Der EuGh hat in seiner Urteilsbegründung ein wenig rumgeeiert. Zugegeben. Die Richter wollten ihr wohl so kurz vor der Wahl keins auf die Fresse geben und haben im Nachhinein ihr Handeln, sei es auch im gegebenen Rahmen zumindest fragwürdig, legitimiert. Und zwar indem sie bestätigten, daß den geltenden Dublin Regeln nicht entgegenstünde, daß einzelne Länder sich aus eigenem Entschluss für die "Geflüchteten", die den Schengen Grenzübertritt in einem anderen Land vollzogen haben, ausnahmsweise zuständig erklärt. Wie gesagt - der Umfang wurde zwischen den Zeilen des Urteils deutlich hinterfragt. Im großen und ganzen aber widerspricht das Gericht der Auffassung der Generalanwältin Sharpston, eine Abweichung von Dublin Regeln wäre in Ausnahmesituationen zulässig. Hier hat die Bundesregierung trotz der Einschränkung im Urteil eine Schlappe erlitten.
Was das Innenverhältnis von Exekutive und Legislative in DEUTSCHLAND anbelangt - so war das keinesfalls die Aufgabe des EuGH dies zu beurteilen. Die Frage, ob Merkel im Innenverhältnis tatsächlich den Entschluss fassen darf, geltende völkerrechtliche Vereinbarungen außer Kraft zu setzen, muss nach diesem Urteil gestellt werden. Da besteht kein Zweifel. Wird nichts bringen, da die Misere sicher nicht genug Arsch in der Hose hat, seiner Chefin in den Rücken zu fallen. Aber es wäre mal wieder ein kleiner dunkler Fleck auf "Muttis" Weste.





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