Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann man ja heute schon stellen. Jedoch gelten für diese die 3 berühmten F:
Formlos,
Fristlos,
Fruchtlos.
Die Dienstaufsicht dürfte eben nicht aus Juristen bestehen, sondern sollte sich aus Naturwissenschaftlern zusammensetzen. Diese sind nämlich Hinterfragen beruflich gewöhnt und reagieren sensibel auf Widersprüche. Genau das können bzw. wollen Juristen nämlich nicht.
Anders als in den Naturwissenschaften müssen juristische Gesetze allgemeinverständlich formuliert sein. Ansonsten könnte sich ja jeder Straftäter einfach herausreden.
Die Dienstaufsicht müsste also nur Widersprüche zwischen Urteilen und dem Gesetz herausfinden und entsprechend einschreiten.
Anders als in den USA gibt es glücklicher Weise in Deutschland kein „case law“. Ein (Fehl-)Urteil ist somit nicht für andere Gerichtsprozesse bindend.