Einige kennen mich - viele können mich.
Es ist ja nicht so, dass ich die Verordnungen und die darauf gestützten Einschränkungsmaßnahmen allesamt für verfassungsgemäß halte. Da gibt es durchaus sehr viele berechtigte Kritikpunkte, die Gerichte aller Instanzen noch länger beschäftigen werden. Insoweit kann ich die Frau Bahner mit ihrem Ziel verstehen. Wenn sie dann aber vor dem BVerfG klagt, obwohl ihr Antrag offensichtlich unzulässig ist, weil sie Zulässigkeitsvoraussetzungen bewusst oder unbewusst übergeht (etwa die sog. Rechtswegserschöpfung), dann muss sie sich eben nicht wundern.
Besten Dank, wünsche ich Dir ebenfalls!
Einige kennen mich - viele können mich.
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