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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #85081
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Ich habe das gelesen. Auch habe ich etliche der Leserkommentare gelesen. Es sind über 60.000 Kommentare!!!! Kann das sein?

    Die Kommentare, die ich gelesen habe, waren alle ablehnend bis auf einen einzigen mit einem arabischen Namen.

    "Ablehnend" ist nicht der richtige Ausdruck, zu milde.
    Man sollte sich tunlichst auf anderen Scheiß konzentrieren, als den Nebenkriegsschauplatz "Familienzusammenführung". Die ist beileibe nicht entscheidend, weil das eine der wenigen Sachen ist, bei der wirklich (relativ) restriktiv geprüft und vorgegangen wird.

    Abgesehen davon: Wenn keiner reinkommt und wenn keiner, der trotzdem reingekommen ist, anerkannt wird, gibt es sowieso keine Zusammenführung. Das sollte die erste Anlaufstelle sein.

  2. #85082
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von gurkenschorsch Beitrag anzeigen
    Man sollte sich tunlichst auf anderen Scheiß konzentrieren, als den Nebenkriegsschauplatz "Familienzusammenführung". Die ist beileibe nicht entscheidend, weil das eine der wenigen Sachen ist, bei der wirklich (relativ) restriktiv geprüft und vorgegangen wird.

    Abgesehen davon: Wenn keiner reinkommt und wenn keiner, der trotzdem reingekommen ist, anerkannt wird, gibt es sowieso keine Zusammenführung. Das sollte die erste Anlaufstelle sein.
    Zu dem Gefetteten:
    Beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen gelten geringere Anforderungen an Nachweise der Identität und der Familienbeziehung

  3. #85083
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Zu dem Gefetteten:
    Beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen gelten geringere Anforderungen an Nachweise der Identität und der Familienbeziehung
    1. Quelle?
    2. Warum kenne ich dann zig sog. "Syrer", deren Weiber und Blagen aufgrund nicht vorhandener Papiere im Libanon bzw. der Türkei sitzen?

    Es gelten geringere Anforderungen im Vgl. zur "normalen" Zusammenführung, ja. Aber das bezieht sich m.W. nicht auf die Nachweise der Identität oder Familienbeziehung. Es dreht sich hier viel mehr darum, dass bspw. bei einer "normalen" Zusammenführung genügend Wohnraum und Einkommen nachgewiesen werden muss, was für "Flüchtlinge" entfällt. Identitätsprüfungen gibt es trotzdem genauso.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Thema: Syrische PässeWelche syrischen Pässe werden akzeptiert?

    Zur Beantragung eines Visums muss jeder Antragsteller einen aus deutscher Sicht gültigen
    syrischen Reisepass vorlegen. Es werden nur Pässe von staatlichen syrischen Passbehörden
    akzeptiert. Das sind die staatlichen Passbehörden in den syrischen Provinzhauptstädten (mit
    Ausnahme von Hasaka, Deirezzor und Raqa, s.u.) sowie die Botschaften und Konsulate der
    Syrischen Arabischen Republik Syrien außerhalb Syriens.
    Pässe anderer Aussteller, selbst wenn sie dem ersten Anschein nach wie offizielle Pässe
    aussehen, können nicht akzeptiert werden. Jeder Antragsteller ist verpflichtet
    sicherzustellen, dass sein Reisepass von einer der genannten offiziellen Passbehörden
    ausgestellt ist. Dritten, die die Vermittlung von Reisepässen anbieten, ist nicht zu vertrauen.

    Was ist mit Pässen aus Hasaka, Deirezzor oder Raqa?
    Syrische Reisepässe, die ab dem 1.1.2015 in der Provinz Hasaka, Deirezzor und Raqa
    ausgestellt worden sind, können nicht mit einem Visum versehen werden, da den deutschen
    Behörden über die Aussteller und die dort ausgegebenen Dokumente derzeit keine
    ausreichenden Erkenntnisse vorliegen. Syrische Pässe, die in von der terroristischen
    Organisation IS besetzten Gebieten ausgestellt wurden oder in Gebieten, die von anderen
    nicht offiziellen syrischen Organisationen verwaltet werden, werden von uns als ungültig
    angesehen. Hiervon betroffene Antragsteller werden gebeten, Pässe einer anderen
    ausstellenden Behörde (z.B. aus Damaskus oder einer syrischen Botschaft/Generalkonsulat)
    vorzulegen.

    Mein Pass trägt keine Unterschrift – was tun?
    Wenn der Inhaber eines syrischen Reisepasses zehn Jahre oder älter ist, muss dieser die
    Unterschrift des Inhabers im Unterschriftsfeld tragen. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie
    zu Ihrer passausstellenden Behörde gehen, Ihren Pass dort auf der letzten Seite
    unterschreiben und diese Unterschrift beglaubigen lassen. Erst dann ist eine Beantragung an
    der Botschaft möglich.

    Ich habe keinen Reisepass und möchte ein Visum beantragen, kann mir die Botschaft einen
    ausstellen?
    Es gilt, dass die Erteilung eines Visums nur dann möglich ist, wenn Sie einen gültigen und
    visierfähigen Reisepass haben. Hiervon kann nur in ganz seltenen Fällen abgewichen werden,
    wenn Sie nachweislich keinen Pass besitzen und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen
    können. Nur weil ein Pass während des Aufenthalts außerhalb Syriens abgelaufen ist, weil
    ein junger Mann der Wehrpflicht unterliegt oder weil ein Reisepass Gebühren kostet, kann
    nicht auf die Vorlage eines Reisepasses verzichtet werden.
    Nur in besonders gelagerten Einzelfällen besteht die Möglichkeit, für die Beantragung des
    Visums einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Hierfür müssen ausführliche
    Nachweise für die Unmöglichkeit der Beschaffung vorgelegt werden. Einzelheiten hierzu
    können nur im Rahmen der Beantragung des Visums geklärt werden.

    Ich habe keinen Reisepass, wie kann ich einen Termin vereinbaren?
    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich keinen Pass erhalten können, können Sie
    auch ohne Reisepass einen Termin vereinbaren.

    Ich kann nicht nach Syrien zurückkehren und habe keinen gültigen Reisepass. Was kann ich
    tun?
    Sie können sich an die syrische Auslandsvertretung vor Ort im Aufenthaltsland wenden und
    dort einen Reisepass beantragen.
    Daher lamentiert doch ProAsyl dauernd rum, weil die Botschaften nur syrische Reisepässe akzeptieren. Der Passus mit den "Ausnahmefällen" ist eh wieder nur so ein Geschwafel, der in der Praxis keine Anwendung findet. Von den Problemen bzgl. der Terminvergabe und des Antragsstaus ganz zu schweigen.

  4. #85084
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von gurkenschorsch Beitrag anzeigen
    1. Quelle?
    2. Warum kenne ich dann zig sog. "Syrer", deren Weiber und Blagen aufgrund nicht vorhandener Papiere im Libanon bzw. der Türkei sitzen?
    [gekürzt]
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Des Weiteren gilt zu beachten dass Syrer derzeit nur subsidären Schutz erhalten und daher ist die Familienzusammenführung erschwert. Es liegt also am Status

  5. #85085
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Des Weiteren gilt zu beachten dass Syrer derzeit nur subsidären Schutz erhalten und daher ist die Familienzusammenführung erschwert. Es liegt also am Status
    Zunächst mal steht doch genau das da, was ich sage. Dass es eben nicht um genügend Wohnraum oder die Sicherung des Lebensunterhaltes geht (wie bspw. bei Zusammenführung mit Blue-Card-Hintergrund), sondern dass das für anerk. Flüchtlinge wegfällt.

    Der Verweis auf die Erleichterung des Identitäsnachweises ist aber wieder nur eine Worthülse, in der Richtlinie steht:
    Kann ein Flüchtling seine familiären Bindungen nicht mitamtlichen Unterlagen belegen, so prüft der Mitgliedstaat andereNachweise für das Bestehen dieser Bindungen; diese Nachweisewerden nach dem nationalen Recht bewertet. Die Ablehnungeines Antrags darf nicht ausschließlich mit dem Fehlen vonBelegen begründet werden.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Jetzt kannst du mir bestimmt erklären, wieso da in deinem Link so rumlamentiert wird (´s. Zitat, ein Beispiel), wenn doch der Nachweis der Identität vereinfacht ist:
    Zudem treten weitere Probleme auf. Viele Flüchtlinge, insbesondere aus Syrien,verfügen über keine oder keine gültigen Pass- oder Ausweispapiere mehr. Für eine Verlängerung oder Neuausstellung fallen jedoch sowohl in Syrien als auch in syrischen Auslandvertretungen zum Teil sehr hohe Gebühren an, weil die Passausstellung für die syrische Regierung zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden ist. Teilweise wird Syrern, die von den Behörden mit der Opposition in Verbindunggebracht werden, die Ausstellung der Papiere auch komplett verweigert([Links nur für registrierte Nutzer] deutschen Auslandsvertretungen wiederum stellen nach § 5 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) nur solchen Flüchtlingen Ersatzpapiere aus, die keinen Pass besitzen und „ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen“ können. Für die Annahme einer solchen Unzumutbarkeit reicht es grundsätzlich nicht aus, wenn keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind. In einigen den Fragestellern bekannten Fällen wurde von alleinstehenden Frauen mit Kindern erwartet, aus einer relativen Sicherheit – etwa einem Flüchtlingslager in der Türkei – wieder in das Bürgerkriegsland Syrien zureisen und dort die Papiere zu beantragen.
    Usw. usf.

    Wenn es so wäre, wie du es beschreibst, dann wären wir schon längst erstickt.

  6. #85086
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von gurkenschorsch Beitrag anzeigen
    Zunächst mal steht doch genau das da, was ich sage. Dass es eben nicht um genügend Wohnraum oder die Sicherung des Lebensunterhaltes geht (wie bspw. bei Zusammenführung mit Blue-Card-Hintergrund), sondern dass das für anerk. Flüchtlinge wegfällt.

    Der Verweis auf die Erleichterung des Identitäsnachweises ist aber wieder nur eine Worthülse, in der Richtlinie steht:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Jetzt kannst du mir bestimmt erklären, wieso da in deinem Link so rumlamentiert wird (´s. Zitat, ein Beispiel), wenn doch der Nachweis der Identität vereinfacht ist:
    Usw. usf.

    Wenn es so wäre, wie du es beschreibst, dann wären wir schon längst erstickt.
    In meinem "Klick" steht

    Beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen gelten geringere Anforde-
    rungen an Nachweise der Identität und der Familienbeziehung
    (vgl. Artikel 11
    Absatz 2 der Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003), denn häufig feh-
    len kriegs- und fluchtbedingt entsprechende amtliche Dokumente oder sie können
    in der besonderen Situation nicht in zumutbarer Weise beschafft werden.
    Also geringere Anforderungen, das ist es was ich dir zeigen wollte und gezeigt habe. Das viele es trotzdem nicht können, wie zum Beispiel deine erwähnten Syrer, liegt daran dass sie nur subsidären Schutz haben und daher keine Familienzusammenführung vorgesehen ist.

  7. #85087
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    In meinem "Klick" steht



    Also geringere Anforderungen, das ist es was ich dir zeigen wollte und gezeigt habe. Das viele es trotzdem nicht können, wie zum Beispiel deine erwähnten Syrer, liegt daran dass sie nur subsidären Schutz haben und daher keine Familienzusammenführung vorgesehen ist.
    Haben sie nicht, sie sind teilweise schon seit Ende 2015 als Flüchtlinge anerkannt - für drei Jahre, nicht für eins wie bei den subsid. Schutzberechtigten.

    Es ist ja schön, dass du das nun bewiesen hast, dass es dafür wirklich eine (theoretische) Grundlage gibt, es ändert aber nichts daran, dass das (praktisch) keine Auswirkung hat, weil (in der Realität) bzgl. Zusammenführung so viel blockiert wird wie es nur geht.

    Ich kenne auch einen Syrer, um mal ein Extrembeispiel anzuführen, der hockt seit Ende 2015 zusammen mit seinem älteren Sohn A in einem Nachbarkaff (Nordoberpfalz) und ist seit Anfang 2016 für drei Jahre anerkannt. Seine Frau und seinen anderen, jüngeren Sohn B hat er in der Türkei zurückgelassen und wollte diese beiden dann per Zusammenführung in die BRD holen. Der fristgerecht gestellte Antrag wurde aber nicht positiv beschieden, weil weder der Vater, noch Sohn A, die Mutter oder Sohn B einen Nachweis über die Identität haben.

    Die Mutter versuchte es mehrmals mit Sohn B über Griechenland nach Deutschland zu kommen, Ende 2016 haben sie es dann irgendwie geschafft. Seitdem hockt sie in Plattling mit Sohn B, der Vater mit Sohn A bei uns in der Nähe. Der Vater versucht zusammen mit irgendwelchen Ehrenamtlichen Dödeln seit Wochen, dass seine Frau + Sohn B zu ihm und Sohn A darf. Keine Chance, selbes Problem wie vorher: Kein Nachweis.

    Hat mit subsid. Schutz in dem Fall gar nix zu tun. Und das ist wie gesagt nur einer von vielen. Von so Späßen wie den von mir angesprochenen Antragsstaus, Terminauflagen, die keiner wahrnehmen kann oder so Umständen wie den, dass die Türken und Libanesen kaum noch Syrer reinlassen (ergo auch keine Syrer mehr zur Botschaft können, was aber zwecks der Zusammenführung notwendig wäre), mal ganz zu schweigen.

    Wie gesagt, die Zusammenführung ist so wild nicht, viel schlimmer ist, dass (nach wie vor) so viele Leute einfach so in die BRD kommen und hier Asylanträge stellen dürfen.

  8. #85088
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von gurkenschorsch Beitrag anzeigen
    Haben sie nicht, sie sind teilweise schon seit Ende 2015 als Flüchtlinge anerkannt - für drei Jahre, nicht für eins wie bei den subsid. Schutzberechtigten.

    Es ist ja schön, dass du das nun bewiesen hast, dass es dafür wirklich eine (theoretische) Grundlage gibt, es ändert aber nichts daran, dass das (praktisch) keine Auswirkung hat, weil (in der Realität) bzgl. Zusammenführung so viel blockiert wird wie es nur geht.

    Ich kenne auch einen Syrer, um mal ein Extrembeispiel anzuführen, der hockt seit Ende 2015 zusammen mit seinem älteren Sohn A in einem Nachbarkaff (Nordoberpfalz) und ist seit Anfang 2016 für drei Jahre anerkannt. Seine Frau und seinen anderen, jüngeren Sohn B hat er in der Türkei zurückgelassen und wollte diese beiden dann per Zusammenführung in die BRD holen. Der fristgerecht gestellte Antrag wurde aber nicht positiv beschieden, weil weder der Vater, noch Sohn A, die Mutter oder Sohn B einen Nachweis über die Identität haben.

    Die Mutter versuchte es mehrmals mit Sohn B über Griechenland nach Deutschland zu kommen, Ende 2016 haben sie es dann irgendwie geschafft. Seitdem hockt sie in Plattling mit Sohn B, der Vater mit Sohn A bei uns in der Nähe. Der Vater versucht zusammen mit irgendwelchen Ehrenamtlichen Dödeln seit Wochen, dass seine Frau + Sohn B zu ihm und Sohn A darf. Keine Chance, selbes Problem wie vorher: Kein Nachweis.

    Hat mit subsid. Schutz in dem Fall gar nix zu tun. Und das ist wie gesagt nur einer von vielen. Von so Späßen wie den von mir angesprochenen Antragsstaus, Terminauflagen, die keiner wahrnehmen kann oder so Umständen wie den, dass die Türken und Libanesen kaum noch Syrer reinlassen (ergo auch keine Syrer mehr zur Botschaft können, was aber zwecks der Zusammenführung notwendig wäre), mal ganz zu schweigen.

    Wie gesagt, die Zusammenführung ist so wild nicht, viel schlimmer ist, dass (nach wie vor) so viele Leute einfach so in die BRD kommen und hier Asylanträge stellen dürfen.
    Liegtr vielleicht eben auch daran, dass deine Beispiele die deutsche Gründlichkeit unterschätzen, denn für den "relativ problemlosen" Familiennachzug gilt die 3-monatige Frist. Das heißt, bis zu 3 Monate nach ihrem Statusbescheid müssen sie die Zusammenführung beantragen und danach wird es wesentlich schwieriger.
    Ich denke dass darin deine beschriebenen Probleme ihre Ursache haben

  9. #85089
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Liegtr vielleicht eben auch daran, dass deine Beispiele die deutsche Gründlichkeit unterschätzen, denn für den "relativ problemlosen" Familiennachzug gilt die 3-monatige Frist. Das heißt, bis zu 3 Monate nach ihrem Statusbescheid müssen sie die Zusammenführung beantragen und danach wird es wesentlich schwieriger.
    Ich denke dass darin deine beschriebenen Probleme ihre Ursache haben
    Ich sagte doch oben, es handelte sich bei dem komischen Ding mit Mann + Sohn A, Frau + Sohn B um eine fristgerechte Antragsstellung.

    Das mit den drei Monaten ist mir schon klar, aber daher kann - in dem Fall - die Ursache ja darin nicht begründet sein. Ich weiß auch noch von anderen, dass deren Weiber und Blagen in der Türkei sitzen, obwohl die schon ewig anerkannt sind. Es gab ja nicht umsonst die Berichte, dass manche "Flüchtlinge" schon wieder "retour" seien, weil die Zusammenführungen so lange dauern würden und/oder keine Aussicht auf Erfolg hätten.

    Dieses ganze Gequake um den Familiennachzug ist m.E. eher ein Ding, das zum Wahlkampf benutzt wurde. Da kann man gut "Aktionismus" vorgaukeln, der gar nicht notwendig war, weil bereits vor der "Verschärfung" die Zusammenführungen ewig gedauert hatten.

    Der "normale Flüchtlingszuzug" ist wesentlich schlimmer - womit ich nicht sagen möchte, dass die Zusammenführungen harmlos wären, aber eben "harmloser" als gemeinhin angenommen.

  10. #85090
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von gurkenschorsch Beitrag anzeigen
    Ich sagte doch oben, es handelte sich bei dem komischen Ding mit Mann + Sohn A, Frau + Sohn B um eine fristgerechte Antragsstellung.

    Das mit den drei Monaten ist mir schon klar, aber daher kann - in dem Fall - die Ursache ja darin nicht begründet sein. Ich weiß auch noch von anderen, dass deren Weiber und Blagen in der Türkei sitzen, obwohl die schon ewig anerkannt sind. Es gab ja nicht umsonst die Berichte, dass manche "Flüchtlinge" schon wieder "retour" seien, weil die Zusammenführungen so lange dauern würden und/oder keine Aussicht auf Erfolg hätten.

    Dieses ganze Gequake um den Familiennachzug ist m.E. eher ein Ding, das zum Wahlkampf benutzt wurde. Da kann man gut "Aktionismus" vorgaukeln, der gar nicht notwendig war, weil bereits vor der "Verschärfung" die Zusammenführungen ewig gedauert hatten.

    Der "normale Flüchtlingszuzug" ist wesentlich schlimmer - womit ich nicht sagen möchte, dass die Zusammenführungen harmlos wären, aber eben "harmloser" als gemeinhin angenommen.
    Auch nach 3 Monaten ist noch fristgerecht, nur dass dann eben andere Bedingungen gelten. Es ist nur eine andere Frist mit anderen Bedingungen.
    Aber ja, das eigentliche Problem liegt woanders

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