Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
Mir reicht's jetzt echt, du dummes Arschloch:
Ich war heute mit dem Mieter auf dem Amt, habe gesagt ich brauche meine Wohnung. Er braucht eine Sozialwohnung. Dann sagt sie, wir haben nichts. Nicht mal im Obdachlosenheim. Und wenn ich Eigenbedarf geltend mache, werden sie die Wohnung beschlagnahmen.
Das hat sie gesagt! Du Penner.

Das ist das Ergebnis eures Treibens.
Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Wenn diese Wohnung tatsächlich dir gehört, du sie als Eigentum erworben hast, dann kann sie niemand beschlagnahmen.

Es sei denn, dieser junge Mann hat einen gültigen Mietvertrag. Das hätte dir aber beim Kauf klar sein müssen, dass da noch ein Mieter drin hockt, den man nicht mal so einfach auf die Straße setzen kann. Das gilt übrigens für deutsche Mieter ganz genauso. Ist also kein Privileg für Flüchtlinge, sondern der normale deutsche Mieterschutz.