Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.
Für Interessierte habe ich hier mal Screenshots meines Excel-Sheets eingefügt.
Die 0,75 Sekunden zeitlicher Abstand zwischen den Fahrzeugen – welche das OLG Saarbrücken innerorts für angemessen hält - würden zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 20,8 km/h führen.
Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.
Ganz einfach, wer auffährt, trägt die Schuld, weil er zu nah dran war.
Ob du also den Abstand eingehalten hast, merkst du dann, wenn der andere ne Vollbremsung macht.
Das mit der Schuld ist richtig. Die Begründung ist jedoch nicht so eindeutig.
Es kann sein, dass der Abstand gestimmt hatte, aber er Nachfahrende zu langsam reagierte, weil er z.B. gerade sein Navi programmierte oder einer schönen Frau nachgeschaut hat.
Es gibt preiswertere Methoden, den aktuellen Abstand zu ermitteln – z.B. die 2 Sekunden Methode.
Leider glauben auch Richter diesen Unfug. § 4 I StVO verbietet zwar starkes Bremsen ohne Grund, aber die Beweisführung ist schwierig. Der Grund könnte ja ein auf die Straße gelaufenes Kind sein – das anschließend nach Hause gelaufen ist.
Wer auffährt sollte immer die Gesamtschuld tragen! Den Auffahrenden darf eigentlich gar nicht interessieren, was vor dem Vorausfahrenden passiert. Er muss stehts damit rechnen, dass der Vorausfahrende eine „unerwartete“ Vollbremsung macht, weil er ja eben nicht die ganze Fahrspur vor dem Vorausfahrenden sehen kann.
Wenn der Nachfahrende den notwendigen Sicherheitsabstand einhält und nicht abgelenkt ist, kann der Vorausfahrende einen Auffahrunfall gar nicht "provozieren".
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