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Thema: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

  1. #51
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von DNCBN Beitrag anzeigen
    @Minimalphilosoph: Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen. Ihre jämmerlichen Beleidigungen in Ihren ausschließlich unsachlichen Beiträgen beweisen nur, von welch niederen Bewegründen Sie angetrieben werden.
    Mini-philosoph beleidigt nicht, der mobbt und stalkt nur. Welche niedrige Beweggründe ihn antreiben, ist mir ehrlich gesagt egal. Mich störts nicht. Deine Frage kann ich nicht beantworten, da ich sie nicht verstehe. Frag deinen ADAC-Anwalt.

  2. #52
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Mini-philosoph beleidigt nicht, der mobbt und stalkt nur. Welche niedrige Beweggründe ihn antreiben, ist mir ehrlich gesagt egal. Mich störts nicht. Deine Frage kann ich nicht beantworten, da ich sie nicht verstehe. Frag deinen ADAC-Anwalt.
    Da du seine Frage nicht beantworten kannst und sich der Hauptteil deines Beitrages auf mich bezieht, kann man getrost davon ausgehen, dass auch du nur mobben und "stalken" willst?
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  3. #53
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Für Interessierte habe ich hier mal Screenshots meines Excel-Sheets eingefügt.
    Die 0,75 Sekunden zeitlicher Abstand zwischen den Fahrzeugen – welche das OLG Saarbrücken innerorts für angemessen hält - würden zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 20,8 km/h führen.




    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken

  4. #54
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Da du seine Frage nicht beantworten kannst und sich der Hauptteil deines Beitrages auf mich bezieht, kann man getrost davon ausgehen, dass auch du nur mobben und "stalken" willst?
    Stalki, vermutet hab ich es schon lange. Jetzt weiss ich es. Du bist ne Frau. Ne Stalkerin. Das ist aber kein Problem für mich, denn ich bin Stalkerinnen gewohnt.

  5. #55
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Stalki, vermutet hab ich es schon lange. Jetzt weiss ich es. Du bist ne Frau. Ne Stalkerin. Das ist aber kein Problem für mich, denn ich bin Stalkerinnen gewohnt.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  6. #56
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Stalki, vermutet hab ich es schon lange. Jetzt weiss ich es. Du bist ne Frau. Ne Stalkerin. Das ist aber kein Problem für mich, denn ich bin Stalkerinnen gewohnt.
    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Stalki, ich hab gepostet, dass mich Stalkerei nicht sonderlich stört, weil ich es im real live gewohnt bin. Ich habe nicht gesagt, dass ich an Stalkerinnen wie dir Intersse habe. Also verteile deine Nummer an Andere. Oder will die etwa keiner ?

  7. #57
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Ganz einfach, wer auffährt, trägt die Schuld, weil er zu nah dran war.

    Ob du also den Abstand eingehalten hast, merkst du dann, wenn der andere ne Vollbremsung macht.

  8. #58
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, wer auffährt, trägt die Schuld, weil er zu nah dran war. Ob du also den Abstand eingehalten hast, merkst du dann, wenn der andere ne Vollbremsung macht.
    Wer auffährt hat normalerweise Schuld, aber der, auf den aufgefahren wird, trägt Mitschuld ( § 254 BGB ), wenn er nicht wegen gezielter Auffahr-provokation die gesamte Schuld trägt.

  9. #59
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, wer auffährt, trägt die Schuld, weil er zu nah dran war.
    Das mit der Schuld ist richtig. Die Begründung ist jedoch nicht so eindeutig.
    Es kann sein, dass der Abstand gestimmt hatte, aber er Nachfahrende zu langsam reagierte, weil er z.B. gerade sein Navi programmierte oder einer schönen Frau nachgeschaut hat.
    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ob du also den Abstand eingehalten hast, merkst du dann, wenn der andere ne Vollbremsung macht.
    Es gibt preiswertere Methoden, den aktuellen Abstand zu ermitteln – z.B. die 2 Sekunden Methode.

  10. #60
    DNCBN
    Gast

    Standard AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Wer auffährt hat normalerweise Schuld, aber der, auf den aufgefahren wird, trägt Mitschuld ( § 254 BGB ), wenn er nicht wegen gezielter Auffahr-provokation die gesamte Schuld trägt.
    Leider glauben auch Richter diesen Unfug. § 4 I StVO verbietet zwar starkes Bremsen ohne Grund, aber die Beweisführung ist schwierig. Der Grund könnte ja ein auf die Straße gelaufenes Kind sein – das anschließend nach Hause gelaufen ist.

    Wer auffährt sollte immer die Gesamtschuld tragen! Den Auffahrenden darf eigentlich gar nicht interessieren, was vor dem Vorausfahrenden passiert. Er muss stehts damit rechnen, dass der Vorausfahrende eine „unerwartete“ Vollbremsung macht, weil er ja eben nicht die ganze Fahrspur vor dem Vorausfahrenden sehen kann.

    Wenn der Nachfahrende den notwendigen Sicherheitsabstand einhält und nicht abgelenkt ist, kann der Vorausfahrende einen Auffahrunfall gar nicht "provozieren".

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