Genau SO funktionieren mRNA Impfstoffe. Das Biontechzeugs wird über Nanolipide in die Zelle
eingeschleust, die mRNA (messenger rna) wird vom Ribosom ausgelesen und dieses produziert
dann munter die Spikeproteine auf die dann das Immunsystem reagiert.
Vektorimpfstoffe sind eigentlich keine mRNA Impfstoffe in dem Sinne, funktionieren aber über
den Infiltratorboten eines Adenovirus im Prinzip recht ähnlich.
Allen ist gemeinsam das sie Spikeproteine von der Empfängerzelle bauen lassen, welche diese
abgibt und so eine Immunantwort erzeugen soll.
Das ist der Unterschied zu klassischen Totimpfstoffen in denen deaktivierte, nicht vermehrungsfähige
Viren enthalten sind oder Lebendimpfstoffen in denen stark abgeschwächte Viren enthalten sind.
Wo ich das her habe? Also, das kann man bei dem Informationsüberangebot in fast allen bekannten
Medien zu dem Thema gar nicht mehr übersehen.
Hier, auf die schnelle gefunden, da wird die Wirkungsweise eines mRNA Impfstoffes einfach erklärt:
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Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
Richtig, und stell dir vor, ich habe sogar Medikamente dafür, die auch im Krankenhaus eingesetzt werden, für den Fall der Fälle.
Ich kann wirklich nichts dafür, das du ahnungslos bist. Schweden hat im Verhältnis weniger Tote mit oder an Corona...vorm schreiben solltest du dich schlau machen. Was habe ich mit Indien zu tun, wo die Menschen in verseuchten Flüssen baden?
Der CDC hat die Totenzahlen schon korrigiert, da sie nicht mehr alle Toten zu Corona zählen, die anderen Krankheiten gestorben sind.
Mortaliät bis 70 0,05 %...darüber 0,2 %...inlusive aller Menschen mit Vorerkrankungen.
Also wo ist die Gefahr? Die Zahlen stehen fest.....erzähl mal....
Eher weniger.
Aber es gibt ein paar Menschen, welche das verstehen.
Du musst auch kein Anwalt werden.
Reicht schon, wenn Du mal gehört hast, wie man kämpft.
Nächste Nummer. Ich nenne den Konzern mal Aldo.
Aldo rein.
"Haben Sie eine Maskenbefreiung?"
"Ja."
"Die möchte ich gerne sehen."
Sind Sie kontrollberechtigt?"
"Ja."
"Warum weisen sie sich dann nicht zuerst als kontrollberechtigt aus?"
"Wir haben hier das Hausrecht."
"Aha, das Hausrecht steht also höher als das Beichtgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht und Patientengeheimnis. Mein Auto steht auf dem Parkplatz, wollen Sie auch noch meine Fahrerlaubnis sehen?"
Filialleiter naht.
"Was gibt es für ein Problem?"
"Der junge Mann möchte mir seine Maskenbefreiung nicht zeigen."
Er zu mir:
"Warum nicht?"
"Weil Sie nicht kontrollberechtigt ist."
(Der Filialleiter war freundlich und diskussionsbereit, aber auch sichtlich genervt.)
"Ich habe eine Sorgfaltspflicht, auch gesundheitlich, sowohl gegenüber meinen Angestellten, als auch gegenüber den Kunden. Deshalb, zeigen Sie mir bitte Ire Maskenbefreiung, und alles ist gut."
"Niemand hindert Sie daran, Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Im Rahmen der Gesetze. Und für Ihr anliegen gibt es keine gesetzliche Grundlage."
"Ich habe meine Anweisungen."
"Von wem?"
"Von der Geschäftsleitung."
"Ach, die Geschäftsleitung von Aldo hat Sie angewiesen, Maskenbefreiungen einzusehen?"
"Jawohl."
"Sehr schön.Habe ich eben mit meinem Handy aufgezeichnet. Wissen Sie, was ich jetzt mache?"
"Was denn?"
Jetzt bekommt Aldo eine Gewerbeabmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Androhung von 500 000 Euro (branchenüblich) bei Wiederholung.
Streitwert halbe Millionen sind nach [Links nur für registrierte Nutzer](Gebührenordnung der Rechtsanwälte) ca 1500 Euro, wenn Sie noch lange diskutieren, mache ich 3800 Euro Abmahngebühren draus."
Er, ziemlich kleinlaut:
"Na so direkt hat das Aldo nicht angewiesen."
"Dachte ich mir. Es kommt also von Ihnen. In vorauseilendem Gehorsam und unterwürfiger Blockwartmentalität, ohne Rechtsgrundlage."
"Aber ich habe hier das Hausrecht. Und wenn Sie mir Ihre Maskenbefreiung nicht zeigen, gebe ich Ihnen Hausverbot."
"Und wie wollen Sie das durchsetzen? Wollen Sie mich am Schlawittchen packen und rauszerren?"
"Nein, ich rufe die Polizei."
"Dann tun Sie das."
"Wirklich?"
"Ja. Und ich sage Ihnen jetzt schon, was dann passiert. Die Polizei wird den Sachverhalt aufnehmen, wir bekommen eine Tagebuchnummer, unter welcher alle beteiligten Personen namentlich aufgeführt sind.
Bei der Gelegenheit mache ich eine Strafanzeige gegen Sie wegen Nötigung (Bruch Patientengeheimnis, ärztliche Schweigepflicht usw.).
Dann sprechen Sie mir das Hausverbot aus, welchem ich nachkomme.
ANschließend schicke ich per FAX einen Eilantrag an das Amtsgericht zur Aufhebung des Hausverbotes samt Begründung Ihres rechtswidrigen Ersuchens auf Einblick in mein Attest. Und glauben Sie mir, Ausspähen von Patientendaten /Gesundheitsdaten ist kein Kavaliersdelikt. Da wird der Staatsanwalt oft komisch.
Eine Kopie des FAX geht an ALDO.
Und heute nachmittag kaufe ich hier weiter ein.
Bloß, ob Sie dann noch in Amt und Würden sind..."
"Ich möchte ja nur den Stempel vom Arzt sehen und die Unterschrift, die Diagnose können sie ja zuhalten."
"Selbst ob ich bei einem HNO-Arzt, Lungenfacharzt oder Allgemeinmediziner in Behandlung bin, geht Sie einen feuchten Kehrricht an.
So. Ich setze jetzt meinen Einkauf fort. Und wenn wir uns beide an die Gesetze halten, wird das hier auch nicht eskalieren.
Einen schönen Dienst noch.“
LG
Ise
Nein, ich will Dir nicht zeigen was ich doch für ein toller Hecht bin.
Es geht darum, Jeden bei der eigenen Schuld zur Verantwortung zu ziehen.
ALDO, war fein raus.
Und habe jetzt bitte kein Mitleid mit dem "armen Filialleiter".
Und bitte, löcher mich weiter.
Wir müssen da durch, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Und uns hinterher noch in die Augen schauen zu können.
Mit Respekt
Ise
Übelste Polizeigewalt gegen Querdenker.
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Trotz § 28b IfSG: Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern
Epoch Times25. April 2021 Aktualisiert: 25. April 2021 17:19
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19 Kommentare
In Mecklenburg-Vorpommern setzte am Samstag ein Gericht die Verordnung zu nächtlichen Ausgangsperren vorläufig außer Kraft. Der Antragssteller sah sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die in der Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehene nächtliche Ausgangssperre gestern vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die angegriffene Schutzmaßnahme sei voraussichtlich unverhältnismäßig.
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Die Polizei sucht wohl den Virus, mit Wärme Kameras inzwischen, nachdem er noch nie isoliert wurde. Staatsfeind, wer auf die Gesetze verweist, wird bekämpft
Polizist unterbricht Interview: Markus Haintz und Friedemann Däblitz verweisen auf das Grundgesetz
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Wenn jetzt nachts (gestern in einem Kommentar bei Tichy gelesen), zwei Stunden lang (Polizei)Hubschrauber über Siedlungen kreisen, und mit (im Kommentar vermutet) Wärmebildkameras etwas suchen, dann hat das sicher nichts mit einem Krankheitserreger zu tun.
Dank für Deine Mühe. Auch wenn ich ds Gefühl habe dass wir das Gleiche meinen, sollten wir nicht ungenau werden.
Das gekippte Ausgangsverbot betraf besonders die Nacht vom Freitag zum Samstag (22..04-2021 zum 23.04.2021). Dieses Landesgesetz hatten Politiker von MV zu verantworten, bei diesem A-Tritt kriegst Du meinen Soli-Beitrag.
Ab Samstag Abend gilt Bundesgesetz. Ab 23.04.2021, 22:00 Uhr.
Ist wirklich keine Korinthenkakkerei, aber wenn wir vor Gericht gehen und die Falschen verklagen, lachen die sich hinterher einen Ast wie ich mir derzeit über die linksgrünversifften...
LG
Ise
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