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Thema: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Die Ex-Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner hatte am 08.04.2020 einen Eilantrag gegen die Abschaffung von Grundrechten beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, welches diesen gestern (Karfreitag, 10.04.2020) abgeschmettert hat. Darauf hin hat Frau Bahner ihre Anwaltszulassung zurückgegeben.

    Zitat von ihrer Internetpräsenz [Links nur für registrierte Nutzer] :


    Frau Bahners Anklageschrift: [Links nur für registrierte Nutzer]Hier wird u.a. dargelegt, wie sich auch Polizisten durch "Verfolgung Unschuldiger" nach geltendem Recht durch strafbar machen, wenn sie die illegalen Maßnahmen durchsetzen.

    Die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Sie hatte auch zu einer Demonstration "Coronoia 2020" für die Grundrechte aufgerufen, weswegen sie von der Polizei verfolgt wird.

    Mehr Details findet Ihr auf ihrer Internetseite unter [Links nur für registrierte Nutzer] .

    "Rechtsanwältin fordert sofortiges Ende der Tyrannei" - wer lieber Videos guckt:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    M.E. ein schwerwiegendes Indiz für den längst abgeschafften Rechtsstaat. Vielen Dank an die mutige Ex-Rechtsanwältin Beate Bahner für diesen Augenöffner!
    Recht zu haben ist nicht schwer - Recht bekommen um so mehr
    Einige kennen mich - viele können mich.

  2. #2
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Recht zu haben ist nicht schwer - Recht bekommen um so mehr
    In diesem Fall hatte die gute Frau allerdings gleich mehrfach Unrecht. Wer möchte, dass sich das BVerfG mit der Sache auseinandersetzt, sollte zumindest einen zulässigen Beschwerdeantrag stellen können bzw. wissen, worauf es bei der Zulässigkeit ankommt.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    In diesem Fall hatte die gute Frau allerdings gleich mehrfach Unrecht. Wer möchte, dass sich das BVerfG mit der Sache auseinandersetzt, sollte zumindest einen zulässigen Beschwerdeantrag stellen können bzw. wissen, worauf es bei der Zulässigkeit ankommt.
    Wenn Du Dich da so gut auskennst (RA ?)nehme ich meine Worte zurück - nur noch soviel- ich habe in 26 Jahren sehr viel erlebt was mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hatte.

    Wünsche Dir ruhige Feiertage und bleib zu Hause !
    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  4. #4
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dich da so gut auskennst (RA ?)nehme ich meine Worte zurück - nur noch soviel- ich habe in 26 Jahren sehr viel erlebt was mit Recht und Gerechtigkeit zu tun hatte.

    Wünsche Dir ruhige Feiertage und bleib zu Hause !
    Gruß Kiwi
    Es ist ja nicht so, dass ich die Verordnungen und die darauf gestützten Einschränkungsmaßnahmen allesamt für verfassungsgemäß halte. Da gibt es durchaus sehr viele berechtigte Kritikpunkte, die Gerichte aller Instanzen noch länger beschäftigen werden. Insoweit kann ich die Frau Bahner mit ihrem Ziel verstehen. Wenn sie dann aber vor dem BVerfG klagt, obwohl ihr Antrag offensichtlich unzulässig ist, weil sie Zulässigkeitsvoraussetzungen bewusst oder unbewusst übergeht (etwa die sog. Rechtswegserschöpfung), dann muss sie sich eben nicht wundern.

    Besten Dank, wünsche ich Dir ebenfalls!

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Es ist ja nicht so, dass ich die Verordnungen und die darauf gestützten Einschränkungsmaßnahmen allesamt für verfassungsgemäß halte. Da gibt es durchaus sehr viele berechtigte Kritikpunkte, die Gerichte aller Instanzen noch länger beschäftigen werden. Insoweit kann ich die Frau Bahner mit ihrem Ziel verstehen. Wenn sie dann aber vor dem BVerfG klagt, obwohl ihr Antrag offensichtlich unzulässig ist, weil sie Zulässigkeitsvoraussetzungen bewusst oder unbewusst übergeht (etwa die sog. Rechtswegserschöpfung), dann muss sie sich eben nicht wundern.

    Besten Dank, wünsche ich Dir ebenfalls!
    Der Drops ist noch nicht gelutscht – wetten?


    Ich muss jetzt ins Städtchen einkaufen – bin alleinstehend – mir sind die Maggi Würfel ausgegangen.

    Ein Osterfest wäre sonst undenkbar.
    Ps: Soll ich Dir etwas mitbringen ?
    Gruß Kiwi

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