..wenn Du einem Hund den Knochen weg nimmst hast Du das gleiche Ergebnis. Für mich ist „Alohol“ das schlimmste, hatte in meinem Arbeitsleben genug mit Straftaten zu tun die von Säufern begangen wurden. Wenn ich dann noch höre: Ich habe meine Trinkgewohnheiten im Griff zum Feierabend „Viertele“ oder 2-3 Bierchen geht doch. Nicht ein Kiffer war bei meinen Kunden der zugedröhnt Frau und Kinder erschlagen hat.
Einige kennen mich - viele können mich.
Wohl eher nicht, denn die Gerichte haben weitaus wichtigeres zu tun und daher wendet man dann wohl
an, denn es geht ja nur um den Eigenverbrauch. UNd hier in NRW wird auch der Besitz bis zu 10 Gramm nicht geahndet; also beim ersten Mal nicht.§ 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
Richtig. Die Aggressiven sind aber i.d.R. diejenigen, die mehrere Substanzen
gleichzeitig konsumieren. Das wird meist ein unheilvoller "Cocktail".
Der typische Cannabis- Genusskonsument macht das nicht.
Der typische Weingeniesser schuettet sich auch keinen Wermut bei seinem
feinen Cabernet-Sauvignon 'rein.
Mittlerweile gibt es dutzende verschiedene Zuechtungen mit teils sehr
unterschiedlicher Wirkung auf Geist und/ oder Koerper.
Der Konsument kann waehlen, ob er geistig wach und beweglich
werden (bleiben) will, oder ob er total platt fuer ein paar Stunden
ins Nirvana entfleuchen will.
In den legalen Shops kannst du dir das aussuchen, was zu dir passt.
Mit fachkundiger Beratung.
Alkohol wirkt lediglich bis zu einer sehr geringen Promillemenge im Blut
aufputschend, belebend..... Danach geht es rapide abwaerts....wie wohl
fast jeder aus eigener Erfahrung weiss.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Genau das habe ich meinen zwei von dir zitierten Zeilen beschrieben.
Strafbar ist es dennoch, auch wenn es geduldet werden sollte.
Die Polizei schreibt dir eine Anzeige, stellt den Joint sicher
und die Staatsanwaltschaft ---kann, soll--- das Verfahren einstellen
wenn die .... Menge.....kein oeffentliches Interesse.....hergibt.
Sie muss es aber nicht.
Die Bundeslaender haben teils sehr unterschiedliche Methoden,
mit Drogen(konsumenten) umzugehen. Was in Berlin oder
Hamburg evtl. noch geduldet wird, bringt dich in Muenchen vor
Gericht oder sogar in den Knast.
Nicht sonderlich gerecht, wie ich finde.
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