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Sieben Vorwürfe an die Retter der «Lifeline»
Der Kapitän des deutschen Rettungsschiffs «Lifeline» wurde auf Malta verhört. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Anweisungen der libyschen Behörden nicht befolgt und Menschenleben gefährdet zu haben.
Politiker und Behörden verschiedener Länder kritisieren das Vorgehen des Rettungsschiffs «Lifeline» beziehungsweise der deutschen Rettungsorganisation Mission Lifeline als eigenmächtig und rechtswidrig. Die Retter hätten durch ihr Vorgehen sogar Menschenleben in Gefahr gebracht. Vorwürfe erhob zuerst der italienische Innenminister Matteo Salvini. Er erhielt dann Unterstützung aus anderen Hauptstädten. Eine Zusammenstellung der Vorwürfe.
Rettung trotz Verbot. Salvini warf der «Lifeline» vor, sie habe die Migranten entgegen der ausdrücklichen Anweisung der libyschen und der italienischen Behörden, die Rettung der libyschen Küstenwache zu überlassen, aufgenommen. Es fuhr später auch wirklich ein Schiff der libyschen Küstenwache heran. Mission Lifeline macht geltend, man habe mit der Rettung nicht so lange zuwarten können.
Unterwegs in libyschen Gewässern. Laut Salvini befand sich die «Lifeline» zum Zeitpunkt der Rettungsaktion in libyschen Hoheitsgewässern. Sie unterstand damit den Anweisungen der libyschen Küstenwache, denn in libyschen Gewässern haben die libyschen Behörden das Sagen. Auf dem offenen Meer koordiniert nach den geltenden Regeln die italienische Küstenwache die Rettungsmassnahmen.
Standort verschleiert. Angeblich hatte die «Lifeline» ihr AIS-Signal ausgeschaltet. Das automatische Identifikationssystem übermittelt laufend den Namen des Schiffes und seinen Standort. Die Benutzung ist obligatorisch. Schiffe, die es ausschalten, geraten schnell in Verdacht, etwas verschleiern zu wollen. Ein Beispiel sind Fischerboote, die in Zonen fischen, in denen dies verboten wäre. Doch schalten zuweilen auch Schiffe ihr Signal aus, die sich in Piratengewässern vor Seeräubern fürchten.
Migranten nicht zurückgebracht. Offenbar wurde die «Lifeline» aufgefordert, die Migranten nach Libyen zurückzubringen. Das verweigerte sie mit dem Argument, man dürfe Leute nicht in ein Land zurückschieben, wo ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht sei. Diese Regel gilt für die Signatarstaaten der Genfer Konvention. Asylbehörden dürfen gefährdete Leute nicht in ihre Heimat zurückschaffen, auch wenn deren Asylantrag abgelehnt wurde. Mission Lifeline ist aber eine private Organisation.
Das Rettungsschiff «Lifeline» mit rund 230 Flüchtlingen an Bord hat nach tagelanger Blockade am Donnerstag (27.6.) in einem Hafen von Malta angelegt. Das Schiff wurde beschlagnahmt, der Kapitän von der Polizei vernommen. (Bild: Domenica Aquilina / EPA)
Keine Flagge. Salvini erklärte, die «Lifeline» sei ohne Flagge unterwegs, sie sei ein «Piratenschiff». Das Schiff müsse beschlagnahmt und die Besatzung vor Gericht gestellt werden. Mission Lifeline erklärte, das Schiff fahre unter niederländischer Flagge. Die niederländischen Behörden verneinten dies und erklärten, die «Lifeline» stehe nicht im Register der Hochseeschiffe. Offenbar steht das Schiff aber in einem zweiten niederländischen Schiffsregister, das für Vergnügungsboote bestimmt ist. Dort werden kleinere Schiffe eingetragen.
Ungenügende Ausrüstung für Rettungsoperation. Salvini erklärte, die «Lifeline» sei für eine solche Rettungsoperation ungenügend ausgerüstet gewesen. Die Helfer gäben vor, Leute in Seenot retten zu wollen, dabei brächten sie selbst die zu Rettenden in Lebensgefahr.
Das Geschäft der Menschenhändler. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat den Rettern seinerseits «Zynismus» vorgeworfen. Diese hälfen den Schleppern, ihre Kosten zu senken, wodurch der Menschenhandel profitabler werde. Salvini hatte früher sogar unterstellt, die Retter profitierten von ihren Aktionen.
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