Die Begründung ist ja tatsächlich ein Witz.Eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 Strafgesetzbuch liege
nicht vor, da die Äußerung "Bomber Harris, do it again" nicht ernst gemeint
gewesen sein könne. Zur Begründung heißt es unter anderem, der ehemalige
Befehlshaber des Bomberkommandos, Arthur Harris (1892-1984), sei, "falls er
nicht bereits verstorben sein sollte", persönlich zu einer Wiederholung
eines solchen Bombenangriffs ganz offensichtlich nicht in der Lage.




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