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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #19241
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Weiter im Text, zunächst die Aussage von Alexander H., 1.8.2013

    Götzl beginnt, dem Zeugen aus seiner Vernehmung vorzuhalten und fragt ob er die Fenster offen gehabt habe. Der Zeuge sagt, er wohne im 3. Stock und bejaht: „Ich konnte die Schüsse gut hören, weil das Fenster angekippt war.“

    Götzl hält ihm vor, er habe damals ausgesagt, er habe nach dem Wachwerden auf sein Handy geschaut, die Uhr habe 10:12h gezeigt. Er habe das später mit seinem Funkwecker verglichen und festgestellt, dass sein Handy zwei Minuten nachginge. Also seien die Schüsse ziemlich genau um 10:14h gefallen.

    Auch habe er damals ausgesagt, dass „ein Schalldämpfer wohl nicht benutzt“ worden sei, denn sonst hätte er das nicht hören können.
    Diese Aussage hatte sie im Saal wohl längst vergessen, sie ist aber wichtig.

    Zum aktuellen Protokoll zurück:

    Der erste Notruf sei um 10.20 Uhr eingegangen. Gefunden habe das Opfer der Betreiber des Dönerstandes, Herr Ay. Normalerweise sei es so abgesprochen gewesen, dass das Opfer den Stand wie immer um 10 Uhr aufmachen sollte.

    Ay. habe die Nacht zuvor bei Verwandten verbracht, sei erst am nächsten Morgen zum Imbiss gekommen und habe das Opfer vorgefunden. Ay. habe das Opfer heraus gezogen und sich vor der Tür hin gehockt.

    Dann habe ein anderer Zeuge, Herr Ho., der Notruf abgesetzt hat.
    Um 10.14 fielen die Schüsse, der Besitzer kommt an, findet den Verletzten, zieht ihn vor die Tür, ein weiterer Mann erscheint, sieht den Verletzten, den Besitzer daneben hockend, und ruft 110 an.
    10.20 Uhr.

    6 Minuten Zeit dazwischen... sauknapp.

    Meine Frage:
    War der VS-Beamte Andreas Temme Imbissbesitzer zur Tatzeit am Tatort?




    Immerhin soll der Imbissbesitzer ja eine Todesdrohung SMS bekommen haben.

  2. #19242
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Jetzt wird es grotesk:

    Die Tatzeit sei zunächst nicht einzuschränken gewesen. Im späteren Verlauf habe der Zeuge Ke. Angaben gemacht, mit denen man den Zeitpunkt auf 10.10 Uhr bis 10.20 Uhr habe eingrenzen können. Andere Zeugen hätten nur Schätzzeiten angegeben.
    Blödsinn, siehe letztes Posting, Zeuge Alexander H.
    10:14 Uhr.

    Die Polizei ist unglaublich schlampig, der Zeuge kennt sich nicht aus, kennt die Akten nicht.
    Wem im Saal fällt es auf?
    NIEMANDEM.

    Warum wohl sagte Alexander H. schon völlig zusammenhanglos am 1. August aus???
    Ist das eine "gelungen Prozess-Strategie zur Vernebeluing", oder etwa nicht???


    Es wird noch besser:

    Götzl spricht von einer Zeugin Schu., die am 10.15 Uhr am Stand vorbei gefahren sei. Scha. bestätigt das, aufgrund dieser Aussage seien Phantombilder angefertigt werden. Schu. habe in der Nähe des Imbisses eine Person gesehen und zwei oder drei weitere Personen im Bereich des Imbisses. Zu Schüssen habe sich ein Zeuge gemeldet, der Herr H. [[Links nur für registrierte Nutzer]], der aus 300-400 m Entfernung Schüsse gehört haben will.
    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:

    Der Zeuge berichtet: „Mein damaliger Wohnort war nicht mal 30 m vom Tatort entfernt.“ Er habe vom Wohnzimmer Blick auf den Kebabgrill gehabt, habe sich an jenem Tag noch im Schlafzimmer aufgehalten, weil er frei hatte.
    Blattschuss.

    Und der Herr H. hat um 10.14 die Schüsse gehört, und hat dann ganz sicher um 10.15 aus dem Fenster zum Imbiss geschaut und NICHTS gesehen.

    Vom Wohnzimmer aus habe er nichts gesehen, was er als „unüblich“ empfunden habe
    Und 2 Monate später war dort laut einer anderen Zeugin "die Hölle los" um 10.15 Uhr:

    Zeugin Schu., die am 10.15 Uhr am Stand vorbei gefahren sei. Scha. bestätigt das, aufgrund dieser Aussage seien Phantombilder angefertigt werden. Schu. habe in der Nähe des Imbisses eine Person gesehen und zwei oder drei weitere Personen im Bereich des Imbisses
    Das waren dann wohl der Imbissbesitzer hockend neben Turgut vor dem Imbiss, und der Notanrufer.

    Passt alles nicht so richtig zusammen.


    Zur Waffe befragt, sagt Scha., sie hätten bereits am 11. März 2004 Bescheid bekommen, dass diese Waffe Ceska 83 in vier weiteren Mordfällen verwendet worden sei. Sie hätten noch am gleichen Tag Kontakt zur “Soko Halbmond” aufgenommen. Es sei dann gemeinsam betrieben worden, dass die Staatsanwaltschaft diese Verfahren zusammenführt. Anfang Mai sei das Verfahren dann zum BKA gegangen.
    Soko Halbmond war Hamburg oder Nürnberg???

    Anfang Mai 2004 zum BKA, dort schrieb dann KHK Jung einen Brief in die Schweiz, man solle doch mal Ceskas, Schalldämpfer und PMC-Munition suchen. Vor allem türkische Käufer dieser Dinge...

    Fragt sich nur, warum sie nach Schalldämpfern suchten, denn erst 2006 fanden sie die Alu-Anhaftungen, die sie dann bis zum Mord Turgut 2004 zurückverfolgten, diese Aussage steht!

    Was mich dazu veranlasste, die ganze Story von Alu, SD und der EINEN Ceska-Mordserie nicht zu glauben.
    Ist nachträglich zusammenkonstruiert worden...

    RA Kolloge fragt, ob es für einen Schalldämpfer Anhaltspunkte gegeben habe. Scha. sagt, die habe es gegeben, weil außer dem Zeugen H. in 300-400 Meter Entfernung niemand in der Umgebung des Tatortes etwas gehört habe.
    30 Meter, Du Depp, aber ein nettes Indiz für das nachträglich hinkonstruierte Geschehen.


    RA Dilman hält vor, wie die Zeugin Schu. die Person beschrieben habe, die sie sah: Sie sei ca. 40 Jahre alt und ca. 1,90 m groß gewesen, habe eine schlanke Statur und blonde kurze Haare gehabt und keinen Bart und keine Brille getragen. Wenn das da so stehe, dann sei das so, sagt Scha.

    Ob die Zeugin nach November 2011 noch einmal vernommen worden sei, wisse er nicht. RA Kolloge sagt, in den Akten gebe es als Anhang eine Serie von Presseausschnitten, da werde dieser Hinweis nicht erwähnt.

    RA Stahl sagt, es gebe in den Akten einen Bericht über einen Anruf bei der BAO, dass eine Explosion gehört worden sein solle, und will wissen, ob dem nachgegangen wurde. Das sei ihm nicht in Erinnerung, so Scha. Die Vernehmung endet um 11.22 Uhr.
    Alles total schlampig ermittelt. Wo ist die Zeugin Schu[mann] ???

  3. #19243
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Es seien Fingerabdrücke genommen und festgestellt worden, dass 1994 eine Person in Hamburg erkennungsdienstlich behandelt worden sei, ein “Yunus Turgut”. Eine Woche später habe sich Verwandtschaft gemeldet und mitgeteilt, dass der Geschädigte eigentlich Mehmet Turgut heiße. Der Bruder Yunus halte sich illegal in München auf. Die Identität sei getauscht worden, damit der Bruder in der Türkei den Wehrdienst umgehen könne.
    Ich muss NSU-Watch loben, sie berichten wesentlich weniger ideologisch eingefärbt als bei den ersten Verhandlungstagen, "Galeria Kaufhof" war deren Supergau, als sogar DIE ZEIT ihre Fälschungen monierte.

    Der Turgut war nicht Opfer einer Passverwechselung der türk. Behörden, sondern die Familie hatte das viel später so arrangiert.
    2 Mal abgeschoben, ein 3. Mal eingereist, und dann wohl Geschäfte mit Drogenkriminellen gemacht, 450.000 DM Gewinn in 5 Jahren sind ja keine Peanuts...


    Der Bruder habe gesagt, dass er eigentlich Yunus sei, aber sich in Deutschland als Mehmet ausgegeben habe. Die offizielle Personalie sei also Yunus, die Daten in der Familie seien Mehmet mit dem anderen Geburtsdatum. Zwischen den Brüdern seien zwei Jahre Unterschied. Se. berichtet, er sei mit BKA-Beamten in Ankara gewesen und habe mit dem lebenden Bruder gesprochen der einen Ausweis auf den Namen Mehmet gehabt habe, aber gesagt habe, richtigerweise sei er Yunus Turgut. Sie hätten sich mit Beamten in der deutschen Botschaft unterhalten und erfahren, dass Personalien in der Türkei nicht die Rolle spielten wie in Deutschland. Nebenklagevertreter RA Dilman fragt, ob Se. auch am Grab des Opfers gewesen sei, was der verneint. In einer Notiz stehe, so Dilman, dass ein Kollege in einer Besprechung gesagt habe, dass auf dem Grabstein “Yunus” stehe. Das bestätigt Se. Wohllebens Verteidigerin Schneiders fragt, wie die Kooperationsbereitschaft des Bruders gewesen sei, als er in der Türkei gewesen sei. Der Zeuge berichtet, der Bruder habe gesagte, er würde zurückkommen, aber nicht mit der deutschen Polizei zusammenarbeiten, sondern sich Privatdetektive nehmen.
    die er mit Drogengeldern bezahlen wolle, der Zeuge, und das war der Kioskbesitzer.

    Jedenfalls hat PZ hautnah das so getickert, und Holger Schmidt ARD hat es bestätigt. Steht hier im Strang, hab es reinkopiert. Warum fehlt das bei NSU-Watch?????

  4. #19244
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Es folgt eine Turgut-Biografie.

    Es folgt der Zeuge Pä., der als Kriminalbeamter den Auftrag gehabt habe, die “Opferaufklärung” vorzunehmen und hierzu die Ausländerakte einzusehen. “Yunus Turgut” sei 1994 erstmals eingereist, sein Asylantrag sei im Februar 1995 abgelehnt worden. Nach einer zweimonatigen Duldung sei Turgut für die Behörden verschwunden gewesen und nach einer Festnahme 1996 abgeschoben worden.

    1998 habe er in Hamburg wiederum einen Asylantrag gestellt und erklärt, dass er in seinem kleinen Dorf Repressalien ausgesetzt sei, “mal durch Soldaten, mal durch Guerillas”. Der Antrag sei abgelehnt worden und Turgut verschwunden. Im Mai 2000 sei er aufgegriffen und abgeschoben worden.

    Im August 2003 sei er ein weiteres Mal im Bereich des Zollamtes Stralsund festgenommen worden. Ein Asylfolgeantrag sei recht schnell negativ beschieden worden. Nach einer Klage und sechs Wochen Abschiebehaft habe Turgut die Aufforderung erhalten, die Ausländerbehörde Hamburg aufzusuchen. Damit verliere sich in der Akte die Spur.

    Auf Frage von Götzl sagt Pä., er habe einige weitere Ermittlungen durchgeführt, u.a. habe er auch zwei oder drei Gäste des Imbisses vernommen, aus denen hervorgegangen sei, dass das Opfer dort seit zwei, drei Wochen Bedienungskraft gewesen sei und sich Hassan genannt habe.

    Er habe auch den Betreiber Ay. vernommen. Von der Persönlichkeit her sei das Opfer als unauffällig oder auch nett beschrieben worden.
    Ay. habe gesagt, dass Turgut einen ängstlichen Eindruck gemacht habe, dass er die Umgebung beobachtet habe, dass ihm etwas geschehen könne. Das hätten sie auf den Umstand geschoben, dass er sich in der Umgebung illegal aufgehalten habe. Es habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass die ihm am nächsten stehende Person ein Cousin aus Schwerin gewesen sei.
    Zufallsopfer war dieser Turgut nicht, keinesfalls.

    Um 10.14 fielen die Schüsse, um 10.15 sah Herr H. niemanden, die Zeugin Schu. sah 3 Leute dort.

    Nach der Mittagspause folgt um 13.42 Uhr die Vernehmung des Imbissbetreibers Ay., dessen Aussage von einem Dolmetscher übersetzt wird. Ay. berichtet, dass er am Morgen von Lütten-Klein kam. Er habe sich verspätet, eigentlich habe er das Geschäft um 10 Uhr öffnen wollen. Auf der Straße Dierkower Höhe sei er in einen Stau geraten und erst 10.15 Uhr angekommen.

    Er habe gesehen, dass der Deckel des Imbisses geöffnet und die Türe zu war. Dann habe er seinen Wagen geparkt und drei-, viermal gerufen, damit ihm Turgut beim Ausladen helfe, aber keinen Laut gehört. Deswegen habe er gedacht, er lese Zeitung und trinke Kaffee. Er habe die Tür aufgemacht und es sei ihm Blut auf dem Boden entgegen gekommen. Turgut habe auf dem Boden gelegen und ein Geräusch gemacht. Ay. macht ein röchelndes Geräusch. Er habe gefragt: “Was ist dir passiert? Was ist los?” Turgut habe keine Antwort gegeben. Er habe Turgut am Hals gedrückt, dort sei Blut gewesen. Dann habe er ihn hoch gehoben, Richtung Türe gezogen und um Hilfe gerufen.

    Es sei ein deutscher Mann gekommen, dem er sein Handy zugeworfen habe und der dann Krankenwagen und Polizei gerufen habe. Er habe den Arzt gefragt, was passiert sei und ob Turgut noch lebe. Der Arzt habe mit einem Kollegen gesprochen und es sei um Schüsse gegangen, dass er niedergeschossen worden sei. Sie hätten ihm, Ay., eine Spritze gegeben. Dann sei es zum Polizeirevier gegangen, wo er vernommen worden sei. Er habe nach Hause gehen dürfen und sie hätten ihm gesagt, dass Turgut niedergeschossen worden sei. Das habe er erst dort begriffen.
    Ich glaube dem kein Wort, ich vermute, dass er zur Tatzeit am Tatort war.

    Bei Temme in Kassel gab das fast ne Staatsaffäre bis hin zu Bouffier, bei Turgut juckt es hingegen keine Sau.


    Auf Frage von Götzl sagt Ay., er habe Turgut gesagt, er solle den Laden nicht aufmachen, bevor er komme. Er habe sich noch gefragt: “Warum hat der so frühzeitig aufgemacht.”
    Der Imbiss war eine mutmassliche Drogengelder-Waschanlage, oder war er doch eine Drogenverteiler-Kiste?


    Andere Personen habe er nicht wahrgenommen, so Ay. auf Frage von Götzl.
    War ja auch niemand da. Bestätigt von Zeuge Alexander H. Und Zeugin Schu. hat wohl wirklich um 10.15 Turgut, Ay. und den deutschen Zeugen gesehen, der dann den Notarzt anrief.

    Zschäpes Verteidiger RA Stahl fragt, ob jemand nicht aus dem Viertel kommend auf den Imbiss aufmerksam geworden sein könne. Ay. verneint das. Die Vernehmung endet um 14.25 Uhr.
    Nie Werbung gemacht, keine Homepage, nichts. Wer dorthin ging, der war sehr ortskundig, kam aus dem Viertel.

  5. #19245
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Noch ein Zeuge:

    Götzl hält vor, Ke. habe in einer Vernehmung angegeben, um 10.30 Uhr mit seinem Vater am Bootsclub verabredet gewesen zu sein, vorher aber noch einen Kaffee am Imbiss getrunken zu haben, an dem er genau um 10.01 Uhr angekommen sei; das wisse er so genau, weil er beim Eintreffen auf die Uhr gesehen habe. Ke. sagt, das könne sein, wenn er das damals so angegeben habe, es sei jetzt auch schon lange her.

    Weiter hält Götzl vor, Ke. habe angegeben, dass die Ausgabeklappe des Döner-Imbisses bereits geöffnet und die Kaffeekanne schon voll gewesen sei. Die Tür zum Imbiss sei verschlossen gewesen, hält Götzl aus der Vernehmung vor und fragt, ob Ke. weitere Personen wahrgenommen habe, was dieser verneint. Götzl verliest, Ke. habe ausgesagt, dass er um 10.10 Uhr den Imbiss wieder verlassen habe. Das könne sein, so Ke.

    Dann hält Götzl vor, dass Ke. angegeben habe, in Höhe des Autohauses an der Petribrücke den Haydar [gemeint ist Ay.] in dessen Fahrzeug gesehen zu haben. Das bestätigt Ke., Ay. habe auch noch gehupt und gegrüßt, deswegen erinnere er sich noch. Das sei vielleicht zehn bis fünfzehn Minuten gewesen, nachdem er den Imbiss verlassen habe. Götzl hält vor, dass Ke. angegeben habe, dass Turgut etwa einen bis anderthalb Monate dort im Kiosk gearbeitet habe. Ke.: “Ja, das mag sein, ganz ehrlich, ich kann die auch schlecht auseinander halten.”
    Der Zeuge will also dort bis 10.10 einen Kaffee getrunken haben, aber Turgut hat er nicht gesehen?

    Und um 10.20 bis 10.25 will der Zeuge den Imbissbesitzer im Auto kommend gesehen haben?

    Das kann nicht stimmen, denn um 10.20 ging der Notruf ein, da hatte der Ay. den Turgut schon gefunden und vor den Kiosk geschleift. Ay. war also vorher dort, spätestens so um 10.17 ungefähr.
    Dieser Zeuge Ke. scheint für Ay. eine Gefälligkeits-Falschaussage gemacht zu haben.

  6. #19246
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    ....Immerhin soll der Imbissbesitzer ja eine Todesdrohung SMS bekommen haben.
    Und daher, zur Sicherheit..
    Ay. (Haydar A.) habe die Nacht zuvor bei Verwandten verbracht....
    Man kann ja nie wissen, plötzlich klingelt es an der Wohnungstür und der Mörder steht davor. Also ständig, aus schlechtem Gewissen und Angst, die Schlafstelle wechseln und - für den Fall, daß der erwartete Vollstrecker das abgelegene Geschäft doch ausbaldowert kann und dort schon lauert - eine gemietete arme unwissende Vorhut vorschicken. Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben: "Du kommst auch noch dran...."

    Gegen 10.20, Uhr traf Herr Haydar A. (Ay.), Besitzer des Döner-Standes in Rostock-Dierkow an seinem Verkaufsstand ein. Der Zeuge B., ein Zulieferer, sowie der Zeuge H. alarmierten per Handy gegen 10.20 Uhr die Rettungsleitstelle. (Was da alles um 10 Uhr rumlungerte!)

    Das Opfer hatte zur Tatzeit 225 € in der Hosentasche und 40,00 € in der Jackentasche.

    Yunus Turgut (der Bruder) hatte in seiner Vernehmung am 30. Juni 2004 den Ermittlern zum einen davon berichtet, dass ein Mitglied der Familie Haydar A., bei denen Mehmet Turgut gearbeitet hatte, während der Trauerfeier für seinen ermordeten Bruder eine SMS erhalten hatte mit dem deutschen Text:
    „Ich habe einen Türken getötet und du bist dran!“
    (5170)
    PUA S. 594

    Der türkische Bluträcher hatte den Irrtum bemerkt. Es sollte den Kurden (?) Haydar A. treffen?
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  7. #19247
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Im Protokoll sind noch Erklärungen der Anwälte aufgeführt:

    Findet man nicht in den Presseberichten, aber wichtig:

    RA Klemke verliest einen Antrag, den Mitarbeiter der Abteilung KT 15 des BKA zu laden, der ein Gutachten zu 11 handschriftlich beschriebenen, zum Teil mit Bildern und Zeitungsausschnitten beklebten, Blättern angefertigt habe, die in der Garage von [Links nur für registrierte Nutzer]beschlagnahmt worden seien. Der Sachverständige sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Wohlleben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht Urheber der Schrift auf dem Asservat sei.
    Die ominöse Geburtstagszeitung für Andre Kapke, gefertigt mit rassistischen Sprüchen und Morddrohungen Wohllebens, ist wohl eine Ente gewesen, die aber gross und breit gehypt wurde.

    Die Nachricht im Gericht, dass der Verfasser gar nicht Wohlleben war, die geht unter.
    So geht Manipulation der Medien.


    _________________

    Temme und seine Telfonüberwachung/Ermittlungsakten:

    Dann verliest Richter Götzl den Beschluss, dass der Antrag, die Ermittlungsakten zu[Links nur für registrierte Nutzer] [[Links nur für registrierte Nutzer]] abgelehnt wird.
    ...
    Ob einem solchen Antrag nachgegangen wird, sei im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht zu entscheiden. Die Aufklärungspflicht erfordere nicht, dass sämtliche im Zusammenhang mit Tatermittlungen entstandenen Schriftstücke beigezogen werden, solange es an konkreten Anhaltspunkten fehle, dass dort für das Verfahren relevante Informationen enthalten seien. Dass die Antragsteller den Zeugen als bedeutend einstufen, sei lediglich deren Wertung, die nicht auf Tatsachen gestützt werde. Der Hinweis auf Vermutungen eines Kriminaldirektors des Polizeipräsidiums Kassel und Analysen und Einschätzungen weiterer Ermittler verließe nicht den Bereich der bloßen Annahme, so Götzl.

    Dass Te. den Überwachungsmaßnahmen zufolge mit seiner Quelle aus der rechten Szene gesprochen habe, decke keinen Zusammenhang mit der Tat auf, weil Te. den Kontakt zu seinen Quellen von Berufs wegen habe halten müssen.

    Bezüglich eines Zeugen, der angegeben habe, Mundlos und Böhnhardt zum Rastplatz Eichelborn Süd gefahren zu haben, wo ein dunkler Mercedes mit Kasseler Kennzeichen gestanden habe, sagt Götzl, dass laut Zeuge nur Mundlos dabei gewesen sei und diese Fahrt an einem nicht näher bestimmten Sonntag im oder nach dem Juni 2011 stattgefunden haben solle. Es sei kein Zusammenhang zur Tat 2006 erkennbar.

    Gleiches gelte für den Hinweis eines Zeugen auf zwei junge Männer 30 Minuten vor der Tat etwa 1,5 Kilometer vom Tatort entfernt. In der ergänzenden Stellungnahme würden, so Götzl, wieder nur allgemeine Überlegungen angestellt. Es sei zusammenfassend nicht ersichtlich, dass der Inhalt der Ermittlungsakten Te. für die Feststellung der den Angeklagten vorgeworfenen Taten und etwaige Rechtsfolgen von Bedeutung sei
    Benjamin Gärtner, die rechte Quelle Temmes, darum geht es der Nebenklage, ebenso wie es um dessen Halbbruder geht, und um Robin S. [chliemann], Zschäpes Brieffreund und den V-Mann und Waffenverteiler Sebastian Seemann.

    Da wird wenig rauskommen, weil Bundesanwaltschaft und Gerichtssenat das so wollen. Würde man da alle laden, dann fiele die Anklage in sich zusammen, weil eine "abgeschottete Terrorzelle ohne Unterstützer vor Ort", das ist ja die zentrale These der Anklage, dann nicht mehr zu halten wäre.

    Es würde nämlich herauskommen, dass das Trio eine BFV-Aushorchzelle oder so was Ähnliches war.
    Totalüberwacht, was auch sonst.

    Ganz böse Falle für die Anklage, ja für die NSU-Märchen im Ganzen.


    ________________


    Zur "Roseanne"-Zeugin gab es auch noch was:

    Dann gibt Zschäpes Verteidiger Heer eine Erklärung zur Aussage der Zeugin Andrea Ca. [[Links nur für registrierte Nutzer]] ab. Während des gesamten Ablaufs sei die Zeugin auf ihren Sohn konzentriert gewesen. Einzelheiten habe die Zeugin nicht bekunden können. Als Grundlage für die Identifizierung habe sie nur die Haare und das Gesicht benannt. Zum Aussehen habe sie nur noch angeben können, dass die Frau 19, 20 Jahre alt gewesen sei. Die Bekundungen der Zeugin seien insgesamt von großen Erinnerungsdefiziten gekennzeichnet. Zudem gebe es unüberbrückbare Widersprüche zu Angaben der Zeugin in Vernehmungen, die auch durch zahlreiche Vorhalte nicht hätten aufgeklärt werden können. Die Zeugin habe nicht einmal ihre eigenen Aussagen erkannt.

    Der Generalbundesanwalt messe der Aussage der Zeugin eine Beweisbedeutung zu, die sie schon damals nicht gehabt habe. Auch die Aussage hier sei in keiner Weise geeignet, die Anklagehypothese zu belegen.
    Vor-Ort-Augenzeugen, die Zschäpe sahen, haben es auch bei den Medien schwer, man stellt sie als unglaubwürdig dar, nicht nur diese Zeugin, sondern auch DKP-Achenbach in Dortmund.

    Die Anklage scheint da auch wenig zu widersprechen.


    Auch Nebenklagevertreter RA Reinecke möchte eine Erklärung zur Zeugin abgeben. Er sagt, die “Zivilzeugen” seien in einer unfairen Situation gegenüber Polizeibeamten, die sich die Akten nochmal anschauen könnten. RA Heer interveniert, damit seien die Grenzen einer Erklärung nach § 257 StPO überschritten. Es beginnt eine längere Diskussion um die Zulässigkeit der Erklärung Reineckes. Götzl sagt, Reinecke sei tatsächlich zu spät für eine solche Erklärung. RA Reinecke erwidert, dann werde er in Zukunft immer eine Erklärung nach § 257 ankündigen. RA Kolloge bittet Götzl darum, diese Entscheidung zu überdenken. Dann sagt Reinecke, er werde einer Erklärung zu der Erklärung Heers abgeben. Er weise darauf hin, dass gegenüber Polizeizeugen Frau Ca. eine sehr gute Erinnerung habe. Nach einer weiteren Beanstandung durch RAin Sturm sagt Reinecke, die Aussage mit der Schauspielerin sei mit Sicherheit zutreffend und auch die Aussage, Fahrradfahrer gesehen zu haben. Man könne sicher sein, dass die Zeugin eine Person gesehen hat, die dieser Schauspielerin ähnlich sieht. Die Schlussfolgerung, dass es Zschäpe gewesen sei, sei eine andere Frage. Dann nimmt auch RA Behnke Stellung zur Erklärung von Heer. Unrichtig sei in der Erklärung des Verteidigers, die Zeugin habe angegeben, die Frau nur von hinten gesehen zu haben.

    Der Verhandlungstag endet um 15.05 Uhr.
    Diese Zeugin ist erledigt. Der Deal steht: Verurteilung Zschäpes nur wegen der Brandstiftung, wenn sie weiterhin die Klappe hält???

  8. #19248
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Der türkische Bluträcher hatte den Irrtum bemerkt. Es sollte den Kurden (?) Haydar A. treffen?
    Ja, davon gehe ich aus. Bravo Nereus, genau passend getimed

    Auch die Falschaussagen des Haydar A. "Turgut hatte Angst, schaute sich dauernd um" und die Gefälligkeitsaussage nebst Alibi für ihn durch den Zeugen Ke. weisen deutlich darauf hin, dass das eigentliche Opfer eben dieser 450.000 DM Gewinn-Überweiser in die Türkei sein sollte. Drogenhändler Haydar A.

    Turgut hatte einfach nur Pech, falscher Ort, falsche Zeit.
    Wäre er nach der 2. Abschiebung in der Türkei geblieben, lebte er noch. RIP.

  9. #19249
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    Haydar Aydin heisst der Mann, der eigentlich wohl in Rostock erschossen werden sollte.

    AYDIN-doener@t-online.de
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    Vermute aber mal, ist ne blosse Namensgleichheit.

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  10. #19250
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Haydar Aydin heisst der Mann, der eigentlich wohl in Rostock erschossen werden sollte.

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    Ja, vermutlich Namensgleichheit wie Müller, Meyer, Lehmann, Schulze....

    Ist eine Dönerfabrik und ein Großhandel für Merkels und Gysis Leibgericht...

    GREGOR: Ach, und dieses türkische Fleisch, das sie drehen und grillen, das habe ich zum ersten Mal in Istanbul gegessen …
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    AYDIN DÖNER PRODUKTION
    wurde am 1992 in Berlin- Weißensee gegründet.
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