Zitat von
GSch
Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.
Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.