Zitat von
grimreaper
Das der Staat nicht das "gelbe vom Ei" ist, dass dürfte wohl klar sein, aber
ich weiß gar nicht wie man diese Doppelmoral werten soll, außer, dass so viel Geld vom Bürger genommen wird wie möglich und maximal so viel gegeben wird wie nötig.
Worum geht es bzw. wovon habe ich erfahren?
Die Erste Doppelmoral:
Muss man Unterhalt zahlen oder Lebt dein Kind in einem Wohnheim wofür Vater Staat aufkommt und Du dafür zu einem Kostenbeitrag herangezogen wirst, dann wird ALLES an Einkommen zusammen gezählt.
Und zwar gnadenlos ALLES!
Also neben dem Gehalt, Nebentätigkeiten, Zinserträgen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und natürlich die Steuerrückerstattung.
Wobei das Ehegattensplittig bzw. der Splittingvorteil auch voll mit einkalkuliert wird!
Das wird dann alles Zusammengezählt und durch 12 geteilt.
Dann wird davon dein Unterhalt bzw. Kostenbeitrag berechnet.
Soweit ja auch in Ordnung.
Soll der Staat nun Elterngeld an Dich abdrücken, weil Du als Familie wirst ja schon benachteiligt wenn Du eine gesunde Familie bist!
Bist Du eine Alleinerziehende, dann bekommst Du ohne Wenn und Aber 14 Monate vom Staat Geld.
Bist Du aber verheiratet, so bekommst Du nur 12 Monate vom Staat, außer der Partner nimmt 2 Monate.
Aber weiter geht es;
Das das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, dass dürfte vielleicht noch vielen bekannt sein.
Doch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des Betrages (65% vom Netto) nicht berücksichtigt!
Das heißt, dass wären unregelmäßige Einkommen, die zählen nicht.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Soweit so gut.
Weiter geht es mit der Steuererstattung.
Auch die wird natürlich nicht berücksichtigt, anderes Urteil des Gerichtes, aber gleiche Argumentation.
Man könne ja nicht mit einer Steuererstattung rechnen, darum würde sie nicht zählen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Also halten wir mal bis hierher fest:
Soll der Staat was zahlen sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuererstattung nicht von belang.
Will der Staat Kohle von euch, sind die drei genannten sehr interessant.
Aber es geht ja noch weiter mit dieser Elterngeldverarschung.
Wenn Dein Kind gegen Ende des Monats geboren wird, sagen wir mal der Geburtstermin ist der 25ste August, und Du nimmst Dir vom 25.sten August bis zum 31.sten August Urlaub (4Tage) so das deine Elternzeit "sauber" ab dem 01.09. beginnt, so bekommst Du für diese 4 Tage dann ja logischerweise noch Gehalt. (Du hast ja nur Urlaub genommen)
Dein Elterngeld fängt aber ab da an zu zählen (Ab dem 25sten) , weil hier der Lebend's-Monat zählt!
Das heißt:
Du bekommst ab dem 25. August Elterngeld (Weil Elterngeld bekommst Du für die Lebensmonate, die Du nimmst), deine Elternzeit beginnt aber erst am 01.09.
Nun wird Dir der Verdienst von diesen 4 Tagen (25 Augist bis 31. August) von deinem Elterngeld abgezogen.
Bei der Berechnung deines Einkommens wird hingegen nur der Kalendermonat gezählt!
Ich habe es mitunter bei einem Freund gesehen, dass dieser dann die letzten Monate vor beginn der Elternzeit ordentlich geknüppelt hat, so dass er ordentlich Verdienst hatte, der dann dem Elterngeld angerechnet werden sollte. (also er wollte dadruch mehr Elterngekd bekommen, da er mehr gearbeitet hatte und dementsprechend mehr verdient hatte)
Was ist in diesem Fall passiert?
Für den Monat August wurde sein Einkommen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt, da hier nur der vorangegangene Kalendermonat zählt!
Bei der Anrechnung higegen zählt aber dann der Lebensmonat!
Da nun im August mehr gearbeitet wurde, hat er somit auch mehr Geld verdient! Nun wird das Gehalt für August (das höher ausfällt) genommen, dieses durch die Arbeitstage geteilt und dann auf das Elterngeld angerechnet. (Das Elterngeld wurde also für diesen Lebensmonat verringert)
Also wurde eine Abrechnung genommen, wo er extrem viel Verdient, dementsprechend kommt ein hoher Tagessatz dabei heraus und dieser wird mit den (überwiegend durchschnittlichen) letzten 12 Kalendermonaten aufgerechnet.
Und als krönenden Abschluss unterliegt dieser winzige Betrag noch dem Progressionsvorbehalt.
Ich finde das echt traurig wie "der Staat" hier erstens mit zweierlei Maß misst und zweitens, was für ein undurchsichtiges Konstrukt dieses Elterngeld ist!
Es scheint bei näherer Betrachtung, dass alle Variablen und Konstanten, der ganze Antrag so ausgelegt ist/wurde, dass der Staat möglichst wenig zu zahlen braucht.
Ein hoch auf diese Mistkonstruktion, was uns damals als "tolle Reform" verkauft wurde.