Was den Feinden des flüssigen Verkehrs der Knoflacher und die Vassilakou ist, ist bescheuerten Gutmenschen der Patzelt!
Na ja, der Patzelt wieder. Was will man auch verlangen. Auf welche Paragrafen des Völkerrechtes er sich da bezieht,bleibt ja offen.
Denn die gibt es gar nicht.Es gibt im Völkerrecht weder das Recht des Einzelnen auf Asyl noch die Pflicht der Staaten, Flüchtlinge aufzunehmen. Asyl ist eine Hilfeleistung, welche ein Staat nach seinen Erfordernissen gewähren,einschränken oder von Bedingungen abhängig machen kann.
Patzelt bezieht sich offensichtlich auf Artikel 14 Absatz 1 der AEMR, wonach jeder Mensch das Recht hat, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dies ist aber kein Völkerrecht. Wenn dem so wäre, dann würde ja unser deutsches AsylG, §26a, welcher bestimmt, dass alle EU-Staaten sichere Herkunftsstaaten sind und somit Bürger aus diesen Staaten bei uns keinen Asylantrag stellen können, genau so völkerrechtswidrig sein.
Aber es gibt noch ein völkerrechtlich relevantes , anders Regelwerk, welches hier ebenfalls zutrifft. Ich nehme ja an, dass illegale Einreise , ohne die dafür erforderlichen Papiere, in Österreich genau so wie in Deutschland eine Straftat ist und entsprechend geahndet, d.h. auch mit Ausweisung, werden kann.
Die Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 31 (1) sagt dazu eindeutig, dass von solchen Maßnahmen nur abzusehen ist, wenn der Flüchtling unmittelbar aus einem Gebiet kommt, wo sein Leben oder seine Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war und ( nicht oder !) er sich unmittelbar nach seiner illegalen Einreise bei den Behörden meldet.
Zwei miteinander verknüpfte Bedingungen also.
Unmittelbar heisst für mich, dass kein Flüchtling , wenn er z.B. aus Syrien kommt und über die Türkei und diverse andere Staaten der Balkanroute hier ankommt, sich auf einen Schutz vor Strafe wegen illegaler Einreise berufen kann. Denn dann kommt er keinesfalls unmittelbar aus so einem Gebiet.[Links nur für registrierte Nutzer]
1. Die vertragsschliessenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmässigen Aufenthalts keine Strafmassnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit darlegen.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!
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Hier noch der Brief des österreichischen Justizministers an den griechischen EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulo im Wortlaut.
Der Forenfeuerwehrmann
Amnesty International ist zuerst ein von dem USA bezahlten "neutraler" NGO der ist hier nur eine Regierung umdeokratisch zu erklären immer wenn dem US dass past. Die Gutmenschen von dem EU werden in der Organisation moblisiert weil sie nützlicher Idioten sind.
In diese Gessinee müssen die Österreicher froh sein weil wenn sie von Amnesty kritisiert sind heisst es sie tun etwas richtig.
Richtig. Also, AI sagt es gibt keine Quoten für Flüchtlinge in Internationalen Gesetz. Ja, und deshalb sieht man nicht wieso sie nicht anwendet sollen. AI wird auch von George Soros bezahlt und er will die Islamisation Europas.
Also, ihr sollt sie nur ignorieren. Und ihre Meinung sollte nicht wertlich schwerer sein als dass von einen Steuer zahlenten Bürger.
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
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