Ganz meiner Meinung. In 2019 musste ich mich mit der Frage beschäftigen, ob der Verkauf von Kaffee am Automaten an die Mitarbeiter mit 7 oder 19% besteuert werden muss. Ich konnte es kaum glauben, aber darüber gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen!
Die Firma stellte sich dann auf die sichere Seite, und verkaufte die Kapseln bei der Chefsekretärin für 7%. So dass die Übergabe an die Mitarbeiter vor dem Brühvorgang stattfindet. Wenn der Kaffee nach dem Brühen bezahlt würde, wären es 19%, weil es dann einer Bewirtung gleichgestellt wäre.
Man muss sich immer bewusst sein, dass solche Absurditäten auch im Ausland zur Kenntnis genommen werden und dort für Gelächter sorgt.
Ich bin kein Steuerberater, ich muss so einen Schwachsinn nur nebenbei mitmachen. Dieses Beispiel ist aber eines, warum ich in 1996 entschieden habe, einen anderen Weg zu gehen, nämlich den ins betriebliche Rechnungswesen, was viel spannendere Felder zum Beackern bietet.