Jetzt wird mir klar was Du meinst. Es hat sich in Deutschland und Europa ein
Betaetigungsfeld fuer Rechtsanwaelte und Steuerberater entwickelt die fuer
Auslaender die sich aus Nicht-EU Laendern in der EU selbstaendig betaetigen
wollen, taetig sind. Selbstverstaendlich erfolgt die Beratung der Mandanten gegen ansehnliche Honorare.
Das hat den Vorteil das Visa Antraege schnell und perfekt ueber die Buehne gehen und die Antragsteller nicht von ueberlasteten Sachbearbeitern in eine Haltung der Unterwuerfigkeit und Bittstellerei gedraengt werden.
Unternehmer aus dem Ausland lassen sich ungerne von Sachbearbeitern demuetigen bzw. unter Missbrauch des pflichtgemaessen Ermessens schikanieren. Das gilt fuer den Umgang mit Sachbearbeiter der Zentralen Auslaenderbehoerde in deutschen Metropolstaedten genauso wie fuer die zustaenden Sachbearbeiter bei den Konsulaten in China und im Iran.
Ansonsten kann jeder Auslaender einen Deutschen bevollmaechtigen ihn
bei Behoerden wg. seiner Visa-Angelegenheit zu vertreten. Das mache ich gelegentlich aber ohne Honorar fuer chinesische und iranische Geschaeftsfreunde, weil ich die dazu erforderliche Kenntnisse ueber die geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung erworben habe.




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