Diese Fragen sind bereits in den Strängen zur "Eigenstaatlichkeit Bayerns" erörtert worden.
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Aber dennoch ein kurzer hinweis dazu: Grundlage der Eigenstaatlichkeitsbestrebungen ist das Subsidiaritätsprinzip (!), welches maximale politische Verantwortung auf kleinster Ebene erzwingt und die zentralisitsche Umverteilung abschafft (Ausnahme eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik). Ähnlich dem föderalen System der USA.
Konkret bedeutet dies, bzgl. Deiner zwei Fragen, daß Immigration von der jeweiligen Region direktdemokratisch (!) legitimiert sein muß (Abstimmung), sowie die Kosten aber auch ein vermeintlicher Nutzen direkt von der jeweiligen Region getragen werden. Dies selbstverständlich transparent durch regionale Rechnungslegung und Bestimmung der Verantwortlichen, welche ihre Konzepte zur Abstimmung bereithalten.
Die Sozialpolitik ergibt sich ebenso subsidiär, soweit die Regionen Haushaltshaltshoheit besitzen, direktdemokratisch entscheiden was und wieviel ins liebe Soziale fließt, sowie die Folgen daraus zu ernten.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
Noch schnell zu den berlinhörigen, großmäuligen LuschINNENen der CSU:
In der rechtswidrigen Flüchtlignspolitik Berlins, mit Förderung international organisierter Krininalität, von der besonders die Bayern Leidtragende sind, wäre die einzig richtige Antwort gewesen, welche die BP durchsetzen wollte:
Sofortiger Stopp der Zahlungen nach Berlin, Einfrierung der Transfergelderv für die nichtbarischen Nehmer auf einem Treuhandkonto. Direktdemokratische Prüfung demokratischer Legitimität dieser Entscheidung durch Volksabstimmung. Einsatz der bayrischen Grenzpolizei, Grenzschutz, zur Sicherung der bayrischen Grenzen, nach dem europäischen Abkommen von Dublin.
Aber nein die CSU nahm wieder mal alles bereitwillig hin was uns Bayern von Berlin so diktiert wurde und machte sich schon wieder zum Handlanger der Berliner Machenschaften.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
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