Zitat Zitat von Quintilian Beitrag anzeigen
Die Rechtssprechung wird sich ändern, da bin ich mir sicher, man wird das künftig unterstellen. So, wie man von einem Pädophilen verlangt, die (wirkliche) Liebe zu einer Zwölfjährigen und die daraus resultierende sexuelle Beziehung als Verwaltigung zu erkennen, wird man dem Raser ein Bewusstsein seines Tuns unterstellen.
Man wird sehen. Ist auch wieder sehr schwer vergleichbar, eigentlich überhaupt nicht. Das Problem im ersten Fachgebiet ist ja die problematische Festlegung der einsetzenden sexuellen Selbstbestimmung. Mit 12 Jahren wird das niemand in Deutschland akzeptieren. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung wird aber dem Autofahrer a priori stets zugebilligt.