EGMR will Ausweisung von Hassprediger stoppen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Großbritannien aufgefordert, die Abschiebung des als Hasspredigers bekannten Abu Katada nach Jordanien vorerst auszusetzen. Wie das Gericht in Straßburg am 20.02.2009 bestätigte, will es prüfen, ob in Jordanien eine «menschenrechtskonforme Behandlung» Katadas gewährleistet sei. Londoner Berufungsrichter hatten am 18.02.2009 trotz Warnungen vor einer drohenden Folter grünes Licht für eine Ausweisung des 48-Jährigen gegeben. In Jordanien war Katada, der als Schlüsselfigur des Terrornetzes El Kaida gilt, 1999 in Abwesenheit wegen Terrorakten zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Großbritannien muss Schmerzensgeld zahlen
Im Fall Katadas hatte das Straßburger Gericht Großbritannien am 19.02.2009 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht von Freiheit und Sicherheit zu einem Schmerzensgeld von 2.800 Euro verurteilt. Er sei ohne Anklage auf unbefristete Zeit inhaftiert worden.
Katada im Zusammenhang mit Londoner U-Bahn-Anschlägen festgenommen
Der Bin Laden-Vertraute, der seit Ende Dezember 2008 in britischer Haft sitzt, war Anfang der 1990er Jahre nach Großbritannien gekommen. Er wird unter anderem verdächtigt, den britischen «Schuh-Bomber» Richard Reid, der 2001 mit Sprengstoff im Schuh einen Anschlag auf ein US-Passagierflugzeug verüben wollte, rekrutiert zu haben. Im Zusammenhang mit den Londoner U-Bahn-Anschlägen im Juli 2005 wurde er in Großbritannien festgenommen.