Mit welcher Begründung? Der kann doch so langsam fahren wie er lustig ist. Nen Trecker wird auch nicht anfangen zu beschleunigen weils dir zu langsam ist... halte das in der Art für völlig unnötig. Ich mache auch gerne jedem Platz der mich überholen will. Nein, ich halte sogar an Bushaltestellen an um die Drängler vorzulassen.
Sollen sie fahren, Hauptsache weg.
Dann sollten Sie schleunigst Ihren Fahrstil bzw. Charakter ändern.
Es gibt nämlich immer mehr Autofahrer, die mit Dashcam unterwegs sind. Bei einigen ausländischen PKW-Modellen sind diese sogar schon serienmäßig eingebaut.
Der weißhaarige Richter fand mein Video übrigens großartig. Der Anzeigeerstatter wurde gar nicht mehr vernommen. Staatsanwalt und Richter einigten sich sofort auf Einstellung.
Ob der Anzeigeerstatter und seine Beifahrerin bestraft wurden, kann ich nicht sagen.
Heute bin ich Scharf Rechts abgebogen, in einer Ortschaft. So ein Depp musste unbedingt hupen, obwohl man in sehr spitzen Winkel vorsichtig fahren. Einfach Deppen, und 2 Idioten, Navi fahren schnitten die Kurve, fuhren mit rein, auf meiner Spur, ! mal Vollschaden, das zweit Mal, ging so der Schaden.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Nein!
Diejenigen, die die Signalisierung einer Überholabsicht per Lichthupe als Drängeln betrachten, sollten aus dem Verkehr gezogen werden.
§ 5 Abs. 5 StVO regelt dies seit 1970 unverändert und kristallklar.
Auf den bussgeldkatalog.*-Webseiten wurde lange Zeit das Gegenteil behauptet. Zwischenzeitlich habe ich die Redaktionen der Webseiten auf die Gesetzeslage hingewiesen und diese rudern langsam zurück. Auch in den Medien kommen gelegentlich Beiträge, die die Fake-News - Lichthupe sei Nötigung – als solche entlarven.
Der kann eben nicht so langsam fahren wie er will.
"Langsames Fahren, beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von unter 50 km/h auf einer Landstraße, kostet zwischen 20 und 35 Euro, wenn Sie von der Polizei erwischt werden"
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Und ja, solche Schnarchnasen gibt es i.d.T. Gerade, übersichtliche Bundesstraße, aber die tuckern mit 60. Überholen kann man nicht dank Gegenverkehr. Was macht man dann irgendwann? Riskanter überholen bei der kleinsten Lücke.
Beim Schach macht der Bauer den ersten Schritt,
am Ende fällt der König!
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