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Thema: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

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  1. #1
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    Na dann ist ja alles gut. Dir ist schon klar, dass das Grundgesetz niemals eine Verfassung war und auch heute keine ist?
    Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.

  2. #2
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.
    Kenne ich. Ändert nur nichts daran, dass wir bereits eine Verfassung haben und also keine neue benötigen, niemals benötigt haben. Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde. Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger. Und selbst dann bleibt die ganze Geschichte höchst anrüchig.

  3. #3
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    ... eine Verfassung ... Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde.
    Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger.
    Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.

  4. #4
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.



    Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.
    Es existiert, indessen nur als welthistorische Anomalie. Und es wird sein wohlverdientes Ende finden. Die BRD ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich, wie selbst Dein vielgerühmtesd BVerfG MEHRFACH festgestellt hat. Verbreite also keinen Unsinn.

  5. #5
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    Die BRD ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich, wie selbst Dein vielgerühmtesd BVerfG MEHRFACH festgestellt hat.
    2 BvF 1/73 Rn. 78f.

    Wenn du ein dem widersprechendes Urteil kennst, bitte ich um das Aktenzeichen.

  6. #6
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    2 BvF 1/73 Rn. 78f.

    Wenn du ein dem widersprechendes Urteil kennst, bitte ich um das Aktenzeichen.
    Was wird dort festgestellt? Dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger ist. QED. Sie sei indessen "als Völkerrechtssubjekt mit diesem identisch". Wie das beides gleichzeitig zutreffen kann, kannst Du mir sicherlich erklären. Orwellesk genug angelegt scheint mir Deine Gehirnstruktur zu sein, dass Du das bewerkstelligen kannst.

  7. #7
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Suppenkasper Beitrag anzeigen
    Was wird dort festgestellt? Dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger ist. QED. Sie sei indessen "als Völkerrechtssubjekt mit diesem identisch". Wie das beides gleichzeitig zutreffen kann, kannst Du mir sicherlich erklären.
    Das ist gar nicht so kompliziert. Das Deutsche Reich von 1900 war ja schließlich als Völkerrechtssubjekt auch identisch mit dem von 1930, trotz erheblicher Unterschiede in Territorium und politischem System. Aber vielleicht wendest du dich vertrauensvoll nach Karlsruhe oder wirfst einen Blick in die Fachliteratur.

  8. #8
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.



    Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.
    Das Grundgesetz, das es nach der Wiedervereinigung gar nicht geben dürfte, hätte man sich an das Grundgesetz gehalten. Das deutsche Volk hat sich bis heute keine Verfassung gegeben und damit wurde genaugenommen das Grundgesetz gebrochen. Und das hat den Legitimitätsverlust der Regierenden eingeleitet.

  9. #9
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das deutsche Volk hat sich bis heute keine Verfassung gegeben und damit wurde genaugenommen das Grundgesetz gebrochen.
    Mach's wie ich. Geh lieber ins Bett.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Mach's wie ich. Geh lieber ins Bett.
    Mach das Schlafschaf, ich wünsche angenehme bundesrepublikanische Träume.

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