Auf Nachfrage berichtet Mundlos, dass er durch Zufall mitbekommen habe, dass
Stefan A. Tippgeber gewesen sei für die Polizei. Sein Sohn habe sich eine „Rangelei“ mit einem jungen Mann geliefert, da sei es zur Anzeige gekommen und zu einem Täter-Opfer-Ausgleich.
Er selbst sei dann bei der Familie des Opfers gewesen und habe sich persönlich entschuldigt. Von der Mutter habe er erfahren, dass die Polizei nur durch einen Tipp des Stefan A. habe zugreifen können. Götzl hakt nach.
Mundlos sagt, sein Sohn und noch ein Beteiligter, den Namen nenne er nicht, hätten jemanden umgerempelt und der andere junge Mann habe dem Opfer noch die Geldbörse geklaut. Götzl fragt, wer das Opfer gewesen sei. Er wisse gar nicht, ob er das sagen dürfe, so Mundlos, er könne es Götzl ja unter vier Augen sagen. Götzl erwidert, es gehe hier darum, mit welchen Personen Uwe Mundlos damals Kontakt hatte, er wolle wissen, wie das Opfer hieß. Mundlos sagt, dann wolle er einen Zeugenbeistand. Götzl sagt, er sehe nicht, wo Mundlos hier Schwierigkeiten bekommen sollte.
Mundlos sagt, der Mann heiße Gr. [phon.], der andere Beteiligte heiße H. [vermutlich
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