+ Auf Thema antworten
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 575

Thema: Klartext - KLARTEXT: Wenn Kiffen legal wird - die vernebelte Gefahr?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    GESPERRT
    Registriert seit
    23.09.2003
    Beiträge
    6.754

    Standard AW: Klartext - KLARTEXT: Wenn Kiffen legal wird - die vernebelte Gefahr?

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Und was hab ich davon, dass Kiffen legal wird? Ich bekomm mein Zeug so oder so und noch billiger, wenn es illegal ist.
    Das hab ich übersehen.

    Wenn es dir nur um den Preis geht und es dir egal ist, das Zeug illegal zu besorgen, dann hast du wohl nichts davon.

    Ich glaube die Mehrheit der Konsumenten hätte nichts dagegen, etwas mehr zu bezahlen (falls dem überhaupt wirklich so wäre). Dafür sind sie nicht in der Illegalität, müssen sich nicht davor fürchten, dass Ihnen von der Polizei wieder alles abgenommen wird & noch einen schönen Betrag Bussgeld zu bezahlen & ein Verfahren mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen. Das Cannabis wird nicht in irgendeinem schimmligen Keller angebaut sondern legal mit Qualitätskontrolle, es ist nicht gestreckt mit irgendwelchen gesundheitsgefährdenden Stoffen etc.
    Für den Konsumenten hätte es nur Vorteile. Ausser man ist Dealer oder profitiert sonst irgendwie von der Illegalität.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
    Registriert seit
    13.08.2019
    Ort
    Todesstern
    Beiträge
    7.488

    Standard AW: Klartext - KLARTEXT: Wenn Kiffen legal wird - die vernebelte Gefahr?

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Das hab ich übersehen.

    Wenn es dir nur um den Preis geht und es dir egal ist, das Zeug illegal zu besorgen, dann hast du wohl nichts davon.

    Ich glaube die Mehrheit der Konsumenten hätte nichts dagegen, etwas mehr zu bezahlen (falls dem überhaupt wirklich so wäre). Dafür sind sie nicht in der Illegalität, müssen sich nicht davor fürchten, dass Ihnen von der Polizei wieder alles abgenommen wird & noch einen schönen Betrag Bussgeld zu bezahlen & ein Verfahren mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen. Das Cannabis wird nicht in irgendeinem schimmligen Keller angebaut sondern legal mit Qualitätskontrolle, es ist nicht gestreckt mit irgendwelchen gesundheitsgefährdenden Stoffen etc.
    Für den Konsumenten hätte es nur Vorteile. Ausser man ist Dealer oder profitiert sonst irgendwie von der Illegalität.
    Ist eine Menge die dem Eigenkonsum dient nicht schon jetzt straffrei?

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    23.09.2003
    Beiträge
    6.754

    Standard AW: Klartext - KLARTEXT: Wenn Kiffen legal wird - die vernebelte Gefahr?

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Ist eine Menge die dem Eigenkonsum dient nicht schon jetzt straffrei?
    In der Schweiz wird der Besitz von weniger als 10 Gramm nicht mehr strafrechtlich verfolgt, es gibt nur noch eine Busse (100 Franken glaub ich) und wird konfisziert. Konsum hingegen ist illegal. Genauso auch wie der Kauf / Verkauf. Zumindest meines Wissens.
    Wie es in Deutschland ist weiss ich nicht.

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    04.09.2019
    Beiträge
    11.216

    Standard AW: Klartext - KLARTEXT: Wenn Kiffen legal wird - die vernebelte Gefahr?

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Ist eine Menge die dem Eigenkonsum dient nicht schon jetzt straffrei?
    Nein. Gottseidank nicht.

    Ausnahmen:

    Allerdings dürfen auch Ärzte mittlerweile Cannabis verschreiben. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften die Möglichkeiten zur Verschreibung erweitert. Dieses Gesetz ist am 10.03.2017 in Kraft getreten. Seitdem dürfen auch Ärzte Cannabisextrakte bzw. Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Im Grunde genommen kann also Cannabis bei jeder Krankheit vom Arzt verschrieben werden.
    Eine wichtige Ausnahme gilt dann, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Dann kann das Gericht außer in besonders schweren Fällen von § 29 Abs. 3 BtMG von einer Bestrafung nach § 29 BtMG absehen. Dies ergibt sich aus § 29 Abs. 5 BtMG. Dies bedeutet allerdings nicht, dass man hier auf jeden Fall straflos bleibt. Dies liegt vielmehr im Ermessen des Gerichtes.
    Ferner ist es auch eine im Einzelfall zu klärende Frage, was denn "in geringer Menge" konkret bedeutet.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nutzer ausgeschieden

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 53
    Letzter Beitrag: 02.11.2021, 23:46
  2. Hier wird Klartext gesprochen
    Von GeorgvonD im Forum Europa
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 02.12.2011, 11:17
  3. Israel, wenn der Rabbi einmal klartext redet...
    Von Alfred im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 291
    Letzter Beitrag: 19.02.2011, 17:34

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben