Das Aufgefahre und Angeblinke auf der Autobahn, vor mehr als 30 Jahren besaß ich kurzzeitig einen PKW aus russischer Fertigung, der hatte zwei Nebelschlussleuchten, wenn so ein Kasper hinter mir durchdrehte habe ich die eingeschaltet und siehe da, der Abstand vergrößerte sich wie durch Zauberhand
"Alles Käse Genossen"
Erich Mielke
Vor mehr als 30 Jahren gab es noch kein Lichthupenverbot! Erst 1992 gab es das erste entsprechende Fehlurteil. Diese Rechtsbeugung wurde als solche nicht erkannt und in den Medien als gültiges Gesetz verbreitet.
Heutzutage genügt es nicht, nur die Bremsleuchten aufleuchten zu lassen. Daran haben sich die Autofahrer längst gewöhnt. Wenn man seine Geschwindigkeit deutlich verringert, kann man den Drängler dazu bringen, den Abstand zu vergrößern. Dies wirkt nach meiner Erfahrung allerdings nur kurzzeitig.
Das Leute zu dicht auffahren liegt daran, dass sich die wenigsten Autofahrer Gedanken über die Physik des Autofahrens machen und die Medien darüber zu wenig intensiv aufklären.
Wenn Autofahrer überholen wollen, müssen sie heutzutage – wegen des Lichthupenverbots – extrem dicht auffahren, damit der Vorausfahrende die Überholabsicht überhaupt erkennen kann.
Wie gesagt, die Signalisierung der Überholabsicht per Lichthupe ist vom Gesetzgeber durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich erlaubt. Leider kennen die Medien und Richter diesen Paragraphen offensichtlich nicht.
Bei einer dieser Strafanzeigen wegen Lichthupe kam es im Jahre 2004 zum Prozess. Richter und Staatsanwalt waren baff, als ich denen den § 5 Abs. 5 StVO zitierte.
Ich besitze den PKW-Führerschein seit 40 Jahren, in der ganzen Zeit habe ich noch nie meine Überholabsicht angekündigt, ich hab lediglich den Blinker gesetzt und bin links vorbei gefahren.
Funktionierte auch immer bestens, einmal war es brenzlig, AB zweispurig und polnischer LKW-Kutscher am Einschlafen, der kam rüber und ich gerade noch so vorbei mit 160.
"Alles Käse Genossen"
Erich Mielke
Wozu haben Sie dann den Blinker gesetzt? Aus Langeweile?
Ich mein das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht und prompt kam in den Medien die Meldung, dass die Verwendung des Blinkers zur Signalisierung der Überholabsicht ebenfalls als Straftat nach § 240 StGB verurteilt wurde.
Hallo Andi.
Ich möchte es jedoch lieber beim Sie belassen – ein Bier werden wir wohl nicht zusammen trinken.
Nach wie vor haben wir jährlich ca. eine halbe Million Verkehrsunfälle mit Personenschäden.
Dies beweist, dass zu viele Autofahrer ihre (geistigen) Fähigkeiten bzw. Verkehrssituationen falsch einschätzen.
Das durch Rechtsbeugung von Richtern defacto eingeführte Lichthupenverbot hat zu vermehrter Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstandes geführt und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig verschlechtert.
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