Ist mir alles bekannt und deswegen sprach ich auch von rechtlicher Würdigung des Untersuchungsausschusses, so dass die dort festgestellten Erkenntnisse an die Strafermittlungsbehörden übergeben werden können. Mit rechtlicher Würdigung meinte ich nur festzustellen ob sich Hinweise für ein Ermittlungsverfahren ergeben, denn die rechtliche Würdigung dazu ist nötig, weil dann die Immunität aufgehoben werden muss und den Antrag dazu sollte man mit Fakten untermauern können.
Die Aburteilung obliegt selbstverständlich der Justiz




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