Thema: Syrische PässeWelche syrischen Pässe werden akzeptiert?
Zur Beantragung eines Visums muss jeder Antragsteller einen aus deutscher Sicht gültigen
syrischen Reisepass vorlegen. Es werden nur Pässe von staatlichen syrischen Passbehörden
akzeptiert. Das sind die staatlichen Passbehörden in den syrischen Provinzhauptstädten (mit
Ausnahme von Hasaka, Deirezzor und Raqa, s.u.) sowie die Botschaften und Konsulate der
Syrischen Arabischen Republik Syrien außerhalb Syriens.
Pässe anderer Aussteller, selbst wenn sie dem ersten Anschein nach wie offizielle Pässe
aussehen, können nicht akzeptiert werden. Jeder Antragsteller ist verpflichtet
sicherzustellen, dass sein Reisepass von einer der genannten offiziellen Passbehörden
ausgestellt ist. Dritten, die die Vermittlung von Reisepässen anbieten, ist nicht zu vertrauen.
Was ist mit Pässen aus Hasaka, Deirezzor oder Raqa?
Syrische Reisepässe, die ab dem 1.1.2015 in der Provinz Hasaka, Deirezzor und Raqa
ausgestellt worden sind, können nicht mit einem Visum versehen werden, da den deutschen
Behörden über die Aussteller und die dort ausgegebenen Dokumente derzeit keine
ausreichenden Erkenntnisse vorliegen. Syrische Pässe, die in von der terroristischen
Organisation IS besetzten Gebieten ausgestellt wurden oder in Gebieten, die von anderen
nicht offiziellen syrischen Organisationen verwaltet werden, werden von uns als ungültig
angesehen. Hiervon betroffene Antragsteller werden gebeten, Pässe einer anderen
ausstellenden Behörde (z.B. aus Damaskus oder einer syrischen Botschaft/Generalkonsulat)
vorzulegen.
Mein Pass trägt keine Unterschrift – was tun?
Wenn der Inhaber eines syrischen Reisepasses zehn Jahre oder älter ist, muss dieser die
Unterschrift des Inhabers im Unterschriftsfeld tragen. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie
zu Ihrer passausstellenden Behörde gehen, Ihren Pass dort auf der letzten Seite
unterschreiben und diese Unterschrift beglaubigen lassen. Erst dann ist eine Beantragung an
der Botschaft möglich.
Ich habe keinen Reisepass und möchte ein Visum beantragen, kann mir die Botschaft einen
ausstellen?
Es gilt, dass die Erteilung eines Visums nur dann möglich ist, wenn Sie einen gültigen und
visierfähigen Reisepass haben. Hiervon kann nur in ganz seltenen Fällen abgewichen werden,
wenn Sie nachweislich keinen Pass besitzen und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen
können. Nur weil ein Pass während des Aufenthalts außerhalb Syriens abgelaufen ist, weil
ein junger Mann der Wehrpflicht unterliegt oder weil ein Reisepass Gebühren kostet, kann
nicht auf die Vorlage eines Reisepasses verzichtet werden.
Nur in besonders gelagerten Einzelfällen besteht die Möglichkeit, für die Beantragung des
Visums einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Hierfür müssen ausführliche
Nachweise für die Unmöglichkeit der Beschaffung vorgelegt werden. Einzelheiten hierzu
können nur im Rahmen der Beantragung des Visums geklärt werden.
Ich habe keinen Reisepass, wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich keinen Pass erhalten können, können Sie
auch ohne Reisepass einen Termin vereinbaren.
Ich kann nicht nach Syrien zurückkehren und habe keinen gültigen Reisepass. Was kann ich
tun?
Sie können sich an die syrische Auslandsvertretung vor Ort im Aufenthaltsland wenden und
dort einen Reisepass beantragen.