Er hat mit Kindergeld aber nur mehr, wenn er Migrant ist und seine Kinder im Ausland leben. Da er seinen Wohnsitz dann in Deutschland hat, bezieht er, abgesegnet nach neuestem Urteil, Kindergeld in üblicher Höhe, also ungekürzt. Diese Kindergeldzahlungen werden ihm nicht als Einkommen gegengerechnet, da sie nur mit den Regelsätzen der Kinder gegengerechnet bzw. verrechnet werden können. Da seine Kinder aber nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in Ghana leben (wieviele, bleibt dem Schmiergeld und den örtlichen, unbestechlichen Behörden in Ghana vorbehalten und Kinder auch nicht an eine monogame Ehe gebunden sind, können dies also viele viele selbst gleichen Alters sein), wird das Kindergeld auch nicht gekürzt, selbst wenn der Papa in Deutschland Sozialleistungen erhält vom ersten bis zum letzten Euro. Das gibt schon ein schönes Einkommen, ohne dass der Papa in Deutschland illegalen oder kriminellen Handlungen nachgehen muß.
Ein deutscher Sozialhilfeempfänger bzw. Hartz-IV-Bezieher hat hier klare Nachteile. Selbst wenn Beamte hier bestechlich wären und Geburtsurkunden am Fließband gegen Geld ausstellen würden, bekäme er doch sein ganzes Kindergeld wieder abgezogen, da dies den Regelleistungen seiner hier lebenden Kindern gegengerechnet würde und damit wieder abgezogen werden würde.
Manchmal muß man eben einfach nur Migrant werden.




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