Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Wenn diese Wohnung tatsächlich dir gehört, du sie als Eigentum erworben hast, dann kann sie niemand beschlagnahmen.
Es sei denn, dieser junge Mann hat einen gültigen Mietvertrag. Das hätte dir aber beim Kauf klar sein müssen, dass da noch ein Mieter drin hockt, den man nicht mal so einfach auf die Straße setzen kann. Das gilt übrigens für deutsche Mieter ganz genauso. Ist also kein Privileg für Flüchtlinge, sondern der normale deutsche Mieterschutz.




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