Dänemark, Norwegen, Finnland, Estland, Ungarn u.a. haben Grundgesetze. Was könnte uns das sagen?
Aktueller Kalenderspruch, KW 49: Aus alldem ergibt sich, daB der Parlamentarismus nichts anderes ist als die Schau- und Theaterbühne, auf der Heuchelei und Materialismus sich entfalten konnen, um die herrschende Minuswelt zu stützen. (Kühnen, Lexikon der Neuen Front)






Ich habe mich mal in diesem Thema fast durchgearbeitet. Und was ich bisher dazu sagen kann mag viele vor den Kopf stoßen, entspricht aber nunmal aus meiner Sicht der Realität. Keiner darf sich darüber aufregen, daß wir nach über 27 Jahren unserer Teilwiedervereinigung noch immer keine vom deutschen Volk gegebene Verfassung haben. Es ist lätztlich an uns das zu ändern. Diese Chance haben wir durch Faulheit, falscher Repressaleinangst und Dummheit vertan. Wir sind jeder Zeit in der Lage uns eine Verfassung zu geben, weil völkerrechtlich gedeckt. Daß da Widerstand von den Herrschenden kommt, speziell von der Allparteienherrschaft, dürfte klar sein.
Daß uns nun ein Grundgesetzt als Verfassung verkauft wird liegt an uns selbst. Und diese Schuld kann uns keiner nehmen. Wir alle akzeptieren es, daß dieses GG sich mitlerweile in der Gesellschaft als Verfassung etabliert hat, obwohl es keine ist. Wir akzeptieren es auch, daß diese BRD im staatsrechtlichem Sinne kein Staat ist, und wohl aber als dieser verkauft wird.
Carlo Schid hatte in seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 eindeutig und unmißverständlich erklärt, daß erstens der Deutsche Staat mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht aufgehört hat zu existieren und zweitens, daß der Parlamentarische Rat nicht über eine Gründung eines Staates befinden solle.
Weiter sagt er:Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch.
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
Wer die ganze Rede von Carlo Schmid im O-Ton lesen möchte sollte danach googlen. Ich habe sie in meiner Datenbank, einen Link dazu kann ich nicht liefern.Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten
Zum Thema Grundgesetz und Souveränität des Deutschen Volkes und Deutschlands habe ich schon viele Artikel geschrieben aber wieder vom Netz genommen, weil immer wieder Denunzianten wie @Butz daherkommen und wirres Zeug schreiben und nicht selten mit Anzeige drohen, wobwohl es nichts zu anzeigen gibt. Früher nannte man diese Typen Nestbeschmutzer.
Richtig, die gab es noch nicht einmal im Griechenland der Antike. Zumindest nicht nach unserem heutigen Verständnis von Demokratie. Denn im alten Griechenland durften nur die Bürger wählen, nicht aber das gemeine Volk.
Das muß gar nicht sein. Die Allparteienherrschaft muß zerschlagen werden. Parteien sind der Krebsschaden einer jeden Gesellschaft. Parteien gehören verboten.
Ich kann dir ob deiner Dummheit noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Ihr Vertreter der Smartphone-Generation seid die kläglichen Opfer einer neofaschistischen Umerziehung durch die Altachtundsechziger. Das selbständige Denken wurde euch erfolgreich aberzogen.
Das Schlimme daran ist halt nur, daß ihr noch nicht einmal merkt wie ihr von denen benutzt werdet, die euch versklavt haben oder noch versklaven wollen.
Wenn es doch nur so einfach wäre.
Zum besseren Verständnis der Artikel 146 GG für die BRD habe ich einmal drei Fassungen herausgesucht.
[quote]Entwurf vom August 1948
Dieses Grundesetz verliert seine Geltung an dem Tage, an dem eine von dem deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.
Urfassung vom Mai 1949
bis 3. Oktober 1990
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Fassung seit 1992
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das ist soweit gschichtlich vollkommen richtig, traugt aber sachlich nicht zur Beweisführung. Parlamentarischer Rat und Länderparlamente sind Volksvertretungen aber nicht der Souverän. Aber nur der kann sich selbst eine Verfassung geben. Ich weiß, daß das in unseren Verblödungslehranstalten nicht mehr gelehrt wird, befreit dich aber nicht von der Pflicht dich zu bilden, wenn du hier teilnehmen möchtenst.
Richtig. Es waren wieder Parteien, die einen Volksentscheid verhindert haben. Damals allerdings war das nachvollziehbar und auch richtig. Hätte man dem Westdeutschen eine Verfassung gegeben, dann wäre die Teilung des Deutscheb Volkes und Staates nahezu unüberwindbar geworden.
Das konnte ich mir erst auch nicht vorstellen, bis ich es nachgelesen hatte. Das Verhalten der Militärgouvaneure kann sich nur damit erklären, daß sie die Teilung Deutschlands für immer haben wollten.
Merkel kann gar nicht über eine Verfassung beraten, sie kann sie an eine Volksversammlung in Auftrag geben. Ob diese dann besser als das GG wäre ist eine andere Frage. Aber ein Grundgesetz, welches nach Gutdünken der jeweilig herrschenden Parteien geändert werden kann ist kein Grundpfeiler für eine Gesellschaft. Wie ist es denn in den letzten Jahren gelaufen? Wollten Parteien neue Gesetze verabschiede, die dem GG entgegen standen wurde das GG geändert.
Außerdem, was nützen Artikel im GG, wenn im gleichen Absatz der Zusatz steht "Näheres regeln Bundesgesetze". Das hat mit einem Grundpfeiler der Gesetzgebung gar nichts zu tun. Schlechter könnte ein Verfassung dann auch nicht mehr werden.
Und ich geben zu bedenken. Welche Regierung der letzten Jahre hat sich denn überhaupt noch um das GG geschert?
Es gab übrigens hierzuforum über die Jahre einige Diskussionen zu dem Thema. Dem, was Du schreibst, wurde da durchaus auch widersprochen. Für Details bitte die Suchfunktion benutzen, die einschlägigen Stichwörter sind Dir ja geläufig.
Öhm - doch, es muss sein, wenn man Repräsentativität will. Denn wie will man die sonst erreichen?Das muß gar nicht sein. Die Allparteienherrschaft muß zerschlagen werden. Parteien sind der Krebsschaden einer jeden Gesellschaft. Parteien gehören verboten.
Nix für ungut, aber anderen vorwerfen, sie seien "umerzogen", aber "(neo)faschistisch" in diesem Sinne zu benützen, ist, naja...Ich kann dir ob deiner Dummheit noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Ihr Vertreter der Smartphone-Generation seid die kläglichen Opfer einer neofaschistischen Umerziehung durch die Altachtundsechziger. Das selbständige Denken wurde euch erfolgreich aberzogen.
Das Schlimme daran ist halt nur, daß ihr noch nicht einmal merkt wie ihr von denen benutzt werdet, die euch versklavt haben oder noch versklaven wollen.
Mag ja sein, dass Dich am Faschismus etwas stört, die 68er haben damit aber nüscht zu tun.
Jeder, der's kann, kann anderen ein Regelwerk oktroyieren. Viele Staaten haben Verfassungen, die nicht per Referendum beschlossen wurden. Und die sind vollgültig, weil "Verfassung" sich ja nicht durch den Beschluss als solche ergibt, sondern durch die Funktion.[...]Das ist soweit gschichtlich vollkommen richtig, traugt aber sachlich nicht zur Beweisführung. Parlamentarischer Rat und Länderparlamente sind Volksvertretungen aber nicht der Souverän. Aber nur der kann sich selbst eine Verfassung geben.
Aktueller Kalenderspruch, KW 49: Aus alldem ergibt sich, daB der Parlamentarismus nichts anderes ist als die Schau- und Theaterbühne, auf der Heuchelei und Materialismus sich entfalten konnen, um die herrschende Minuswelt zu stützen. (Kühnen, Lexikon der Neuen Front)
Bräuchte es dazu nicht erstmal ein Gesetz, welches der Bundesregierung sowas erlaubt?
Was nützt eine Verfassung, die zu rigide ist, mit gesellschaftlichem Wandel umzugehen?[...]Außerdem, was nützen Artikel im GG, wenn im gleichen Absatz der Zusatz steht "Näheres regeln Bundesgesetze".[...]
Aktueller Kalenderspruch, KW 49: Aus alldem ergibt sich, daB der Parlamentarismus nichts anderes ist als die Schau- und Theaterbühne, auf der Heuchelei und Materialismus sich entfalten konnen, um die herrschende Minuswelt zu stützen. (Kühnen, Lexikon der Neuen Front)
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