Tweet von Dieter Sarreither Versehen oder Absicht?
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9. September 2017
Von HOLGER JOHANNES TENSCHERT | Wie groß ist mittlerweile die panische Angst des Systems vor einer neuen „Alternative“ für Deutschland? Einer neuen, bürgerlichen „Volkspartei“ im Sinne des Wortes, die mit allen Unrechtstatbeständen des Altparteien-Kartells endlich bricht?
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In einem Twitter-Kommentar zu einem „Stimmentausch-Kunstprojekt“, das einige Wähler für echt hielten, erwiderte der „Der Bundeswahlleiter“:
„Hier geht es sogar über Fake-News hinaus. Die Seite war geradezu „Futter“ für Rechtspopulisten, die schon überall Wahlbetrug wittern“ …
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Witterte und twitterte Dieter Sarreither, 65, der Präsident des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden und in dieser Funktion mit den Aufgaben der „korrekten Wahlüberwachung“ der Bundestagswahl am 24. September betraut.
Als er merkt, was er angerichtet hat, rudert er wenig später zurück:
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„VoteBuddy-Gate“ der Wahlbehörde – Der Bock wird zum Gärtner im Kampf gegen „rechts“
Per legem ist der Bundeswahlleiter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben „nicht an Weisungen gebunden, sondern an die gesetzlichen Vorschriften“. Hauptaufgabe des Bundeswahlleiters ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen und Termine – von der Vorbereitung bis hin zur Veröffentlichung der abschließenden Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl. Nach dem Bundeswahlgesetz ist er in seiner Amtsführung selbstverständlich „absoluter Neutralität und Überparteilichkeit“ verpflichtet.
Nach dem „tendenziösen“ Tweet hinsichtlich des „VoteBuddy-Gates“ mehren sich allerdings die Zweifel an der gebotenen Neutralität von Dieter Sarreither als obersten Dienstherrn der Aufsichtsbehörde. Nach Meinung erfahrener Verfassungsjuristen liegt bei dem von ihm zu verantwortendem „Hetz-Kommentar“ eine veritable strafbare Handlung eines Vertreters eines Bundesverfassungsorgans vor.
Falls sich die Vermutungen bestätigen sollten, wäre dies DER SUPER-GAU des deutschen Wahlkampfs 2017! Eine politische Agitation wie in diesem für die Bundesrepublik einmaligen Tatbestand kannte man bislang nur aus sozialistischen oder national-sozialistischen Gesinnungsdiktaturen, vor 1989 oder 1946. 2017 ist aber immer für Überraschungen gut.
„Der Bundeswahlleiter“ offenbart das System
Die Türkei, Russland, Nordkorea, Kenia, Simbabwe, Burkina Faso und jetzt … Deutschland! Eine neue Qualität der medialen Hexenjagd gegen die AfD ist eröffnet und dies ausgerechnet seitens der Wahlaufsichtsbehörde. Laut den Wahlbeobachtern der OSZE bestanden bislang zwar keine Zweifel an den voraussichtlich rechtmäßigen Abläufen der Bundestagswahl, allerdings gäbe es „Sorge über gleiche Chancen im Wahlkampf und bei dessen Finanzierung“. Auch die objektive Rolle der Medien würde im Vorfeld seitens der OSZE vereinzelt hinterfragt werden …
Nun bekommen OSZE, Auslandspresse, die wenigen kritischen deutschen Medien und unabhängige (!) Verfassungsjuristen ganz unerwartet neues „Futter“ – denn mit dem peinlichen Eingreifen der Wahlbehörde selbst erwachen schlimmste Befürchtungen für eine „systematisch“ verschobene Wahl zu Ungunsten der demokratischen Alternative für Deutschland.
Nicht ganz zu „Unrecht“ – Viele Präzedenzfälle von Wahlfälschung bei den Landtagswahlen!
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„Rechtspopulismus“ als Kampfbegriff und strafbare Handlung
Man könnte hinnehmen, dass den Wählern im Laufe des Bundestagswahlkampfs bei allen medialen Verunglimpfungen der AfD als „Rechtspopulisten“ nur noch ein müdes Gähnen im Gesicht steht und es sich nur um eine blödsinnige verbale Entgleisung eines System-Trottels handle.
Dem ist beileibe nicht so: Politische Gegner aus den Kartellparteien verwenden heute den Begriff gezielt als Kampfbegriff und generelles Schimpfwort für liberale und bürgerliche Haltungspositionen. Ausgerechnet die abhängigen Mainstreammedien verwenden den Begriff als „Manipulation und Instrumentalisierung der Bevölkerung“ und werfen der AfD vor, mit leeren oder unrealistischen Versprechungen Wählerstimmen gewinnen zu wollen. „Rechtspopulistisch steht im politischen Mainstream für „persönliches Machtstreben, mangelnde Verantwortung, fehlende Lösungen, Polemik und fehlende „Nachhaltigkeit“. Die womöglich strafbare Äußerung „Des Bundeswahlleiters“ kommt zudem „gezielt“ aus höchst berufenem Munde. Der höchsten Bundestagswahl-Autorität Deutschlands!
Heiko, wo bist Du, wenn man Dich braucht!?
Das „populistische“ Popul Vuh der Mayas war das Buch der Prophezeiungen – es wurde von den Häschern der spanischen Inquisition als „Teufelswerk“ verbrannt. Im abendländischen Kulturkreis steht „Populus“ für das Volk, den Souverän. Den Wähler. „Der Bundeswahlleiter“ – vielleicht doch nur „Zweite Wahl“? Rücktritt diese Woche?
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