
Zitat von
GSch
Bischöfe und andere Geistliche sind keine Beamten des Staates, sondern der Kirchen. Die haben nämlich das Dienstherrenprivileg als Teil der Rechte, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts genießt.
Allerdings müssen zumindest die katholischen Bischöfe bei ihrem Amtsantritt dem Ministerpräsidenten des Landes einen Treueeid leisten. So stehts im Reichskonkordat, und das wird bis heute gemacht (nur der Landesstatthalter ist weggefallen). Inhaltlich ist das aber nicht weltbewegend. So verspricht der Bischof darin:
Nun, diese Pflicht hätte er als Bürger auch ohne Treueeid.
Wie das bei den Protestanten ist, weiß ich nicht. Bis 1918 sahen die ja ohnehin den Kaiser bzw. Landesherrn als Haupt der jeweiligen Kirche an und waren ihm daher auch ohne besondere Zeremonie zu Gehorsam verpflichtet.
Die Kirchen haben sich schon in der Antike von dem Gebot Jesu verabschiedet: "Ihr sein kein Teil der Welt" (Johannes 15,18f sowie 17,14 und 17,16). Es kann ja keine Rede davon sein, dass die Kirchen die enge Verbindung mit dem Staat, wie wir sie heute noch haben, nicht gewollt hätten. Schließlich profitieren sie davon.