! Deutschland ist nicht die Bundesrepublik!
Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 und ist natürlich unser Staat!
Die Bundesrepublik ist eine Verwaltung die einen Teil vom Deutschen Reich Verwaltet!

Die Bundesrepublik ist KEIN STAAT! Deutschland also das Deutsche Reich dagegen schon!


Tja INV, du behauptest vieles, aber wie kann die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sein, aber Mitglied der UN, wenn nur Staaten Mitglieder der UN seien können? (http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/4116) Noch interessanter ist sie spricht von einem Souveränen Staat!


Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland wurden am 18. September 1973 Mitglieder der Vereinten Nationen. Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten vereinigt und bilden einen souveränen Staat.

Du sprichtst von Deutschland in den Grenzen von 1937, nur geht schon aus dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 (http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html) hervor, das diese Grenzen keinen territorialen Bestand mehr haben, selbst wenn eine Friedensregelung noch offen wäre.
Man spricht von der "endgültigen Übergabe Königsbergs" und den "früher deutschen Gebieten".

Über vieles kann man berechtigt oder unberechtigt streiten, aber eine Sach steht definitiv fest, ein Deutsches Reich in den Grenzen von 1937 wird es nicht mehr geben.

Brathering
09.07.2015, 09:36
Das Dumme am Völkerrecht ist, das es ein wenig anders funktioniert, als das nationale Recht. Völkerrecht beruht hauptsächlich auf Anerkennung.


Das ist eine gute Definition.

sleepwell
09.07.2015, 18:38
... Völkerrecht beruht hauptsächlich auf Anerkennung.


Da triffst du den Nagel auf den Kopf.
Allerdings hättest du vorher dein Knie wegnehmen sollen.

Der Wunsch der BRD, identisch mit dem Reich zu sein, bedarf der völkerrechtlichen Anerkennung.
Die Neugründung BRD wurde mit welchem Völkerrechtsakt von wem identisch mit dem deutschen Reich erklärt?

-jmw-
09.07.2015, 19:22
Wer hat wann wo festgelegt, dass dazu ein Völkerrechtsakt notwendig sei? (Ernstgemeinte Frage! Ich weiss es nämlich nicht.)

Gehirnnutzer
09.07.2015, 20:46
Da triffst du den Nagel auf den Kopf.
Allerdings hättest du vorher dein Knie wegnehmen sollen.

Der Wunsch der BRD, identisch mit dem Reich zu sein, bedarf der völkerrechtlichen Anerkennung.
Die Neugründung BRD wurde mit welchem Völkerrechtsakt von wem identisch mit dem deutschen Reich erklärt?


Wer hat wann wo festgelegt, dass dazu ein Völkerrechtsakt notwendig sei? (Ernstgemeinte Frage! Ich weiss es nämlich nicht.)

Sorry, aber da kommt wieder der vollständige Vergleich mit dem nationalen Recht durch, nur funktioniert Völkerrecht nicht genau wie nationales Recht. Es gibt nicht für alles und jedes Regeln und Gesetze im Völkerrecht, so wie das nationale Recht Regeln und Gesetze kennt. Deswegen gibt es auch keinen rechtlich vorgeschriebenen Hoheitsakt/Rechtsakt für alles, sleepwell.

Sleepwell, wie gesagt Völkerrecht beruht auf Anerkennung. Du Aussage das die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch ist, war zunächst eine nationale Rechtsauffassung, die man aus der Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat ableitete. Carlo Schmidt machte die Aussage, das es nicht darum geht mit dem GG einen neuen Staat zu gründen/schaffen, sondern ein Staatsfragment zu organisieren, also einen Teil des Deutschen Staates zu reorganisieren.
Ist eigentlich ganz logisch, wenn etwas mangels Organisation handlungsunfähig ist, muss man es zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit wieder reorganisieren.
Die nationale Rechtsauffassung ist völkerrechtlich zunächst nicht relevant, sie wird aber dann relevant, wenn ein Staat oder andere Völkerrechtssubjekte diese Auffassung anerkennen und sich in ein völkerrechtlichen Rechtsverhältnis darauf berufen.
Schlag einfach mal das Reichskonkordat nach.

Es gibt auch keinen Rechtsakt, der einen Staat schafft. Es gibt in der Staatslehre die 3 Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, die den Staat bilden, tatsächlich ist es so, es spielt in der Praxis keine Rolle ob die 3 Elemente vorhanden sind, solange ein Staat nicht durch andere Staaten anerkannt wird, existiert er völkerrechtlich nicht. Wenn man es genau nimmt, muss man sagen, ein Staat, der nicht durch eine Mehrheit von anderen Staaten anerkannt ist existiert nicht.

GSch
09.07.2015, 22:19
Tut mir leid, aber ich habe klar gesagt, das Interpretationsorakel unter den Tisch fallen.
Deine Hilfskonstruktionen, warum etwas sein könnte, was schwarz auf weiß nicht zu finden ist, sind ideologische Zwangsjacken.

Das Londoner Schuldenabkommen, die Pariser Verträge, das Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR und den Zwei-plus-Vier-Vertrag kannst du in jeder beliebigen Farbe auf weiß lesen. Aber verlang bitte nicht, dass ernsthafte Menschen dir alles mit dem Babylöffel einfüttern. Ein wenig denken musst du schon. (So nennt man das, was bei die als "ideologische Zwangsjacke" läuft.)


ich bin ideologiefrei, ich brauche keine Selbstzensur.

Vor allen Dingen scheinst du gänzlich intellektbefreit zu sein und eine unüberwindliche Abneigung gegen die Lebenswirklichkeit zu haben.

Chorea
10.07.2015, 01:22
Stop!! Deutschland ist nicht die Bundesrepublik!
Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 und ist natürlich unser Staat!
Die Bundesrepublik ist eine Verwaltung die einen Teil vom Deutschen Reich Verwaltet!

Die Bundesrepublik ist KEIN STAAT! Deutschland also das Deutsche Reich dagegen schon!

Wieso kommt ihr immer mit den Grenzen von 1937? Wenn das deutsche Reich noch existiert, dann ja wohl in den Grenzen von 1871 als das Reich in einer Volksversammlung ausgerufen wurde. Alles was danach war ist illegal und nicht relevant - weder das illegale Versailler Diktat, noch der Hitler Putsch und schon gar nicht die Handlungen der alliierten und sovietischen Kriegsverbrecher oder andere Kasper die sich anmaßen mit den Grenzen eines souveränen deutschen Reiches von 1871 zu spielen.

Erik der Rote
10.07.2015, 01:36
Wieso kommt ihr immer mit den Grenzen von 1937?

das hat völkerrechtliche Be*wandt*nis so steht es auch in den Texten der Siegermächte

das Deutsche Reich exisitert als Völkerrechtssubjekt in den Grenzen von 1937

Gehirnnutzer
10.07.2015, 06:58
das hat völkerrechtliche Be*wandt*nis so steht es auch in den Texten der Siegermächte

das Deutsche Reich exisitert als Völkerrechtssubjekt in den Grenzen von 1937

Och, Erik der Rote, für ein Völkerrechtsobjekt sind die realexistierenden Grenzen irrelevant, es existiert oder es existiert nicht. "Deutschland in den Grenzen von 1937" stellt nichts weiter dar als einen rechtlichen Bezugspunkt, auf dessen Grundlage zwar einige rechtliche Dinge definiert werden, aber nicht das Völkerrechtssubjekt Deutschland.

sleepwell
10.07.2015, 07:08
Deswegen gibt es auch keinen rechtlich vorgeschriebenen Hoheitsakt/Rechtsakt für alles, sleepwell.
Sleepwell, wie gesagt Völkerrecht beruht auf Anerkennung.

Eben!
Und da du offensichtlich nicht im geistigen Tiefflug wie GSch durch dieses Thema rauschst, bringe doch alle deine richtigen Ausführungen auch mal auf den richtigen Punkt.
Wo erfolgte durch wen die völkerrechtliche Anerkennung, das die BRD mit dem DR identisch ist.
An dem Punkt läufst du dann regelmäßig auf, und versuchst über Ersatzhandlungen diese Anerkennung zu interpretieren.

Anerkennung ist aber keine Frage der beliebigen Interpretation von Handlungen durch Müller und Meier, die in die Richtung weisen könnten.
Anerkennung bestimmt sich über Völkerrechtsakte, die zweifelsfrei festlegen, was anzuerkennen ist.

Um es dir noch einfacher zu machen.
In welchem Dokument ist die Anerkennung, das die BRD identisch mit dem DR ist, von den Alliierten, seit 1945 Chef über das DR, festgehalten worden?

GSch
10.07.2015, 09:07
Wieso kommt ihr immer mit den Grenzen von 1937? Wenn das deutsche Reich noch existiert, dann ja wohl in den Grenzen von 1871 als das Reich in einer Volksversammlung ausgerufen wurde.

Von dieser Volksversammlung weiß keiner was. Erzähl mehr darüber. Wann und wo war das?


Alles was danach war ist illegal und nicht relevant - weder das illegale Versailler Diktat, noch der Hitler Putsch und schon gar nicht die Handlungen der alliierten und sovietischen Kriegsverbrecher oder andere Kasper die sich anmaßen mit den Grenzen eines souveränen deutschen Reiches von 1871 zu spielen.

Na ja, man kann durchaus Krieg als illegal ansehen, und wenn sich das durchsetzen würde, wäre das eine gute Idee. Leider sind wir da noch nicht. Rechtswirksam ist auch, was nicht jedem gefällt. Schau dir einfach mal an, wie oft Frankreich seit 1789 seine Grenzen verändert hat. In aller Regel geschah das durch Krieg. Nicht schön, aber wirksam. Ein noch extremeres Beispiel ist Polen, das ja etwa 100 Jahre lang als Staat gar nicht existierte. (Da fällt mir ein - es existiert ja bis heute nicht, weil es 1871 auch noch nicht existierte.)

GSch
10.07.2015, 09:08
In welchem Dokument ist die Anerkennung, das die BRD identisch mit dem DR ist, von den Alliierten, seit 1945 Chef über das DR, festgehalten worden?

Dieses Dokument wird gewöhnlich "Zwei-plus-Vier-Vertrag" genannt, heißt aber eigentlich "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".

Gehirnnutzer
10.07.2015, 09:19
Eben!
Und da du offensichtlich nicht im geistigen Tiefflug wie GSch durch dieses Thema rauschst, bringe doch alle deine richtigen Ausführungen auch mal auf den richtigen Punkt.
Wo erfolgte durch wen die völkerrechtliche Anerkennung, das die BRD mit dem DR identisch ist.
An dem Punkt läufst du dann regelmäßig auf, und versuchst über Ersatzhandlungen diese Anerkennung zu interpretieren.

Anerkennung ist aber keine Frage der beliebigen Interpretation von Handlungen durch Müller und Meier, die in die Richtung weisen könnten.
Anerkennung bestimmt sich über Völkerrechtsakte, die zweifelsfrei festlegen, was anzuerkennen ist.

Um es dir noch einfacher zu machen.
In welchem Dokument ist die Anerkennung, das die BRD identisch mit dem DR ist, von den Alliierten, seit 1945 Chef über das DR, festgehalten worden?

Von Rechtsnachfolge spricht man, wenn ein Rechtsträger die Rechte und Pflichten einen anderen Rechtsträgers übernimmt. Die kann durch vertragliche Vereinbarung geschehen oder auch durch Gesetz bestimmt werden.
Bei der Rechtsnachfolge von Staaten rückt ein Staat in die völkerrechtliche Rechtsposition eines andere Staates ein, man spricht vom Nachfolgestaat. Ein Nachfolgestaat ensteht entweder dadurch

- das ein neuer Staat auf dem Gebiet eines erloschenen Staates gegründet wird und dieser Staat die Rechtsposition des erloschenen Staates für sich beansprucht und dies auch von anderen Staaten anerkannt wird. Beispiel: Der Sitz der Sowjetunion bei den vereinten Nationen wurde von Russland übernommen.

- ein Staat einverleibt sich einen andere Staat und übernimmt die Rechte und Pflichten dieses Staates.

Das Deutsche Reich ist nicht erloschen, also kann die Bundesrepublik kein Nachfolgestaat sein.

Noch mal für dich, das Völkerrecht funktioniert nicht wie das nationale Recht bzw. wie kodefiziertes Recht allgemein. Es gibt nicht für alles irgendeine Vorschrift, der einen rechtlichen Vorgang beschreibt bzw. vorschreibt. Die Aussage "Völkerrecht beruht auf Anerkennung" dann ist es auch so gemeint, ein Staat anerkennt eine Sache als rechtlich bindend für ihn, dazu ist keine Dokument vorgeschrieben etc.. Meist erkennt man die Anerkennung nur durch die mit ihr verbundenen Rechtsfolgen.
Ein Staat existiert für einen anderen Staat nur, wenn er ihn anerkennt. Ausdruck dieser Anerkennung ist meist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Staat.

Das Völkerrecht lässt sogar unterschiedliche Anerkennungen zu. Bis in die 70iger Jahre während des Kalten Krieges haben die meisten westlichen Staaten die Republik China (Taiwan) als legitime Vertretung des Völkerrechtssubjektes China gesehen die meisten Staaten des Ostblockes die Volksrepublik China.

-jmw-
10.07.2015, 09:27
Wieso kommt ihr immer mit den Grenzen von 1937? Wenn das deutsche Reich noch existiert, dann ja wohl in den Grenzen von 1871 als das Reich in einer Volksversammlung ausgerufen wurde.
Die Fürsten ≠ das Volk!


Alles was danach war ist illegal und nicht relevant - weder das illegale Versailler Diktat, noch der Hitler Putsch und schon gar nicht die Handlungen der alliierten und sovietischen Kriegsverbrecher oder andere Kasper die sich anmaßen mit den Grenzen eines souveränen deutschen Reiches von 1871 zu spielen.
Mit welchem Recht gründeten (ihre Titel und Ämter z.T. noch auf Napoleon zurückführende!) Fürsten auf Reichsboden einen neuen Staat, statt das Reich zu reinstituieren?

sleepwell
10.07.2015, 16:56
Dieses Dokument wird gewöhnlich "Zwei-plus-Vier-Vertrag" genannt, heißt aber eigentlich "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".

Scherzkeks.
Den hast du noch nie gelesen, ich schon.
Der Vertrag regelt, dass die Neugründung BRD die Neugründung DDR einverleiben darf und das heißt dann Deutschland als Ganzes.
Ein Kunstbegriff.

Die Kriegspartei DR wird in diesem Vertrag mit keinem Wort erwähnt, schon gar nicht, das einer der beiden deutschen Staaten der da unterschieben hat,
mit ihr identisch ist, also für sie unterschreibt oder dieses Deutschland als Ganzes irgendwas mit dem DR zu tun hat.
Da gibt es nicht eine Stelle im Vertrag.
Warum wohl du Nase, wenn ein Satz genügt hätte?
Weil man es nicht wollte.

Dir empfehle ich, das du Verträge die du unterschreibst immer vorher einem Anwalt gibst.
Ansonsten zieht dich jeder übern Tisch, du hast keine Ahnung von Verträgen.

sleepwell
10.07.2015, 16:59
Von Rechtsnachfolge spricht man, ...

Du hältst mir wieder einen langen Vortrag zu Dingen die ich weder gefragt noch behauptet habe.
Wieso das?
Das meiste ist auch richtig, nur nicht unser Thema.
Ich hatte dir eine klare Frage gestellt.

GSch
10.07.2015, 17:48
Der Vertrag regelt, dass die Neugründung BRD die Neugründung DDR einverleiben darf und das heißt dann Deutschland als Ganzes.

Tu nicht so, du hast ihn selbst nicht gelesen, denn was du behauptest, steht nicht drin. Der Vertrag regelt die Rechtsverhältnisse von "Deutschland", also von dem selben Deutschland wie im Potsdamer Abkommen. Der Beitritt der DDR zum Bund wird gar nicht erwähnt.


Die Kriegspartei DR wird in diesem Vertrag mit keinem Wort erwähnt, schon gar nicht, das einer der beiden deutschen Staaten der da unterschieben hat,
mit ihr identisch ist, also für sie unterschreibt oder dieses Deutschland als Ganzes irgendwas mit dem DR zu tun hat.
Da gibt es nicht eine Stelle im Vertrag.
Warum wohl du Nase, wenn ein Satz genügt hätte?
Weil man es nicht wollte.

Weil es überflüssig war. "Deutschland" wird erwähnt. Der Rest ist trivial. Das regelte der Einigungsvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR.


Dir empfehle ich, das du Verträge die du unterschreibst immer vorher einem Anwalt gibst.
Ansonsten zieht dich jeder übern Tisch, du hast keine Ahnung von Verträgen.

Das muss nun einer sagen, der offenbar nicht weiß, wie man "Völkerrecht" schreibt und der beim Lesen eines Vertrages Halluzinationen hat.

Gehirnnutzer
10.07.2015, 17:56
Du hältst mir wieder einen langen Vortrag zu Dingen die ich weder gefragt noch behauptet habe.
Wieso das?
Das meiste ist auch richtig, nur nicht unser Thema.
Ich hatte dir eine klare Frage gestellt.

sleepwell, du hast nach einem völkerrechtlichen Rechtsakt gefragt, den es nicht gibt, weil Völkerrecht eben nicht wie nationales kodefiziertes Recht oder Fallrecht funktioniert. Es gibt nicht immer eine Dokument das irgendwo vorgelegt wird etc. pp..

Die Bundesrepublik Deutschland ist national zur Rechtsauffassung gekommen, das sie nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch. Diese Rechtsauffassung ist nicht einfach so vorhanden, sondern lässt sich rechtshistorisch ableiten. Aber egal wie es hergeleitet wird, es spielt völkerrechtlich zunächst keine Rolle. Die Bundesrepublik Deutschland kann noch so laut schreien ich bin das Deutsche Reich und das noch so logisch ableiten und sich dementsprechend verhalten, erst wenn ein anderer Staat dies anerkennt und sich auch dementsprechend verhält, wird diese Rechtsauffassung für beide völkerrechtlich bindend.
Es gibt das Urteil zum Reichskokonkordat, wo der Vatikanstaat eben auf das Reichskonkordat zwischen ihm und dem Deutschen Reich verwies. Auch Teile des Überleitungsvertrages zeigen die Anerkennung der Rechtsauffassung an, z.B. ohne die Rechtsidentität wäre das beschlagnahmte Auslandsvermögen für die Bundesrepublik irrelevant und Artikel 3 des Sechsten Teiles des Überleitungsvertrages nicht notwendig, weil es dann beschlagnahmtes Eigentum des handlungsunfähigen Deutschen Reiches wäre, das nicht mit der Bundesrepublik identisch ist.

Wie gesagt das ganze ist rechtsverbindlich, weil es von anderen Staaten anerkannt wird und ihr Handeln danach ausgerichtet ist. Ein speziellen Rechtsakt braucht es dazu nicht und es gibt auch in den kodifizierten Teilen des Völkerrechtes keinen Passus, der eine speziellen Rechtsakt dafür vorschreibt.

Willst du mehr wissen, dann Besuch eine Vorlesung über Völkergewohnheitsrecht.

sleepwell
11.07.2015, 19:59
sleepwell, du hast nach einem völkerrechtlichen Rechtsakt gefragt, den es nicht gibt, weil Völkerrecht eben nicht wie nationales kodefiziertes Recht oder Fallrecht funktioniert. Es gibt nicht immer eine Dokument das irgendwo vorgelegt wird etc. pp..


Unterstelle mal, das ich mit Sezessionen und Dismembrationen was anfangen kann und auch das Thema Reichskonkordat bekannt ist.Insofern sind deine Aufzählungen zwar ok, aber nicht zielführend.
Aber, jetzt ziehen wir beide mal die richtigen Schlussfolgerungen daraus.
Du meinst oben


Es gibt nicht immer ein Dokument das irgendwo vorgelegt wird etc. pp. ...


Sehr schön und natürlich richtig. Nur darauf beschränkt es sich nicht.
Den der Umkehrschluss gehört auch dazu, mein lieber Freund.
Es gibt immer ein Dokument, das irgendwo gemacht wird.

In unserem Fall sind das die Verträge der BRD/DDR mit den Besatzungsmächten.
Das ist die Bühne für den Völkerrechtsakt der Bestimmung, BRD ist identisch mit dem DR!!!
Verträge gibt’s genug.
Wo geregelt?
Richtig, in keinem einzigen wird der Anspruch der BRD anerkannt, sie erhebt ihn nach außen nämlich gar nicht.

Im 2plus4 wird sogar genau das Gegenteil gemacht.
Vertragspartner BRD und DDR werden nur als Neugründungen behandelt und dürfen nur sich vertreten. Sie sind in diesem völkerrechtlichen Vertrag nicht identisch oder in irgend einer Form anerkannter Vertretungsberechtigter der Kriegspartei Deutsches Reich.
Eine solche Vertretungserweiterung, so sie gewollt ist, muss zwingend im Vertrag festgehalten werden, denn sie ergibt sich für Neugründungen aus 1949 nicht.
Wenn nicht erklärt, dann bleibt die Vertragspartei BRD und auch Deutschland als Ganzes, in dem Vertrag auch zwingend auf die Neugründung beschränkt.
Und das war gewollt.

Noch mal klarund deutlich.
Die Alliierten haben die Regierung des DR abgesetzt und sich selber in die Regierungsgewalt gesetzt. Das bleibt völkerrechtlich so lange bestehen, bis eine neue Regierung eingesetzt wird oder das Völkerrechtssubjekt verschwunden ist.
Und das haben die Alliierten zu erklären und das in einem Dokument.
Und das machen sie nicht.
Und deswegen kam das Bundesverfassungsgericht nicht umhin festzustellen, dass das DR noch existiert und rechtsfähig ist. Ergänzt durch den Wunsch,wenigstens identisch damit sein zu wollen.

Der Wunsch, selbst wenn er erfüllt werden würde, löst aber nicht das Problem.

Gehirnnutzer
11.07.2015, 20:53
In unserem Fall sind das die Verträge der BRD/DDR mit den Besatzungsmächten.
Das ist die Bühne für den Völkerrechtsakt der Bestimmung, BRD ist identisch mit dem DR!!!
Verträge gibt’s genug.
Wo geregelt?
Richtig, in keinem einzigen wird der Anspruch der BRD anerkannt, sie erhebt ihn nach außen nämlich gar nicht.


Ach, scheint der Herr aber nicht meine Ausführungen nicht gelesen zu haben.


Artikel 3

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

sleepwell, kennst du den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Enteignung bzw. den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.

Der Besitzer hat die Verfügungsgewalt über eine Sache, der Eigentümer das Eigentum. Besitzer und Eigentümer können ein und dieselbe Person sein, aber auch verschiedene. Wenn du dein Auto an einen Freund verleihst, dann bist du zwar immer noch Eigentümer des Autos, deine Freund aber Besitzer, weil er die Verfügungs/Nutzungsgewalt über das Auto hat.
Wird eine Sache beschlagnahmt, so wird nicht das Eigentum entzogen, sondern nur die Verfügungsgewalt über eine Sache.

Artikel 3 spricht von Maßnahmen gegen beschlagnahmtes Vermögen und Einwände dagegen. Nun Einwände dagegen könnte nur der Eigentümer geltend machen. Eigentümer kann aber nur das DR oder dessen Rechtsnachfolger sein.

Nun wir wissen, das DR ist nicht untergegangen, somit kann es im Sinne des Völkerrechts keinen Nachfolgestaat geben, der Rechtsnachfolger ist und an den das Eigentum übergegangen ist.

Sleepwell, wenn aber nur der Eigentümer die in Artikel 3 des sechsten Teiles des Überleitungsvertrages erwähnten Einwände machen kann, die Bundesrepublik aber kein Rechtsnachfolger sein kann, aber deiner Meinung nach auch nicht identisch mit dem DR, welchen Sinn macht dann dieser Passus in einem völkerrechtlichen Vertrag?

Tschuldigung, aber wenn die Eigentumsrecht so oder so egal sind, braucht es solche Passus nicht und auch nicht, wenn die Bundesrepublik kein Eigentümer sein kann.

Sleepwell, wenn die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem DR ist, dann erkläre mir diesen Passus.

Komm nicht damit, das er für zuküntig zu beschlagnahmendes Vermögen eingeführt worden ist, denn der Passus "..., das beschlagnahmt worden ist........" zeigt an, des es nur um bereits beschlagnahmtes Vermögen geht.

DonauDude
11.07.2015, 21:10
Stop!! Deutschland ist nicht die Bundesrepublik!
Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 und ist natürlich unser Staat!
Die Bundesrepublik ist eine Verwaltung die einen Teil vom Deutschen Reich Verwaltet!

Die Bundesrepublik ist KEIN STAAT! Deutschland also das Deutsche Reich dagegen schon!

Dieses 1937-Datum ist nur eine willkürliche Festlegung der Alliierten (ob in Casablanca, Jalta oder Potsdam, weiß ich jetzt nicht).
Das virtuelle Deutsche Reich hat keine klar definierten Grenzen. Diese Idee mit Büro mieten in der City of London und Exilregierung gründen ist witzig. Könnte ja mal einer machen, der Lust, Zeit und Geld genug hat.

sleepwell
11.07.2015, 23:08
Ach, scheint der Herr aber nicht meine Ausführungen nicht gelesen zu haben ...

Doch alle.
Aber ...

Dein Artikel 3 ist zunächst wieder eine Hilfskonstruktion.
Du interpretierst in Formulierungen etwas hinein, weil die Formulierung die das klar aussagt, „... die BRD, identisch mit dem DR ...“ nirgendwo in irgendeinem Vertrag festgehalten ist.

Damit akzeptierst du den Fakt, das es das nicht gibt.

Jetzt musst du ihn nur noch für dich realisieren und dir sagen, was bedeutet das, das nirgendwo dieser einfache Satz zur Anwendung kommt, wenn es doch so angeblich gewollt ist.
Wenn es dann nicht klingelt, was soll ich machen?
Gegen deine Interpretationen, hier Artikel 3, eine Aufklärung stellen?
Wäre mit deinem Artikel 3 käseleicht. Ist leider, bezogen auf unser Thema, einfach nur falsch.

Aber, dann schleppst du die nächste Wortklauberei an, die das ersetzen soll, was es wortwörtlich nicht gibt.
Außerdem habe ich dir den 2plus4 als Gegenstand deiner Beweisführung auf den Seziertisch gelegt.
Da hast du einfach mal gekniffen.

Und offensichtlich hast du einen Hinweis von mir überhaupt nicht verarbeitet. Identisch ist nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Das BVG hat dem DR, Rechtsfähigkeit attestiert.
Geht an dir Völkerrechtler komplett vorbei, schön.

ABAS
11.07.2015, 23:12
Die BRD ist nicht der Nachfolger des Deutschen Reiches, sondern ein vorübergehendes Besatzungskonstrukt.
Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, ist momentan nur handlungsunfähig. Sobald die BRD aufgelöst wird, tritt automatisch die Verfassung von 1871 wieder in Kraft.

Genau! Und des gibt alle Deutschen Reichsgebiete einschliesslich der
durch fremde Maechte besetzen Gebiete und Ueberseekolonien zurueck!

borisbaran
11.07.2015, 23:12
[...]Das BVG hat dem DR, Rechtsfähigkeit attestiert.[...]
Welches Deutsche reich? Wo kann ich es finden??

umananda
11.07.2015, 23:14
Welches Deutsche reich? Wo kann ich es finden??

Du findest es im Antiquariat ... sogar auf Wühltischen.

Servus umananda

sleepwell
11.07.2015, 23:16
Welches Deutsche reich? Wo kann ich es finden??

Warum suchst du?

borisbaran
11.07.2015, 23:19
Warum suchst du?
Aus reiner Neugierde. Wo ist das Deutsche Reich? Ich will da Urlaub machen :D

sleepwell
11.07.2015, 23:21
Du findest es im Antiquariat ... sogar auf Wühltischen.

Servus umananda

Fühlst du dich dem Thema wirklich gewachsen?

Ich bau dir mal trotzdem mal eine Brücke.
Weißt du was Vorratsgründungen bei GmbHs und AGs sind?
Und weißt du, wo man die findet?
Nur auf einem Stück Papier im Panzerschrank.
Sind aber rechtsfähig ... ;-))

borisbaran
11.07.2015, 23:22
Fühlst du dich dem Thema wirklich gewachsen?

Ich bau dir mal trotzdem mal eine Brücke.
Weißt du was Vorratsgründungen bei GmbHs und AGs sind?
Und weißt du, wo man die findet?
Nur auf einem Stück Papier im Panzerschrank.
Sind aber rechtsfähig ... ;-))
Das Deutsche Reich war ein Staat. Wo ist dieser Staat? Wo sind seine Organe? Wo ist sein Gebiet? Wo sind seine Behörden?

sleepwell
11.07.2015, 23:23
Aus reiner Neugierde. Wo ist das Deutsche Reich? Ich will da Urlaub machen :D

Du hast übersehen, das es nicht handlungsfähig ist und warum es nicht handlungsfähig ist.
Also mach deinen Urlaub wie immer auf dem Ballermann ... :ätsch:

brain freeze
11.07.2015, 23:31
Das Deutsche Reich war ein Staat. Wo ist dieser Staat? Wo sind seine Organe? Wo ist sein Gebiet? Wo sind seine Behörden?

So weit es das Reichsgebiet betrifft, schau doch mal wieder in dein Bolschewiki, sogar die Reichsfeinde haben unter "Deutschland als Ganzem" die Grenzen von 1937 verstanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_19 37

borisbaran
11.07.2015, 23:33
So weit es das Reichsgebiet betrifft, schau doch mal wieder in dein Bolschewiki, sogar die Reichsfeinde haben unter "Deutschland als Ganzem" die Grenzen von 1937 verstanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_19 37
Ich rede über das Jahr 2015. Wo ist das Deutsche Reich jetzt??

borisbaran
11.07.2015, 23:34
Du hast übersehen, das es nicht handlungsfähig ist und warum es nicht handlungsfähig ist.[...]
Wie sind die Institutionen, Behörden, Beamten, usw des angeblich existenten, "handlungsunfähigen" Deutschen Reiches? Name und Adresse, bitte.

brain freeze
11.07.2015, 23:34
Ich rede über das Jahr 2015. Wo ist das Deutsche Reich jetzt??

Es hat sich nichts geändert.

borisbaran
11.07.2015, 23:34
Es hat sich nichts geändert.
Wo ist es jetzt? Wo kann ich es finden??

umananda
11.07.2015, 23:35
Fühlst du dich dem Thema wirklich gewachsen?

Ich bau dir mal trotzdem mal eine Brücke.
Weißt du was Vorratsgründungen bei GmbHs und AGs sind?
Und weißt du, wo man die findet?
Nur auf einem Stück Papier im Panzerschrank.
Sind aber rechtsfähig ... ;-))

Rechtsfähig ... also mündig. Aber irgendwie nehme ich deine eigene Rechtsfähigkeit nicht ab. Höre einfach auf Blödsinn zu reden.

Servus umananda

brain freeze
11.07.2015, 23:36
Wo ist es jetzt? Wo kann ich es finden??

Kannst du Landkarten lesen?

torun
11.07.2015, 23:37
Kannst du Landkarten lesen?
Warum antwortest du diesem Schaf ?

brain freeze
11.07.2015, 23:40
Warum antwortest du diesem Schaf ?

Die beiden Wachhunde der BRD-Verwaltung GSch und GNu schlafen schon. Also spielen wir mit der kleinen Promenadenmischung.

umananda
11.07.2015, 23:41
Kannst du Landkarten lesen?

Das kann er bestimmt. Das Deutsche Reich war ein Staatengebilde von 1871 bis 1945. In diesen 74 Jahren hatte es drei Regierungsformen durchlaufen. Monarchie, Republik und Faschismus.

Servus umananda

borisbaran
11.07.2015, 23:44
Kannst du Landkarten lesen?
Bitte aktuelle von 2015 vorzeigen.

brain freeze
11.07.2015, 23:44
Das kann er bestimmt. Das Deutsche Reich war ein Staatengebilde von 1871 bis 1945. In diesen 74 Jahren hatte es drei Regierungsformen durchlaufen. Monarchie, Republik und Faschismus.

Servus umananda

Du weißt schon, dass sich Frauen bei wichtigen Themen besser in den Nebenraum oder die Küche zurückziehen. Und zwar ohne Aufforderung.

Towarish
11.07.2015, 23:46
Du weißt schon, dass sich Frauen bei wichtigen Themen besser in den Nebenraum oder die Küche zurückziehen. Und zwar ohne Aufforderung.

Vorausgesetzt die finden den Weg dorthin. Soll heutzutage ja etwas problematisch sein, erst Recht noch, wenn Smartphones involviert sind.

brain freeze
11.07.2015, 23:47
Bitte aktuelle von 2015 vorzeigen.

Es ist dieselbe wie 1937. Mindestens. Kapierst du nicht mal dein eigenes Wikipedia, das du ja offenbar hilfst, auf Kindergartenniveau zu bringen?

umananda
11.07.2015, 23:48
Nationalsozialismus oder eher Hitlerismus, weniger Faschismus.

Das ist auch so ein seltsamer pseudo-historischer Etikettenschwindel. Es war Faschismus mit ausgeprägten antisemtischen und rassistischen Prioritäten.

Servus umananda

Towarish
11.07.2015, 23:50
Das ist auch so ein seltsamer pseudo-historischer Etikettenschwindel. Es war Faschismus mit ausgeprägten antisemtischen und rassistischen Prioritäten.

Servus umananda

Kannst du mir den Begriff Faschismus erklären?

borisbaran
11.07.2015, 23:51
Es ist dieselbe wie 1937. Mindestens. Kapierst du nicht mal dein eigenes Wikipedia, das du ja offenbar hilfst, auf Kindergartenniveau zu bringen?
Sehr lustig. Weiß du, wie sehr sich die Landkarte seit 1937 verändert hat, nicht nur in Europa? Im Ernst, wo ist der Staat, seine Institutionen, sein Gebiet usw etc pp?

LOL
11.07.2015, 23:53
Du weißt schon, dass sich Frauen bei wichtigen Themen besser in den Nebenraum oder die Küche zurückziehen. Und zwar ohne Aufforderung.
Bist du jetzt Islamist geworden, oder woher sonst hast du solchen Stuss?

brain freeze
11.07.2015, 23:53
Sehr lustig. Weiß du, wie sehr sich die Landkarte seit 1937 verändert hat, nicht nur in Europa? Im Ernst, wo ist der Staat, seine Institutionen, sein Gebiet usw etc pp?

Boris, noch mal werf ich das Stöckchen nicht. Gebiet ist geklärt. Weder die "BRD", noch die "DDR" waren befugt und berechtigt, irgendwelche Reichsgrenzen zu verschieben.

umananda
11.07.2015, 23:54
Kannst du mir den Begriff Faschismus erklären?

Ja, werde ich aber nicht tun. Verwende bitte Google und bemühe dich selber darum. Das ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme als User in einem Diskussionsforum.

Servus umananda

brain freeze
11.07.2015, 23:54
Bist du Islamist geworden?

Frag mal deine deutsche Großelternseite nach den Gepflogenheiten.

LOL
11.07.2015, 23:55
Frag mal deine deutsche Großelternseite nach den Gepflogenheiten.Das waren aber auch alles keine Muslims, geschweige denn Islamisten...und deutsch waren sie auch nicht gerade...

sleepwell
11.07.2015, 23:56
Rechtsfähig ... also mündig. Aber irgendwie nehme ich deine eigene Rechtsfähigkeit nicht ab. Höre einfach auf Blödsinn zu reden.

Servus umananda

Ich sage doch, nicht dein Thema.
Hier das BVG, für dich noch mal aus den Tiefen geholt, ist eigentlich Standardwissen bei dem Thema:


1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51,BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich denZusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit derKapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt inDeutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaatmangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht"Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staatidentisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seineräumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".2. Zur Ablehnung zweier Anträge auf Aussetzung des Austausches derRatifizierungsurkunden gemäß GrundVtr Art 10 vgl 1973-06-18, 2 BvQ

Sind eben doof die Richter, gelle Umananda.

Und da pöbelt man ersatzweise einen Foristen an. Ich gebe dir mal die gelbe Karte.
Das nächste Mal jage ich dich eine Woche bei allen deinen Beiträgen durch die Satiremühle, wenn du mir noch mal so schräg kommst.
Ich kann das wirklich gut, humorvoll verarschen. Du ärgerst dich und die anderen lachen ...

Ok, nicht bei allen, du gibst ja überall deinen Senf dazu, da müsste ich extra Urlaub machen. :cool:

brain freeze
11.07.2015, 23:57
Das waren aber auch alles keine Muslims, geschweige denn Islamisten....

Aber vermutlich auch solche Systemlinge wie du. Halt dann das jeweils zeitgemäße.

Towarish
12.07.2015, 00:00
Ja, werde ich aber nicht tun.

Weil du es nicht kannst. Der Grund dafür ist mir übrigens bekannt.

umananda
12.07.2015, 00:02
Ich sage doch, nicht dein Thema.
Hier das BVG, für dich noch mal aus den Tiefen geholt, ist eigentlich Standardwissen bei dem Thema:



Sind eben doof die Richter, gelle Umananda.

Und da pöbelt man ersatzweise einen Foristen an. Ich gebe dir mal die gelbe Karte.
Das nächste Mal jage ich dich eine Woche bei allen deinen Beiträgen durch die Satiremühle, wenn du mir noch mal so schräg kommst.
Ich kann das wirklich gut, humorvoll verarschen. Du ärgerst dich und die anderen lachen ...

Ok, nicht bei allen, du gibst ja überall deinen Senf dazu, da müsste ich extra Urlaub machen. :cool:

Du verstehst nichts, mein kleiner Freund. Es geht ausschließlich um die finanztechnische Rechtsnachfolge ... man braucht einen zahlenden Verantwortlichen für die Schadensregulierung ... und du bist einfach nur eine von den üblichen Sprechblasen ... die da kommen und gehen.

Servus umananda

borisbaran
12.07.2015, 00:02
Boris, noch mal werf ich das Stöckchen nicht. Gebiet ist geklärt. Weder die "BRD", noch die "DDR" waren befugt und berechtigt, irgendwelche Reichsgrenzen zu verschieben.
Befugt oder nicht durch wen? Die normative des Faktischen. Ein Staat, der nirgendso auf der Landkarte zu finden ist, dessen Institutionen nicht existieren, der keine Beamten hat, keine Bürger, etc. Allex kompletter Kokolores.

brain freeze
12.07.2015, 00:06
Befugt oder nicht durch wen? Die normative des Faktischen. Ein Staat, der nirgendso auf der Landkarte zu finden ist, dessen Institutionen nicht existieren, der keine Beamten hat, keine Bürger, etc. Allex kompletter Kokolores.

Ist mir klar, dass ihr euch an die "Normative Kraft des Faktischen" klammert. Aber auch das geht vorbei, weil es an den inneren unlösbaren Problemen scheitert. Ein Staatsvolk gibt es übrigens nach wie vor. Geregelt im RuStAG.

sleepwell
12.07.2015, 00:08
Du verstehst nichts, mein kleiner Freund ...

Servus umananda

Du kennst meinen kleinen Freund?
Würdest du ihn dann bitte mit "Drachen" ansprechen!

Ach so, um die Rechtsnachfolge, wie von dir nachgeschoben, geht es im übrigen auch nicht.
Die BRD möchte nur identisch sein.

Den Unterschied machen wir jetzt aber nicht, das bisher erreichte genügt als Seminarziel.
Du weißt jetzt, das das DR rechtsfähig ist.
Da kaust du jetzt erst mal ein bisschen dran ...

borisbaran
12.07.2015, 00:09
Ist mir klar, dass ihr euch an die "Normative Kraft des Faktischen" klammert. Aber auch das geht vorbei, weil es an den inneren unlösbaren Problemen scheitert.
Welche?

Ein Staatsvolk gibt es übrigens nach wie vor. Geregelt im RuStAG.
Nö. (http://www.krr-faq.net/rustag.php)

LOL
12.07.2015, 00:14
Aber vermutlich auch solche Systemlinge wie du. Halt dann das jeweils zeitgemäße.Interessant....
Ich wusste gar nicht. dass Nicht-Islamist zu sein, nunmehr Systemling heisst...?!!!

umananda
12.07.2015, 00:16
Interessant....
Ich wusste gar nicht. dass Nicht-Islamist zu sein, nunmehr Systemling heisst...?!!!

Der IS kommt in den merkwürdigsten Kleidern daher.

Servus umananda

brain freeze
12.07.2015, 00:17
Welche?

Nö. (http://www.krr-faq.net/rustag.php)

Du solltest wenigstens deine eigenen Argumentationshilfen lesen. Da geht nicht um die Existenz des Staatsvolkes des Reiches, sondern der sog. BRD. Und jetzt Abmarsch in die Furzkapsel. Träum schön von den Reichsgrenzen (1937! Nicht vergessen! Ich frage das ab.)

Shahirrim
12.07.2015, 00:18
Interessant....
Ich wusste gar nicht. dass Nicht-Islamist zu sein, nunmehr Systemling heisst...?!!!

Wer allerdings seiner Frau das Sagen zu Hause überlässt, hat häufig schwule Söhne.

umananda
12.07.2015, 00:20
Du kennst meinen kleinen Freund?
Würdest du ihn dann bitte mit "Drachen" ansprechen!

Ach so, um die Rechtsnachfolge, wie von dir nachgeschoben, geht es im übrigen auch nicht.
Die BRD möchte nur identisch sein.

Den Unterschied machen wir jetzt aber nicht, das bisher erreichte genügt als Seminarziel.
Du weißt jetzt, das das DR rechtsfähig ist.
Da kaust du jetzt erst mal ein bisschen dran ...

Du musst hier nicht versuchen mit Google zu beeindrucken ... Pass lieber auf, dass man mit dir nicht Ping Pong spielt. Großer Schnabel und keine Substanz hatten wir schon viele hier ...

Servus umananda

brain freeze
12.07.2015, 00:21
Interessant....
Ich wusste gar nicht. dass Nicht-Islamist zu sein, nunmehr Systemling heisst...?!!!

Erklärter Nicht-Islamist und Systemling zu sein, schließen sich nicht aus. PI ist sogar ein wichtiger Teil des Systems.

borisbaran
12.07.2015, 00:21
Du solltest wenigstens deine eigenen Argumentationshilfen lesen. Da geht nicht um die Existenz des Staatsvolkes des Reiches, sondern der sog. BRD. Und jetzt Abmarsch in die Furzkapsel. Träum schön von den Reichsgrenzen (1937! Nicht vergessen! Ich frage das ab.)
Tatsache: Die BRD existiert, das Deutsche Reich, sein Gebiet, seine Institutionen nicht, außer in der Fantasie der Reichsheinis.

umananda
12.07.2015, 00:21
Wer allerdings seiner Frau das Sagen zu Hause überlässt, hat häufig schwule Söhne.

Wieso? Wollen sie alle ihren Vater pudern?

Servus umananda

brain freeze
12.07.2015, 00:22
Tatsache: Die BRD existiert, das Deutsche Reich, sein Gebiet, seine Institutionen nicht, außer in der Fantasie der Reichsheinis.

Amen.

borisbaran
12.07.2015, 00:23
Amen.
Mazal tov, chamor.

LOL
12.07.2015, 00:23
Wer allerdings seiner Frau das Sagen zu Hause überlässt, hat häufig schwule Söhne.
Ich bin nicht schwul, mein Vater war es auch nicht, und meine Mutter sowie meine Grossmütter waren zu Hause bei den wichtigsten Themen tonangebend...

Was glaubst du denn, warum die Griechen alle im Cafe (Kafeneion) abhängen und dort die grossen Sprüche klopfen, aber nicht zu Hause ?:D

brain freeze
12.07.2015, 00:26
Ich bin nicht schwul, mein Vater war es auch nicht, und meine Mutter sowie meine Grossmütter waren zu Hause bei den wichtigsten Themen tonangebend...

Was glaubst du denn, warum die Griechen alle im Cafe (Kafeneion) abhängen und dort die grossen Sprüche klopfen, aber nicht zu Hause???:D

Ja, gute Frage. Warum hat ein Pädovölkchen die Demokratie erfunden ...

KatII
12.07.2015, 00:27
Du verstehst nichts, mein kleiner Freund. Es geht ausschließlich um die finanztechnische Rechtsnachfolge ... man braucht einen zahlenden Verantwortlichen für die Schadensregulierung ... und du bist einfach nur eine von den üblichen Sprechblasen ... die da kommen und gehen.

Servus umananda
Ein sehr interessanter Ansatz deinerseits. :D Fast schon extremistisch. :D Nichts für ungut.

Shahirrim
12.07.2015, 00:28
Ich bin nicht schwul, mein Vater war es auch nicht, und meine Mutter sowie meine Grossmütter waren zu Hause bei den wichtigsten Themen tonangebend...

Was glaubst du denn, warum die Griechen alle im Cafe (Kafeneion) abhängen und dort die grossen Sprüche klopfen, aber nicht zu Hause ?:D

Das allein reicht ja auch noch nicht.

LOL
12.07.2015, 00:28
Der IS kommt in den merkwürdigsten Kleidern daher.
Servus umanandaOh ja...für sich beanspruchen sie die bunte Modenschau und für die Frauen die farblose Burka...

LOL
12.07.2015, 00:30
Ja, gute Frage. Warum hat ein Pädovölkchen die Demokratie erfunden ...Oh, sie haben auch die Aristokratie, die Oligarchie, die Ochlokratie bis hin zur Tyrannis erfunden, wenn du darauf mehr stehst!?

LOL
12.07.2015, 00:33
Das allein reicht ja auch noch nicht.Das lass ich dann mal die Frauen selbst entscheiden...:D

brain freeze
12.07.2015, 00:34
Oh, sie haben auch die Aristokratie, die Oligarchie, die Ochlokratie bis hin zur Tyrannis erfunden, wenn du darauf mehr stehst!?

Tyrannis ist das dann der Fachbegriff für euer Pantoffelheldentum?

Shahirrim
12.07.2015, 00:35
Das lass ich dann mal die Frauen selbst entscheiden...:D

So lange der Sohnemann am Papa sich orientieren kann, und erfährt, was ein Mann ist und von ihm bestätigt wird, ist da noch viel zu retten.

Aber wehe, das fehlt. Die fehlende Vaterfigur und eine Mutter, die zu Hause den Ton angibt. Das findest du bei 94% der Promis, die schwul sind.

LOL
12.07.2015, 00:38
Tyrannis ist das dann der Fachbegriff für euer Pantoffelheldentum?Ich ahnte schon, dass du über genau dieses Stöckchen spingst...
Und nein, wir mögen es nicht passiv - zumindest nicht freiwillig, so wie du.:D

LOL
12.07.2015, 00:40
So lange der Sohnemann am Papa sich orientieren kann, und erfährt, was ein Mann ist und von ihm bestätigt wird, ist da noch viel zu retten.

Aber wehe, das fehlt. Die fehlende Vaterfigur und eine Mutter, die zu Hause den Ton angibt. Das findest du bei 94% der Promis, die schwul sind.
Bei uns fehlt der Papa ja gemeinhin nicht. Aber es wird noch unterschieden zwischen "Haus" und das "Ausserhalb des Hauses".

brain freeze
12.07.2015, 00:42
Ich ahnte schon, dass du über genau dieses Stöckchen spingst...:D
Und nein, wir mögen es nicht passiv - zumindest nicht freiwillig, so wie du.:D

Nicht nervös werden. Du kannst ja nichts für deine Herkunft und die Traditionen. BTW Vorhin war ich noch Islamist ...

Heinrich_Kraemer
12.07.2015, 00:43
Leute ich sag Euch eines: Von Costa lernen, heißt siegen lernen!

Während Ihr irgendwas vor Euch hinblökt, hat Costa schon dreimal Euer Geld verprasst, ohne daß Ihrs überhaupt gemerkt habt.

Daß bei uns hierzulande die griechische Antike mit ihrer Sklavenhalterdemokratie so von den Staatsprofiteuren vergötzt wird verstehe ich auch, lebt sichs doch flottest auf Kosten dritter. Das muß man schon gebührend anerkennen. Würde jetzt GR ausgetreten, wäre ja der schöne Mythos zur Rechtfertigung der EUdSSR auch irgendwie flöten gegangen.

--> Die Costas sind uns an Cleverness weit überlegen!

LOL
12.07.2015, 00:45
Nicht nervös werden. Du kannst ja nichts für deine Herkunft und die Traditionen. BTW Vorhin war ich noch Islamist ...
....als wenn ausgerechnet Islamisten nicht auf solche Passivität innerhalb ihrer Glaubens und ihrer Kalifen-Tyrranis stehen würden.

LOL
12.07.2015, 00:49
Leute ich sag Euch eines: Von Costa lernen, heißt siegen lernen!

Während Ihr irgendwas vor Euch hinblökt, hat Costa schon dreimal Euer Geld verprasst, ohne daß Ihrs überhaupt gemerkt habt.

Daß bei uns hierzulande die griechische Antike mit ihrer Sklavenhalterdemokratie so von den Staatsprofiteuren vergötzt wird verstehe ich auch, lebt sichs doch flottest auf Kosten dritter. Das muß man schon gebührend anerkennen. Würde jetzt GR ausgetreten, wäre ja der schöne Mythos zur Rechtfertigung der EUdSSR auch irgendwie flöten gegangen.

--> Die Costas sind uns an Cleverness weit überlegen!Du hast dich wohl im Strang geirrt. Ich hoffe es costas dich nicht an übermässiger Anstrengung, den richtigen Strang zu deinem Lieblings-Costas-Thema zu finden...

brain freeze
12.07.2015, 00:52
....als wenn ausgerechnet Islamisten nicht auf solche Passivität innerhalb ihrer Glaubens und ihrer Kalifen-Tyrranis stehen würden.

Ich meinte bisher, in einer Theokratie (sicher auch von den Hellenen erfunden) dient man Gott resp. xy. Klar ist man da meist auch eher der Gef***te, weil nichts zurückkommt. Nur eben mehr im übertragenen Sinne.

Heinrich_Kraemer
12.07.2015, 00:58
Du hast dich wohl im Strang geirrt. Ich hoffe es costas dich nicht an übermässiger Anstrengung, den richtigen Strang zu deinem Lieblings-Costas-Thema zu finden...

Ja, das Costat mich fast gar nix. Hab aber gerade hier mitgelesen und fands deshalb passend. Aber ist jetzt nicht persönlich beleidigend gemeint, eine gewisse Cleverness und Überlegenheit zur deutschen Masse muß ich schon irgendwie feststellen. :D

Also nix für ungut, Costa.

sleepwell
12.07.2015, 07:03
Du musst hier nicht versuchen mit Google zu beeindrucken ... Pass lieber auf, dass man mit dir nicht Ping Pong spielt. Großer Schnabel und keine Substanz hatten wir schon viele hier ...

Servus umananda

Ich beeindrucke mit Wissen, wie immer, dass ich für dich dann nachvollziehbar aufzeigen muss.

Schreibe also nicht solche platten "ping pong" Angebote, sondern entschuldige dich, dass du mich
angepöbelt hast. Deine Unterstellung basierte, nunmehr nachweislich, auf Mangel an Wissen bei dir.

Einfach mal einen Knicks machen Uma und Reue für eine Verfehlung zeigen und schon sind wir durch.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 07:40
Doch alle.
Aber ...

Dein Artikel 3 ist zunächst wieder eine Hilfskonstruktion.
Du interpretierst in Formulierungen etwas hinein, weil die Formulierung die das klar aussagt, „... die BRD, identisch mit dem DR ...“ nirgendwo in irgendeinem Vertrag festgehalten ist.

Damit akzeptierst du den Fakt, das es das nicht gibt.

Jetzt musst du ihn nur noch für dich realisieren und dir sagen, was bedeutet das, das nirgendwo dieser einfache Satz zur Anwendung kommt, wenn es doch so angeblich gewollt ist.
Wenn es dann nicht klingelt, was soll ich machen?
Gegen deine Interpretationen, hier Artikel 3, eine Aufklärung stellen?
Wäre mit deinem Artikel 3 käseleicht. Ist leider, bezogen auf unser Thema, einfach nur falsch.

Aber, dann schleppst du die nächste Wortklauberei an, die das ersetzen soll, was es wortwörtlich nicht gibt.
Außerdem habe ich dir den 2plus4 als Gegenstand deiner Beweisführung auf den Seziertisch gelegt.
Da hast du einfach mal gekniffen.

Und offensichtlich hast du einen Hinweis von mir überhaupt nicht verarbeitet. Identisch ist nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Das BVG hat dem DR, Rechtsfähigkeit attestiert.
Geht an dir Völkerrechtler komplett vorbei, schön.

sleepwell, wenn du so fest davon überzeugt bist, das es eine rechtliche Notwendigkeit für eine entsprechendes Dokument gibt und eben das Handeln der Staaten nicht ausreicht, dann kannst du sicherlich genau angeben in welchen Dokument (Name, Artikel, Absatz) dies genau zu finden ist.

GSch
12.07.2015, 08:02
Ist mir klar, dass ihr euch an die "Normative Kraft des Faktischen" klammert. Aber auch das geht vorbei, weil es an den inneren unlösbaren Problemen scheitert. Ein Staatsvolk gibt es übrigens nach wie vor. Geregelt im RuStAG.

Es gibt kein RuStAG mehr. Nur noch ein StAG. Na gut, das RuStAg gibt es schon noch - im Archiv der juristischen Bibliotheken, Abteilung "Historisches".

GSch
12.07.2015, 08:04
Boris, noch mal werf ich das Stöckchen nicht. Gebiet ist geklärt. Weder die "BRD", noch die "DDR" waren befugt und berechtigt, irgendwelche Reichsgrenzen zu verschieben.

Das sei dahingestellt. Getan haben es jedenfalls die Alliierten. Zuletzt völkerrechtlich endgültig im Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 08:21
Es gibt kein RuStAG mehr. Nur noch ein StAG. Na gut, das RuStAg gibt es schon noch - im Archiv der juristischen Bibliotheken, Abteilung "Historisches".

GSch, warum diese falsche Aussage, das StAG ist immer noch das RuStAG, erkennt man am Ausfertigungsdatum. Führt aber nicht dazu, das brain freezes Aussage irgendwelchen faktischen Gehalt hat. Die Staatsbürgerschaft definiert rechtliche Eigenschaften einer Person, was geregelt ist im Staatbürgerschaftsgesetz.
Das Staatsvolk kann es nicht definieren, denn Gesetze werden von der Staatsgewalt erlassen. Ein Staat besteht aber gemäß der Staatslehre aus drei Elementen Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsgewalt. Keines der Elemente kann ohne die anderen wirklich existieren.
Somit muss das Staatsvolk anders definiert werden als durch eine Gesetz, denn das ist Ausfluss der Staatsgewalt, die aber wie das Staatsvolk nicht alleine existieren kann.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 08:55
Boris, noch mal werf ich das Stöckchen nicht. Gebiet ist geklärt. Weder die "BRD", noch die "DDR" waren befugt und berechtigt, irgendwelche Reichsgrenzen zu verschieben.

brain freeze, das Deutsche Reich übrigens auch nicht. An Grenzen sind immer mindestens zwei Staaten beteiligt, denn ohne weiteren Staat kann es keine Grenze geben, was soll denn sonst da abgegrenzt werden.

Nehmen wir mal an, das DR erklärt die deutsche Reichsgrenze verläuft jetzt hinter Aalborg am Limfjord, was ja nach deiner Aussage richtig wäre, schließlich ist nur das DR befugt, seine Grenzen zu ändern. Das kannst du noch solange behaupten, brain freeze, Dänemark wird dir etwas husten.

Grenzen beruhen auf gegenseitiger Anerkennung, nicht auf Befugnissen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Anerkennung erzwungen ist (Polnisch-Sowjetische Grenze durch den Frieden von Riga (1921)) oder freiwillig erfolgt.

Tschuldigung brain freeze, deine Befugnis-Aussage kannst du in die Tonne kloppen.

Kleine Frage, wo verlief die Grenze zwischen den Konförderierten Staaten von Amerika und Mexiko?

brain freeze
12.07.2015, 10:08
brain freeze, das Deutsche Reich übrigens auch nicht. An Grenzen sind immer mindestens zwei Staaten beteiligt, denn ohne weiteren Staat kann es keine Grenze geben, was soll denn sonst da abgegrenzt werden.

Nehmen wir mal an, das DR erklärt die deutsche Reichsgrenze verläuft jetzt hinter Aalborg am Limfjord, was ja nach deiner Aussage richtig wäre, schließlich ist nur das DR befugt, seine Grenzen zu ändern. Das kannst du noch solange behaupten, brain freeze, Dänemark wird dir etwas husten.

Grenzen beruhen auf gegenseitiger Anerkennung, nicht auf Befugnissen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Anerkennung erzwungen ist (Polnisch-Sowjetische Grenze durch den Frieden von Riga (1921)) oder freiwillig erfolgt.

Tschuldigung brain freeze, deine Befugnis-Aussage kannst du in die Tonne kloppen.

Kleine Frage, wo verlief die Grenze zwischen den Konförderierten Staaten von Amerika und Mexiko?

Ah, GNu und GSch haben ausgeschlafen. Aber ich habe keine Zeit zum Spielen. Was du schreibst, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant in Bezug auf "BRD" und "DDR". Sie haben/hatten schlicht keine Rechtsgrundlage zur Anerkennung oder Aberkennung von Reichsgrenzen. Ihre diesbezüglichen Unterschriften auch unter den sog. 2+4-Vertrag sind ungültig und damit der gesamte Vertrag in Bezug auf das Reichsgebiet.

Ich weiß, ihr dreht euch hier gern im Kreis und versucht mit der Nebelmaschine die Sache komplett zu verwirren. Die Alliierten haben die Grenzen von 1937 anerkannt. Wenn sie das im Nachgang nicht mehr tun, schaffen sie zwar de facto neue Grenzen, verstoßen aber zugleich gegen gültiges Völkerrecht, weil gegen den Willen des nicht handlungsfähig gehaltenen Reiches. De facto ist es also eine Annexion.

ksero
12.07.2015, 10:16
Weiß jemand von euch, wie viele Einwohner Deutschland heite hätte, wenn die Grenzen von damals gültig wären?

brain freeze
12.07.2015, 10:17
Weiß jemand von euch, wie viele Einwohner Deutschland heite hätte, wenn die Grenzen von damals gültig wären?

Falscher Konjunktiv.

Knudud_Knudsen
12.07.2015, 11:04
Du verstehst nichts, mein kleiner Freund. Es geht ausschließlich um die finanztechnische Rechtsnachfolge ... man braucht einen zahlenden Verantwortlichen für die Schadensregulierung ... und du bist einfach nur eine von den üblichen Sprechblasen ... die da kommen und gehen.

Servus umananda

..schon erstaunlich wer sich ohne Kenntnis des Rechtes hier zum Schaumschläger aufschwingt..:D

Gehirnnutzer
12.07.2015, 11:16
Ah, GNu und GSch haben ausgeschlafen. Aber ich habe keine Zeit zum Spielen. Was du schreibst, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant in Bezug auf "BRD" und "DDR". Sie haben/hatten schlicht keine Rechtsgrundlage zur Anerkennung oder Aberkennung von Reichsgrenzen. Ihre diesbezüglichen Unterschriften auch unter den sog. 2+4-Vertrag sind ungültig und damit der gesamte Vertrag in Bezug auf das Reichsgebiet.

Ich weiß, ihr dreht euch hier gern im Kreis und versucht mit der Nebelmaschine die Sache komplett zu verwirren. Die Alliierten haben die Grenzen von 1937 anerkannt. Wenn sie das im Nachgang nicht mehr tun, schaffen sie zwar de facto neue Grenzen, verstoßen aber zugleich gegen gültiges Völkerrecht, weil gegen den Willen des nicht handlungsfähig gehaltenen Reiches. De facto ist es also eine Annexion.

Wo steht im Völkerrecht konkret, wer welche Befugnisse hat? Nenn mir Dokument und Position!

Gleiche Frage an dich, wie an sleepwell:

Wo verlief rechtlich die Grenze zwischen Mexiko und den Konförderierten Staaten von Amerika?

brain freeze
12.07.2015, 11:36
Wo steht im Völkerrecht konkret, wer welche Befugnisse hat? Nenn mir Dokument und Position!

[...]

Es gibt hier einen zweifachen Verstoß. "Innerstaatlich" durch "BRD" und "DDR" und zwischenstaatlich Verstoß gegen Völkerrecht (Selbstbestimmungsrecht der Völker, Annexionsverbot). Rechtsfähigkeit des Reiches ist durch die "BRD" festgestellt worden (ist ja auch nicht "untergegangen"). Was ist daran für dich nicht verständlich?

Völkerbundssatzung 1919, Artikel 10 i.V.m. Artikel 11:


Artikel 10.

Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Unversehrtheit des Gebiets und die bestehende politische Unabhängigkeit aller Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden äußeren Angriff zu wahren. Im Falle eines Angriffs, der Bedrohung mit einem Angriff oder einer Angriffsgefahr nimmt der Rat auf die Mittel zur Durchführung dieser Verpflichtung Bedacht.

Artikel 11.
Ausdrücklich wird hiermit festgestellt, daß jeder Krieg oder jede Bedrohung mit Krieg, mag davon unmittelbar ein Bundesmitglied betroffen werden oder nicht, eine Angelegenheit des ganzen Bundes ist, und daß dieser die zum wirksamen Schutz des Völkerfriedens geeigneten Maßnahmen zu ergreifen hat. Tritt ein solcher Fall ein, so beruft der Generalsekretär unverzüglich auf Antrag irgend eines Bundesmitglieds den Rat.


http://www.versailler-vertrag.de/vv1.htm

Gehirnnutzer
12.07.2015, 12:21
Es gibt hier einen zweifachen Verstoß. "Innerstaatlich" durch "BRD" und "DDR" und zwischenstaatlich Verstoß gegen Völkerrecht (Selbstbestimmungsrecht der Völker, Annexionsverbot). Rechtsfähigkeit des Reiches ist durch die "BRD" festgestellt worden (ist ja auch nicht "untergegangen"). Was ist daran für dich nicht verständlich?

brain freeze, du berufst dich auf Dinge.

Du berufst dich auf die Urteile des BverfG (Grundlagenvertrag, Teso-Beschlüsse), die stellen aber im selben Urteil auch fest, das die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist, was als Bestandteil des Urteils auch eine Feststellung ist.

Wenn du aber diesen Teil der Urteile in Frage stellst, dann stellst du die Kompetenz des BVerfG in Frage. Wenn das BVerfG aber nicht kompetent genug ist, dann hat es auch keine Kompetenz das Völkerrecht auszulegen.

Tschuldigung, jetzt bist du aufgefordert anhand des Völkerrechts zu belegen, das das DR nicht untergegangen ist und dies ohne Rückgriff auf das Urteil, denn es wurde ja von einem Gericht gefällt, dem es an Kompetenz fehlt.

Ach ja, das steht noch die Frage mit der mexikanischen Grenze... Ach bemüh dich nicht, denn ich gebe dir die Antwort

Es gab völkerrechtlich nie eine Grenze zwischen Mexiko und den Konförderierten Staaten von Amerika, denn kein Staat der Welt hat sie anerkannt.

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt und trotzdem kein Staat für andere Staaten, wie ist das möglich? Es ist ganz einfach, brain freeze, weil das Völkerrecht eben wie bereits gesagt, nicht so funktioniert wie das nationale Recht.

brain freeze, du und andere haben sich nie wirklich mit dem Völkerrecht beschäftigt, ihr versucht nur einen für euch genehmen Rechtzustand irgendwie abzuleiten und orientiert auch dabei daran wie mit innerstaatlichem Recht, das in Schriftform vorliegt vorgegangen wird.

Ihr vergesst aber dabei etwas, die Hauptrechtsquelle des Völkerrechtes ist immer noch trotz aller Verträge das Völkergewohnheitsrecht.

Wenn die anderen Staaten die BRD und die DDR als berechtigt ansahen entsprechende Verträge abzuschließen bzw. sich daran gebunden fühlen, dann ist das völkerrechtnäßig. Das spielt es keine Rolle, was brain freeze, INV und Co. meinen, die Staaten bestimmten untereinander was Völkerrecht, völkerrechtsmäßig etc. ist, in dem sie es anerkennen, ob nun schriftlich oder durch ihr Handeln ist dabei irrelevant.

Wenn man den formalen Blickpunkt verlässt und die Sache pragmatisch betrachtet bestimmt die Mehrheit der Staaten bzw. bestimmen die UN-Veto-Mächte was völkerrechtsmäßig ist oder nicht.

GSch
12.07.2015, 12:25
GSch, warum diese falsche Aussage, das StAG ist immer noch das RuStAG, erkennt man am Ausfertigungsdatum.

Meine Frau ist auch immer noch die selbe Person wie vor unserer Heirat, auch ihr Ausfertigungs- (Geburts-) -Datum hat sich nicht geändert, dennoch heißt sie jetzt anders als vorher.

Natürlich ist das StAG aus dem RuStAG hervorgegangen, aber es sind dabei noch eine ganze Menge anderer Inhalte dazugekommen.

hamburger
12.07.2015, 12:32
Völkergewohnheitsrecht.

Wo kann man den Gesetzestext erwerben...mit Kommentar vielleicht...mit Beckschen Kommentar?:fizeig:
Es ist schon lächerlich, mit derartigen Dingen zu hantieren.

GSch
12.07.2015, 12:34
Wo kann man den Gesetzestext erwerben...mit Kommentar vielleicht...mit Beckschen Kommentar?:fizeig:
Es ist schon lächerlich, mit derartigen Dingen zu hantieren.

Klar, Art. 25 GG ist ja auch lächerlich. Da geht es nämlich genau darum.

borisbaran
12.07.2015, 12:35
Wo kann man den Gesetzestext erwerben...mit Kommentar vielleicht...mit Beckschen Kommentar?:fizeig:
Es ist schon lächerlich, mit derartigen Dingen zu hantieren.
Gewohnheitsrechts is per definitionem ungeschrieben.

hamburger
12.07.2015, 12:39
Gewohnheitsrechts is per definitionem ungeschrieben.

Ich liebe ungeschriebenes Recht...das macht es einfach, jeden Blödsinn damit zu begründen:muaha:

borisbaran
12.07.2015, 12:40
Ich liebe ungeschriebenes Recht...das macht es einfach, jeden Blödsinn damit zu begründen:muaha:
Stimmt nicht. Gewohnheitsrechts ist dokumentiert, nur nicht kodifiziert.

hamburger
12.07.2015, 12:45
Stimmt nicht. Gewohnheitsrechts ist dokumentiert, nur nicht kodifiziert.

Per Definition ganz einfach als Beispiel erklärbar. Hier haben einige das Gewohnheitsrecht...Blödsinn zu posten. Frage an die Mods, ob sie dieses Recht als Entscheidungsgrundlage akzeptieren?
Dann wird alles gut.

borisbaran
12.07.2015, 12:48
Per Definition ganz einfach als Beispiel erklärbar. Hier haben einige das Gewohnheitsrecht...Blödsinn zu posten. Frage an die Mods, ob sie dieses Recht als Entscheidungsgrundlage akzeptieren?
Dann wird alles gut.
Wenn nicht, wärst du schon längst draußen!!

brain freeze
12.07.2015, 13:01
Meine Frau ist auch immer noch die selbe Person wie vor unserer Heirat, auch ihr Ausfertigungs- (Geburts-) -Datum hat sich nicht geändert, dennoch heißt sie jetzt anders als vorher.

[...]

Sie kann allerdings nicht zeitgleich mit zwei Männern verheiratet sein. Zumindest nicht innerhalb der deutschen Rechtstradition. Aber du näherst dich gedanklich der Problematik an.

brain freeze
12.07.2015, 13:39
brain freeze, du berufst dich auf Dinge.

Du berufst dich auf die Urteile des BverfG (Grundlagenvertrag, Teso-Beschlüsse), die stellen aber im selben Urteil auch fest, das die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist, was als Bestandteil des Urteils auch eine Feststellung ist.

Wenn du aber diesen Teil der Urteile in Frage stellst, dann stellst du die Kompetenz des BVerfG in Frage. Wenn das BVerfG aber nicht kompetent genug ist, dann hat es auch keine Kompetenz das Völkerrecht auszulegen.

Tschuldigung, jetzt bist du aufgefordert anhand des Völkerrechts zu belegen, das das DR nicht untergegangen ist und dies ohne Rückgriff auf das Urteil, denn es wurde ja von einem Gericht gefällt, dem es an Kompetenz fehlt.

--- schnipp ---

Es geht gar nicht um die Kompetenz des sog. BVerfG, sondern um die Legitimität. Dass in der Betrachtung des BVerfG wahre und unwahre Aussagen verquickt sind, um eine gewünschte "BRD"-rechtskonforme Gesamtaussage hinzuformulieren, versteht sich von selbst.

Der Rest ist deinerseits willkürliche Interpretation auf rechtsnihilistischer Basis.

Wichtig ist: Der heutige völkerrechtliche Zustand der deutschen Ostgebiete stellt eine klassische Annexion durch Polen und Russland dar. Und zwar als Erweiterung einer Okkupation.

borisbaran
12.07.2015, 13:40
[...]Wichtig ist: Der heutige völkerrechtliche Zustand der Ostgebiete stellt eine klassische Annexion dar. Und zwar als Erweiterung einer Okkupation.
Wommit weder Deutschland, noch Polen einverstanden sind, also Blödsinn.

brain freeze
12.07.2015, 13:46
Wommit weder Deutschland, noch Polen einverstanden sind, also Blödsinn.

Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich kann sich gegen diese polnische Annexion nicht wehren, da es völkrechtswidrig (HLKO) nicht handlungsfähig ist. Die "BRD" ist keine rechtmäßige Vertreterin Deutschlands.

borisbaran
12.07.2015, 13:51
Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich kann sich gegen diese polnische Annexion nicht wehren, da es völkrechtswidrig (HLKO) nicht handlungsfähig ist. Die "BRD" ist keine rechtmäßige Vertreterin Deutschlands.
Es gibt kein Völkerrrechtssubjekt "Deutsches Reich"! Wenn doch, wo kann ich es finden?! Es gibt keine "handlungsunfähigen" Staaten.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 13:53
Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich kann sich gegen diese polnische Annexion nicht wehren, da es völkrechtswidrig (HLKO) nicht handlungsfähig ist. Die "BRD" ist keine rechtmäßige Vertreterin Deutschlands.

brain freeze, zitiere bitte die Stelle der HLKO die definiert, das das DR handlungsunfähig ist.

Nenne den/ die betreffenden Artikel, dann kann man das ja in der Online-Version nachlesen.

Dürfte ich dabei erinnern, das die Alliierten per völkerrechtlich zulässiger Erklärung den Kriegszustand 1951 bzw. 1955 beendet haben.

brain freeze
12.07.2015, 13:59
brain freeze, zitiere bitte die Stelle der HLKO die definiert, das das DR handlungsunfähig ist.

Nenne den/ die betreffenden Artikel, dann kann man das ja in der Online-Version nachlesen.

Dürfte ich dabei erinnern, das die Alliierten per völkerrechtlich zulässiger Erklärung den Kriegszustand 1951 bzw. 1955 beendet haben.

Ich antworte dir auf diesen Blödsinn nicht, weil ich es a) so nicht gesagt habe, sondern die HKLO bestimmt Rahmen und Grenzen eines Besatzungsregimes und b) setzt du - natürlich absichtlich - an der falschen Stelle an.

Wichtig für dich: polnische Annexion.

GSch
12.07.2015, 14:02
Sie kann allerdings nicht zeitgleich mit zwei Männern verheiratet sein. Zumindest nicht innerhalb der deutschen Rechtstradition. Aber du näherst dich gedanklich der Problematik an.

Ist sie ja auch nicht, jedenfalls merke ich nichts davon.

GSch
12.07.2015, 14:03
Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich kann sich gegen diese polnische Annexion nicht wehren, da es völkrechtswidrig (HLKO) nicht handlungsfähig ist.

Die HLKO sagt nichts darüber, wie ein Staat seine Handlungsfähigkeit verliert oder zurückgewinnt. Falls doch, bitte ich um Beleg.


Die "BRD" ist keine rechtmäßige Vertreterin Deutschlands.

Stimmt. Sie ist Deutschland.

brain freeze
12.07.2015, 14:04
Ist sie ja auch nicht, jedenfalls merke ich nichts davon.

Die "BRD" verhält sich aber wie ein Bigamist.

brain freeze
12.07.2015, 14:05
Die HLKO sagt nichts darüber, wie ein Staat seine Handlungsfähigkeit verliert oder zurückgewinnt. Falls doch, bitte ich um Beleg.



Stimmt. Sie ist Deutschland.

Du jetzt auch auf Borisbaran-Niveau? Schade.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 14:28
Ich antworte dir auf diesen Blödsinn nicht, weil ich es a) so nicht gesagt habe, sondern die HKLO bestimmt Rahmen und Grenzen eines Besatzungsregimes und b) setzt du - natürlich absichtlich - an der falschen Stelle an.

Wichtig für dich: polnische Annexion.

Sorry, dein Argumentation der Annexion beruht auf der fehlenden Berechtigung der BRD/DDR zu den Grenzverträgen, die du aus der Aussage ableitest, das DR sein nicht untergegangen sondern mangels Organisation handlungsunfähig.

Die weitere Aussage, das die BRd und das DR identisch sind, ignorierst du. Das BVerfG ist als bei der einen Aussage kompetent, aber bei der anderen Aussage nicht kompetent.

Ich stell dir als noch mal die Aufgabe, belege die Aussage, das das DR völkerrechtlich nicht untergegangen ist sondern mangelns Organisation handlungsunfähig ist ohne die Urteile des BVerfG aus Quellen des Völkerrechtes.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 14:29
Wo kann man den Gesetzestext erwerben...mit Kommentar vielleicht...mit Beckschen Kommentar?:fizeig:
Es ist schon lächerlich, mit derartigen Dingen zu hantieren.

hamburger, soll ich dich wirklich für so naiv halten, das du nicht weißt was Gewohnheitsrecht ist.

borisbaran
12.07.2015, 14:30
hamburger, soll ich dich wirklich für so naiv halten, das du nicht weißt was Gewohnheitsrecht ist.
Der trollt nur.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 14:33
Der trollt nur.

Tja, dann wollen wir mal hoffen, das wenn er Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gezahlt bekommt, dies im Tarifvertrag festgeschrieben ist, denn für ihn hätte ein mehrmalig fehlender Passus "freiwillige Leistung" keine Anspruch erzeugende Wirkung.

hamburger
12.07.2015, 14:37
hamburger, soll ich dich wirklich für so naiv halten, das du nicht weißt was Gewohnheitsrecht ist.



Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.

Also definitiv nur eine Fiktion. Denn es basiert auf Annahmen und der Überzeugung der existierenden Staaten, die sich aber jederzeit ändern kann.
Wer hier den Begriff Recht verwendet, dem ist nicht mehr zu helfen.

hamburger
12.07.2015, 14:39
Der trollt nur.

Für dich gilt die Aussage...wenn man keine Ahnung hat...einfach mal die Fresse halten. Oder ...si tacuisses.....

borisbaran
12.07.2015, 14:41
Für dich gilt die Aussage...wenn man keine Ahnung hat...einfach mal die Fresse halten. Oder ...si tacuisses.....
Du bestreitest die Existenz des Völkergewohnheitsrecht :fizeig:

Gehirnnutzer
12.07.2015, 14:44
Also definitiv nur eine Fiktion. Denn es basiert auf Annahmen und der Überzeugung der existierenden Staaten, die sich aber jederzeit ändern kann.
Wer hier den Begriff Recht verwendet, dem ist nicht mehr zu helfen.

hamburger, warum streiten wir uns dann darüber, ob die BRD mit dem DR identischen ist oder nicht, bzw. ob das DR noch existiert, denn diese Aussagen beruhen hauptsächlich auf dem Völkergewohnheitsrecht.

brain freeze
12.07.2015, 14:57
[...]

Ich stell dir als noch mal die Aufgabe, belege die Aussage, das das DR völkerrechtlich nicht untergegangen ist sondern mangelns Organisation handlungsunfähig ist ohne die Urteile des BVerfG aus Quellen des Völkerrechtes.

Wäre es nicht sinnvoller, wenn du den Stichtag nennst, an dem das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt mit Staatsvolk, Staatsgebiet, Gesetzgebung, Reichsverfassung, Behörden, Infrastruktur, gemeinsamer Sprache und Verwaltungsstrukturen (ohne, weil widerrechtlich verhafteter und aufgelöster Reichsregierung, dafür aber Besatzungsregime nach HLKO) usw. ... "untergegangen" ist?

Gehirnnutzer
12.07.2015, 16:22
Wäre es nicht sinnvoller, wenn du den Stichtag nennst, an dem das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt mit Staatsvolk, Staatsgebiet, Gesetzgebung, Reichsverfassung, Behörden, Infrastruktur, gemeinsamer Sprache und Verwaltungsstrukturen (ohne, weil widerrechtlich verhafteter und aufgelöster Reichsregierung, dafür aber Besatzungsregime nach HLKO) usw. ... "untergegangen" ist?

brain freeze, du kapierst es einfach nicht, worum es geht. Das BVerfG mach in seinen Urteilen zwei Aussagen, einmal die uns bekannte Handlungsunfähigkeitsaussage und die Identitätsaussage. Die Identitätsaussage stellt man in Frage, denn mit ihr steht und fällt deine Argumentation gegen die Bunderepublik.
Da du anscheinend das BVerfG für inkompetent hälst, schließlich stellst du die Identitätsaussage in Frage, habe ich im Gegenzug das komplette Urteil hypothetisch in Frage gestellt und dich aufgefordert die Völkerrechtsaussage des Urteils eben durch Quellen des Völkerrechts zu belegen.

Ich stelle hier nicht in Frage, das das Deutsche Reich weiterexistiert, sondern ich stelle deine Aussagen über Völkerrechtswidrigkeit und die Völkerrechtsmäßigkeit einiger Sachen in Frage. Du argumentierst auf Basis, das es entsprechende Regelungen im Völkerrecht gibt und ich fordere dich auf diese Rechtsnormen des Völkerrecht vorzulegen.

Sorry brain freeze, wenn man so argumentiert, dass das Völkerrecht ein geschriebenes Gesetzbuch sei und alles folgt den Buchstaben diese Buches, dann muss man entsprechende Buchstaben vorlegen können. Das Völkerrecht ist kein Gesetzestext, der einen Anspruch definiert, den du vor Gericht geltend machend kannst.

Völkerrecht ist viel weniger gschriebenes Gesetz bzw. Rechtsnorm, sondern eben Gewohnheitsrecht und Handeln nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Prinzipien mit gegenseitiger Anerkennung.

Das Völkerrechtssubjekt Deutschland für 192 Staaten dieser Welt die Bundesrepublik Deutschland, mit ihr schließt man völkerrechtliche Verträge ab, bzw. verlangt die Einhaltung von Verträgen. Keiner dieser Staaten wird den deutsch-polnischen Grenzvertrag in Frage stellen bzw. als völkerrechtwidrig ansehen, auch die UN wird dies nicht tun.

GSch
12.07.2015, 16:26
Du jetzt auch auf Borisbaran-Niveau? Schade.

Eine Auslandsreise täte dir sicher gut. Wenn du da behauptest, die Bundesrepublik Deutschland wäre nicht Deutschland, wirst du da vermutlich ganz groß angesehen. Wahrscheinlich - ich habe es nie probiert, um nicht in die Klapsmühle geschickt zu werden.

Die Französische Republik ist Frankreich - dabei hat man 1789 den König ganz ohne dessen Erlaubnis abgesetzt.
Das Königreich Norwegen ist Norwegen - dabei hatten die Schweden eine ganze Menge dagegen, als die Leute 1905 ihren eigenen Laden aufgemacht haben.
Die Republik Island ist Island - obwohl Dänemark bei der Unabhängigkeit der Insel 1944 überhaupt nicht gefragt wurde.

Das sind so die Realitäten des Lebens. Man muss sie nicht mögen, kommt aber schlecht an ihnen vorbei.

sleepwell
12.07.2015, 16:45
sleepwell, wenn du so fest davon überzeugt bist, das es eine rechtliche Notwendigkeit für eine entsprechendes Dokument gibt und eben das Handeln der Staaten nicht ausreicht, dann kannst du sicherlich genau angeben in welchen Dokument (Name, Artikel, Absatz) dies genau zu finden ist.

Umgekehrt Herzblatt, du bist ein Dokument schuldig, indem die Alliierten der BRD eine Identität mit dem DR zuerkennen.
Niemand bestreitet, wie von dir behauptet, die Kompetenz des BVG, diese nationale Position zu bestimmen.
Sie ist aber völkerrechtlich anzuerkennen!
Diese deine eigene Erkenntnis hast du zwischenzeitlich schon wieder verlassen.

Du bist die Antwort schuldig, warum dieser Einfache Satz im 2plus4 fehlt.
Damit gibt es in diesem Vertrag keinen, der die Kriegspartei vertritt.
Diese Vertretungsbefugnis ist für eine Neugründung, die definitiv als Kriegspartei nicht in Frage kommt, zwingend auszuweisen.
Oder sie gibt es schlicht nicht.
Welches Problem hat das verhindert, was deiner Meinung nach alle wollen?

Daneben fehlt deine Position zum eigentlichen Knackpunkt, rechtsfähig.
Was bedeutet das theoretisch im Völkerrecht?

Und damit du dich mal von deinem Gewohnheitsrecht trennst, was hier überhaupt nicht zählt.
Die BRD hat viele Verträge und Verpflichtungen der DDR übernommen.
Sie ist aber weder mit der DDR identisch noch ihr Rechtsnachfolger.
Deine Ableitung bezüglich BRD/DR ist also ein völkerrechtliches Eigenkonstrukt von dir. Den zwingenden Schluss gibt es nicht.
Das Motiv, das BRD und DDR Verpflichtungen des DR übernommen haben, lagt ganz woanders.
Es ging um die eigene Anerkennung.

Brathering
12.07.2015, 16:47
Je weniger man vom Völkerrecht spricht, um so mehr Recht hat man.
Faustregel für das Forum.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 17:54
Umgekehrt Herzblatt, du bist ein Dokument schuldig, indem die Alliierten der BRD eine Identität mit dem DR zuerkennen.
Niemand bestreitet, wie von dir behauptet, die Kompetenz des BVG, diese nationale Position zu bestimmen.
Sie ist aber völkerrechtlich anzuerkennen!
Diese deine eigene Erkenntnis hast du zwischenzeitlich schon wieder verlassen.

Du bist die Antwort schuldig, warum dieser Einfache Satz im 2plus4 fehlt.
Damit gibt es in diesem Vertrag keinen, der die Kriegspartei vertritt.
Diese Vertretungsbefugnis ist für eine Neugründung, die definitiv als Kriegspartei nicht in Frage kommt, zwingend auszuweisen.
Oder sie gibt es schlicht nicht.
Welches Problem hat das verhindert, was deiner Meinung nach alle wollen?

Daneben fehlt deine Position zum eigentlichen Knackpunkt, rechtsfähig.
Was bedeutet das theoretisch im Völkerrecht?

Und damit du dich mal von deinem Gewohnheitsrecht trennst, was hier überhaupt nicht zählt.
Die BRD hat viele Verträge und Verpflichtungen der DDR übernommen.
Sie ist aber weder mit der DDR identisch noch ihr Rechtsnachfolger.
Deine Ableitung bezüglich BRD/DR ist also ein völkerrechtliches Eigenkonstrukt von dir. Den zwingenden Schluss gibt es nicht.
Das Motiv, das BRD und DDR Verpflichtungen des DR übernommen haben, lagt ganz woanders.
Es ging um die eigene Anerkennung.

Sorry sleepwell, Völkergewohnheitsrecht braucht keine Dokumente. Versuch mal die Aussage der Fortexistenz des DR aus dem Völkerrecht mit Rechtsnormen abzuleiten ohne das Urteil des BverfG zu zitieren. Wirst du nicht können, weil es aus dem Völkergewohnheitsrecht abgeleitet ist.

Zu deiner Information, die BRD ist Rechtsnachfolger der DDR, denn diese Verträge der DDR und deren Umgang damit sind im Einigungsvertrag (http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/index.html#BJNR208890990BJNE001800301) (ein völkerrehtlicher Vertrag) Artikel 12 geregelt.

brain freeze
12.07.2015, 18:20
[...]

Ich stelle hier nicht in Frage, das das Deutsche Reich weiterexistiert, [...]

Kann ich diesen deinen Teilsatz als gegeben nehmen?

sleepwell
12.07.2015, 18:54
Sorry sleepwell, ...

Über die Entschuldigung Da denke ich noch nach ... ;-)

Beantworte meine Fragen und weiche nicht mit deinen aus. Wäre schon mal was.
Im übrigen muss ich die Existenz des DR nicht nachweisen, dank Weltkrieg II ist die hinlänglich bekannt.
Demzufolge nennst du bitte Tag und Völkerrechtsakt des Verschwindens.
So einfach ist das mit da und weg.

Und nein, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger der DDR.
Da baust du dir wieder deine eigene Lex Gehirnnutzer, anstatt nachzulesen.
Das ist, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, sogar durch den europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

DonauDude
12.07.2015, 20:06
Das Deutsche Reich war ein Staat. Wo ist dieser Staat? Wo sind seine Organe? Wo ist sein Gebiet? Wo sind seine Behörden?

Seine Behörden und Organe sind die Exilregierungen und Ortsvertretungen, und sein Gebiet ist definiert durch die Orte und Individuen, die beitreten.
Logisch, oder? :)

borisbaran
12.07.2015, 20:09
Seine Behörden und Organe sind die Exilregierungen und Ortsvertretungen, und sein Gebiet ist definiert durch die Orte und Individuen, die beitreten.
Logisch, oder? :)
Was für Exilregierungen und Ortsvertretungen? Wie sind die den legitimiert? Durch Wahl?

DonauDude
12.07.2015, 20:20
Was für Exilregierungen und Ortsvertretungen? Wie sind die den legitimiert? Durch Wahl?

Ja. Diejenigen, die beitreten, legitimieren das jeweilige DR (gibt ja scheinbar mehrere), für die Beigetretenen tätig zu werden.

borisbaran
12.07.2015, 20:24
Ja. Diejenigen, die beitreten, legitimieren das jeweilige DR (gibt ja scheinbar mehrere), für die Beigetretenen tätig zu werden.
???

DonauDude
12.07.2015, 20:29
???

Die Leute (oder wenn es Ortschaften wären, Ortschaften), die dieser Institution "Exilregierung" das Vertrauen aussprechen, wählen diese Institution.
Damit ist diese Institution legitimiert, für diese Leute (oder Ortschaften) tätig zu werden. Für niemand anders sonst, nur für diese Leute (oder Ortschaften).

GSch
12.07.2015, 20:59
Im übrigen muss ich die Existenz des DR nicht nachweisen, dank Weltkrieg II ist die hinlänglich bekannt.
Demzufolge nennst du bitte Tag und Völkerrechtsakt des Verschwindens.

Wenn ich mich nicht ganz gewaltig irre, ist hier schon mehrfach festgestellt worden, dass es überhaupt nicht verschwunden ist. Es hat sich nur ein wenig verändert. Tut von Zeit zu Zeit mal ganz gut.


Und nein, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger der DDR.

Wer denn sonst? Lies mal den Einigungsvertrag. Aber nimm Zeit mit ... mit allen Anhängen sind das etwa 1100 Seiten. Die sind allerdings hier nicht erforderlich, der eigentliche Vertragstext ist hinreichend klar.


Das ist, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, sogar durch den europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

Dafür wüsste ich aber gerne mal den Beleg. Da die DDR nicht Mitglied der EU war, kann es hier eigentlich keinen Streitfall über die Anwendung von Gemeinschaftsrecht gegeben haben.

umananda
12.07.2015, 21:07
..schon erstaunlich wer sich ohne Kenntnis des Rechtes hier zum Schaumschläger aufschwingt..:D

Was sollten sie denn sonst schlagen als Schaum? Schon erstaunlich wer sich hier zum Rechtsexperten erklärt. Letztlich ist die Frage nach dem Verbleib des Deutschen Reiches völlig irrwitzig. Wann kapieren diese armseligen Rechtsausleger endlich, dass ihr 1000jähriges Reich nichts anderes war, als die blutrünstigste Schaumschlägerei der Menschheitsgeschichte. Nichts davon war es wert zu überdauern. Das Deutsche Reich ist faktisch im Jänner 1933 endgültig untergegangen. Und es ward nie mehr gesehen. Man sah bestenfalls bis Mitte 1945 noch ein paar entartete Bestien durch Europa fegen.

Servus umananda

Liberalist
12.07.2015, 21:08
Wenn ich mich nicht ganz gewaltig irre, ist hier schon mehrfach festgestellt worden, dass es überhaupt nicht verschwunden ist. Es hat sich nur ein wenig verändert. Tut von Zeit zu Zeit mal ganz gut.

Nein, hat es nicht.


Wer denn sonst? Lies mal den Einigungsvertrag. Aber nimm Zeit mit ... mit allen Anhängen sind das etwa 1100 Seiten. Die sind allerdings hier nicht erforderlich, der eigentliche Vertragstext ist hinreichend klar.

Zum tausendsten Mal:


Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Forentroll. :haha:

Liberalist
12.07.2015, 21:09
Was sollten sie denn sonst schlagen als Schaum? Schon erstaunlich wer sich hier zum Rechtsexperten erklärt. Letztlich ist die Frage nach dem Verbleib des Deutschen Reiches völlig irrwitzig. Wann kapieren diese armseligen Rechtsausleger endlich, dass ihr 1000jähriges Reich nichts anderes war, als die blutrünstigste Schaumschlägerei der Menschheitsgeschichte. Nichts davon war es wert zu überdauern. Das Deutsche Reich ist faktisch im Jänner 1933 endgültig untergegangen. Und es ward nie mehr gesehen.

Servus umananda

Auch für dich:


Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

GSch
12.07.2015, 21:12
Zum tausendsten Mal:

Forentroll.

Vorher lesen, was du kommentierst, täte dir sicher gut. sleepwell hatte behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht der Rechtsnachfolger der DDR. Das noch so weise Bundesverfassungsgericht konnte dazu im Jahre 1973 beim besten Willen nichts sagen.

Gehirnnutzer
12.07.2015, 21:13
Über die Entschuldigung Da denke ich noch nach ... ;-)

Beantworte meine Fragen und weiche nicht mit deinen aus. Wäre schon mal was.
Im übrigen muss ich die Existenz des DR nicht nachweisen, dank Weltkrieg II ist die hinlänglich bekannt.
Demzufolge nennst du bitte Tag und Völkerrechtsakt des Verschwindens.
So einfach ist das mit da und weg.

Und nein, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger der DDR.
Da baust du dir wieder deine eigene Lex Gehirnnutzer, anstatt nachzulesen.
Das ist, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, sogar durch den europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

Ich baue hier keine Lex Gehirnnutzer, ich folge nur der Rechtslehre, dem Völkerrecht und der Staatenlehre.

Warum soll ich einen Rechtsakt vorweisen, der nirgendwo im Völkerrecht vorgeschrieben ist? Ein Rechtsakt kann ein Gesetz sein, es kann eine Urkunde sein etc. pp., jedoch hat jeder Rechtsakt seine rechtliche Grundlage.



Sleepwell, der Europäische Gerichtshof kann vieles bestätigen oder revedieren, aber garantiert nicht das, was du meinst. Der EUGH in Luxxemburg ist für das EU-Recht verantwortlich.

Du meinst sicherlich den EUGMR und das Bodenreformurteil bzw. eines dieser Urteil.

Das dummer ist nur, das einzige Urteil (http://www.bmjv.de/SharedDocs/EGMR/DE/20050325_71916_01_71917_01_10260_02.html) dieser Urteile, das eine Aussage über die Rechtsnachfolge trifft, sagt folgendes aus:


81. Die Bundesrepublik Deutschland ist weder für die von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Handlungen noch für die eines anderen Staates gegenüber dessen eigenen Staatsangehörigen verantwortlich, selbst wenn die Bundesrepublik später die Rechtsnachfolge der DDR angetreten hat, denn es handelt sich dabei um sogenannte politische Verpflichtungen.

LOL
12.07.2015, 21:14
[...] Wann kapieren diese armseligen Rechtsausleger endlich, dass ihr 1000jähriges Reich nichts anderes war, als die blutrünstigste Schaumschlägerei der Menschheitsgeschichte. Nichts davon war es wert zu überdauern. Das Deutsche Reich ist faktisch im Jänner 1933 endgültig untergegangen. Und es ward nie mehr gesehen. Man sah bestenfalls bis Mitte 1945 noch ein paar entartete Bestien durch Europa fegen.
Das Problem darin ist sehr ähnlich dem mit den Islamisten: die wollen nichts davon "hören" oder "verstehen", die wollen es "fühlen" und "spüren"...
Es geht ihnen immer wieder um das Haptische...

Liberalist
12.07.2015, 21:15
Vorher lesen, was du kommentierst, täte dir sicher gut. sleepwell hatte behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht der Rechtsnachfolger der DDR. Das noch so weise Bundesverfassungsgericht konnte dazu im Jahre 1973 beim besten Willen nichts sagen.

Das steht doch da, sie ist nicht Rechtsnachfolger du Troll.

umananda
12.07.2015, 21:16
Das Problem darin ist sehr ähnlich dem mit den Islamisten: die wollen nichts davon "hören" oder "verstehen", die wollen es "fühlen"...
Es geht ihnen immer ums Haptische...

Du meinst so eine Art Kaaba für Rechtsausleger ...

Servus umananda

borisbaran
12.07.2015, 21:16
Verdammte Reichsheinis.

LOL
12.07.2015, 21:21
Du meinst so eine Art Kaba für Rechtsausleger ...
Ich meine eher einen haptisch erfahrbaren Baseballschläger...oder ähnliches...


https://www.youtube.com/watch?v=BCb2Le3wtIk

Liberalist
12.07.2015, 21:25
Ich meine eher einen haptisch erfahrbaren Baseballschläger...oder ähnliches...


Du bist auch ein Hirni.

Was ihr hier alle schnattert.

1) Es geht hier um die Verfassung und das Reich existiert seit 1871

Geh mal lieber VWL Bücher pauken, damit du endlich weißt wie Ökonomie funktioniert.

LOL
12.07.2015, 21:29
Du bist auch ein Hirni.
Was ihr hier alle schnattert.
1) Es geht hier um die Verfassung und das Reich existiert seit 1871
Geh mal lieber VWL Bücher pauken, damit du endlich weißt wie Ökonomie funktioniert.
Ich bringe dir mal jetzt Ökonomie für deutsche Spezialfälle bei:

Fangt wieder mit Reich an und ihr endet garantiert arm!

GSch
12.07.2015, 21:29
Das steht doch da, sie ist nicht Rechtsnachfolger du Troll.

Sie ist nicht Rechtsnachfolger der DDR? Das wurde 1973 beschlossen? Damals hat es natürlich gestimmt, denn damals benötigte die DDR keinen Rechtsnachfolger. Nur war das nicht Gegenstand des Urteils.

Liberalist
12.07.2015, 21:30
Ich bringe dir mal im Kürze Ökonomie für deutsche Spezialfälle bei:

Fangt wieder mit Reich an und ihr endet garantiert arm!

Ja, wenisgtens sind wir zwischendurch immer reich und nicht permanent arm und müssen auf den Kosten anderer leben.

umananda
12.07.2015, 21:30
(...)

1) Es geht hier um die Verfassung und das Reich existiert seit 1871

(...)

Nein, es geht darum ... dass hier einige eine Sache Leben attestieren möchten. Das Deutsche Reich lebt ... ist keine juristische Frage, sondern eine ideologische. Alles klar?

Servus umananda

GSch
12.07.2015, 21:31
1) Es geht hier um die Verfassung und das Reich existiert seit 1871

Der deutsche Nationalstaat besteht seit 1867. Allerdings hieß er damals noch Norddeutscher Bund und war ein wenig kleiner als ab 1871.

Towarish
12.07.2015, 21:31
Die Frage ist eher, was "existiert" meint.
Existiert das Deutsche Reich in dem Sinne, in dem auch die Bundesrepublik existiert? Oder in dem Sinne, in dem das HRR existiert? Oder in dem Sinne, in dem ein Einhorn existiert?

Ich kann jeden Tag gegen Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, öffentlich, und werde nie von einem Beamten des Reiches (oder eines Landes) dafür belangt werden.
Das ist m.E. die lebensnahe Relevanz.

Nachtrag: D.h. das DR existiert in den Köpfen von Leuten, wie die BR auch. Die mentale Projektion "Bundesrepublik" ist aber ungleich wirkmächtiger. Hier muss die Juristerei der Soziologie weichen, das Geschwätz den harten Fakten: DR 0, BR 1.

:gp:Hier ist doch schon alles gesagt worden, worum geht es hier noch?

LOL
12.07.2015, 21:32
Ja, wenisgtens sind wir zwischendurch immer reich und nicht permanent arm und müssen auf den Kosten anderer leben.
Ich gönn dir deinen Minijob...

Liberalist
12.07.2015, 21:33
Nein, es geht darum ... dass hier einige eine Sache Leben attestieren möchten. Das Deutsche Reich lebt ... ist keine juristische Frage, sondern eine ideologische. Alles klar?

Servus umananda

Also dann für dich, es ist eine juristische und es lebt nach wie vor, da es nie tot war.

Liberalist
12.07.2015, 21:33
Ich gönn dir deinen Minijob...

Gib den mal deinen Lanfsleuten, können ja vielleicht Schulden bezahlen.

Liberalist
12.07.2015, 21:34
Der deutsche Nationalstaat besteht seit 1867. Allerdings hieß er damals noch Norddeutscher Bund und war ein wenig kleiner als ab 1871.

Das war nicht das Reich.

Liberalist
12.07.2015, 21:34
Sie ist nicht Rechtsnachfolger der DDR? Das wurde 1973 beschlossen? Damals hat es natürlich gestimmt, denn damals benötigte die DDR keinen Rechtsnachfolger. Nur war das nicht Gegenstand des Urteils.

1973?

GSch
12.07.2015, 21:35
Das war nicht das Reich.

Doch, nur hieß es damals noch nicht so.

Liberalist
12.07.2015, 21:35
Doch, nur hieß es damals noch nicht so.

Nein, das waren die Norddeutschen Staaten, die Südeutschen waren nicht eingeschlossen.


Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung (https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung) des Deutschen Kaiserreichs (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Kaiserreich) vom 16. April (https://de.wikipedia.org/wiki/16._April) 1871 (https://de.wikipedia.org/wiki/1871) bezeichnet, die aus Bearbeitungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 25. Juni 1867 und des Deutschen Bundes vom 31. Januar 1871 hervorgegangen ist.[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung#cite_note-Kotulla_DtVerfR_Dok.sammlung_247-1) Die amtliche Überschrift lautete nun Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871).

GSch
12.07.2015, 21:36
1973?

Ja, 1973. Immerhin hast du doch ein Urteil aus diesem Jahr zitiert.

LOL
12.07.2015, 21:38
Gib den mal deinen Lanfsleuten, können ja vielleicht Schulden bezahlen.Nett von dir, dann gönn ich dir eben dein H4....

Liberalist
12.07.2015, 21:40
Ja, 1973. Immerhin hast du doch ein Urteil aus diesem Jahr zitiert.

Die DDR wurde liquidiert und in die BRD eingefügt.

GSch
12.07.2015, 21:40
Nein, das waren die Norddeutschen Staaten, die Südeutschen waren nicht eingeschlossen.

Stimmt, aber durch die Novemberverträge entstand kein neuer Staat. Der Norddeutsche Bund vergrößerte sich durch den Beitritt der süddeutschen Staaten und bekam einen neuen Namen. Eine neue Verfassung bekam er auch: sie trat am 1. 1. 1871 in Kraft, und danach hieß der neue Staat "Deutscher Bund". Allerdings wurde die Verfassung schon im April durch die ersetzt, die dann im Wesentlichen bis 1871 galt, und nach der hieß der Staat "Deutsches Reich".

Was uns zeigt, dass Namen ziemlich beliebig austauschbar sind.

brain freeze
12.07.2015, 21:40
:gp:Hier ist doch schon alles gesagt worden, worum geht es hier noch?

Es geht darum, den Schwebezustand der Nachkriegsordnung zu beenden und die rechtmäßige Staatlichkeit Deutschlands wiederherzustellen. Aber schön, dass da von außerhalb so viel Ermutigung kommt. Wie nicht anders zu erwarten.

Liberalist
12.07.2015, 21:40
Nett von dir, dann gönn ich dir eben dein H4....

Ja, deine Aussagen tragen auch wie immer mal wieder viel zum Inhalt bei.

GSch
12.07.2015, 21:41
Die DDR wurde liquidiert und in die BRD eingefügt.

Die damit ihr Rechtsnachfolger wurde. Steht alles im Einigungsvertrag. Erschrick nicht, lies ihn mal.

brain freeze
12.07.2015, 21:42
[...]

Was uns zeigt, dass Namen ziemlich beliebig austauschbar sind.

Ja für einen Hütchenspieler vielleicht

Towarish
12.07.2015, 21:42
Es geht darum, den Schwebezustand der Nachkriegsordnung zu beenden und die rechtmäßige Staatlichkeit Deutschlands wiederherzustellen. Aber schön, dass da von ausßerhalb so viel Ermutigung kommt. Wie nicht anders zu erwarten.

Was bedeutet rechtmäßige Staatlichkeit?

Liberalist
12.07.2015, 21:43
Stimmt, aber durch die Novemberverträge entstand kein neuer Staat. Der Norddeutsche Bund vergrößerte sich durch den Beitritt der süddeutschen Staaten und bekam einen neuen Namen. Eine neue Verfassung bekam er auch: sie trat am 1. 1. 1871 in Kraft, und danach hieß der neue Staat "Deutscher Bund". Allerdings wurde die Verfassung schon im April durch die ersetzt, die dann im Wesentlichen bis 1871 galt, und nach der hieß der Staat "Deutsches Reich".

Was uns zeigt, dass Namen ziemlich beliebig austauschbar sind.

Gut, dann ist ja geklärt, das ich recht hatte.

brain freeze
12.07.2015, 21:44
Was bedeutet rechtmäßige Staatlichkeit?

Die Wiedereinsetzung des Reiches.

Liberalist
12.07.2015, 21:45
Die damit ihr Rechtsnachfolger wurde. Steht alles im Einigungsvertrag. Erschrick nicht, lies ihn mal.

Die BRD hat die völkerechtlichen Verbindlichkeiten nicht übernommen

GSch
12.07.2015, 21:46
Gut, dann ist ja geklärt, das ich recht hatte.

... mit deiner Aussage, dass der deutsche Nationalstaat schon seit 1867 besteht. Darin stimme ich dir zu.

GSch
12.07.2015, 21:47
Die BRD hat die völkerechtlichen Verbindlichkeiten nicht übernommen

Lies mal Artikel 12 Einigungsvertrag.

Liberalist
12.07.2015, 21:48
... mit deiner Aussage, dass der deutsche Nationalstaat schon seit 1867 besteht. Darin stimme ich dir zu.

Um Gottes Willen, es reicht langsam.

Das Reich wurde 1871 gegründet.

Liberalist
12.07.2015, 21:49
Lies mal Artikel 12 Einigungsvertrag.

Danke, ich lese Völkerrechtler.

GSch
12.07.2015, 21:49
Um Gottes Willen, es reicht langsam.

Das Reich wurde 1871 gegründet.

Seit 1871 April trug es diesen Namen. Vorher hieß es Deutscher Bund, davor Norddeutscher Bund. Es war aber immer der selbe Staat. Nur sein Territorium und sein Name änderten sich, und Teile des politischen Systems.

GSch
12.07.2015, 21:50
Danke, ich lese Völkerrechtler.

Du sollst den Einigungsvertrag lesen.

Towarish
12.07.2015, 21:50
Die Wiedereinsetzung des Reiches.

Und du glaubst das wird passieren, wenn man irgendwelche Leute, auf irgendwelche Paragraphe aufmerksam macht? (Von denen ich jetzt nicht weiß, ob es die auch so gibt, wobei das eh unwichtig ist)

Niemand wird irgendetwas wiederherstellen. Was zählt ist die Praxis, de facto!
1. Die Regierung des DR existiert schon lange nicht mehr, weder in der Staatsform, noch von den Beteiligten her.
2. Territorial hat das DR ebenfalls aufgehört zu existieren.

Selbstverständlich ist es möglich das DR wiederherzustellen, aber nicht mit irgendwelchen Paragraphen. Die Bundesrepublik, mit ihrer gegenwärtigen Regierung wird nein sagen, Polen und Frankreich werden ebenfalls nichts rausrücken.


Paragraphe interessieren kein Schwein.
De facto stand immer über de jure!

Liberalist
12.07.2015, 21:54
Du sollst den Einigungsvertrag lesen.

Ja, sorry, du bist ein Troll:


(1) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die voelkerrechtlichen Vertraege der Deutschen Demokratischen Republik im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands unter den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes, der Interessenlage der beteiligten Staaten und der vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland sowie nach den Prinzipien einer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und unter Beachtung der Zustaendigkeiten der Europaeischen Gemeinschaften mit den Vertragspartnern der Deutschen Demokratischen Republik zu eroertern sind, um ihre Fortgeltung, Anpassung oder ihr Erloeschen zu regeln beziehungsweise festzustellen.

Fortgeltung, Anpassung oder ihr Erloeschen zu regeln bzw. festzustellen.

brain freeze
12.07.2015, 21:57
Und du glaubst das wird passieren, wenn man irgendwelche Leute, auf irgendwelche Paragraphe aufmerksam macht? (Von denen ich jetzt nicht weiß, ob es die auch so gibt, wobei das eh unwichtig ist)

Niemand wird irgendetwas wiederherstellen. Was zählt ist die Praxis, de facto!
1. Die Regierung des DR existiert schon lange nicht mehr, weder in der Staatsform, noch von den Beteiligten her.
2. Territorial hat das DR ebenfalls aufgehört zu existieren.

Selbstverständlich ist es möglich das DR wiederherzustellen, aber nicht mit irgendwelchen Paragraphen. Die Bundesrepublik, mit ihrer gegenwärtigen Regierung wird nein sagen, Polen und Frankreich werden ebenfalls nichts rausrücken.


Paragraphe interessieren kein Schwein.
De facto stand immer über de jure!

Wenn das Alliierten-Verwaltungskonstrukt "BRD" zusammenbricht oder in der "EU" aufgelöst wird, kommen die Deutschen zwangsläufig an den Punkt, die organische kontinuierliche Staatlichkeit wiederherzustellen. Die Annexionen durch Polen und Russland (Königsberg) sind ein Extrathema.

Liberalist
12.07.2015, 21:57
Seit 1871 April trug es diesen Namen. Vorher hieß es Deutscher Bund, davor Norddeutscher Bund. Es war aber immer der selbe Staat. Nur sein Territorium und sein Name änderten sich, und Teile des politischen Systems. Also nochmal, das deutsche Reich wurde 1871 gegründet, vorher das es der Norddeutsche Bund, eben Norddeutsch. Danach war es Gesamtdeutschland mit einer veränderten Verfassung und um diese Verfassung geht es einigen Reichsdeutschen.

Towarish
12.07.2015, 22:00
Wenn das Alliierten-Verwaltungskonstrukt "BRD" zusammenbricht oder in der "EU" aufgelöst wird, kommen die Deutschen zwangsläufig an den Punkt, die organische kontinuierliche Staatlichkeit wiederherzustellen. Die Annexionen durch Polen, Russlands (Königsberg) sind ein Extrathema.

Es wird aber nicht zusammenbrechen, außer es kommen Menschen in den Bundestag, welche das ganz klar so sagen, meinen und dafür sorgen werden.

Es muss was getan werden und damit meine ich nicht auf irgendwelche Paragraphe verweisen.
Man muss was richtiges tun!

Man muss die Menschen davon überzeugen, dass DR wiederherzustellen und das nicht indem man denen sagt "Ja rechtlich muss das so und so laufen."

Sie müssen es wollen!
Sie müssen greifbare Vorteile davon haben!

Was kannst du ihnen bieten?

brain freeze
12.07.2015, 22:02
Es wird aber nicht zusammenbrechen, außer es kommen Menschen in den Bundestag, welche das ganz klar so sagen, meinen und dafür sorgen werden.

Es muss was getan werden und damit meine ich nicht auf irgendwelche Paragraphe verweisen.

Man muss was richtiges tun!

Die BRD ist ein Kunststaat bzw. ein Implantat, das auf einer Lüge aufbaut. Die Stabilität dieses Konstruktes nimmt eher ab.

sleepwell
12.07.2015, 22:03
Ich baue hier keine Lex Gehirnnutzer, ich folge nur der Rechtslehre, dem Völkerrecht und der Staatenlehre.

Warum soll ich einen Rechtsakt vorweisen, der nirgendwo im Völkerrecht vorgeschrieben ist? Ein Rechtsakt kann ein Gesetz sein, es kann eine Urkunde sein etc. pp., jedoch hat jeder Rechtsakt seine rechtliche Grundlage.

Stell dich nicht bockig, es geht um die völkerrechtliche Anerkennung des Status identisch.
So weit warst du schon mal.
Und die Anerkennung ist keine beliebige Interpretation von Foristen, auch wenn sie noch so gut gemeint ist, sie ist immer ein für alle nachvollziehbarer Völkerrechtsakt, z.B. 2plus4 nur da hat man es wohl vergessen :-)



Sleepwell, der Europäische Gerichtshof kann vieles bestätigen oder revedieren, aber garantiert nicht das, was du meinst. Der EUGH in Luxxemburg ist für das EU-Recht verantwortlich.

Doch, das ist schon möglich. Wenn ich mich recht entsinne ging es um Forderungen einer Bulgarin gegen die BRD aus Verträgen die sie mit der DDR hatte. U.a. Klage abgeschmettert, weil die BRD eben nicht Rechtsnachfolger der DDR ist. Die BRD erfüllt aus politischer Opportunität Verträge der DDR, aber nach eigener Wahl. Das ist keine Rechtsnachfolge.

Towarish
12.07.2015, 22:03
Noch einmal, da ich einiges editiert habe.

@brain freeze
Man muss die Menschen davon überzeugen, dass DR wiederherzustellen und das nicht indem man denen sagt "Ja rechtlich muss das so und so laufen."

Sie müssen es wollen!
Sie müssen greifbare Vorteile davon haben!

Was kannst du ihnen bieten?


Die BRD ist ein Kunststaat bzw. ein Implantat, das auf einer Lüge aufbaut. Die Stabilität dieses Konstruktes nimmt eher ab.

Jedes Smartphone interessiert die Menschen mehr, als diese Aussage. So sieht die Realität aus und dieser muss man sich stellen.

brain freeze
12.07.2015, 22:04
[...]

Was kannst du ihnen bieten?

Rückkehr zur Normalität.

GSch
12.07.2015, 22:05
Ja, sorry, du bist ein Troll: Fortgeltung, Anpassung zu regeln bzw. festzustellen.

Und zwar durch wen? Rate mal.

Towarish
12.07.2015, 22:06
Rückkehr zur Normalität.

Wie sieht die aus? Vielen geht es hier auch so gut.

GSch
12.07.2015, 22:06
Also nochmal, das deutsche Reich wurde 1871 gegründet, vorher das es der Norddeutsche Bund, eben Norddeutsch. Danach war es Gesamtdeutschland mit einer veränderten Verfassung und um diese Verfassung geht es einigen Reichsdeutschen.

Aber es war immer der deutsche Staat.

Der französische Staat hat noch viel wildere Änderungen seines politischen Systems, seiner Grenzen und seines Namens erlebt, aber es war und blieb doch immer Frankreich.

brain freeze
12.07.2015, 22:08
[...] Vielen geht es hier auch so gut.

Glaubst du das wirklich?

Towarish
12.07.2015, 22:11
Glaubst du das wirklich?

Sie werden eher die gegenwärtigen Probleme mit den gegenwärtigen Mitteln lösen wollen(demokratische Wahlen bis in alle Ewigkeit), als das DR wiederherzustellen. Ganz egal wie schwachsinnig oder sinnvoll das ist.

Das DR ist Geschichte, out, uninteressant, unwichtig. Ganz anders das nächste Samsung Galaxy oder IPhone. Verstehst du was ich meine?