Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.
So einfach ist das nicht.

(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
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