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Thema: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen wg Beihilfe angeklagt

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  1. #1
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Einen bescheuerteren Staat gibts auf Erden nicht.
    Mord verjährt nicht und es ist vollkommen richtig solche Mörderschergen noch heute zu verfolgen . Du mit deiner Sympathie für das NS Regime bist das beste Beispiel dafür ,warum die NPD nicht wählbar ist .Du und deinesgleichen bringen mit ihren Kommentaren immer wieder zum Ausdruck ,dass die NPD sich als Nachfolgerin der NSDAP sieht.
    So wie bei der LINKE das Sowjetsystem teilweise verherrlicht wird ,zeigen Schwachmaten wie Du ,wes Geistes Kind die NPD ist.
    leben und leben lassen

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Mord verjährt nicht und es ist vollkommen richtig solche Mörderschergen noch heute zu verfolgen . Du mit deiner Sympathie für das NS Regime bist das beste Beispiel dafür ,warum die NPD nicht wählbar ist .Du und deinesgleichen bringen mit ihren Kommentaren immer wieder zum Ausdruck ,dass die NPD sich als Nachfolgerin der NSDAP sieht.
    So wie bei der LINKE das Sowjetsystem teilweise verherrlicht wird ,zeigen Schwachmaten wie Du ,wes Geistes Kind die NPD ist.
    Dummes Geschwätz. Die NS-Zeit geht mir am Arsch vorbei, denn da war ich noch nicht mal Quark im Schaufenster. Leute wie du sollten solche Prozesse zahlen und nicht die Allgemeinheit.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  3. #3
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Dummes Geschwätz. Die NS-Zeit geht mir am Arsch vorbei, denn da war ich noch nicht mal Quark im Schaufenster. Leute wie du sollten solche Prozesse zahlen und nicht die Allgemeinheit.
    Mord soll deiner Meinung nach also verjähren .Auch Beihilfe zum Massenmord soll deiner Meinung nach nicht gesühnt werden . Du hast was gegen den Nationalsozialismus ? Echt .
    Sagst du dies auch deinen "Kameraden" von der NPD offen ins Gesicht ?
    leben und leben lassen

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Mord soll deiner Meinung nach also verjähren .Auch Beihilfe zum Massenmord soll deiner Meinung nach nicht gesühnt werden . Du hast was gegen den Nationalsozialismus ? Echt .
    Sagst du dies auch deinen "Kameraden" von der NPD offen ins Gesicht ?
    Warum soll ich etwas gegen den Nationalsozialismus haben? Ist der aktuell, oder dann doch ein paar Jahre Geschichte?
    Dieser sogenannte Mord kann wie in allen anderen, ähnlichen Fällen niemals nachgewiesen werden. Trotzdem gibt es Verurteilungen, wegen purer Anwesenheit in so einem Lager.
    Nennst du das Rechtsstaat?
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  5. #5
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Warum soll ich etwas gegen den Nationalsozialismus haben? Ist der aktuell, oder dann doch ein paar Jahre Geschichte?
    Dieser sogenannte Mord kann wie in allen anderen, ähnlichen Fällen niemals nachgewiesen werden. Trotzdem gibt es Verurteilungen, wegen purer Anwesenheit in so einem Lager.
    Nennst du das Rechtsstaat?
    Ein rechtsstaatliches Gericht in Deutschland wird darüber befinden ,ob der Mann in Auschwitz "nur anwesend war". Ja wir leben in einem Rechtsstaat und Gott sei Dank nicht in einer nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur.
    leben und leben lassen

  6. #6
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Ein rechtsstaatliches Gericht in Deutschland wird darüber befinden ,ob der Mann in Auschwitz "nur anwesend war". Ja wir leben in einem Rechtsstaat und Gott sei Dank nicht in einer nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Ein rechtsstaatliches Gericht in Deutschland wird darüber befinden ,ob der Mann in Auschwitz "nur anwesend war". Ja wir leben in einem Rechtsstaat und Gott sei Dank nicht in einer nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur.
    Wie gesagt reicht Anwesenheit um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Dafür wurde das Gesetz geändert. Selbst wenn er dort Hausmeister, oder Gärtner gewesen wäre, würde er deswegen verurteilt.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Wie gesagt reicht Anwesenheit um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Dafür wurde das Gesetz geändert. Selbst wenn er dort Hausmeister, oder Gärtner gewesen wäre, würde er deswegen verurteilt.
    Der absolute Traumberuf aller SS-KZ-Schergen war offenbar Koch!
    Whatever you do, do no harm!

  9. #9
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Wie gesagt reicht Anwesenheit um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Dafür wurde das Gesetz geändert. Selbst wenn er dort Hausmeister, oder Gärtner gewesen wäre, würde er deswegen verurteilt.
    Wer in Auschwitz als SS Mann war wusste ,was dort abläuft und war ein Rad im Getriebe der KZ Mordfabrik. Damit war dieser direkt oder indirekt an der Ermordung von tausenden Menschen beteiligt .
    leben und leben lassen

  10. #10
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Wie gesagt reicht Anwesenheit um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Dafür wurde das Gesetz geändert.
    Galt das Gesetz denn damals schon? Oder kann man mittlerweile rückwirkend bestraft werden?

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