Tut mir Leid, ich will ja nicht klugscheissen. Aber wer als nichtselbständiger täglich 12 Stunden arbeitet hat einfach selbst Schuld.
Das Arbeitszeitgesetz sagt ganz eindeutig was anderes. Da ist es auch egal in welcher Position man angestellt ist.
Nichts gegen gelegentliche Überstunden. Ab und zu mal länger machen ist in Ordnung. Alles andere ist Ausbeuterei.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.