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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #84481
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Rolf1973 Beitrag anzeigen
    Pro Asyl fordert Aufnahme von 25.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien


    Die Verbrecherbande des sauberen Herrn Burkhardt fordert auch mal wieder. Die Asyl- und Umvolkungsmaschinerie muss laufen!



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    Mich würde mal interessieren, wer die Strippenzieher im Hintergrund bei Pro Asyl sind.

  2. #84482
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Zyankali Beitrag anzeigen
    die vom neojournal sind aber fix. das besagte interview mit der zeit stammt vom 7.10.2015...

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    gibts inzwischen mal was neues vom sinn ?
    Ich kann mich daran erinnern, da das Datum auf der Seite aber aktuell war, glaubte ich an eine Wiederholung von Sinn. Trotzdem ist seine These vermutlich noch aktuell.
    „Ich mache mir mehr Sorgen um natürliche Dummheit als um künstliche Intelligenz“

  3. #84483
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von funkelstern Beitrag anzeigen
    Augenblick mal, dass niemand Recht auf Asyl hat, stimmt ja so schon mal nicht, oder würden sonst die Verwaltungsgerichte so vielen Klagen stattgeben? Und wenn du so penibel, darauf bestehst, dass ich subsidiären Schutz und Asylrecht auseinander halte, gut! Kann ich auch mit Leben. Aber ich glaube, subsidiärer Schutz ist nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern gilt zunächst für ein Jahr und kann um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Er kann - wenn ich es richtig verstehe - auch mehrfach verlängert werden.
    ....
    Was verstehst Du an der Abkürzung Max. nicht? Für Syrer gilt das sowieso nicht, weil da kein Krieg herrscht.

    Dein Argument der Verwaltungsgerichte wäre richtig, würde sich unsere Regierung an das Grundgesetz halten. Da sie es aber nicht tut, haben die Gerichte die sinnlosen Asylanträge am Hals. 99,99 % der Antragsteller hätten gar nicht erst einreisen dürfen.

  4. #84484
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ....
    Was verstehst Du an der Abkürzung Max. nicht? Für Syrer gilt das sowieso nicht, weil da kein Krieg herrscht.
    Nach drei Jahren ist nicht zwangsläufig Ende. Der Schutz kann immer wieder um zwei Jahre verlängert werden. Glaube ich zumindest.
    Hey, Syrer erhalten subsidiären Schutz z.B. aufgrund des innerstaatlichen bewaffnerten Konflikts. Warum sollte das für Syrer nicht gelten?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Dein Argument der Verwaltungsgerichte wäre richtig, würde sich unsere Regierung an das Grundgesetz halten. Da sie es aber nicht tut, haben die Gerichte die sinnlosen Asylanträge am Hals. 99,99 % der Antragsteller hätten gar nicht erst einreisen dürfen.
    In der Auslegung des Grundgesetzes hat das letzte Wort immer noch das Bundesverfassungsgericht:
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  5. #84485
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von funkelstern Beitrag anzeigen
    Nach drei Jahren ist nicht zwangsläufig Ende. Der Schutz kann immer wieder um zwei Jahre verlängert werden. Glaube ich zumindest.
    Hey, Syrer erhalten subsidiären Schutz z.B. aufgrund des innerstaatlichen bewaffnerten Konflikts. Warum sollte das für Syrer nicht gelten?


    In der Auslegung des Grundgesetzes hat das letzte Wort immer noch das Bundesverfassungsgericht:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    ....
    Innerstaatliche Konflikte sind kein Grund für subsidären Schutz. Lies doch endlich mal die entsprechenden Verordnungen / Bestimmungen (Gesetz ist es nämlich nicht).

    Was verstehst Du an GG 16 a nicht? So schwer ist der nicht. Vielleicht gibt es ihn demnächst in leichter Sprache (Du kommst hier nicht rein)

  6. #84486
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ....
    Innerstaatliche Konflikte sind kein Grund für subsidären Schutz. Lies doch endlich mal die entsprechenden Verordnungen / Bestimmungen (Gesetz ist es nämlich nicht)
    Hier (Abs.1, Punkt 3):
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    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Was verstehst Du an GG 16 a nicht? So schwer ist der nicht. Vielleicht gibt es ihn demnächst in leichter Sprache (Du kommst hier nicht rein)
    Das GG enthält auch noch ein paar andere Normen, z.B. die Menschenwürde. Und die wurde vom Bundesverfassungsgericht berücksichtigt. Die menschenunwürdigen Aufnahmebedingungen z.B. in Italien oder Griechenland berücksichtigt.

  7. #84487
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von funkelstern Beitrag anzeigen
    Hier (Abs.1, Punkt 3):
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das GG enthält auch noch ein paar andere Normen, z.B. die Menschenwürde. Und die wurde vom Bundesverfassungsgericht berücksichtigt. Die menschenunwürdigen Aufnahmebedingungen z.B. in Italien oder Griechenland berücksichtigt.
    ...
    Seit wann hat das deutsche GG in Griechenland Gesetzeskraft?

  8. #84488
    GESPERRT
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ...
    Seit wann hat das deutsche GG in Griechenland Gesetzeskraft?
    Hat es nicht. Aber weil deutsche Staat die Würde des Menschen schützen muss, kann auch niemand nach Griechenland abgeschoben werden:
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 1



    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.



    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

  9. #84489
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von funkelstern Beitrag anzeigen
    Hat es nicht. Aber weil deutsche Staat die Würde des Menschen schützen muss, kann auch niemand nach Griechenland abgeschoben werden:
    ,....
    Kommmst Du aus der südlichen Sahara? Das ist das GRUNDGESETZ. Das regelt nur zwischen Staat und deutschen(!) Bürgern.

    Es muß niemand nach Griechenland abgeschoben werden, weil niemand hier sein dürfte. Selbst wenn: Griechenland ist EU. Dahin wird nicht abgeschoben, sondern höchstens zurück geschickt. Oder beantragen Griechen hier Asyl?

  10. #84490
    GESPERRT
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    Standard AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ,....
    Kommmst Du aus der südlichen Sahara? Das ist das GRUNDGESETZ. Das regelt nur zwischen Staat und deutschen(!) Bürgern.
    Träum weiter!
    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Es muß niemand nach Griechenland abgeschoben werden, weil niemand hier sein dürfte. Selbst wenn: Griechenland ist EU. Dahin wird nicht abgeschoben, sondern höchstens zurück geschickt. Oder beantragen Griechen hier Asyl?
    Nenne es wie du willst.

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