1.6.2 Einführung eines Straftatbestandes der
Steuerverschwendung
Während Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise
kleinen Beträgen in Deutschland verfolgt und bestraft
wird, bleibt die – ebenso gemeinwohlschädigende – Steuerverschwendung
straffrei. Skandalöse Baukostenüberschreitungen,
unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und
verschwenderische Prestige-Projekte von Amtsträgern
und Behördenleitern bleiben aufgrund der gegenwärtigen
Rechtslage weitgehend straffrei. Die AfD will einen neuen
Straftatbestand der Haushaltsuntreue einführen. Die Regelung
soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung
von groben Fällen der Steuergeldverschwendung durch
Staatsdiener und Amtsträger ermöglichen.