FranzKonz
25.03.2015, 22:49
Die Möglichkeit gäbe es selbst jetzt immer noch wenn der Wille da wäre, aber selbst dann hat das Land nicht die Verpflichtung dem nachzugeben siehe China und Tibet oder Russland u.nd Tschetschenien.
Lies das Selbstbestimmungsrecht der Völker nach, lies die Charta der Vereinten Nationen nach, und lies vor allem den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 nach, den auch die Ukraine ratifiziert hat. Im letzteren heißt es explizit:
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei
über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel
verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht
erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne
Selbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den
Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf
Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf
Dass der Pakt nicht in jedem Einzelfall hinreichend Geltung findet, ist für sich allein schon eine Schande. Das bedeutet aber keineswegs, dass "das Land nicht die Verpflichtung dem nachzugeben" hat.
Lies das Selbstbestimmungsrecht der Völker nach, lies die Charta der Vereinten Nationen nach, und lies vor allem den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 nach, den auch die Ukraine ratifiziert hat. Im letzteren heißt es explizit:
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei
über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel
verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht
erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne
Selbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den
Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf
Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf
Dass der Pakt nicht in jedem Einzelfall hinreichend Geltung findet, ist für sich allein schon eine Schande. Das bedeutet aber keineswegs, dass "das Land nicht die Verpflichtung dem nachzugeben" hat.