Auf den [Links nur für registrierte Nutzer] Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.