Der Anstand gebietet, Wünschen des Fadeneröffners, sofern sie nicht zu ausgefallen sind, zu entsprechen. :]
Würde ich nun mit Deinen Waffen ins Felde ziehen, läge die Frage nahe, wie ein solches Anstandsgebot zu legitimieren wäre?Hohle Konvention, Gaukelei eines pseudozivilisierten Umgangs, persönliche Präferenz - die Einwände könnten mannigfaltig sein.Doch, da auch ich habe ein Faible fürs aus der Mode geratene habe, leiste ich Deiner Aufforderung bereitwillig Folge.
Zu den Einzelheiten müsste ich jetzt nachgucken;
grundsätzlich aber fände ich es sehr verwunderlich, wären sie zulässig.
Körperliche Unversehrtheit allein auf den physischen Körper zu beziehen, das schiene mir wenig zielführend.
Gut, nur kam die Frage nicht von ungefähr.Da Du in Deiner Übersetzung die Sicherung vor körperlicher Schädigung gesondert betont hast, lag es im Umkehrschlußnahe, die Strafbarkeit psychischer Mißhandlungen nicht als gesetzt zu sehen.Nun, sollte dies aber doch der Fall sein, sehe ich ein Konsistenzproblem des ersten Artikels
Deiner Verfassung.Wir bleiben beim erkrankten/verunglückten Kind weniger gut betuchter Eltern(die wird es auch in Oceania zwangsläufig geben, schrubst Du an anderer Stelle selbst, paradiesische Vorstellung wären diesseist illusorisch) .Diese wenden all die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auf, die Genesung des Kindes ist noch nicht eingetreten.Gemäß nicht eingehaltener Vertragsleistungen sieht sich das Krankenhaus berechtigt, die lebenserhaltene med.Versorgung des Kindes einzustellen.Die Eltern sehen sich folglich der Situation ausgesetzt, auf Grund ihrer pekunären Knappheit das eigene Kind, obschon generelle Heilungschancen bestünde, verenden zu sehen.Eine unzumutbare seelische Belastung, gleichzusetzten mit psychischer Folter.Den Einwand, dieses Szenario sei weltweit alltägliche Realität, laße ich nicht gelten, orientiert sich die Bewertung der Verfassungsinhalte doch an unserer konkreten Lebenswirklichkeit und deren Gegebenheiten.
Glaube ist, anzunehmen, jemand hätte solche 'Rechte'.
Woher sollten sie auch kommen
?
Ich bin kein religiöser Mensch, deshalb fällt eine Argumentationslinie flach.Es sind also Vernunftgründe, die als Legitimationsquell solcher heranzuziehen sind.Zumal viel weniger hochherzige, als gemeinhin behauptet.Der Schutz des Lebens garantiert zuförderst mir die Sicherung vor Eingriffen anderer, erst in erweiterter Konsequenz zielt es ebenso auf die Gesamtheit ab.Aber sicher, unangreifbar, da sich auf eine unanfechtbare Instanz beziehend,sind positive Rechte nicht.Eine fördenswerte Errungeschaft humanistischer Bestrebungen aber mit Gewissheit.
Nachtrag:
Es ist garnicht so schwierig, das vom Verstande her zu erfassen.
Allein, es kann mitunter sehr lange dauern, die volle Herrlichkeit all dessen wirklich zu
verstehen.