Das bunte Korps aus München vermeldet: Ehe für Alle diskriminiert handgezählte 100.000 Intersexuelle, denn man muß sich ja innerhalb der Zweigeschlechtlichkeit verorten, um an der Ehe für alle teilhaftig werden zu können. Oder so ähnlich. Schlags nach bei Heribert Prantl.
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Die Ehe wird, heißt es im Ehe-für-alle-Gesetz, "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" geschlossen. Mit dieser Formulierung wird also die Zugehörigkeit der Menschen, die heiraten wollen, zu einem bestimmten Geschlecht verlangt und festgeschrieben. Das heißt: Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, sind von der Ehe ausgeschlossen. Darf die eindeutige Geschlechtlichkeit in dieser Weise hervorgehoben und betont werden? Darf ein Mensch mit uneindeutigen geschlechtlichen Merkmalen nicht heiraten?



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