Ich habe gefunden, wieso es vor dem Jugendschöffengericht gelandet ist
Da die Richter und Schöffen an Jugendgerichten aber durch ihre ständige erzieherische Rechtssprechung mildernd vorbelastet sind, dürften solche Täter in der Regel dann auch eine mildere Strafen erhalten als sie vor einem Gericht für Erwachsenenrecht erhalten hätten. Jedenfalls kann ich mir das gut vorstellen und sehe meine Vorstellung durch das milde Urteil auch bestätigt.Gerichtsverfassungsgesetz
§ 26
(1) Für Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, sowie für Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, sind neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte zuständig. Die §§ 24 und 25 gelten entsprechend.



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