Nein. Willkür ist wenn nicht auf der zu verhandelnden Sachebene entschieden wird und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen wird.
Ihr erzählt die ganze Zeit völligen Unsinn. Gesetze an sich sind nicht Ausdruck von Willkür. Der 130er ist keine Willkür. Die (Nicht)Anwendung von Gesetzen kann Willkür sein. Ebenso ist es Willkür wenn die Urteile schon vor Prozessbeginn feststehen wie im Fall von politisch motivierten Schauprozessen oder die Angeklagten keine Gelegenheit haben sich zu verteidigen weil sie ständig unterbrochen werden.




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