Gern!
Die Schwarzen Hebräischen Israeliten (nicht mit Falaschen zu verwechseln!!!) und deren Früchte werden vom Rückkehrgesetz ausgenommen, obwohl sie natürlich rabbinische Juden sind.
Bis auf diese Ausnahmen gelten nach dem aktuellen Stand des Rückkehrgesetzes alle karaitischen und rabbinischen Juden als rückkehrberechtigt.
Gemäss rabbinischer Halacha gelten allerdings Bastarde (Halbjuden mit nichtjüdischer Mutter) als Nichtjuden, gemäss karaitischer Halacha gelten Halbjuden mit jüdischer Mutter als Bastarde.
Jesus Christus galt nach damals geltenden Recht auch als Bastard, weil Früchte des Ehebruchs ebenso Mamser sind.